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   VK Bund, 02.09.2011 - VK 1-108/11   

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VK Bund, 02.09.2011 - VK 1-108/11 (https://dejure.org/2011,43675)
VK Bund, Entscheidung vom 02.09.2011 - VK 1-108/11 (https://dejure.org/2011,43675)
VK Bund, Entscheidung vom 02. September 2011 - VK 1-108/11 (https://dejure.org/2011,43675)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Geltendmachung des Vergaberechtsverstoßes der Gesamtvergabe

  • VERIS(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • Reguvis VergabePortal - Veris(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Kartellrechtliche Fragen nicht im Nachprüfungsverfahren überprüfbar!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (27)

  • OLG Düsseldorf, 09.02.2009 - Verg 66/08

    Anforderungen an die Ausschreibung von arbeitsmedizinischen Leistungen

    Auszug aus VK Bund, 02.09.2011 - VK 1-108/11
    Vollständig ist eine Preisangabe zu einer Leistungsposition dann, wenn der Bieter für diese Leistung den Preis ansetzt, den er tatsächlich kalkuliert hat und den er folglich vom Auftraggeber hierfür beanspruchen will (vgl. nur BGH, Beschluss vom 18. Mai 2004, X ZB 7/04; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 9. Februar 2009, VII-Verg 66/08).

    Im Übrigen ist die Bg in ihrer Kalkulation grundsätzlich frei (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 9. Februar 2009, a.a.O.; OLG Rostock, Beschluss vom 8. März 2006, 17 Verg 16/05).

    Angemessenheit der Preiskalkulation zu überprüfen (BGH, Beschluss vom 18. Mai 2004 a.a.O.; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 9. Februar 2009, a.a.O.).

  • BGH, 18.05.2004 - X ZB 7/04

    Anforderungen an die Darlegung von Vergabefehlern im Nachprüfungsantrag;

    Auszug aus VK Bund, 02.09.2011 - VK 1-108/11
    Vollständig ist eine Preisangabe zu einer Leistungsposition dann, wenn der Bieter für diese Leistung den Preis ansetzt, den er tatsächlich kalkuliert hat und den er folglich vom Auftraggeber hierfür beanspruchen will (vgl. nur BGH, Beschluss vom 18. Mai 2004, X ZB 7/04; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 9. Februar 2009, VII-Verg 66/08).

    Angemessenheit der Preiskalkulation zu überprüfen (BGH, Beschluss vom 18. Mai 2004 a.a.O.; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 9. Februar 2009, a.a.O.).

    Im Hinblick auf die Beanstandungen der ASt ist diesbezüglich zunächst darauf hinzuweisen, dass nach Vergaberecht ein Angebot grundsätzlich nicht schon dann wegen eines unangemessen niedrigen Preises auszuschließen ist, wenn es ohne Gewinn oder sogar unterhalb der Selbstkosten oder zumindest der markt- oder ortsüblichen Preise kalkuliert worden wäre (BGH, Beschluss vom 18. Mai 2004, a.a.O.; OLG Rostock, Beschluss vom 8. März 2006, a.a.O. m.w.N.; OLG Dresden, Beschluss vom 1. Juli 2005, WVerg 7/05).

  • OLG Düsseldorf, 10.08.2011 - Verg 36/11

    Begriff der Freiberuflichkeit der Leistungserbringung

    Auszug aus VK Bund, 02.09.2011 - VK 1-108/11
    Dementsprechend liegt auch kein Dokumentationsfehler vor, auf den sich die ASt berufen könnte, da sich die unzutreffende Angabe ihres Preises im Vergabevermerk nicht nachteilig auf ihre Rechtsstellung ausgewirkt hat (vgl. zu den Voraussetzungen, unter denen sich ein Antragsteller auf Dokumentationsmängel berufen kann, nur OLG Düsseldorf, Beschluss vom 10. Februar 2011, VII-Verg 36/11).

    Denn die ASt kann sich nur dann auf eine fehlerhafte Dokumentation berufen, wenn diese sich auf ihre Rechtsstellung und damit auf ihre Auftragschancen nachteilig ausgewirkt hat (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 10. August 2011, VII-Verg 36/11).

  • OLG Düsseldorf, 15.06.2010 - Verg 10/10

    Rechtsfolgen einer produktorientierten Ausschreibung

    Auszug aus VK Bund, 02.09.2011 - VK 1-108/11
    Damit ist die Entscheidung, auf einzelne Anbindungsvarianten zu verzichten, vom Bestimmungsrecht des Auftraggebers hinsichtlich des Beschaffungsgegenstands gedeckt (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 15. Juni 2010, VII-Verg 10/10; Beschluss vom 3. März 2010, VII-Verg 46/09; Beschluss vom 17. Februar 2010, VII-Verg 42/09).

    Ein Bieter kann insbesondere nicht, wie es hier die ASt versucht, vom Auftraggeber verlangen, seinen Beschaffungsbedarf so festzulegen, dass gerade sein Angebot zu bevorzugen ist (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 15. Juni 2010, a.a.O. m.w.N.).

  • OLG Düsseldorf, 28.04.2008 - Verg 55/07

    Begriff der Nachverhandlung

    Auszug aus VK Bund, 02.09.2011 - VK 1-108/11
    Unabhängig davon, ob vorliegend überhaupt Anhaltspunkte für einen unangemessen niedrigen Preis der Bg bestehen, könnte sich die ASt auf eine Pflicht der Ag zur Prüfung bzw. ggf. sogar zum Ausschluss des Angebots der Bg nur dann berufen, wenn das Angebot der Bg in Marktverdrängungsabsicht oder zumindest mit der in Kauf genommenen Gefahr abgegeben worden wäre, die ASt ganz und nicht nur aus der einzelnen Auftragsvergabe vom Markt zu verdrängen, oder wenn die Bg aufgrund ihrer - hier unterstellt - unauskömmlichen Preisgestaltung bei der Ausführung des Auftrags voraussichtlich in so große Schwierigkeiten käme, dass sie die Ausführung abbrechen muss und die am Vergabeverfahren beteiligten Wettbewerber nicht mehr in die Ausführung des Vertrags eintreten könnten (vgl. nur OLG Düsseldorf, Beschluss vom 28. April 2008, VII-Verg 55/07).

    Hierzu hat die ASt auch auf konkrete Nachfrage in der mündlichen Verhandlung nichts vorgetragen (vgl. zur Darlegungslast OLG Düsseldorf, Beschluss vom 28. April 2008, a.a.O.); allein die pauschale und nicht näher belegte Behauptung, die Bg beabsichtige, andere Marktteilnehmer zu verdrängen, reicht diesbezüglich nicht aus.

  • OLG Rostock, 08.03.2006 - 17 Verg 16/05

    Mischkalkulation: Angabe von Baustellengemeinkosten

    Auszug aus VK Bund, 02.09.2011 - VK 1-108/11
    Im Übrigen ist die Bg in ihrer Kalkulation grundsätzlich frei (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 9. Februar 2009, a.a.O.; OLG Rostock, Beschluss vom 8. März 2006, 17 Verg 16/05).

    Im Hinblick auf die Beanstandungen der ASt ist diesbezüglich zunächst darauf hinzuweisen, dass nach Vergaberecht ein Angebot grundsätzlich nicht schon dann wegen eines unangemessen niedrigen Preises auszuschließen ist, wenn es ohne Gewinn oder sogar unterhalb der Selbstkosten oder zumindest der markt- oder ortsüblichen Preise kalkuliert worden wäre (BGH, Beschluss vom 18. Mai 2004, a.a.O.; OLG Rostock, Beschluss vom 8. März 2006, a.a.O. m.w.N.; OLG Dresden, Beschluss vom 1. Juli 2005, WVerg 7/05).

  • OLG Brandenburg, 19.01.2009 - Verg W 2/09

    Vergabenachprüfungsverfahren: Angebotsausschluss wegen Versäumung der

    Auszug aus VK Bund, 02.09.2011 - VK 1-108/11
    Des Weiteren sei die ASt mit ihren Rügen hinsichtlich der Fristverlängerung und der Herabsetzung der Ausschlusskriterien präkludiert nach § 107 Abs. 3 GWB, weil es nicht auf die Erkennbarkeit der individuellen Auswirkungen eines Verstoßes für den Rügenden, sondern auf die Erkennbarkeit des Verstoßes selbst ankomme (vgl. OLG Brandenburg, Beschluss vom 19. Januar 2009, Verg W 2/09).

    Brandenburg, Beschluss vom 19. Januar 2009, Verg W 2/09), oder ob die ASt diesbezüglich die § 101a GWB-Mitteilung abwarten durfte, aus der sie - wie sie vorträgt - erst den Rückschluss zog, dass diese Änderungen der Vergabeunterlagen gerade die Bg bevorzugen sollten.

  • OLG Düsseldorf, 03.04.2008 - Verg 54/07

    Rechtsnatur eines Dienstleistungsauftrags im Rahmen der Altpapierentsorgung;

    Auszug aus VK Bund, 02.09.2011 - VK 1-108/11
    Wie sich auch aus § 104 Abs. 3 GWB ergibt, wonach die Befugnisse der Kartellbehörden "unberührt" bleiben, fallen darunter nicht Verstöße gegen nationales oder europäisches Kartellrecht (OLG Düsseldorf, Beschlüsse vom 3. April 2008, VII-Verg 54/07; vom 6. Dezember 2004, VII-Verg 79/04; vom 6. Dezember 2002, Verg 6/02).

    Das vergaberechtliche Nachprüfungsverfahren ist für die Beurteilung solcher Fragen ungeeignet (BGH, Beschluss vom 18. Januar 2000, KVR 23/98; OLG Düsseldorf, Beschlüsse vom 3. April 2008, a.a.O.; vom 6. Dezember 2004, a.a.O.).

  • OLG Düsseldorf, 06.12.2004 - Verg 79/04

    Abgrenzung von Dienstleistungskonzession und -auftrag

    Auszug aus VK Bund, 02.09.2011 - VK 1-108/11
    Wie sich auch aus § 104 Abs. 3 GWB ergibt, wonach die Befugnisse der Kartellbehörden "unberührt" bleiben, fallen darunter nicht Verstöße gegen nationales oder europäisches Kartellrecht (OLG Düsseldorf, Beschlüsse vom 3. April 2008, VII-Verg 54/07; vom 6. Dezember 2004, VII-Verg 79/04; vom 6. Dezember 2002, Verg 6/02).

    Das vergaberechtliche Nachprüfungsverfahren ist für die Beurteilung solcher Fragen ungeeignet (BGH, Beschluss vom 18. Januar 2000, KVR 23/98; OLG Düsseldorf, Beschlüsse vom 3. April 2008, a.a.O.; vom 6. Dezember 2004, a.a.O.).

  • BGH, 10.09.2009 - VII ZR 255/08

    Durch eine Verschiebung der Bauzeit infolge einer Zuschlagsverzögerung

    Auszug aus VK Bund, 02.09.2011 - VK 1-108/11
    Denn Sinn und Zweck des Verhandlungsverfahrens ist es gerade, Nachverhandlungen über den Angebotsinhalt durchzuführen (vgl. BGH, Urteil vom 10. September 2009, VII ZR 255/08), so dass die Ag jederzeit den Leistungsumfang reduzieren konnte, um aus ihrer Sicht wirtschaftlichere Angebote zu erhalten.
  • OLG Düsseldorf, 08.06.2011 - Verg 11/11

    Ausschließung eines Angebots wegen unrichtiger Preisangaben

  • VK Bund, 06.07.2011 - VK 1-60/11

    Herstellung sämtlicher Innenausbauten

  • BGH, 08.02.2011 - X ZB 4/10

    S-Bahn-Verkehr Rhein/Ruhr

  • OLG Dresden, 27.07.2010 - WVerg 7/10

    Hinzuziehung eines Rechtsanwalts durch Beigeladenen notwendig?

  • OLG Düsseldorf, 03.03.2010 - Verg 46/09

    Ausschluss eines Angebots wegen unvollständiger Angaben und Abweichungen von den

  • OLG Düsseldorf, 21.07.2010 - Verg 19/10

    Vertrag zwischen VRR und DB Regio unwirksam

  • OLG Celle, 29.06.2010 - 13 Verg 4/10

    Erstattungsfähigkeit der Aufwendungen der Beigeladenen im Verfahren vor der

  • OLG Düsseldorf, 17.02.2010 - Verg 42/09

    Zulässigkeit einer Technologiewahl in der Ausschreibung von Leistungen

  • OLG Düsseldorf, 09.12.2009 - Verg 37/09

    Anforderungen an die Vollständigkeit der Angebotsunterlagen

  • OLG München, 08.05.2009 - Verg 6/09

    Vergabeverfahren: Nachprüfungsantrag des ausgeschlossenen Bieters zwecks

  • OLG Dresden, 01.07.2005 - WVerg 7/05

    Mischkalkulation; Darlegungs- und Beweislast

  • EuGH, 28.01.2010 - C-406/08

    Uniplex (UK) - Richtlinie 89/665/EWG - Nachprüfungsverfahren im Rahmen der

  • VK Bund, 23.01.2009 - VK 3-194/08

    Rabattvereinbarungen nach § 130 a Abs. 8 SGB V

  • VK Bund, 05.03.2010 - VK 1-16/10

    Abschluss eines Rahmenvertrages zur Erneuerung von Gleisabschlüssen.

  • BGH, 26.09.2006 - X ZB 14/06

    Antragsberechtigung eines ausgeschlossenen Bieters; Rechtsfolgen des Fehlens

  • OLG Düsseldorf, 22.05.2002 - Verg 6/02

    Rechtsweg für Einwendungen eines Bieters gegen die Vergabe durch eine

  • BGH, 18.01.2000 - KVR 23/98

    Verlangen nach Abgabe von Tariftreueerklärungen bei Straßenbauaufträgen nicht

  • OLG München, 22.07.2019 - Verg 14/18

    Wettbewerbssituation des öffentlichen Auftraggebers ist keine Voraussetzung des §

    Aus den Materialien ergibt sich somit, dass die Beschaffung von Telekommunikationsdiensten nunmehr grundsätzlich dem allgemeinen Vergaberecht unterliegt und dass öffentliche Auftraggeber durch § 100 Abs. 2 lit k) GWB in der Fassung vom 20. April 2009 bzw. § 116 Abs. 2 GWB nur in den Fällen von der Verpflichtung ausgenommen wurden, bei Beschaffungen Vergaberecht anzuwenden, wenn sie diese für die Ausübung von bisher der sog. Sektorenrichtlinie (Richtlinie 93/38/EWG) unterfallenden Tätigkeiten benötigen (vgl. VK Bund, Beschluss vom 2. September 2011, VK 1 - 108/11, juris Rn. 111, 114).

    Die Kommentarliteratur folgt - soweit ersichtlich - einhellig der Entscheidung der Vergabekammer des Bundes vom 2. September 2011 (VK 1-108/11), wonach es für die Bereitstellung eines öffentlichen Kommunikationsnetzes oder von Kommunikationsdiensten nicht genüge, dass ein Auftraggeber dafür rechtliche Vorgaben in einem Vertrag mache.

    Auftragsgegenstand in dem der Entscheidung der Vergabekammer des Bundes vom 2. September 2011 (VK 1 -108/11) zugrundeliegenden Vergabeverfahren war insbesondere die Einrichtung und Anpassung einer Netzplattform sowie deren Betrieb (juris Rn. 1).

    Zutreffend hat die Vergabekammer ausgeführt, dass der vorliegende Sachverhalt mit dem, der der Entscheidung des der Vergabekammer des Bundes vom 2. September 2011 (VK 1 -108/11) zugrunde lag, nicht vergleichbar ist.

  • VK Sachsen, 17.07.2019 - 1/SVK/017-19

    Bereitstellung von Breitbandnetz ist Dienstleistungskonzession!

    Hierzu wird in der Literatur (Germelmann in Burgi/Dreher, Vergaberecht, GWB, § 149 Rn. 73) teilweise - meist unter Bezug auf die Entscheidung der VK Bund vom 2. September 2011 (VK Bund, Beschluss vom 2. September 2011 - VK 1-108/11) und den Aufsatz von Bary (Bary, Geschäftsmodelle beim kommunalen Ausbau von Breitbandnetzen und deren vergaberechtliche Qualifizierung, NZBau 2014, 208 (212)) - eine enge Auslegung der Norm vertreten.

    Soweit zur Begründung der Auffassung der Auftraggeberin und in der Literatur auf die Entscheidung der VK Bund vom 2. September 2011 (VK Bund, Beschluss vom 2. September 2011 - VK 1-108/11) abgestellt wird, ist auszuführen, dass diese Entscheidung mit dem hier streitigen Sachverhalt nicht vergleichbar ist.

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