Rechtsprechung
VK Brandenburg, 26.08.2005 - 1 VK 47/05 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Ausschreibung von Architektenleistungen und Ingenieurleistungen im Verhandlungsverfahren; Ausschluss vom Zugang zu den Verhandlungsgesprächen; Verletzung des Rechts auf Durchführung eines transparenten Auswahlverfahrens auf Grund fehlerhafter Anwendung der ...
- VERIS(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Zwingender Ausschluss ohne eindeutig formulierte Ausschlussgründe?
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Zwingender Ausschluss auch ohne eindeutig formulierte Ausschlussgründe? (IBR 2005, 624)
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (3)
- VK Baden-Württemberg, 19.05.2004 - 1 VK 25/04
"Böser Schein" für Voreingenommenheit nicht ausreichend
Auszug aus VK Brandenburg, 26.08.2005 - 1 VK 47/05
Eine fehlerhafte Information nach § 13 VgV ist kein vergabeverfahrensimmanenter Vergabeverstoß, der sich auf das Wettbewerbsergebnis auswirken kann (VK Baden-Württemberg, Beschluss vom 19. Mai 2004 - 1 VK 25/04). - OLG Brandenburg, 05.10.2004 - Verg W 12/04
Antragsbefugnis eines Bieters im Nachprüfungsverfahren; Geltendmachung von …
Auszug aus VK Brandenburg, 26.08.2005 - 1 VK 47/05
Dem steht auch nicht die Entscheidung des Brandenburgischen Oberlandesgerichts zur Frage des Vergaberechtsschutzes gegen eine Neuausschreibung entgegen (OLG Brandenburg, Beschluss vom 5. Dezember 2004 - Verg W 12/04, NZBau 2005, 120). - OLG Düsseldorf, 19.11.2003 - Verg 22/03
Zurückweisung verspäteten Vorbringens im Nachprüfungsverfahren
Auszug aus VK Brandenburg, 26.08.2005 - 1 VK 47/05
Die Nichtberücksichtigung des ergänzenden Vorbringens der Auftraggeberin in ihrem Schriftsatz vom 28. August 2005 folgt aus § 113 Abs. 2 Satz 1 GWB (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 19. November 2003 - Verg 22/03).
- VK Brandenburg, 20.12.2005 - 1 VK 75/05
Ungerechtfertigte und missbräuchliche Antragstellung
In diesem Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer wurde die Auftraggeberin mit Beschluss vom 26. August 2005 1 VK 47/05 verpflichtet, die Antragstellerin auf der Grundlage ihres Angebotes vom 8. Juni 2005 in die Vergabeverhandlungen mit einzubeziehen.Auf die Schriftsätze und Vergabeakten sowie die Verfahrensakte betreffend das Verfahren 1 VK 47/05 wird ergänzend Bezug genommen.
Zur Zuständigkeit der Vergabekammer, der Auftraggebereigenschaft und zum Schwellenwert wird auf die Ausführungen der Kammer im Beschluss vom 26. August 2005 1 VK 47/05 Bezug genommen.
Zudem hat die Antragstellerin im Verfahren 1 VK 47/05 Kostenerstattung bei der Vergabekammer beantragt.
- VK Sachsen, 21.02.2006 - 1/SVK/004-06
Auftraggeber ist an seine verlautbarten Zuschlagskriterien gebunden
Wenn aber Anforderungen an die Bewerber zu Honorarvorstellungen nur vage formuliert sind und ggf. in den Verhandlungsgesprächen noch ohne weiteres abgeändert werden können, können ggf. fehlende Aussagen zu einzelnen Leistungsspektren der ausgeschriebenen Planungsleistungen den Ausschluss eines einzelnen Bewerbers nicht rechtfertigen (vgl. VK Brandenburg, Beschluss vom 26.08.2005 - 1 VK 47/05). - VK Hamburg, 27.09.2006 - VK BSU-3/06 Die rechtlich schutzwürdigen Interessen der Antragstellerin sind bereits dadurch vollumfänglich gewahrt, dass ein Nachprüfungsantrag vor Auftragserteilung an den Antragsgegner zugestellt wurde (VK Brandenburg, B.v. 26.8.2005 Az: 1 VK 47/05).