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VK Bund, 06.11.2017 - VK 1-113/17 |
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- OLG Düsseldorf, 13.04.2016 - Verg 47/15
Umfang der Pflicht zu produktneutraler Ausschreibung
Auszug aus VK Bund, 06.11.2017 - VK 1-113/17
Bei der Beschaffungsentscheidung für ein bestimmtes Produkt, eine Herkunft, ein Verfahren oder dergleichen ist der öffentliche Auftraggeber im rechtlichen Ansatz ungebunden; die Auswahl des Beschaffungsgegenstands unterliegt seiner Bestimmungsfreiheit und ist dem eigentlichen Vergabeverfahren vorgelagert (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 13. April 2016, VII-Verg 47/15; Beschluss vom 25. Juni 2014, VII-Verg 47/13, m.w.N.).Vor diesem Hintergrund sind die vergaberechtlichen Grenzen der Bestimmungsfreiheit eingehalten, sofern die Bestimmung durch den Auftragsgegenstand sachlich gerechtfertigt ist, vom Auftraggeber dafür nachvollziehbare objektive und auftragsbezogene Gründe angegeben worden sind und die Bestimmung folglich willkürfrei getroffen wurde, solche Gründe tatsächlich vorhanden sind und die Bestimmung andere Wirtschaftsteilnehmer nicht diskriminiert (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 13. April 2016, VII-Verg 47/15; Beschluss vom 22. Mai 2013, VII- Verg 16/12; Beschluss vom 1. August 2012, VII-Verg 10/12).
- OLG Düsseldorf, 22.05.2013 - Verg 16/12
Zulässigkeit eines Verhandlungsverfahrens ohne Teilnahmewettbewerb hinsichtlich …
Auszug aus VK Bund, 06.11.2017 - VK 1-113/17
Vor diesem Hintergrund sind die vergaberechtlichen Grenzen der Bestimmungsfreiheit eingehalten, sofern die Bestimmung durch den Auftragsgegenstand sachlich gerechtfertigt ist, vom Auftraggeber dafür nachvollziehbare objektive und auftragsbezogene Gründe angegeben worden sind und die Bestimmung folglich willkürfrei getroffen wurde, solche Gründe tatsächlich vorhanden sind und die Bestimmung andere Wirtschaftsteilnehmer nicht diskriminiert (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 13. April 2016, VII-Verg 47/15; Beschluss vom 22. Mai 2013, VII- Verg 16/12; Beschluss vom 1. August 2012, VII-Verg 10/12).Düsseldorf, Beschluss vom 25. Juni 2014, VII-Verg 47/13; Beschluss vom 22. Mai 2013, VII-Verg 16/12; Beschluss vom 1. August 2012, VII-Verg 10/12).
- OLG Düsseldorf, 25.06.2014 - Verg 47/13
Zulässigkeit des Forderns einer Eigenerklärung betreffend die Stellung eines …
Auszug aus VK Bund, 06.11.2017 - VK 1-113/17
Bei der Beschaffungsentscheidung für ein bestimmtes Produkt, eine Herkunft, ein Verfahren oder dergleichen ist der öffentliche Auftraggeber im rechtlichen Ansatz ungebunden; die Auswahl des Beschaffungsgegenstands unterliegt seiner Bestimmungsfreiheit und ist dem eigentlichen Vergabeverfahren vorgelagert (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 13. April 2016, VII-Verg 47/15; Beschluss vom 25. Juni 2014, VII-Verg 47/13, m.w.N.).Düsseldorf, Beschluss vom 25. Juni 2014, VII-Verg 47/13; Beschluss vom 22. Mai 2013, VII-Verg 16/12; Beschluss vom 1. August 2012, VII-Verg 10/12).
- OLG Düsseldorf, 01.08.2012 - Verg 10/12
Voraussetzungen der Ausnahme vom Vergaberecht wegen überwiegender …
Auszug aus VK Bund, 06.11.2017 - VK 1-113/17
Vor diesem Hintergrund sind die vergaberechtlichen Grenzen der Bestimmungsfreiheit eingehalten, sofern die Bestimmung durch den Auftragsgegenstand sachlich gerechtfertigt ist, vom Auftraggeber dafür nachvollziehbare objektive und auftragsbezogene Gründe angegeben worden sind und die Bestimmung folglich willkürfrei getroffen wurde, solche Gründe tatsächlich vorhanden sind und die Bestimmung andere Wirtschaftsteilnehmer nicht diskriminiert (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 13. April 2016, VII-Verg 47/15; Beschluss vom 22. Mai 2013, VII- Verg 16/12; Beschluss vom 1. August 2012, VII-Verg 10/12).Düsseldorf, Beschluss vom 25. Juni 2014, VII-Verg 47/13; Beschluss vom 22. Mai 2013, VII-Verg 16/12; Beschluss vom 1. August 2012, VII-Verg 10/12).
- OLG Düsseldorf, 05.12.2012 - Verg 29/12
Anforderungen an die Bekanntmachung von (Mindest-)Eignungsanforderungen
Auszug aus VK Bund, 06.11.2017 - VK 1-113/17
Des Weiteren verweist die ASt auf Entscheidungen des OLG Düsseldorf, in denen einem Auftragsgeber die sachliche Rechtfertigung für Auftragsbedingungen abgesprochen wird, der bei der Auftragsausführung den Einsatz sozialversicherungspflichtigen Personals verlangt (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 17. Januar 2013, VII-Verg 35/12) bzw. das Verbot einer Auftragsausführung im Wege der Arbeitnehmerüberlassung vorsieht (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 5. Dezember 2012, VII-Verg 29/12). - OLG Düsseldorf, 17.01.2013 - Verg 35/12
Anforderungen an die Ausschreibung qualitätsorientierter Reinigungsarbeiten
Auszug aus VK Bund, 06.11.2017 - VK 1-113/17
Des Weiteren verweist die ASt auf Entscheidungen des OLG Düsseldorf, in denen einem Auftragsgeber die sachliche Rechtfertigung für Auftragsbedingungen abgesprochen wird, der bei der Auftragsausführung den Einsatz sozialversicherungspflichtigen Personals verlangt (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 17. Januar 2013, VII-Verg 35/12) bzw. das Verbot einer Auftragsausführung im Wege der Arbeitnehmerüberlassung vorsieht (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 5. Dezember 2012, VII-Verg 29/12).