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   VK Berlin, 18.03.2009 - VK-B2-30/08   

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VK Berlin, 18.03.2009 - VK-B2-30/08 (https://dejure.org/2009,10486)
VK Berlin, Entscheidung vom 18.03.2009 - VK-B2-30/08 (https://dejure.org/2009,10486)
VK Berlin, Entscheidung vom 18. März 2009 - VK-B2-30/08 (https://dejure.org/2009,10486)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (51)

  • BGH, 18.09.2007 - X ZR 89/04

    Auschließung eines Angebots wegen fehlender Angaben über von Nachunternehmern zu

    Auszug aus VK Berlin, 18.03.2009 - VK-B2-30/08
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs sind Angebote, die § 21 Nr. 1 Abs. 1 und 2 VOB/A nicht entsprechen, weil ihnen Preise oder geforderte Erklärungen fehlen, gemäß § 25 Nr. 1 Abs. 1 Buchst. b VOB/A zwingend von der Wertung der Angebote auszuschließen (BGH, Urteil vom 8.9.98 - X ZR 85/97, 3634, Beschl. vom 18.5.04 - X ZB 7/04, Urteile vom 24.5.05- X ZR 243/02, 7.6.05 - X ZR 19/02, 618f. und 18.9.07 - X ZR 89/04).

    Eine Nachholung der mit dem Angebot abzugebenden Erklärungen kommt nicht in Betracht, da ein transparentes und die Bieter gleich behandelndes Verfahren nur mit in jeder Hinsicht vergleichbaren Angeboten zu erreichen ist (BGH, Urteil vom 18.9.07 - X ZR 89/04).

  • OLG Düsseldorf, 26.11.2008 - Verg 54/08

    Anforderungen an die Prüfung der Eignung eines Bewerbers im Vergabeverfahren

    Auszug aus VK Berlin, 18.03.2009 - VK-B2-30/08
    Vielmehr reichen zum Vergleich Leistungen mit ähnlichem Schwierigkeitsgrad (OLG Düsseldorf, Beschl. vom 26.11.08 - VII Verg 54/08; OLG Frankfurt, Beschl. vom 24.10.06 - 11 Verg 8/06).

    Diese Überlegungen gelten auch im Nachprüfungsverfahren, das einen Interessenausgleich zwischen dem Anspruch des unterlegenen Bieters auf faire und transparente Behandlung einerseits und der Verpflichtung des öffentlichen Auftraggebers zur ordnungsgemäßen und wirtschaftlichen Aufgabenerledigung andererseits herbeizuführen hat (Weyand, ibr-online-Kommentar Vergaberecht, § 97 GWB, Rn 496/1 im Anschluss an OLG Düsseldorf, Beschl. vom 26.11.08 - VII Verg 54/08).

  • BGH, 18.05.2004 - X ZB 7/04

    Anforderungen an die Darlegung von Vergabefehlern im Nachprüfungsantrag;

    Auszug aus VK Berlin, 18.03.2009 - VK-B2-30/08
    schlags hätte, so dass ein drohender oder eingetretener Schaden auf die vermeintliche Verletzung der Vorschriften zurückzuführen ist (BGH, Beschl. vom 18.5.04, X ZB 7/04).

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs sind Angebote, die § 21 Nr. 1 Abs. 1 und 2 VOB/A nicht entsprechen, weil ihnen Preise oder geforderte Erklärungen fehlen, gemäß § 25 Nr. 1 Abs. 1 Buchst. b VOB/A zwingend von der Wertung der Angebote auszuschließen (BGH, Urteil vom 8.9.98 - X ZR 85/97, 3634, Beschl. vom 18.5.04 - X ZB 7/04, Urteile vom 24.5.05- X ZR 243/02, 7.6.05 - X ZR 19/02, 618f. und 18.9.07 - X ZR 89/04).

  • VK Berlin, 26.10.2009 - VK-B2-28/09

    Bedingung für Verzicht auf förmliche Unterrichtung durch Auftraggeber

    Legt man den strengen Maßstab zugrunde, den die erkennende Kammer bisher vertreten hat (zuletzt Beschl. vom 18.3.09, VK B-2 30/08), reicht dies im Zusammenhang mit der zwingenden Ausschlussregelung (Ergänzungen A) zur Angebotsaufforderung) des Antragsgegners aus, um den Ausschluss der Bieter- 8.
  • VK Sachsen, 07.10.2011 - 1/SVK/036-11

    Wie muss eine Rüge formuliert sein?

    Beide Tatsachenvorträge sind - auch bei wenig restriktiver Auslegung - unverzichtbare Bestandteile der Rüge (OLG München, Beschluss vom 02.08.2007, Az.: Verg 07/07; LSG Hessen, Beschluss vom 15.12.2009, Az.: L 1 KR 337/09 ER Verg; VK Arnsberg, Beschluss vom 13.07.2009, Az.: VK 16/09, VK Berlin, Beschluss vom 18.03.2009, Az.: VK B 2 30/08; VK Baden-Württemberg, Beschluss vom 28.05.2009, Az.: 1 VK 21/09, VK Brandenburg, Beschluss vom 17.12.2009, Az.: VK 21/09; Beschluss vom 29.01.2009, Az.: VK 47/08; Beschluss vom 12.11.2008 - Az.: VK 35/08; 1. VK Bund, Beschluss vom 29.07.2008, Az.: VK 1 - 78/08).
  • VK Südbayern, 21.05.2010 - Z3-3-3194-1-21-04/10

    Gültigkeit des Angebots bei fehlendem Prüfzeugniss

    Auf den Beschluss der Vergabekammer Berlin vom 18.03.2009, VK - B2-30/08 werde diesbezüglich verwiesen.
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