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   VK Bund, 05.04.2018 - VK 1-17/18   

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VK Bund, 05.04.2018 - VK 1-17/18 (https://dejure.org/2018,13141)
VK Bund, Entscheidung vom 05.04.2018 - VK 1-17/18 (https://dejure.org/2018,13141)
VK Bund, Entscheidung vom 05. April 2018 - VK 1-17/18 (https://dejure.org/2018,13141)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • VERIS(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • Reguvis VergabePortal - Veris(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Zweckmäßigkeitsgebot des § 127 Abs. 1 Satz 6 SGB V gilt nicht im Oberschwellenbereich!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (27)

  • OLG Düsseldorf, 21.12.2016 - Verg 26/16

    Gerichtliche Überprüfung der Vergabe von Rahmenvereinbarungen zur ambulanten

    Auszug aus VK Bund, 05.04.2018 - VK 1-17/18
    Anders als es das OLG Düsseldorf in seiner Entscheidung vom 21. Dezember 2016 vertreten habe (Az. VII- Verg 26/16), gehe das EU-Vergaberecht also nicht automatisch dem nationalen Recht vor.

    Vor Inkrafttreten des HHVG war § 127 SGB V daher entsprechend richtlinienkonform auszulegen (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 21. Dezember 2016, VII-Verg 26/16 m.w.N.).

    Diese Voraussetzungen sind hier erfüllt, das es sich bei der Ag unstreitig um einen öffentlichen Auftraggeber handelt, die ausgeschriebenen Rahmenvereinbarungen die Schwellenwerte überschreiten, die Ag entgeltliche Verträge mit Unternehmen über die Beschaffung von Leistungen abschließen will und dabei - jedenfalls hier -eine Auswahlentscheidung unter den Bietern trifft (s. hierzu nur OLG Düsseldorf, Beschlüsse vom 21. Dezember 2016, VII-Verg 26/16, und vom 13. August 2014, VII-Verg 13/14).

    Die Marktzugangs- und sonstigen Rechte der Leistungserbringer i.S.d. Art. 12 GG werden bei der Durchführung öffentlicher Ausschreibungen gemäß dem Vergaberecht nämlich bereits dadurch gewahrt, dass sie - wie hier - am Wettbewerb um die ausgeschriebenen Verträge teilhaben können und nicht auf Dauer, sondern nur während der begrenzten Vertragslaufzeit von der Berücksichtigung bei künftigen Versorgungsentscheidungen ausgeschlossen werden (vgl. BSG, Urteile vom 25. November 2015, B 3 KR 16/15 R m.z.N., und vom 10. März 2010, B 3 KR 26/08 R; Jaeger, ZwER 2005, 31, 46; vgl. auch BVerfG, Beschlüsse vom 1. November 2010, 1 BvR 261/10, und vom 27. Februar 2008, 1 BvR 437/08; OLG Düsseldorf, Beschlüsse vom 21. Dezember 2016, VII-Verg 26/16, und vom 18. April 2012, VII-Verg 93/11).

  • BGH, 26.09.2006 - X ZB 14/06

    Antragsberechtigung eines ausgeschlossenen Bieters; Rechtsfolgen des Fehlens

    Auszug aus VK Bund, 05.04.2018 - VK 1-17/18
    Ob hier wiederum eine Eigenerklärung i.S.d. jetzigen Anlage A3 gefordert wird, mag die Ag zwar derzeit planen, ist aber nicht so sicher absehbar, dass es von vornherein ausgeschlossen erscheint, dass die ASt unter keinen Umständen Gelegenheit hätte, sich erfolgreich anderweitig an der Versorgung der Versicherten der Ag mit Stomaartikeln zu beteiligen - und nur unter diesen Voraussetzungen wäre ihr Nachprüfungsantrag unzulässig (vgl. hierzu BGH, Beschluss vom 26. September 2006, X ZB 14/06).

    Ein Berufen auf die Interessen anderer Unternehmen reicht jedoch zur Bejahung der Antragsbefugnis nicht aus, vielmehr muss ein Antragsteller darlegen, dass eine Verletzung seiner eigenen Rechte als möglich erscheint (BGH, Beschluss vom 26. September 2006, aaO. m.w.N.).

    Denn durch den Nachprüfungsantrag wurden nicht nur einfach gelagerte, auftragsbezogene Sach- und Rechtsfragen aufgeworfen, sondern u.a. hierüber hinausgehende grundlegende Fragen zum Zusammenspiel von Vergabe- und Sozialrecht (vgl. BGH, Beschluss vom 26. September 2006, X ZB 14/06; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 23. Dezember 2014, VII-Verg 37/13).

  • VK Bund, 15.02.2018 - VK 1-161/17

    Stromartikel

    Auszug aus VK Bund, 05.04.2018 - VK 1-17/18
    Denn die betreffende Entscheidung (Az. VK 1-161/17) mit ihrer Beschlussformel "Im Übrigen wird der Nachprüfungsantrag zurückgewiesen" enthalte keine Regelung oder Feststellung zur Zulässigkeit der Ausschreibung, betreffe nur das Los [...] und binde nur die damaligen Verfahrensbeteiligten.

    Anders als die ASt meine, entfalte der Bescheid des Bundesversicherungsamts auch keine Tatbestandswirkung gegenüber der Vergabekammer, weil diese Behörde ihrerseits sich nicht an die Tatbestandswirkung der früheren und bestandskräftigen Entscheidung der Vergabekammer vom 15. Februar 2018 (Az. VK 1-161/17) gehalten habe, wonach die streitige Ausschreibung gerade nicht gegen das Zweckmäßigkeitsgebot verstoße.

    Die Ag verweist diesbezüglich zu Recht auf eine frühere und sogar bestandskräftige Entscheidung der erkennenden Vergabekammer (Az. VK 1-161/17), in der diese Ausschreibung auch unter Berücksichtigung des Zweckmäßigkeitsgebots nach § 127 Abs. 1 S. 6 SGB V für rechtmäßig erachtet wurde.

  • OLG Düsseldorf, 11.01.2012 - Verg 52/11

    Erfordernis der Fachlosvergabe von Glasreinigungsarbeiten

    Auszug aus VK Bund, 05.04.2018 - VK 1-17/18
    Denn nur dann wäre die Bildung eines gesonderten Fachloses für die von der Ag gewünschten pflegerischen Leistungen möglich (vgl. OLG Düsseldorf, Beschlüsse vom 11. Januar 2012, VII-Verg 52/11, und vom 8. September 2011,.

    Deren Anzahl würde sich durch die je Gebiet zusätzlich zu bildenden Fachlose verdoppeln - und dementsprechend der Aufwand für die Ag für die gesonderte Wertung der Angebote, für den jeweiligen Vertragsabschlusses und bei der Vertragsdurchführung, insbesondere der Koordinierung der jeweiligen Tätigkeiten der Vertragspartner bei ihrem Versicherten vor Ort (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 11. Januar 2012, aaO.).

  • OLG Düsseldorf, 01.08.2012 - Verg 10/12

    Voraussetzungen der Ausnahme vom Vergaberecht wegen überwiegender

    Auszug aus VK Bund, 05.04.2018 - VK 1-17/18
    Voraussetzung ist allerdings, dass diese Bestimmung anhand nachvollziehbarer objektiver und auftragsbezogener Gründe, vor allem also willkürfrei, getroffen worden ist (vgl. nur OLG Düsseldorf, Beschlüsse vom 30. April 2014, VII-Verg 33/13; vom 1. August 2012, VII-Verg 10/12 und vom 22. Mai 2013, VII-Verg 16/12) (dazu unter (1)).

    Denn ein öffentlicher Auftraggeber ist nicht verpflichtet, jedem einzelnen potentiellen Bieter die Marktteilnahme zu ermöglichen und seine Vergabe so durchzuführen, dass sie zum Unternehmenskonzept jedes möglichen Bieters passt (vgl. OLG Düsseldorf, Beschlüsse vom 1. August 2012, VII-Verg 10/12; vom 27. Juni 2012, VII-Verg 7/12, und vom 3. März 2010, VII-Verg 46/09).

  • OLG Düsseldorf, 19.06.2013 - Verg 4/13

    Anforderungen an die Ausschreibung von Rettungsdienstleistungen

    Auszug aus VK Bund, 05.04.2018 - VK 1-17/18
    Eignungskriterien sind solche, die die Fähigkeiten des Bieters an sich und damit sein Unternehmen betreffen, um zu prognostizieren, ob dieses Unternehmen aufgrund seiner personellen, sachlichen und finanziellen Ausstattung zur Ausführung des Auftrags in der Lage sein wird (vgl. BGH, Urteil vom 15. April 2008, X ZR 129/06; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 19. Juni 2013, VII-Verg 4/13 m.z.N.; Begründung der Bundesregierung zum Entwurf des § 56 VgV, BR-Drs. 87/16, S. 209).

    Denn nachdem früher noch streng vertreten wurde, dass z.B. die Qualifikation des Personals, die regelmäßig bei der Beurteilung der Eignung eines Unternehmens eine Rolle spielen kann, grundsätzlich nicht im Rahmen der vierten Wertungsstufe bewertet werden darf, lässt seit einigen Jahren sowohl die Rechtsprechung als auch das Vergaberecht (in § 58 Abs. 2 S. 2 Nr. 2 VgV bzw. bereits davor in § 4 Abs. 2 S. 2 VgV i.d.F. vom 15. Oktober 2013) ein solches Zuschlagskriterium zu, wenn sich - wie hier - die Qualifikation des Personals auf die Durchführung des ausgeschriebenen Auftrags auswirkt (vgl. nur OLG Düsseldorf, Beschluss vom 19. Juni 2013, VII- Verg 4/13 m.z.N.).

  • OLG Düsseldorf, 29.01.2014 - Verg 28/13

    Berechtigung einer gesetzlichen Krankenkasse zum Abfordern von

    Auszug aus VK Bund, 05.04.2018 - VK 1-17/18
    Damit handelt es sich bei dieser Anforderung sowohl um eine besondere Bedingung dafür, wie der ausgeschriebene Auftrag ausgeführt wird (also um eine Ausführungsbedingung i.S.d. § 128 Abs. 2 GWB, deren Nichterfüllung gemäß § 57 Abs. 1 Nr. 4 VgV zum Angebotsausschluss führt), als auch um ein Kriterium, anhand dessen die vom jeweiligen Bieter angebotene Leistung im Rahmen der vierten Wertungsstufe bewertet wird, um das wirtschaftlichste Angebot zu ermitteln (also um ein Zuschlagskriterium i.S.d. § 127 GWB) (vgl. zu Auftragsausführungsbedingungen: OLG Düsseldorf, Beschluss vom 29. Januar 2014, VII-Verg 28/13, und die Begründung der Bundesregierung zu § 128 Abs. 2 GWB-E, BT-Drs. 18/6281, S. 113).

    Hierzu sind vielmehr bereits bei der Zuschlagserteilung zu berücksichtigende und vertraglich verbindliche Vorgaben erforderlich, deren Erfüllung die Ag bei der Vertragsdurchführung ggf. durchsetzen kann (vgl. zum Sinn von Auftragsausführungsbedingungen i.S.d. § 128 GWB die Begründung der Bundesregierung zu § 128 Abs. 2 GWB-E, BT-Drs. 18/6281, S. 113, und OLG Düsseldorf, Beschluss vom 29. Januar 2014, VII-Verg 28/13).

  • BGH, 15.04.2008 - X ZR 129/06

    Sporthallenbau

    Auszug aus VK Bund, 05.04.2018 - VK 1-17/18
    Eignungskriterien sind solche, die die Fähigkeiten des Bieters an sich und damit sein Unternehmen betreffen, um zu prognostizieren, ob dieses Unternehmen aufgrund seiner personellen, sachlichen und finanziellen Ausstattung zur Ausführung des Auftrags in der Lage sein wird (vgl. BGH, Urteil vom 15. April 2008, X ZR 129/06; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 19. Juni 2013, VII-Verg 4/13 m.z.N.; Begründung der Bundesregierung zum Entwurf des § 56 VgV, BR-Drs. 87/16, S. 209).
  • OLG Düsseldorf, 21.05.2008 - Verg 19/08

    Nachprüfungsantrag: Unterlassen einer Bekanntgabe einer Bewertungsmatrix;

    Auszug aus VK Bund, 05.04.2018 - VK 1-17/18
    Jedoch zeigt § 58 Abs. 2 S. 2 Nr. 2 VgV, dass solche Eignungsanforderungen Zuschlagskriterien sind, wenn es darum geht, dass Personal mit bestimmten Erfahrungen oder Qualifikationen bei der Auftragsdurchführung eingesetzt werden soll (vgl. BGH, aaO.; OLG Düsseldorf, aaO., sowie Beschluss vom 21. Mai 2008, VII-Verg 19/08; s. dazu, dass die Anforderungen des § 58 Abs. 2 S. 2 Nr. 2 VgV hier auch im Übrigen erfüllt sind, unten unter b)bb)(3)).
  • BVerfG, 27.02.2008 - 1 BvR 437/08

    Rechtsschutz unterhalb der Schwellenwerte

    Auszug aus VK Bund, 05.04.2018 - VK 1-17/18
    Die Marktzugangs- und sonstigen Rechte der Leistungserbringer i.S.d. Art. 12 GG werden bei der Durchführung öffentlicher Ausschreibungen gemäß dem Vergaberecht nämlich bereits dadurch gewahrt, dass sie - wie hier - am Wettbewerb um die ausgeschriebenen Verträge teilhaben können und nicht auf Dauer, sondern nur während der begrenzten Vertragslaufzeit von der Berücksichtigung bei künftigen Versorgungsentscheidungen ausgeschlossen werden (vgl. BSG, Urteile vom 25. November 2015, B 3 KR 16/15 R m.z.N., und vom 10. März 2010, B 3 KR 26/08 R; Jaeger, ZwER 2005, 31, 46; vgl. auch BVerfG, Beschlüsse vom 1. November 2010, 1 BvR 261/10, und vom 27. Februar 2008, 1 BvR 437/08; OLG Düsseldorf, Beschlüsse vom 21. Dezember 2016, VII-Verg 26/16, und vom 18. April 2012, VII-Verg 93/11).
  • OLG Düsseldorf, 25.11.2009 - Verg 27/09

    Verpflichtung des öffentlichen Auftraggebers zur Fachlosvergabe

  • BSG, 10.03.2010 - B 3 KR 26/08 R

    Krankenversicherung - Hilfsmittelversorgung - Recht der Leistungserbringer auf

  • OLG Düsseldorf, 03.03.2010 - Verg 46/09

    Ausschluss eines Angebots wegen unvollständiger Angaben und Abweichungen von den

  • BVerfG, 01.11.2010 - 1 BvR 261/10

    Berücksichtigung der Überschreitung von Arzneimittelfestpreisen bei der

  • OLG Düsseldorf, 08.09.2011 - Verg 48/11

    Zulässigkeit des Absehens von der Fachlosvergabe

  • OLG Düsseldorf, 18.04.2012 - Verg 93/11

    Zulässigkeit der Ausschreibung der Versorgung von Krankenkassen mit Arzneimitteln

  • OLG Düsseldorf, 27.06.2012 - Verg 7/12

    Zulässigkeit des Ausschlusses von Einwegspritzen mit feststehender Kanüle in der

  • OLG Düsseldorf, 01.08.2012 - Verg 105/11

    Verstoß gegen Abfallrecht? Was prüfen Vergabekammer/-senat?

  • OLG Düsseldorf, 22.05.2013 - Verg 16/12

    Zulässigkeit eines Verhandlungsverfahrens ohne Teilnahmewettbewerb hinsichtlich

  • OLG Düsseldorf, 23.12.2014 - Verg 37/13

    Zulässigkeit der isolierten Beschwerde gegen die Kostenentscheidung im Verfahren

  • OLG Düsseldorf, 30.04.2014 - Verg 33/13

    Zulässigkeit des Forderns einer Erklärung über die Einhaltung der gesetzlichen

  • BSG, 25.11.2015 - B 3 KR 16/15 R

    Krankenversicherung - Arzneimittelversorgung - Zytostatikazubereitung -

  • VK Bund, 07.12.2017 - VK 1-131/17

    Versorgung mit CPAP-Geräten

  • VK Bund, 02.03.2018 - VK 1-165/17

    Versorgung mit CPAP-Geräten

  • BSG, 21.07.2011 - B 3 KR 14/10 R

    Krankenversicherung - Hilfsmittelversorgung mit Stomaartikeln - keine

  • OLG Düsseldorf, 13.08.2014 - Verg 13/14

    Begriff des öffentlichen Auftrags im Sinne von Art. 1 Abs. 2 lit a der Richtlinie

  • OLG Düsseldorf, 16.12.2015 - Verg 24/15

    Rechtsfolgen eines Fehlers in der Vergabebekanntmachung hinsichtlich der

  • OLG Düsseldorf, 03.08.2018 - Verg 30/18

    "Einsatz von Pflegeexperten" ist Leistungs-, nicht Eignungsanforderung!

    Der Antrag der Antragstellerin, die aufschiebende Wirkung der sofortigen Beschwerde gegen den Beschluss der 1. Vergabekammer des Bundes vom 05.04.2018 (VK 1 - 17/18) bis zur Entscheidung über die sofortige Beschwerde zu verlängern, wird abgelehnt.
  • VK Rheinland, 27.09.2019 - VK 35/19

    Personalqualität als Zuschlagskriterium?

    § 58 Abs. 2 Satz 2 Nr. 2 VgV ist demzufolge auch auf Dienstleistungen der hier vorliegenden Art anwendbar, vgl. VK Bund, Beschl.v. 05.04.2018 - VK1-17/18, bestätigt durch OLG Düsseldorf, Beschl.v. 03.08.2018 - VII-Verg 30/18, zum Einsatz besonders fortgebildeter Pflegeexperten.
  • VK Rheinland, 29.07.2019 - VK 26/19

    Gutes Personal als Zuschlagskriterium: Nicht nur bei intellektuellen Leistungen!

    § 52 Abs. 2 Satz 2 Nr. 2 SektVO ist demzufolge auch auf Dienstleistungen der hier vorliegenden Art anwendbar (vgl. VK Bund, Beschl. v. 05.04.2018 - VK 1-17/18 -, bestätigt von OLG Düsseldorf, Beschl. v. 03.08.2018 - Verg 30/18 -, zum Einsatz besonders fortgebildeter Pflegeexperten).
  • LSG Baden-Württemberg, 09.05.2018 - L 4 KR 172/18
    Dies ergibt sich u.a. aus dem von der Antragsgegnerin vorgelegten Beschluss der 1. Vergabekammer des Bundes vom 5. April 2018 (VK 1-17/18), in dem ausführlich darstellt wird, weshalb die streitige Ausschreibung nicht gegen das Zweckmäßigkeitsgebot des § 127 Abs. 1 Satz 6 SGB V verstoße (vgl. dort unter II. 2. a).
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