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   VK Bund, 09.05.2014 - VK 1-26/14   

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VK Bund, 09.05.2014 - VK 1-26/14 (https://dejure.org/2014,18809)
VK Bund, Entscheidung vom 09.05.2014 - VK 1-26/14 (https://dejure.org/2014,18809)
VK Bund, Entscheidung vom 09. Mai 2014 - VK 1-26/14 (https://dejure.org/2014,18809)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Besprechungen u.ä. (2)

  • vergabeblog.de (Entscheidungsbesprechung)

    §§ 97 III, 99 I, VII, IX GWB; §§ 1 II, 9, 10 I, 38 VSVgV
    Stärkung der losweisen Vergabe und Entkopplung der Fachlosvergabe vom Postulat der Mittelstandsförderung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Verzicht auf losweise Vergabe ist nur im Ausnahmefall zulässig (VPR 2014, 264)

Papierfundstellen

  • ZfBR 2014, 718
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (10)

  • OLG Düsseldorf, 23.03.2011 - Verg 63/10

    Vergaberechtswidrigkeit der unterbliebenen Bildung von Fachlosen

    Auszug aus VK Bund, 09.05.2014 - VK 1-26/14
    Die Beurteilung ist dabei nicht statisch anzustellen, sondern muss die aktuellen Marktverhältnisse in den Blick nehmen (vgl. zum Ganzen OLG Düsseldorf, Beschluss vom 11. Januar 2012, VII-Verg 52/11; Beschluss vom 8. September 2011, VII-Verg 48/11; Beschluss vom 23. März 2011, VII-Verg 63/10; OLG Koblenz, Beschluss vom 16. September 2013, 1 Verg 5/13).

    Die Entscheidung des Auftraggebers für eine Gesamtvergabe ist nur darauf zu überprüfen, ob sie auf vollständiger und zutreffender Sachverhaltsermittlung und nicht auf einer Ermessensfehlbetätigung, namentlich auf Willkür, beruht (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 11. Januar 2012, VII-Verg 52/11; Beschluss vom 23. März 2011, VII-Verg 63/10; Beschluss vom 8. September 2011, VII-Verg 48/11).

    § 97 Abs. 3 GWB soll eine wirtschaftliche Leistungsbeschaffung gewährleisten und insgesamt den Wettbewerb möglichst fördern (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 23.03.2011, VII- Verg 63/10).

  • OLG Düsseldorf, 11.01.2012 - Verg 52/11

    Erfordernis der Fachlosvergabe von Glasreinigungsarbeiten

    Auszug aus VK Bund, 09.05.2014 - VK 1-26/14
    Die Beurteilung ist dabei nicht statisch anzustellen, sondern muss die aktuellen Marktverhältnisse in den Blick nehmen (vgl. zum Ganzen OLG Düsseldorf, Beschluss vom 11. Januar 2012, VII-Verg 52/11; Beschluss vom 8. September 2011, VII-Verg 48/11; Beschluss vom 23. März 2011, VII-Verg 63/10; OLG Koblenz, Beschluss vom 16. September 2013, 1 Verg 5/13).

    Die Entscheidung des Auftraggebers für eine Gesamtvergabe ist nur darauf zu überprüfen, ob sie auf vollständiger und zutreffender Sachverhaltsermittlung und nicht auf einer Ermessensfehlbetätigung, namentlich auf Willkür, beruht (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 11. Januar 2012, VII-Verg 52/11; Beschluss vom 23. März 2011, VII-Verg 63/10; Beschluss vom 8. September 2011, VII-Verg 48/11).

  • OLG Düsseldorf, 08.09.2011 - Verg 48/11

    Zulässigkeit des Absehens von der Fachlosvergabe

    Auszug aus VK Bund, 09.05.2014 - VK 1-26/14
    Die Beurteilung ist dabei nicht statisch anzustellen, sondern muss die aktuellen Marktverhältnisse in den Blick nehmen (vgl. zum Ganzen OLG Düsseldorf, Beschluss vom 11. Januar 2012, VII-Verg 52/11; Beschluss vom 8. September 2011, VII-Verg 48/11; Beschluss vom 23. März 2011, VII-Verg 63/10; OLG Koblenz, Beschluss vom 16. September 2013, 1 Verg 5/13).

    Die Entscheidung des Auftraggebers für eine Gesamtvergabe ist nur darauf zu überprüfen, ob sie auf vollständiger und zutreffender Sachverhaltsermittlung und nicht auf einer Ermessensfehlbetätigung, namentlich auf Willkür, beruht (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 11. Januar 2012, VII-Verg 52/11; Beschluss vom 23. März 2011, VII-Verg 63/10; Beschluss vom 8. September 2011, VII-Verg 48/11).

  • BGH, 08.02.2011 - X ZB 4/10

    S-Bahn-Verkehr Rhein/Ruhr

    Auszug aus VK Bund, 09.05.2014 - VK 1-26/14
    Auch ist es grundsätzlich zulässig, dass der Auftraggeber getroffene Entscheidungen nachträglich, auch noch im Nachprüfungsverfahren, dokumentiert (vgl. BGH, Beschluss vom 8. Februar 2011, X ZB 4/10).

    Daraus folgt jedenfalls nicht, dass diese Regelung auch in § 97 Abs. 3 Satz 2, 3 GWB hineinzulesen ist und sich nur mittelständische Unternehmen auf eine Fachlosvergabe berufen können (vgl. in diesem Sinne BGH, Beschluss vom 8. Februar 2011, X ZB 4/10, zur Regelung des § 2 Abs. 2 VOL/A EG, die wörtlich der aktuellen Fassung des § 97 Abs. 3 Satz 1-3 GWB entspricht).

  • OLG Koblenz, 16.09.2013 - 1 Verg 5/13

    Sammeltonnen - Europaweite Ausschreibung: Aufgabenspezifischer Anbietermarkt für

    Auszug aus VK Bund, 09.05.2014 - VK 1-26/14
    Die Beurteilung ist dabei nicht statisch anzustellen, sondern muss die aktuellen Marktverhältnisse in den Blick nehmen (vgl. zum Ganzen OLG Düsseldorf, Beschluss vom 11. Januar 2012, VII-Verg 52/11; Beschluss vom 8. September 2011, VII-Verg 48/11; Beschluss vom 23. März 2011, VII-Verg 63/10; OLG Koblenz, Beschluss vom 16. September 2013, 1 Verg 5/13).
  • OLG Düsseldorf, 17.01.2013 - Verg 35/12

    Anforderungen an die Ausschreibung qualitätsorientierter Reinigungsarbeiten

    Auszug aus VK Bund, 09.05.2014 - VK 1-26/14
    Wer - wie die ASt - geltend macht, durch rechtsverletzende Bestimmungen in den Vergabeunterlagen an der Einreichung eines chancenreichen Angebots gehindert oder erheblich beeinträchtigt zu sein, muss zur Begründung des Auftragsinteresses kein Angebot abgeben (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 17. Januar 2013, VII-Verg 35/12).
  • OLG Düsseldorf, 21.03.2012 - Verg 92/11

    Anforderungen an die Vergabe des Abschleppens, Versetzen und Verwahrens

    Auszug aus VK Bund, 09.05.2014 - VK 1-26/14
    Im Rahmen der dem Auftraggeber obliegenden Entscheidung bedarf es einer umfassenden Abwägung der widerstreitenden Belange, als deren Ergebnis die für eine zusammenfassende Vergabe sprechenden Gründe nicht nur anerkennenswert sein, sondern überwiegen müssen (vgl. zum Ganzen OLG Düsseldorf, Beschluss vom 21. März 2012, VII-Verg 92/11; Beschluss vom 11. Januar 2012, VII-Verg.
  • OLG Düsseldorf, 07.12.2011 - Verg 81/11

    Anforderungen an die Rechtzeitigkeit einer Rüge im Vergabeverfahren

    Auszug aus VK Bund, 09.05.2014 - VK 1-26/14
    Um als Rüge zu gelten, muss die Äußerung des Antragstellers gegenüber dem Auftraggeber erkennen lassen, dass er einen bestimmten Sachverhalt als Vergaberechtsverstoß ansieht und Abhilfe verlangt (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 7. Dezember 2011, VII-Verg 81/11).
  • OLG Brandenburg, 13.09.2011 - Verg W 10/11

    Vergabenachprüfungsverfahren: Aufhebung einer Ausschreibung von Leistungen der

    Auszug aus VK Bund, 09.05.2014 - VK 1-26/14
    Unschädlich ist auch, dass die ASt ihre Kritik lediglich mündlich vorgebracht hat, denn § 107 Abs. 3 GWB enthält keine Formvorschriften, so dass eine Rüge formlos, insbesondere auch mündlich, angebracht werden kann (vgl. OLG Brandenburg, Beschluss vom 13. September 2011, Verg W 10/11).
  • OLG Düsseldorf, 29.10.2008 - Verg 35/08

    Grenzen der Antragsbefugnis im Nachprüfungsverfahren

    Auszug aus VK Bund, 09.05.2014 - VK 1-26/14
    Ein nur mittelbares Interesse der ASt am Auftrag, nämlich als mögliche Nachunternehmerin, reicht für die Bejahung der Antragsbefugnis nicht aus (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 29. Oktober 2008, VII-Verg 35/08).
  • VK Brandenburg, 05.08.2015 - VK 11/15

    Verkehrssicherungsleistungen sind eigenständiges Fachlos!

    Ein allenfalls mittelbar in Betracht zu ziehendes Interesse der Antragstellerin am Auftrag als mögliche Nachunternehmerin reicht für die Bejahung der Antragsbefugnis nicht aus (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 29. Oktober 2008 - Verg 35/08; VK Bund, Beschluss vom 9. Mai 2014 - VK 1-26/14).

    Es genügt nicht, dass die für die zusammenfassende Vergabe sprechenden Gründe lediglich anerkennenswert sind (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 23. März 2011 - Verg 63/10; Beschluss vom 21. März 2012 - Verg 52/11; VK Bund, Beschluss vom 9. Mai 2014 - VK 1-26/14).

  • VK Bund, 09.05.2017 - VK 2-34/17

    Fachlosbildung Druck- und Postdienstleistungen

    Jedenfalls bei Fachlosen ist der Schutzbereich des Losaufteilungsgebots auch für Unternehmen eröffnet, die nicht als mittelständisch anzusehen sind (vgl. ausführlich hierzu 1. Vergabekammer des Bundes, Beschluss vom 30. April 2014 - VK 1-26/14), so dass es auf eine Qualifizierung der ASt als mittelständisch nicht ankommt.
  • VK Sachsen, 26.07.2016 - 1/SVK/014-16

    Gebot der Fachlosbildung schützt auch nicht-mittelständische Unternehmen!

    Im Rahmen der dem Auftraggeber obliegenden Entscheidung bedarf es einer umfassenden Abwägung der widerstreitenden Belange, als deren Ergebnis die für eine zusammenfassende Vergabe sprechenden Gründe nicht nur anerkennenswert sein, sondern überwiegen müssen (OLG Düsseldorf, Beschl. vom 8. September 2011 - Az.: VII-Verg 48/11, Verg 48/11; VK Bund, Beschl. vom 9. Mai 2014 -Az.: VK 1-26/14).

    Ungeachtet dessen kann sich nach Auffassung der Vergabekammer Bund, der sich die erkennende Vergabekammer anschließt, auch ein nicht-mittelständisches Unternehmen auf das Gebot der Fachlosbildung gemäß § 97 Abs. 3 Satz 2, 3 GWB a.F. berufen, so dass es auf die Zuordnung der Antragstellerin zum Mittelstand nicht ankommt (vgl. VK Bund, Beschl. vom 17.2015 - VK 2-35/15; VK Bund, Beschl. vom 9. Mai 2014, VK 1- 26/14).

  • VK Niedersachsen, 08.08.2014 - VgK-22/14

    Bewertung der Zuschlagskriterien bei der Vergabe von Estricharbeiten

    Auch die Vergabekammer verkennt nicht, dass der mit einer Fachlosvergabe allgemein verbundene Ausschreibungs-, Prüfungs- und Koordinierungsmehraufwand sowie eben auch ein höherer Aufwand bei Gewährleistungen eine Gesamtvergabe für sich allein nicht schon grundsätzlich rechtfertigen, solange es sich dabei um ein Fachlosvergaben immanenten und damit typischerweise verbundenen Mehraufwand handelt, der nach dem Zweck des Gesetzes grundsätzlich in Kauf zu nehmen wäre (so aktuell VK Bund, Beschluss vom 09.05.2014 - VK 1-26/14 , zitiert nach ibr-online).
  • VK Sachsen, 27.02.2020 - 1/SVK/041-19

    E-Vergabe: Funktionierende IT ist Bietersache!

    Weiter ist nach Auffassung der Vergabekammer deutlich zu betonen, dass § 160 Abs. 3 GWB keine Formvorschriften enthält, so dass eine Rüge nach einheitlicher Rechtsauffassung formlos, insbesondere auch mündlich, angebracht werden kann (vgl. VK Thüringen, B v. 21.11.2019; 250-4003-15123/2019-E-021-EF; VK Bund, B. v. 09.05.2014 - VK 1-26/14; OLG Brandenburg, B. v. 13.9.2011, Verg W 10/11, Dicks in Ziekow/Völlink, Vergaberecht 3. Auflage 2018, Rnr. 52 zu § 160 GWB).
  • VK Sachsen, 23.11.2016 - 1/SVK/026-16

    Können Schulnoten transparent vergeben werden?

    Im Rahmen der dem Auftraggeber obliegenden Entscheidung bedarf es einer umfassenden Abwägung der widerstreitenden Belange, als deren Ergebnis die für eine zusammenfassende Vergabe sprechenden Gründe nicht nur anerkennenswert sein, sondern überwiegen müssen (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 8. September 2011 - Verg 48/11 -, VK Bund, Beschluss vom 9. Mai 2014 - VK 1-26/14).
  • VK Bund, 07.12.2017 - VK 1-131/17

    Versorgung mit CPAP-Geräten

    kann (1. Vergabekammer des Bundes, Beschluss vom 9. Mai 2015, VK 1-26/14).
  • VK Niedersachsen, 30.09.2015 - VgK-30/15

    Interpretation des Begriffs der Gebietskörperschaft als europarechtlich

    Nach dem Beschluss der Vergabekammer des Bundes vom 09.05.2014 (VK 1 - 26/14) setze der Verzicht auf eine losweise Vergabe eine umfassende Abwägung der widerstreitenden Belange voraus, wobei die überwiegenden Gründe für eine Gesamtvergabe sprechen müssten.
  • VK Rheinland-Pfalz, 10.10.2014 - VK 1-25/14

    Geforderte Tariftreueerklärung abgegeben: Einwand der Unionsrechtswidrigkeit

    Im vorliegenden Verfahren wurde vom Antragsteller keine weitergehende Stellungnahme abgegeben, sondern die Vergabekammer konnte nur den Eingang einer Stellungnahme in dem Parallelverfahren VK 1-26/14 (betr. Landesdolmetscherzentrale für Gebärdensprache für Hörbehinderte Menschen in Rheinland-Pfalz mit größtenteils identischem Streitgegenstand und identischen Verfahrensbeteiligten) verzeichnen.

    Eine Klarstellung erfolgte seitens des Verfahrensbevollmächtigten des Antragstellers nicht, sodass der Schriftsatz als Stellungnahme im Parallelverfahren, VK 1-26/14, betrachtet wurde.

  • VK Niedersachsen, 15.09.2016 - VgK-34/16
    Im Rahmen der dem Auftraggeber obliegenden Entscheidung bedarf es einer umfassenden Abwägung der widerstreitenden Belange, als deren Ergebnis die für eine zusammenfassende Vergabe sprechenden Gründe nicht nur anerkennenswert sein, sondern überwiegen müssen (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 8. September 2011 - Az.: VII-Verg 48/11, Verg 48/11 -, juris; VK Bund, Beschluss vom 9. Mai 2014 - Az.: VK 1-26/14).
  • VK Bund, 17.08.2015 - VK 2-35/15

    Nachprüfungsverfahren: Sicherungsdienstleistungen

  • VK Thüringen, 05.04.2018 - 250-4002-1791/2018-N-006-HBN
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