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   VK Bund, 08.01.2004 - VK 1-117/03   

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https://dejure.org/2004,23051
VK Bund, 08.01.2004 - VK 1-117/03 (https://dejure.org/2004,23051)
VK Bund, Entscheidung vom 08.01.2004 - VK 1-117/03 (https://dejure.org/2004,23051)
VK Bund, Entscheidung vom 08. Januar 2004 - VK 1-117/03 (https://dejure.org/2004,23051)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vergabe von Dienstleistungen zur Konzeption und Durchführung von Maßnahmen zur Eignungsfeststellung und Trainingsmaßnahmen; Integration von Arbeitslosen sowie von Arbeitslosigkeit bedrohten Arbeitssuchenden in den ersten Arbeitsmarkt; Untergliederung ausgeschriebener ...

  • oeffentliche-auftraege.de PDF

    Rüge: auch eine Rüge per email ist zulässig

  • VERIS(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • Reguvis VergabePortal - Veris(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Konzeption und Durchführung von Maßnahmen nach § 48 SGB III

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Düsseldorf, 15.08.2003 - Verg 34/03

    Nachholung einer unvollständigen Eignungsprüfung

    Auszug aus VK Bund, 08.01.2004 - VK 1-117/03
    Ob hierin ein Verstoß gegen die in § 30 VOL/A normierte Dokumentationspflicht liegt, kann aber offen bleiben, da die Nachholung der Begründung im Laufe des Nachprüfungsverfahrens, die hier sowohl schriftsätzlich als auch während der mündlichen Verhandlung erfolgte, ausreichend ist (vgl. a. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 15. August 2003, VII-Verg 34/03).
  • OLG Karlsruhe, 06.04.2011 - 15 Verg 3/11

    Unterhaltsreinigung - Vergabenachprüfungsverfahren: Maximale Losgröße bei

    Die vom Auftraggeber getroffene Entscheidung ist daher darauf zu überprüfen, ob sie die Grenzen der Ermessensausübung einhält (vgl. 1. Vergabekammer des Bundes, Beschluss vom 8.1.2004 - VK 1 - 117/03; 2. Vergabekammer des Bundes, Beschluss vom 15.9.2008 - VK 2 - 94/08 - juris Rn. 64) bzw. sie inhaltlich sachgerecht und nachvollziehbar ist (Dreher, a.a.O.).
  • OLG Düsseldorf, 22.10.2009 - Verg 25/09

    Zulässigkeit technischer Anforderungen in der Ausschreibung der apparativen

    Vorderstes Ziel des Vergaberechts ist, dem öffentlichen Auftraggeber zur Deckung seines Bedarfs einen wirtschaftlichen und rationellen Einkauf zu ermöglichen (so auch die 1. Vergabekammer des Bundes, Beschl. v. 8.1.2004 - VK 1 - 117/03, BA 11).
  • OLG Düsseldorf, 17.03.2004 - Verg 1/04

    Anforderungen an die Dokumentation der Aufteilung eines öffentlichen Auftrages in

    Auf die sofortige Beschwerde der Antragstellerin wird der Beschluss der 1. Vergabekammer des Bundes vom 8. Januar 2004 (VK 1 - 117/03) aufgehoben.
  • VK Bund, 27.09.2011 - VK 2-100/11

    Briefdienstleistungen

    (a) Vorderstes Ziel des Vergaberechts ist, dem öffentlichen Auftraggeber zur Deckung seines Bedarfs einen wirtschaftlichen und rationellen Einkauf zu ermöglichen (so auch OLG Düsseldorf, 22.10.2009, VII-Verg 25/09; VK Bund, 08.01.2004, VK 1 - 117/03).

    Die vom Auftraggeber getroffene Entscheidung ist - wenn überhaupt, siehe oben - nur darauf zu überprüfen, ob sie die Grenzen der Ermessensausübung einhält (so schon VK Bund, 08.01.2004, VK1-117/03; VK Bund, 15.09.2008, VK2-94/08) bzw. ob sie inhaltlich sachgerecht und nachvollziehbar ist (siehe etwa OLG Karlsruhe, 06.04.2011, 15 Verg 3/11).

  • VK Westfalen, 09.11.2022 - VK 3-42/22

    Grafik-Karte kann nicht, was sie können soll: Angebot wird ausgeschlossen!

    " Der öffentliche Auftraggeber muss als späterer Nutzer der nachgefragten Leistung schließlich am besten wissen, was er braucht " (so schon VK Bund, Beschluss vom 08.01.2004, VK 1 - 117/03).
  • VK Bund, 15.09.2008 - VK 2-94/08

    Konzeption und Durchführung der Berufsausbildung in einer außerbetrieblichen

    Aus der Entscheidung der 1. Vergabekammer des Bundes vom 8. Januar 2004 (VK 1 - 117/03) ergebe sich, dass im Hinblick auf die Zweckmäßigkeit der Losaufteilung neben räumlichen auch nachvollziehbare und sachgerechte inhaltliche Aspekte zu beachten seien.
  • VK Südbayern, 12.08.2013 - Z3-3-3194-1-18-07/13

    Rahmenvertrag: Vertragsumfang muss nicht abschließend festgelegt sein!

    Es soll jedoch nicht durch Vermehrung der abzuschließenden Verträge allen Unternehmen, auch solchen, die auf den gesamten Leistungsumfang ohne Schwierigkeiten bieten können, generell eine Erhöhung der Zuschlagschancen erbringen (1. VK Bund, B. v. 23.12.2010 - Az.: VK 1-133/10; B. v. 8.1.2004-Az.: VK 1-117/03; 2. VK Bund, B. v. 27.08.2012 - Az.: VK 2-83/12; B. v. 27.08.2012 - Az.: VK 2-65/12; B. v. 06.05.2011 - Az.: VK 2 22/11; B. v. 12.12.2008 - Az.: VK 2-130/08; VK Düsseldorf, B. v. 22.10.2003 - Az.: VK-29/2003 -L).
  • VK Bund, 23.12.2010 - VK 1-133/10

    Dienstleistungsauftrag zur juristischen Beratung und Vertretung in

    Es soll jedoch nicht durch Vermehrung der abzuschließenden Verträge allen Unternehmen, auch solchen, die auf den gesamten Leistungsumfang ohne Schwierigkeiten bieten können, generell eine Erhöhung der Zuschlagschancen erbringen (vgl. zu § 97 Abs. 3 GWB a.F.: VK Bund, Beschluss vom 8. Januar 2004, VK 1-117/03).
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