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   VK Bund, 07.05.2018 - VK 1-31/18   

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https://dejure.org/2018,14148
VK Bund, 07.05.2018 - VK 1-31/18 (https://dejure.org/2018,14148)
VK Bund, Entscheidung vom 07.05.2018 - VK 1-31/18 (https://dejure.org/2018,14148)
VK Bund, Entscheidung vom 07. Mai 2018 - VK 1-31/18 (https://dejure.org/2018,14148)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • VERIS(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • Reguvis VergabePortal - Veris(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Keine Auswahlentscheidung: Vergaberechtsfreies Zulassungsverfahren!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä. (2)

  • vergabeblog.de (Entscheidungsbesprechung)

    Anforderungen an das Open-House und Prüfungsumfang der Vergabekammer

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Wann sind Rabattverträge der Krankenkassen ausnahmsweise vergaberechtsfrei? (VPR 2018, 200)

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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (9)

  • EuGH, 01.03.2018 - C-9/17

    Tirkkonen - Vorlage zur Vorabentscheidung - Öffentliche Aufträge - Richtlinie

    Auszug aus VK Bund, 07.05.2018 - VK 1-31/18
    (EuGH, Urteil vom 1. März 2018, C-9/17, "Tirkkonen" und Urteil vom 2. Juni 2016, C-410/14, "Dr. Falk Pharma", nach Vorlage des OLG Düsseldorf, Beschluss vom 13. August 2014, VII-Verg 13/14).

    Dies gilt nach Auffassung des EuGH insbesondere für Kriterien, die sich auf "die Erfahrung, die Qualifikationen und die Mittel, die geeignet sind, eine ordnungsgemäße Ausführung des betreffenden Auftrags" beziehen (EuGH, Urteil vom 1. März 2018, C-9/17, "Tirkkonen", Rn. 35-37).

    Nach den Grundsätzen der Rechtsprechung ist es vielmehr entscheidend, dass keinerlei vergleichende Wertung der Angebote hinsichtlich ihrer Wirtschaftlichkeit und entsprechende Auswahl erfolgt (vgl. EuGH, Urteil vom 1. März 2018, C-9/17, "Tirkkonen" und Urteil vom 2. Juni 2016, C-410/14, "Dr. Falk Pharma").

  • EuGH, 02.06.2016 - C-410/14

    Falk Pharma - Vorlage zur Vorabentscheidung - Öffentliche Aufträge - Richtlinie

    Auszug aus VK Bund, 07.05.2018 - VK 1-31/18
    (EuGH, Urteil vom 1. März 2018, C-9/17, "Tirkkonen" und Urteil vom 2. Juni 2016, C-410/14, "Dr. Falk Pharma", nach Vorlage des OLG Düsseldorf, Beschluss vom 13. August 2014, VII-Verg 13/14).

    Transparenzerfordernis eine Bekanntmachung voraussetze, "die es den potenziell interessierten Wirtschaftsteilnehmern ermöglicht, vom Ablauf und von den wesentlichen Merkmalen eines Zulassungsverfahrens [...] gebührend Kenntnis zu nehmen." (EuGH, Urteil vom 2. Juni 2016, C-410/14, "Dr. Falk Pharma", Rn. 45).

    Nach den Grundsätzen der Rechtsprechung ist es vielmehr entscheidend, dass keinerlei vergleichende Wertung der Angebote hinsichtlich ihrer Wirtschaftlichkeit und entsprechende Auswahl erfolgt (vgl. EuGH, Urteil vom 1. März 2018, C-9/17, "Tirkkonen" und Urteil vom 2. Juni 2016, C-410/14, "Dr. Falk Pharma").

  • OLG Düsseldorf, 08.02.2017 - Verg 31/16

    Anforderungen an die Wertung von Angeboten im Rahmen der Beschaffung von

    Auszug aus VK Bund, 07.05.2018 - VK 1-31/18
    Grundsätzlich sind Rabattverträge nach § 130a Abs. 8 SGB V durch gesetzliche Krankenkassen, in deren Eigenschaft als öffentliche Auftraggeber, als Rahmenverträge (§ 103 Abs. 5 GWB) nach den für öffentliche Aufträge geltenden Vorschriften zu vergeben (vgl. etwa zu Kontrastmittel- Ausschreibungen: OLG Düsseldorf, Beschluss vom 8. Februar 2017, VII-Verg 31/16; 2. Vergabekammer des Bundes, Beschluss vom 7. Juni 2017, VK 2 - 56/17).

    Das OLG Düsseldorf (Beschluss vom 8. Februar 2017, VII-Verg 31/16) hat für die Beschaffung von Kontrastmitteln im Rahmen eines offenen Verfahrens festgestellt, dass der öffentliche Auftraggeber bei der Bewertung der Wirtschaftlichkeit der eingereichten Angebote seine Zuschlagsentscheidung ermessensfehlerhaft auf einen unzutreffenden Sachverhalt gestützt hat, indem nicht die höhere Ergiebigkeit der höher konzentrierten Kontrastmittel bei der Ermittlung des Preis-Leistungsverhältnisses berücksichtigt wurde.

  • VK Bund, 07.06.2017 - VK 2-56/17

    Historische Bestellmengen von Röntgenkontrastmitteln als zulässiger Faktor der

    Auszug aus VK Bund, 07.05.2018 - VK 1-31/18
    Grundsätzlich sind Rabattverträge nach § 130a Abs. 8 SGB V durch gesetzliche Krankenkassen, in deren Eigenschaft als öffentliche Auftraggeber, als Rahmenverträge (§ 103 Abs. 5 GWB) nach den für öffentliche Aufträge geltenden Vorschriften zu vergeben (vgl. etwa zu Kontrastmittel- Ausschreibungen: OLG Düsseldorf, Beschluss vom 8. Februar 2017, VII-Verg 31/16; 2. Vergabekammer des Bundes, Beschluss vom 7. Juni 2017, VK 2 - 56/17).

    Schließlich wurde bereits in einem Nachprüfungsverfahren zu den verfahrensgegenständlichen Kontrastmitteln der Fachgruppe C festgestellt, dass die verordnenden Ärzte in der Praxis tatsächlich ganz überwiegend niedriger konzentrierte Kontrastmittel präferieren (2. Vergabekammer des Bundes, Beschluss vom 7. Juni 2017, VK 2 - 56/17).

  • OLG Düsseldorf, 13.08.2014 - Verg 13/14

    Begriff des öffentlichen Auftrags im Sinne von Art. 1 Abs. 2 lit a der Richtlinie

    Auszug aus VK Bund, 07.05.2018 - VK 1-31/18
    (EuGH, Urteil vom 1. März 2018, C-9/17, "Tirkkonen" und Urteil vom 2. Juni 2016, C-410/14, "Dr. Falk Pharma", nach Vorlage des OLG Düsseldorf, Beschluss vom 13. August 2014, VII-Verg 13/14).

    Das OLG Düsseldorf hat in seinem Vorlagebeschluss beispielhaft weitergehende Transparenzanforderungen, etwa eine europaweite Publikation des Zulassungsverfahrens, die Festlegung eindeutiger Regeln über den Vertragsschluss bzw. -beitritt sowie eine vorherige Festlegung von Vertragsbedingungen, die eine Einflussnahme der Vertragspartner auf den Inhalt des Vertrages ausschließt, vorgeschlagen (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 13. August 2014, VII-Verg 13/14, S. 3).

  • VK Bund, 14.02.2017 - VK 2-04/17

    Open-House Modell bei Indikationspatent; Überprüfbarkeit durch die Vergabekammer

    Auszug aus VK Bund, 07.05.2018 - VK 1-31/18
    Insoweit unterscheidet sich die hier vorliegende Sachverhaltskonstellation auch von den durch die 2. Vergabekammer entschiedenen Fällen (Beschluss vom 14. Februar 2017, VK 2 - 4/17 und Beschluss vom 6. Februar 2017, VK 2 - 6/17), wo eine Diskriminierung darin gesehen wurde, dass dem dortigen Antragsteller die Angebotsabgabe für eine patentfreie Indikation von vornherein versagt wurde bzw. er durch bestimmte Vertragskonstellationen gezwungen wurde, eine patentgeschützte Indikation zu einem bestimmten Rabattsatz anzubieten (andernfalls wäre er von der Belieferung auch für die patentfreie Indikation ausgeschlossen worden).
  • OLG Düsseldorf, 06.09.2017 - Verg 9/17

    Zulässigkeit der Vorgabe eines Mindestrabatts bei der Ausschreibung von

    Auszug aus VK Bund, 07.05.2018 - VK 1-31/18
    Eine solche Prüfung kann ausnahmsweise dann erfolgen, wenn es eine vergaberechtliche Anknüpfungsnorm gibt, die im Nachprüfungsverfahren relevant ist (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 6. September 2017, VII- Verg 9/17).
  • VK Bund, 06.02.2017 - VK 2-06/17

    Open-House Modell bei Indikationspatent; Überprüfbarkeit durch die Vergabekammer

    Auszug aus VK Bund, 07.05.2018 - VK 1-31/18
    Insoweit unterscheidet sich die hier vorliegende Sachverhaltskonstellation auch von den durch die 2. Vergabekammer entschiedenen Fällen (Beschluss vom 14. Februar 2017, VK 2 - 4/17 und Beschluss vom 6. Februar 2017, VK 2 - 6/17), wo eine Diskriminierung darin gesehen wurde, dass dem dortigen Antragsteller die Angebotsabgabe für eine patentfreie Indikation von vornherein versagt wurde bzw. er durch bestimmte Vertragskonstellationen gezwungen wurde, eine patentgeschützte Indikation zu einem bestimmten Rabattsatz anzubieten (andernfalls wäre er von der Belieferung auch für die patentfreie Indikation ausgeschlossen worden).
  • OLG Düsseldorf, 27.06.2012 - Verg 7/12

    Zulässigkeit des Ausschlusses von Einwegspritzen mit feststehender Kanüle in der

    Auszug aus VK Bund, 07.05.2018 - VK 1-31/18
    passt (vgl. nur OLG Düsseldorf, Beschluss vom 27. Juni 2012, VII-Verg 7/12 m.w.N.).
  • OLG Düsseldorf, 31.10.2018 - Verg 37/18

    Was ist ein öffentlicher Auftrag?

    Der Beschluss der 1. Vergabekammer des Bundes vom 7. Mai 2018, VK 1 - 31/18, wird im Ausspruch zu 1. aufgehoben.

    den Beschluss der 1. Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt vom 07.05.2018, VK 1-31/18, aufzuheben;.

  • OLG Düsseldorf, 12.07.2021 - 22 U 8/21

    Feststellung des Fortbestands eines Vertragsverhältnisses; Verträge über

    Im Vergabeverfahren kann allenfalls geprüft werden, ob durch eine oder mehrere Vertragsklauseln dem Bieter ein ungewöhnliches Wagnis auferlegt wird und daher eine solche Ausschreibung nicht zulässig ist (vgl. VK Sachsen, Beschl. v. 21.04.2015 - 1/SVK/010-15, juris-Rn. 94; VK Hamburg, Beschl. v. 19.06.2012 - VgK FB 2/12, juris-Rn. 55; VK Bonn, Beschl. v. 07.05.2018 - VK 1-31/18, juris-Rn. 131; VK Lüneburg, Beschl. v. 28.05.2014 - VgK 13/2014, juris).
  • LSG Baden-Württemberg, 15.10.2021 - L 4 KR 3009/18

    Krankenversicherung - Lieferung von Sprechstundenbedarf durch

    Bei den vorliegend in Rede stehenden Kontrastmitteln handelt es sich um Arzneimittel im Sinne von § 2 Abs. 1 Nr. 2 AMG, die von der Vertriebsbindung über die Apotheken ausgenommenen sind und durch pharmazeutische Unternehmer und Großhändler - wie die Klägerin - direkt an Ärzte abgeben werden dürfen (§ 47 Absatz 1 Satz 1 Nr. 2 Buchst. d AMG; vgl. Bundeskartellamt Bonn, Beschluss vom 7. Mai 2018 - VK 1 - 31/18 - juris, Rn. 2; LSG für das Land Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 27. Mai 2010 - L 21 KR 11/09 SFB - juris, Rn. 2).
  • VK Bund, 25.10.2018 - VK 2-92/18

    Hilfsmittelbeschaffungen; Ausschreibungsbedürftigkeit von Verträgen nach § 127

    eines öffentlichen Auftrags indiziert gibt es nämlich nicht (1. Vergabekammer des Bundes, Beschluss vom 7. Mai 2018, VK 1 - 31/18).
  • VK Hessen, 22.10.2021 - 69d-VK-17/20
    Weiterhin ist jedoch erforderlich, dass neben dem Fehlen einer vergaberechtlichen Auswahlentscheidung auch die Einhaltung der Grundsätze der Gleichbehandlung und Transparenz gewährleistet wird (VK Bund, Beschluss vom 07. Mai 2018 - VK 1 - 31/18 -, Rn. 73, juris).
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