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   VK Berlin, 05.11.2002 - VK-B2-51/02   

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https://dejure.org/2002,22540
VK Berlin, 05.11.2002 - VK-B2-51/02 (https://dejure.org/2002,22540)
VK Berlin, Entscheidung vom 05.11.2002 - VK-B2-51/02 (https://dejure.org/2002,22540)
VK Berlin, Entscheidung vom 05. November 2002 - VK-B2-51/02 (https://dejure.org/2002,22540)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • VERIS(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Aufhebung einer Ausschreibung nicht aufhebbar!

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Aufhebung einer Ausschreibung nicht aufhebbar! (IBR 2002, 679)

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (9)

  • EuGH, 18.06.2002 - C-92/00

    HI

    Auszug aus VK Berlin, 05.11.2002 - VK-B2-51/02
    Trotz der Entscheidung des EuGH vom 18.06.2002 (IBR 2002, 430) ist ein Nachprüfungsantrag nach deutschem Recht unzulässig, mit dem eine bereits erfolgte Aufhebung angegriffen werden soll.

    Trotz der Entscheidung des EuGH vom 18.06.2002 (IBR 2002, 430) ist ein Nachprüfungsantrag nach deutschem Recht unzulässig, mit dem eine bereits erfolgte Aufhebung angegriffen werden soll.

    Insoweit stützt sie sich vor allem auf die Entscheidung der sechsen Kammer des Europäischen Gerichtshof vom 18. Juni 2002 (Rechtssache C-92/00 - Hospital Ingenieure Krankenhaustechnik Planungs-Gesellschaft mbH ./. Stadt Wien).

  • BVerfG, 02.03.1993 - 1 BvR 249/92

    Verfassungsbeschwerde betreffend die formellen Anforderungen an einen Antrag auf

    Auszug aus VK Berlin, 05.11.2002 - VK-B2-51/02
    Das für Schadensersatzansprüche zuständige ordentliche Gericht eröffnet auch eine effektive Wahrung geltend gemachter Rechte (BVerfGE 88, 118 ff), da es zur Prüfung der behaupteten Vergabeverstöße, einschließlich der Behauptung einer nicht vergaberechtskonformen Aufhebung, qua Gesetz berufen ist.
  • VK Bund, 23.07.1999 - VK 2-18/99

    Neubau und Konservierungsarbeiten von Schleusentoren

    Auszug aus VK Berlin, 05.11.2002 - VK-B2-51/02
    Zur Ermittlung der jeweiligen Gebühr haben die Vergabekammern des Bundes in ständiger Spruchpraxis aufgrund von Erfahrungswerten folgende Aufstellung ermittelt: Dem Wert von 150 Mio. EUR (bisher höchster Auftragswert eines rechtskräftigen Überprüfungsbeschlusses) ist die regelmäßige Höchstgebühr von 25.000, EUR gegenüberzustellen; der gesetzlich vorgesehenen Mindestgebühr von 2.500,- EUR sind Auftragssummen bis zu einem Wert von 1 Mio. EUR zuzuordnen (vgl. Beschluss der 2. Vergabekammer des Bundes vom 23.07.99 - VK 2 - 18/99).
  • OLG Frankfurt, 25.09.2000 - 11 Verg 2/99

    GWB: Entscheidung innerhalb der Entscheidungsfrist zuzustellen?

    Auszug aus VK Berlin, 05.11.2002 - VK-B2-51/02
    Diese Rechtsansicht wird einhellig von den Vergabesenaten vertreten (vgl. OLG Dresden, Beschluss vom 13.7.2000 - Verg 0003/00; OLG Frankfurt; Beschluss vom 16.5.2000 - 11 Verg 1/99; Beschluss vom 25.9.2000, 11 Verg 2/99; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 15.3.2000 - Verg 4/00).
  • OLG Frankfurt, 16.05.2000 - 11 Verg 1/99

    Vergabeverfahren: Selbständige Kostenanfechtung nach Hauptsacheerledigung;

    Auszug aus VK Berlin, 05.11.2002 - VK-B2-51/02
    Diese Rechtsansicht wird einhellig von den Vergabesenaten vertreten (vgl. OLG Dresden, Beschluss vom 13.7.2000 - Verg 0003/00; OLG Frankfurt; Beschluss vom 16.5.2000 - 11 Verg 1/99; Beschluss vom 25.9.2000, 11 Verg 2/99; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 15.3.2000 - Verg 4/00).
  • KG, 12.04.2000 - KartVerg 9/99

    Kein Vergaberechtsschutz nach Auftragserteilung!

    Auszug aus VK Berlin, 05.11.2002 - VK-B2-51/02
    Solange aber der Wortlaut und die Systematik des vieren Teils des GWB expressis verbis der Aufhebung einer Ausschreibung entgegenstehen, rechtfertigt diese Unvollkommenheit es nicht, im Wege "richtlinienkonformer Auslegung" § 114 Abs. 2 Satz 2 GWB dahingehend zu interpretieren, dass auch die Aufhebung der Ausschreibung im Rahmen eines Vergabenachprüfungsverfahrens zulässigerweise überprüft werden kann (vgl. KG Berlin, Beschluss vom 12.4.20.00 - Kart Verg 9/99).
  • BGH, 19.12.2000 - X ZB 14/00

    Anrufung der Vergabekammer nach Abschluß des Vergabeverfahrens

    Auszug aus VK Berlin, 05.11.2002 - VK-B2-51/02
    Insoweit fehlt es den für das Nachprüfungsverfahren zuständigen Kammern und Senaten an der erforderlichen Kompetenz (vgl. BGH, Beschluss vom 19.12.2000 - X ZB 14/00).
  • OLG Düsseldorf, 15.03.2000 - Verg 4/00

    Aufhebung einer Ausschreibung

    Auszug aus VK Berlin, 05.11.2002 - VK-B2-51/02
    Diese Rechtsansicht wird einhellig von den Vergabesenaten vertreten (vgl. OLG Dresden, Beschluss vom 13.7.2000 - Verg 0003/00; OLG Frankfurt; Beschluss vom 16.5.2000 - 11 Verg 1/99; Beschluss vom 25.9.2000, 11 Verg 2/99; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 15.3.2000 - Verg 4/00).
  • VK Berlin, 29.07.2002 - VK-B2-25/02
    Auszug aus VK Berlin, 05.11.2002 - VK-B2-51/02
    Im Verlauf des Teilnahmewettbewerbs und damit bereits vor dem Eröffnungstermin beantragte ein mit der Antragstellerin konkurrierendes Unternehmen die Durchführung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer des Landes Berlin (Beschluss vom 29-Juli 2002 - VK-B2-25/02) mit dem Ziel, ebenfalls zu Abgabe eines Angebots in diesem Ausschreibungsverfahren aufgefordert zu werden.
  • VK Brandenburg, 16.06.2003 - VK 20/03

    Verzicht auf VOF-Verhandlungsverfahren

    In diesem Sinn sind die Vorschriften der §§ 102 ff. GWB über das Nachprüfungsverfahren auszulegen (BGH, Beschluss vom 18.02.2003 ­ X ZB 43/02 ­; HansOLG, Beschluss v. 04.11.2002 ­ 1 Verg 3/02 ­; OLG Brandenburg, Beschluss v. 19.12.2002 ­ Az. Verg W 9/02 ­; VK Hamburg, Beschluss v. 25.07.2002 ­ VgK FB 1/02 ­; VK Brandenburg, Beschluss v. 17.09.2002 ­ VK 50/02 ­; VK Sachsen, Beschluss v. 21.08.2002 ­ 1/SVK/077-02; VK Düsseldorf, Beschluss v. 14.10.2002 ­ VK 30/2002-B ­; bislang a.A. OLG Dresden, Beschluss v. 03.12.2002 ­ WVerg 15/02 ­; VK Nordbayern, Beschluss v. 28.10.2002 ­ 320.VK-3194-33/02 ­; VK Berlin, Beschluss v. 05.11.2002 ­ VK B2-51/02 ­; VK Bund, Beschluss v. 13.11.2002 ­ VK 2-78/02 ­) .
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