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   VK Brandenburg, 23.02.2018 - VK 1/18   

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VK Brandenburg, 23.02.2018 - VK 1/18 (https://dejure.org/2018,8368)
VK Brandenburg, Entscheidung vom 23.02.2018 - VK 1/18 (https://dejure.org/2018,8368)
VK Brandenburg, Entscheidung vom 23. Februar 2018 - VK 1/18 (https://dejure.org/2018,8368)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • VERIS(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • Reguvis VergabePortal - Veris(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Landschaftsgärtnerische Arbeiten sind weder kreativ noch innovativ!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • bundesanzeiger-verlag.de (Kurzinformation)

    Kein Standardfall: Personalbezogene Zuschlagskriterien bei Bauvergaben

  • bundesanzeiger-verlag.de (Kurzinformation)

    "Qualität des Ausführungspersonals" ist kein Zuschlagskriterium für jedwede Dienstleistung

Besprechungen u.ä. (2)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Landschaftsgärtnerische Arbeiten sind weder kreativ noch innovativ! (VPR 2018, 143)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Landschaftsgärtnerische Arbeiten sind weder kreativ noch innovativ! (IBR 2018, 464)

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (11)

  • EuGH, 15.10.2009 - C-275/08

    Kommission / Deutschland - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie

    Auszug aus VK Brandenburg, 23.02.2018 - VK 1/18
    Die enge Auslegung von Ausnahmevorschriften entspricht schließlich der ständigen Rechtsprechung des EuGH (vgl. EuGH, Urteil vom 15. Oktober 2009 - Rs. C-275/08 - in Bezug auf Verhandlungsverfahren).
  • EuGH, 24.01.2008 - C-532/06

    Lianakis u.a. - Richtlinie 92/50/EWG - Öffentliche Dienstleistungsaufträge -

    Auszug aus VK Brandenburg, 23.02.2018 - VK 1/18
    Der EuGH habe mit Urteil vom 24. Januar 2008 - Rs. C-532/06 - klargestellt, dass als Zuschlagskriterien solche Kriterien ausgeschlossen seien, die nicht der Ermittlung des wirtschaftlich günstigsten Angebotes dienen, sondern die im Wesentlichen mit der Beurteilung der fachlichen Eignung der Bieter und mit der Ausführung des betreffenden Auftrags zusammenhängen.
  • OLG Düsseldorf, 14.11.2007 - Verg 23/07

    Pflicht des Auftraggebers im Vergabeverfahren zur rechtzeitigen Bekanntgabe der

    Auszug aus VK Brandenburg, 23.02.2018 - VK 1/18
    Das zwischen den Verfahrensbeteiligten streitige Vorliegen eines zwingenden Ausschlussgrundes bezüglich des aktuellen Angebotes der Antragstellerin schließt eine solche zweite Chance nicht aus (vgl. OLG Düsseldorf, Beschlüsse vom 18. Februar 2008, VII-Verg 23/07; vom 19. Juni 2013, Verg 8/13 und vom 14. November 2007, Verg 23/07 sowie VK Brandenburg, Beschluss vom 25. Februar 2016, VK 28/15).
  • BGH, 15.04.2008 - X ZR 129/06

    Sporthallenbau

    Auszug aus VK Brandenburg, 23.02.2018 - VK 1/18
    Auch der BGH habe mit Urteil vom 15. April 2008 - X ZR 129/06 - entschieden, dass im Rahmen der Wirtschaftlichkeitsprüfung keine Eignungsaspekte berücksichtigt werden dürften und dabei klargestellt, dass die Eignungsprüfung nicht der Ermittlung qualitativer Unterschiede zwischen den einzelnen Bewerbern diene.
  • BGH, 08.02.2011 - X ZB 4/10

    S-Bahn-Verkehr Rhein/Ruhr

    Auszug aus VK Brandenburg, 23.02.2018 - VK 1/18
    Wenn der Auftraggeber von diesem Grundsatz abweichen möchte und sich dabei auf § 16d EU Abs. 2 Nr. 2 b) VOB/A beruft, hat er dies im Übrigen in der Regel in dem Vergabevermerk zu dokumentieren (Steck in: Ziekow/ Völlink, Kommentar zum Vergaberecht, 3. Auflage 2018, § 58 VgV, Rn. 29 sowie Wiedemann in: Kulartz/Kus Marx/Portz/Prieß, Kommentar zur VgV, § 58 VgV, Rn. 26 ), woran es vorliegend mangelt (zur Zulässigkeit nachgeholter Dokumentation, vgl. BGH, Beschluss vom 8. Februar 2010 - X ZB 4/10).
  • OLG Schleswig, 15.04.2011 - 1 Verg 10/10

    Zulässigkeit von Nebenangeboten

    Auszug aus VK Brandenburg, 23.02.2018 - VK 1/18
    Eine Ausnahme von dem Grundsatz, dass nicht gerügte bzw. präkludierte Verstöße nicht von Amts wegen aufgegriffen werden dürfen, ist in Fällen gerechtfertigt, in denen, wie hier, ein so schwerwiegender Fehler vorliegt, dass eine tragfähige Zuschlagsentscheidung bei einer Fortsetzung des Vergabeverfahrens praktisch nicht möglich ist, insbesondere wenn ein Zuschlag wegen offensichtlicher Intransparenz oder eines Diskriminierungspotentials der Vergabeunterlagen nicht vergaberechtskonform erteilt werden könnte (vgl. OLG München, Beschluss vom 22. Januar 2016 - Verg 13/15; OLG Frankfurt, Beschluss vom 24. Juli 2012 - Verg 6/12; OLG Schleswig, Beschluss vom 15. April 2011 - 1 Verg 10/10).
  • OLG Düsseldorf, 19.06.2013 - Verg 8/13

    Anforderungen an die Bekanntgabe der Vergabekriterien

    Auszug aus VK Brandenburg, 23.02.2018 - VK 1/18
    Das zwischen den Verfahrensbeteiligten streitige Vorliegen eines zwingenden Ausschlussgrundes bezüglich des aktuellen Angebotes der Antragstellerin schließt eine solche zweite Chance nicht aus (vgl. OLG Düsseldorf, Beschlüsse vom 18. Februar 2008, VII-Verg 23/07; vom 19. Juni 2013, Verg 8/13 und vom 14. November 2007, Verg 23/07 sowie VK Brandenburg, Beschluss vom 25. Februar 2016, VK 28/15).
  • EuGH, 26.03.2015 - C-601/13

    Ambisig - Vorlage zur Vorabentscheidung - Richtlinie 2004/18/EG - Öffentliche

    Auszug aus VK Brandenburg, 23.02.2018 - VK 1/18
    Der EuGH hat in seiner Entscheidung vom 26. März 2015 - Rs. C- 601/13 - in Bezug auf Dienstleistungen ausgeführt, dass dies insbesondere dann der Fall sei, wenn die Dienstleistung, die Gegenstand des Auftrags ist, einen intellektuellen Charakter aufweise, bspw. bei Beratungs- und Fortbildungsleistungen.
  • OLG München, 22.01.2016 - Verg 13/15

    Eindeutige und widerspruchsfreie Vergabeunterlagen

    Auszug aus VK Brandenburg, 23.02.2018 - VK 1/18
    Eine Ausnahme von dem Grundsatz, dass nicht gerügte bzw. präkludierte Verstöße nicht von Amts wegen aufgegriffen werden dürfen, ist in Fällen gerechtfertigt, in denen, wie hier, ein so schwerwiegender Fehler vorliegt, dass eine tragfähige Zuschlagsentscheidung bei einer Fortsetzung des Vergabeverfahrens praktisch nicht möglich ist, insbesondere wenn ein Zuschlag wegen offensichtlicher Intransparenz oder eines Diskriminierungspotentials der Vergabeunterlagen nicht vergaberechtskonform erteilt werden könnte (vgl. OLG München, Beschluss vom 22. Januar 2016 - Verg 13/15; OLG Frankfurt, Beschluss vom 24. Juli 2012 - Verg 6/12; OLG Schleswig, Beschluss vom 15. April 2011 - 1 Verg 10/10).
  • VK Brandenburg, 25.02.2016 - VK 28/15

    Nur erkennbare Vergabeverstöße müssen gerügt werden!

    Auszug aus VK Brandenburg, 23.02.2018 - VK 1/18
    Das zwischen den Verfahrensbeteiligten streitige Vorliegen eines zwingenden Ausschlussgrundes bezüglich des aktuellen Angebotes der Antragstellerin schließt eine solche zweite Chance nicht aus (vgl. OLG Düsseldorf, Beschlüsse vom 18. Februar 2008, VII-Verg 23/07; vom 19. Juni 2013, Verg 8/13 und vom 14. November 2007, Verg 23/07 sowie VK Brandenburg, Beschluss vom 25. Februar 2016, VK 28/15).
  • VK Baden-Württemberg, 18.10.2016 - 1 VK 41/16

    Vergabenachprüfungsverfahren: Erkennbarkeit eines Vergabefehlers;

  • OLG Celle, 02.02.2021 - 13 Verg 8/20

    Auch die Gewichtung der Unterkriterien ist bekannt zu machen!

    Die Zulässigkeit auf das Personal bezogener qualitativer Zuschlagskriterien beschränkt sich insbesondere nicht auf Aufträge, bei denen Dienstleistungen spezifisch intellektuellen Charakters erbracht werden sollen (VK Rheinland Düsseldorf, Beschluss vom 27. September 2019 - VK 35/19; a. A. wohl VK Brandenburg, Beschluss vom 23. Februar 2018 - VK 1/18).
  • VK Rheinland, 23.04.2019 - VK 7/19

    Vermischung von Eignungs- und Zuschlagskriterien ist erkennbar!

    Auch der jüngst ergangene und sich explizit mit der Vorschrift des § 12 EU Abs. 2 Nr. 2 b) VOB/A beschäftigende Beschluss der VK Brandenburg, Beschluss vom 23.02.2018 - VK 1/18 - führt zu keinem anderen Ergebnis.
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