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   VK Bund, 05.05.2015 - VK 1-26/15   

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https://dejure.org/2015,24040
VK Bund, 05.05.2015 - VK 1-26/15 (https://dejure.org/2015,24040)
VK Bund, Entscheidung vom 05.05.2015 - VK 1-26/15 (https://dejure.org/2015,24040)
VK Bund, Entscheidung vom 05. Mai 2015 - VK 1-26/15 (https://dejure.org/2015,24040)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (13)

  • VK Bund, 08.04.2015 - VK 2-21/15

    Nachprüfungsverfahren: Briefpostdienstleistungen

    Auszug aus VK Bund, 05.05.2015 - VK 1-26/15
    Im Hinblick auf Hinweisbeschlüsse der 2. Vergabekammer des Bundes im Rahmen von Nachprüfungsverfahren (VK 2-19/15, VK 2-21/15 und VK 2-27/15), die zu parallelen Vergabeverfahren der Agg zur Beschaffung von Briefdienstleistungen für ihre [...] ergangen waren, trat die ASt der dort vertretenen Ansicht entgegen, das Vergabeverfahren müsse zurückversetzt werden, da die unter Ziffer II.2.3) der Bekanntmachung gemachte Angabe, dass eine Vertragsverlängerung vorgesehen sei, andernfalls eine unzulässige Vertragsverlängerung ermögliche.

    Abweichend von der Auffassung der 2. Vergabekammer des Bundes in parallel gelagerten Fällen (vgl. Beschlüsse vom 8., 9. und 16. April 2015, VK 2-21/15, VK 2-19/15 und VK 2-7/15) ist kein Verstoß gegen Vergaberechtsvorschriften erkennbar, der die rechtsschutzsuchende ASt in ihren Rechten verletzt.

  • VK Bund, 09.04.2015 - VK 2-19/15

    Nachprüfungsverfahren: Briefpostdienstleistungen

    Auszug aus VK Bund, 05.05.2015 - VK 1-26/15
    Im Hinblick auf Hinweisbeschlüsse der 2. Vergabekammer des Bundes im Rahmen von Nachprüfungsverfahren (VK 2-19/15, VK 2-21/15 und VK 2-27/15), die zu parallelen Vergabeverfahren der Agg zur Beschaffung von Briefdienstleistungen für ihre [...] ergangen waren, trat die ASt der dort vertretenen Ansicht entgegen, das Vergabeverfahren müsse zurückversetzt werden, da die unter Ziffer II.2.3) der Bekanntmachung gemachte Angabe, dass eine Vertragsverlängerung vorgesehen sei, andernfalls eine unzulässige Vertragsverlängerung ermögliche.

    Abweichend von der Auffassung der 2. Vergabekammer des Bundes in parallel gelagerten Fällen (vgl. Beschlüsse vom 8., 9. und 16. April 2015, VK 2-21/15, VK 2-19/15 und VK 2-7/15) ist kein Verstoß gegen Vergaberechtsvorschriften erkennbar, der die rechtsschutzsuchende ASt in ihren Rechten verletzt.

  • OLG Düsseldorf, 07.08.2013 - Verg 15/13

    Ausschließung eines Angebots wegen nicht fristgerechter Abgabe geforderter

    Auszug aus VK Bund, 05.05.2015 - VK 1-26/15
    b) Es besteht auch kein Anspruch der ASt auf Zurückversetzung des Vergabeverfahrens in den Stand vor Angebotsabgabe oder früher, die der ASt die Möglichkeit, ein neues, fehlerfreies Angebot abzugeben, und damit eine erneute Chance auf den Zuschlag eröffnen würde (vgl. BGH, Beschluss vom 26. September 2006 - X ZB 14/06; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 7. August - - Verg 15/13).
  • OLG Düsseldorf, 12.02.2014 - Verg 32/13

    Zulässigkeit der Erweiterung eines Vertrages über die augenchirurgische

    Auszug aus VK Bund, 05.05.2015 - VK 1-26/15
    Ob eine spätere Vertragsänderung ein öffentlicher Auftrag ist, der nach Kartellvergaberecht zu vergeben ist, bestimmt sich vielmehr - wie sonst auch - allein nach den allgemeinen Grundsätzen, insbesondere ob sie eine wesentliche Vertragsänderung darstellt (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 12. Februar 2014 - Verg 32/13, m.w.N. insbesondere in Bezug auf die entsprechende EuGH-Rechtsprechung).
  • OLG Düsseldorf, 10.05.2012 - Verg 5/12

    Kostenentscheidung nach Erledigung des Vergabenachprüfungsverfahrens

    Auszug aus VK Bund, 05.05.2015 - VK 1-26/15
    Dass die Bg keine förmlichen Anträge gestellt hat, ist daneben unschädlich (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 10. Mai 2012 - Verg 5/12).
  • OLG Düsseldorf, 20.10.2008 - Verg 41/08

    Auslegung der Verdingungsunterlagen hinsichtlich der Benennung von

    Auszug aus VK Bund, 05.05.2015 - VK 1-26/15
    Dabei ist auf einen verständigen, mit dem Beschaffungsgegenstand vertrauten Bieter abzustellen; das tatsächliche individuelle Verständnis eines Bieters hat allenfalls indizielle Bedeutung (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 20. Oktober 2008 - Verg 41/08).
  • BGH, 10.06.2008 - X ZR 78/07

    Nachunternehmererklärung

    Auszug aus VK Bund, 05.05.2015 - VK 1-26/15
    Für die Auslegung der Leistungsbeschreibung als Teil der Vertragsunterlagen ist entsprechend §§ 133, 157 BGB grundsätzlich der objektive Erklärungsempfängerhorizont der potentiellen Bieter maßgeblich (vgl. BGH, Urteil vom 10. Juni 2008 - X ZR 78/07).
  • OLG Düsseldorf, 28.07.2005 - Verg 45/05

    Änderung der Verdingungsunterlagen: Ausschluss zwingend!

    Auszug aus VK Bund, 05.05.2015 - VK 1-26/15
    Daher ist ein solcher Ausschlusstatbestand unabhängig davon, ob der Auftraggeber diesen Mangel selbst erkannt bzw. sanktioniert hat, im Nachprüfungsverfahren zu berücksichtigen (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 28. Juli 2005 - Verg 45/05).
  • BGH, 26.09.2006 - X ZB 14/06

    Antragsberechtigung eines ausgeschlossenen Bieters; Rechtsfolgen des Fehlens

    Auszug aus VK Bund, 05.05.2015 - VK 1-26/15
    b) Es besteht auch kein Anspruch der ASt auf Zurückversetzung des Vergabeverfahrens in den Stand vor Angebotsabgabe oder früher, die der ASt die Möglichkeit, ein neues, fehlerfreies Angebot abzugeben, und damit eine erneute Chance auf den Zuschlag eröffnen würde (vgl. BGH, Beschluss vom 26. September 2006 - X ZB 14/06; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 7. August - - Verg 15/13).
  • BGH, 01.08.2006 - X ZR 115/04

    Verbindlichkeit der Vorgaben der Ausschreibungsunterlagen im

    Auszug aus VK Bund, 05.05.2015 - VK 1-26/15
    Sind die Vorgaben der Ausschreibung tatsächlich objektiv nicht erfüllbar und damit für die Bieter unzumutbar, dürfen Angebote, die diese Bedingungen nicht einhalten, nicht ausgeschlossen werden (vgl. BGH, Urteil vom 1. August 2006 - X ZR 115/04).
  • OLG Düsseldorf, 08.02.2006 - Verg 61/05

    Erstattung der Kosten des Beigeladenen im Vergabeverfahren

  • VK Bund, 16.04.2015 - VK 2-27/15

    Nachprüfungsverfahren: Briefpostdienstleistungen

  • VK Westfalen, 01.06.2015 - VK 2-7/15

    Leistungen der betrieblichen Altersversorgung sind ausschreibungspflichtig!

  • OLG Düsseldorf, 16.12.2015 - Verg 25/15

    Anforderungen an das Verfahren vor der Vergabekammer; Anforderungen an die

    Sie haben den Angeboten eine Vertragsdauer von drei Jahren zugrunde gelegt und haben durch die Änderung weder eine Rechtsverletzung noch einen Schaden geltend gemacht oder erlitten (im Ergebnis ebenso 1. Vergabekammer des Bundes, Beschluss vom 5. Mai 2015 - VK 1-26/15).
  • OLG Düsseldorf, 16.12.2015 - Verg 24/15

    Rechtsfolgen eines Fehlers in der Vergabebekanntmachung hinsichtlich der

    Sie haben den Angeboten eine Vertragsdauer von drei Jahren zugrunde gelegt und haben durch die Änderung weder eine Rechtsverletzung noch einen Schaden geltend gemacht oder erlitten (im Ergebnis ebenso 1. Vergabekammer des Bundes, Beschluss vom 5. Mai 2015 - VK 1-26/15).
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