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   VK Bund, 03.08.2018 - VK 2-64/18   

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VK Bund, 03.08.2018 - VK 2-64/18 (https://dejure.org/2018,26288)
VK Bund, Entscheidung vom 03.08.2018 - VK 2-64/18 (https://dejure.org/2018,26288)
VK Bund, Entscheidung vom 03. August 2018 - VK 2-64/18 (https://dejure.org/2018,26288)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Besprechungen u.ä. (2)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Auftraggeber muss prüfen, ob Bieterangaben plausibel sind! (VPR 2018, 238)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Auftraggeber muss prüfen, ob Bieterangaben plausibel sind! (IBR 2018, 699)

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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (4)

  • VK Bund, 03.06.2018 - VK 2-44/18

    Instandsetzung von Tragpfählen; Prognosefehler bei der Eignungsprüfung; fehlende

    Auszug aus VK Bund, 03.08.2018 - VK 2-64/18
    Die Kammer hat insofern bereits in dem diesem streitgegenständlichen Verfahren vorausgegangenen Nachprüfungsverfahren VK2-44/18 nach dortigen übereinstimmenden Angaben von Ag, ASt und Bg festgestellt, dass die auszuführenden Arbeiteten zu rund 50% Unterwasserschweißarbeiten sind.

    Die Kammer untersagte der Ag in diesem Nachprüfungsverfahren VK2-44/18 mit Beschluss vom 3. Juni 2018, auf den hier im Einzelnen Bezug genommen wird, der Bg den Zuschlag zu erteilen und gab der Ag auf, die Eignungsprüfung zu wiederholen.

    Es könne nicht nachvollzogen werden, dass die Ag die Vorgaben des Beschlusses der Kammer vom 3. Juni 2018 VK2-44/18 beachtet habe, weshalb die Leistungsfähigkeit der Bg erneut fehlerhaft prognostiziert worden sei.

    Da die ASt im Vergabeverfahren zu Los 2 nur drittplatziert sei, sei vielmehr zu befürchten, dass die Ag diese zeitliche Abfolge nutzen wolle, um die ASt als womöglich infolge der Vorgeschichte um das Nachprüfungsverfahren zum Aktenzeichen VK2-44/18 missliebig gewordenen Bieter unberücksichtigt zu lassen.

    Mit Schreiben vom 9. Juli 2018 und Stellungnahme vom 24. Juli 2018 führt sie Folgendes aus: - Die erneute Überprüfung der Leistungsfähigkeit der Bg sei fehlerfrei erfolgt; insbesondere habe die Ag, was im Einzelnen, auch unter Verweis auf die Prüfvermerke der Ag in der Vergabeakte ausgeführt wird, die Vorgaben aus dem Beschluss der Kammer VK2-44/18 vom 3. Juni 2018 beachtet.

    Die Eignungsprognose ist im Nachprüfungsverfahren nur dahingehend überprüfbar, ob die Entscheidungsfindung im Hinblick auf die Prognose fehlerfrei erfolgt ist (vgl. im Einzelnen Beschluss der Kammer vom 3. Juni 2018, VK2-44/18).

    Es war somit nicht sachfremd, dass sich die Ag im Zuge der materiellen Eignungsprüfung gehalten sah, diese Angaben im Zuge der Aufklärung der Eignung anzufordern und zur Prüfung heranzuziehen (vgl. schon Beschluss der Kammer vom 3. Juni 2018, VK2-44/18).

    verantwortlichen Personal - wie schon im Beschluss vom 3. Juni 2018 (VK2- 44/18) festgestellt - fristgemäß vorgelegt.

    Damit hat die Ag bereits eine zentrale Maßgabe aus dem Kammerbeschluss vom 3. Juni 2018 - VK2-44/18 - berücksichtigt.

    Bei der infolge des Beschlusses der Kammer vom 3. Juni 2018 (VK2-44/18) erforderlichen Wiederholung der Eignungsprüfung hat die Ag die Leistungsfähigkeit der Bg somit beurteilungsfehlerfrei prognostiziert.

    c) Dadurch, dass die Ag die nach dem Kammerbeschluss vom 3. Juni 2018 (VK2-44/18) zu wiederholende Eignungsprüfung beim streitgegenständlichen Vergabeverfahren [...] zuerst durchgeführt hat, hat sie nicht gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz nach § 97 Abs. 2 GWB verstoßen.

    Vielmehr ging es darum, die Wiederholung der Eignungsprüfung infolge des Beschlusses der Kammer vom 3. Juni 2018 im Verfahren VK2-44/18 zu vertreten, so dass sich die Verteidigung der Ag gegenüber der ebenfalls anwaltlich vertretenen ASt.

  • OLG Düsseldorf, 23.12.2014 - Verg 37/13

    Zulässigkeit der isolierten Beschwerde gegen die Kostenentscheidung im Verfahren

    Auszug aus VK Bund, 03.08.2018 - VK 2-64/18
    Ob die Hinzuziehung eines Verfahrensbevollmächtigten des öffentlichen Auftraggebers notwendig ist, hängt von den Umständen des Einzelfalles ab (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 23. Dezember 2014, Az.: VII-Verg 37/13).
  • OLG Düsseldorf, 02.12.2009 - Verg 39/09

    Prüfung der Vergabe zur "Wiedererrichtung Berliner Stadtschloss/Bau des

    Auszug aus VK Bund, 03.08.2018 - VK 2-64/18
    Der Auftraggeber kann sich vielmehr auf eine methodisch vertretbar erarbeitete, befriedigende Erkenntnislage stützen (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 2. Dezember 2009, Az.: VII-Verg 39/09, Rdnr. 89 sowie Beschluss vom 17. Februar 2016, Az.: VII-Verg 37/14, Rdnr. 41, jeweils zit. nach juris).
  • OLG Düsseldorf, 17.02.2016 - Verg 37/14

    Ausschließung eines Angebots wegen Versäumung der Frist zur Vorlage von

    Auszug aus VK Bund, 03.08.2018 - VK 2-64/18
    Der Auftraggeber kann sich vielmehr auf eine methodisch vertretbar erarbeitete, befriedigende Erkenntnislage stützen (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 2. Dezember 2009, Az.: VII-Verg 39/09, Rdnr. 89 sowie Beschluss vom 17. Februar 2016, Az.: VII-Verg 37/14, Rdnr. 41, jeweils zit. nach juris).
  • VK Bund, 27.08.2018 - VK 2-72/18

    Personelle Kapazitäten, Eignung für Spezialbauauftrag; Zeitpunkt des

    VK2-64/18, der mit Beschluss vom 3. August 2018 zugunsten der Ag bestandskräftig entschieden wurde.

    Es war somit nicht sachfremd, dass sich die Ag im Zuge der materiellen Eignungsprüfung gehalten sah, diese Angaben im Zuge der Aufklärung der Eignung anzufordern und zur Prüfung heranzuziehen (vgl. die dem hiesigen Nachprüfungsverfahren vorausgegangenen Beschlüsse der Vergabekammer vom 3. Juni 2018, VK2-44/18, sowie vom 3. August 2018, VK2- 64/18).

    Dass die Ag daneben keinen eigenen Prüfansatz entwickelt hat, sondern vorrangig die Angaben der Bg aufgegriffen und nachgeprüft hat, stellt nicht nur keinen Beurteilungsfehler dar, sondern entspricht im Gegenteil dem in § 15 Abs. 1 Nr. 1 VOB/A-EU für die Eignungsaufklärung vorgesehenen Ablauf, wonach der Auftraggeber erst einmal den Bieter hört, indem er Aufklärung von ihm verlangt, und seine Prüfung sodann auf die Einlassungen des Bieters stützt (vgl. Beschluss der Kammer vom 3. August 2018, VK2-64/18).

    Was das Vorbringen der ASt betrifft, die Ag habe die in den Ausführungszeitraum fallenden Feiertage nicht berücksichtigt, hat die Vergabekammer bereits im Nachprüfungsverfahren der ASt zu Los 1 zum Az. VK2-64/18 gegenüber denselben Beteiligten bestandskräftig festgestellt, dass die Ag ohne Beurteilungsfehler davon ausgegangen ist, dass entsprechende Ausfälle arbeitszeitrechtskonform nachholbar sind (Beschluss vom 3. August, VK 2- 64/18 sub II.2.a) bb) (4)).

    Anhaltspunkte für einen Verstoß gegen das Nachverhandlungsverbot liegen danach nicht vor (vgl. Beschluss der Kammer vom 3. August 2018, VK2-64/18 zum Los 1).

    Die Vergabekammer hat diese Rüge der ASt bereits in dem von der ASt angestrengten Nachprüfungsverfahren zu Los 1 zum Az. VK2-64/18 (a.a.O., sub II.2.b)) mit bestandskräftigem Beschluss vom 3. August 2018 überprüft und festgestellt, dass ein Verstoß gegen die Maßgaben der § 122 Abs. 1, 2 GWB, § 6a Nr. 3 lit. a) VOB/A-EU nicht vorliegt.

    das Los 2 wird insofern nichts Neues vorgebracht, so dass hierzu auf die entsprechenden Gründe des bestandskräftigen Beschlusses zum Nachprüfungsverfahren VK2-64/18 Bezug genommen wird.

    c) Auch ein Verstoß gegen § 97 Abs. 2 GWB dadurch, dass die Ag die nach dem Vergabekammerbeschluss vom 3. Juni 2018 (VK2-44/18) zu wiederholende Eignungsprüfung beim streitgegenständlichen Vergabeverfahren [...] zuerst durchgeführt hat, ist nach den bereits im bestandskräftigem Beschluss der Vergabekammer vom 3. August 2018 (VK2- 64/18, sub II.2.c)) festgestellten Gründen abzulehnen.

  • VK Berlin, 30.11.2018 - VK-B2-25/18

    Nur fehlende Unterlagen können nachgefordert werden!

    Nach allgemeinen Bewertungsmaßstäben ist eine Referenzleistung vergleichbar mit der ausgeschriebenen Leistung, wenn sie dieser so weit ähnelt, dass sie einen tragfähigen Rückschluss auf die Leistungsfähigkeit des Bieters für die ausgeschriebene Leistung ermöglicht (vgl. OLG München, Beschluss vom 27. Juli 2018 - Verg 2/18, BeckRS 2018, 19182; OLG Celle, Beschluss vom 3. Juli 2018 - 13 Verg 8/17, BeckRS 2018, 18361; VK Südbayern, Beschluss vom 6. September 2018 - Z3-3-3194-1-24-07/18, BeckRS 2018, 28328; VK Bund, Beschluss vom 3. August 2018 - VK 2 - 64/18, BeckRS 2018, 23793).

    Es ist vielmehr ausreichend, dass die Referenzleistungen den ausgeschriebenen Leistungen nach Art oder Umfang ähneln (vgl. VK Bund, Beschluss vom 3. August 2018 - VK 2 - 64/18, BeckRS 2018, 23793).

  • VK Bund, 27.08.2018 - VK 2-74/18

    Personelle Kapazitäten, Eignung für Spezialbauauftrag; Zeitpunkt des

    Es war somit nicht sachfremd, dass sich die Ag im Zuge der materiellen Eignungsprüfung gehalten sah, diese Angaben im Zuge der Aufklärung der Eignung anzufordern und zur Prüfung heranzuziehen (vgl. die dem hiesigen Nachprüfungsverfahren vorausgegangenen Beschlüsse der Vergabekammer vom 3. Juni 2018, VK2-44/18, sowie vom 3. August 2018, VK2-64/18).

    Dass die Ag daneben keinen eigenen Prüfansatz entwickelt hat, sondern vorrangig die Angaben der Bg aufgegriffen und nachgeprüft hat, stellt nicht nur keinen Beurteilungsfehler dar, sondern entspricht im Gegenteil dem in § 15 Abs. 1 Nr. 1 VOB/A-EU für die Eignungsaufklärung vorgesehenen Ablauf, wonach der Auftraggeber erst einmal den Bieter hört, indem er Aufklärung von ihm verlangt, und seine Prüfung sodann auf die Einlassungen des Bieters stützt (vgl. Beschluss der Kammer vom 3. August 2018, VK2-64/18).

    Anhaltspunkte für einen Verstoß gegen das Nachverhandlungsverbot liegen danach nicht vor (vgl. Beschluss der Kammer vom 3. August 2018, VK2-64/18 zum Los 1).

  • VK Sachsen-Anhalt, 26.06.2019 - 1 VK LSA 30/18

    Vergabeverfahren: Pflicht zur Beachtung von Präqualifizierungssystemen bei der

    Denn nach allgemeinen Bewertungsmaßstäben ist eine Referenzleistung vergleichbar mit der ausgeschriebenen Leistung, wenn sie dieser so weit ähnelt, dass sie einen tragfähigen Rückschluss auf die Leistungsfähigkeit des Bieters für die ausgeschriebene Leistung ermöglicht (vgl. OLG München, Beschluss vom 27. Juli 2018 - Verg 2/18, BeckRS 2018, 19182; OLG Celle, Beschluss vom 3. Juli 2018 - 13 Verg 8/17, BeckRS 2018, 18361; VK Südbayern, Beschluss vom 6. September 2018 - Z3-3-3194-1-24-07/18, BeckRS 2018, 28328; VK Bund, Beschluss vom 3. August 2018 - VK 2 - 64/18, BeckRS 2018, 23793).

    Es ist vielmehr ausreichend, dass die Referenzleistungen den ausgeschriebenen Leistungen nach Art oder Umfang ähneln (vgl. VK Bund, Beschluss vom 3. August 2018 - VK 2 - 64/18, BeckRS 2018, 23793).

  • VK Sachsen-Anhalt, 12.12.2018 - 3 VK LSA 64/18

    Vergabeverfahren: Angebotsausschluss bei Nichterfüllung technischer Anforderungen

    Die vom Antragsgegner getroffene Entscheidung ist das Ergebnis des ihm als öffentlichen Auftraggeber zustehenden ureigenen fachlichen Beurteilungsspielraums, den zu hinterfragen bzw. zu überprüfen der Vergabekammer nicht zusteht (VK Bund, Beschluss vom 03.08.2018 - VK 2-64/18).
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