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   VK Brandenburg, 19.07.2012 - VK 20/12   

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https://dejure.org/2012,45639
VK Brandenburg, 19.07.2012 - VK 20/12 (https://dejure.org/2012,45639)
VK Brandenburg, Entscheidung vom 19.07.2012 - VK 20/12 (https://dejure.org/2012,45639)
VK Brandenburg, Entscheidung vom 19. Juli 2012 - VK 20/12 (https://dejure.org/2012,45639)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • VERIS(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • Reguvis VergabePortal - Veris(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Kein Nachprüfungsverfahren nach wirksamer Zuschlagserteilung!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • ra-dp.de (Kurzinformation)

    Nachprüfung der Zuschlagserteilung

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 22.07.2010 - VII ZR 213/08

    Auslegung des Zuschlags nach einem verzögerten Vergabeverfahren

    Auszug aus VK Brandenburg, 19.07.2012 - VK 20/12
    Der Bundesgerichtshof (BGH "Verschobener Zuschlag V" NZBau 2010, 622) habe erst kürzlich entschieden, dass ein solches Vorgehen zu keinem Vergabeverstoß führe, wenn eine Neuordnung der Bauzeit etwa aufgrund eines vorangegangenen Nachprüfungsverfahrens notwendig sei.

    Sie erfordern, dass der Empfänger eines Vertragsangebots, wenn er von dem Vertragswillen des Anbietenden abweichen will, dies in der Annahmeerklärung klar und unzweideutig zum Ausdruck bringt (BGH, Urteil vom 22. Juli 2010 - VII ZR 213/08, mit Hinweis auf BGH, Urteil vom 18. November 1982 - VII ZR 223/80, BauR 1983, 252 [253]).

  • OLG Brandenburg, 04.12.2012 - Verg W 7/12

    Aufhebung wegen Budgetüberschreitung: Erst ab 10% des Gesamtbudgets!

    Auszug aus VK Brandenburg, 19.07.2012 - VK 20/12
    OLG Brandenburg, 04.12.2012 - Verg W 7/12.

    OLG Brandenburg, 16.08.2012 - Verg W 7/12 .

  • VK Brandenburg, 02.04.2012 - VK 6/12
    Auszug aus VK Brandenburg, 19.07.2012 - VK 20/12
    Diese Aufhebung hatte die Antragstellerin in einem unter dem Aktenzeichen VK 6/12 vor der Vergabekammer des Landes Brandenburg geführten Nachprüfungsverfahren beanstandet und die Fortsetzung des offenen Verfahrens begehrt.

    Die Auftraggeberin ist für die geplante Maßnahme öffentlicher Auftraggeber im Sinne von § 98 Nr. 5 GWB (vgl. hierzu im Einzelnen VK Brandenburg, Beschluss vom 2. April 2012 - VK 6/12).

  • BGH, 18.11.1982 - VII ZR 223/80

    Annahme eines Angebots zu abweichenden Bedingungen

    Auszug aus VK Brandenburg, 19.07.2012 - VK 20/12
    Sie erfordern, dass der Empfänger eines Vertragsangebots, wenn er von dem Vertragswillen des Anbietenden abweichen will, dies in der Annahmeerklärung klar und unzweideutig zum Ausdruck bringt (BGH, Urteil vom 22. Juli 2010 - VII ZR 213/08, mit Hinweis auf BGH, Urteil vom 18. November 1982 - VII ZR 223/80, BauR 1983, 252 [253]).
  • BGH, 18.10.2000 - XII ZR 179/98

    Wahrung der Schriftform bei Abschluß eines Mietvertrages

    Auszug aus VK Brandenburg, 19.07.2012 - VK 20/12
    Ob eine derartige Erklärung des Annehmenden so zu verstehen ist, ist ebenso im Wege der Auslegung zu ermitteln (BGH, Urteil vom 18. Oktober 2000 - XII ZR 179/98).
  • OLG München, 11.05.2007 - Verg 4/07

    Rügeschreiben als konkludente Verlängerung der Bindefrist?

    Auszug aus VK Brandenburg, 19.07.2012 - VK 20/12
    In einem Rügeschreiben kann die konkludente Verlängerung der Bindefrist liegen (vgl. hierzu OLG München, Beschluss vom 11. Mai 2007 - Verg 4/07).
  • OLG Brandenburg, 04.12.2012 - Verg W 7/12

    Auftrag mit angepasstem Terminplan: Bedingungsloser Zuschlag!

    Die Beschwerde der Antragstellerin vom 24.7.2012 gegen den Beschluss der Vergabekammer des Landes Brandenburg vom 19.7.2012 - VK 20/12 - wird zurückgewiesen.
  • OLG Brandenburg, 16.08.2012 - Verg W 7/12

    Vergabenachprüfungsverfahren: Zulässigkeit eines vom Bieter mit dem Ziel der

    Der Antrag der Antragstellerin, die aufschiebende Wirkung der sofortigen Beschwerde vom 24.7.2012 gegen den Beschluss der Vergabekammer des Landes Brandenburg vom 19.7.2012 - VK 20/12 - bis zur Entscheidung über die Beschwerde zu verlängern, wird zurückgewiesen.
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