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   VK Bund, 09.10.2008 - VK 1-123/08   

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VK Bund, 09.10.2008 - VK 1-123/08 (https://dejure.org/2008,21968)
VK Bund, Entscheidung vom 09.10.2008 - VK 1-123/08 (https://dejure.org/2008,21968)
VK Bund, Entscheidung vom 09. Oktober 2008 - VK 1-123/08 (https://dejure.org/2008,21968)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Folgen einer Vermischung von Eignungskriterien und Zuschlagskriterien in vergaberechtswidriger Weise; Vorliegen einer Verletzung der vergaberechtlich vorgesehenen Trennung von Eignungskriterien und Zuschlagskriterien mit einer Bestimmung eines Zuschlagskriteriums ...

  • oeffentliche-auftraege.de PDF
  • VERIS(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Keine Vermischung von Eignungs- und Zuschlagskriterien! (IBR 2008, 1162)

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (11)

  • OLG Düsseldorf, 28.04.2008 - Verg 1/08

    Zu den Voraussetzungen der Präklusion einer Verfahrensrüge - Zum

    Auszug aus VK Bund, 09.10.2008 - VK 1-123/08
    In Bezug auf den geltend gemachten Vergaberechtsverstoß der unzulässigen Vermischung von Eignungs- und Zuschlagskriterien war eine Rüge der ASt entbehrlich, da sie diesen Vergabeverstoß erst nach anwaltlicher Beratung während des Nachprüfungsverfahrens erkannt hat (vgl. BGH, Beschluss vom 26. September 2006, X ZB 14/06, OLG Düsseldorf, Beschlüsse vom 28. April 2008 und 19. Juli 2007, VII-Verg 1/08 und VII-Verg 27/06).

    Demgemäß ist es auch nicht zulässig, unterschiedliche Eignungsgrade von Bietern bei der Entscheidung über den Zuschlag im Rahmen der Wirtschaftlichkeitsprüfung in der Weise zu berücksichtigen, dass dem Angebot eines für geeignet befundenen Bieters dasjenige eines Konkurrenten maßgeblich wegen dessen höher eingeschätzter Eignung vorgezogen wird (vgl. BGH, Beschluss vom 15. April 2008, X ZR 129/06 m.w.N., OLG Düsseldorf, Beschlüsse vom 28. April und 5. Mai 2008, VII-Verg 1/08 und VII-Verg 5/08).

  • BGH, 26.09.2006 - X ZB 14/06

    Antragsberechtigung eines ausgeschlossenen Bieters; Rechtsfolgen des Fehlens

    Auszug aus VK Bund, 09.10.2008 - VK 1-123/08
    Denn ein solcher Verstoß muss zu einer Zurückversetzung des Vergabeverfahrens in den Zeitpunkt vor Angebotsabgabe führen und würde es der ASt ermöglichen, nach erneuter Angebotsaufforderung ein wertbares Angebot abzugeben (vgl. BGH, Beschluss vom 26. September 2006, X ZB 14/06).

    In Bezug auf den geltend gemachten Vergaberechtsverstoß der unzulässigen Vermischung von Eignungs- und Zuschlagskriterien war eine Rüge der ASt entbehrlich, da sie diesen Vergabeverstoß erst nach anwaltlicher Beratung während des Nachprüfungsverfahrens erkannt hat (vgl. BGH, Beschluss vom 26. September 2006, X ZB 14/06, OLG Düsseldorf, Beschlüsse vom 28. April 2008 und 19. Juli 2007, VII-Verg 1/08 und VII-Verg 27/06).

  • EuGH, 24.01.2008 - C-532/06

    Lianakis u.a. - Richtlinie 92/50/EWG - Öffentliche Dienstleistungsaufträge -

    Auszug aus VK Bund, 09.10.2008 - VK 1-123/08
    Dementsprechend sind - ausgehend von den europarechtlichen Vorgaben (vgl. Art. 44 Abs. 1 i.V.m. Art. 53 Richtlinie 2004/18/EG) - bei der Wirtschaftlichkeitsprüfung als Zuschlagskriterien diejenigen Kriterien unzulässig, die die Beurteilung der fachlichen Eignung der Bieter für die Ausführung des fraglichen Auftrags betreffen (vgl. EuGH, Urteil vom 24. Januar 2008, C-532/06).
  • OLG Düsseldorf, 05.05.2008 - Verg 5/08

    Untersuchungsgrundsatz; nachträglich aufgestellte Unterkriterien und

    Auszug aus VK Bund, 09.10.2008 - VK 1-123/08
    Demgemäß ist es auch nicht zulässig, unterschiedliche Eignungsgrade von Bietern bei der Entscheidung über den Zuschlag im Rahmen der Wirtschaftlichkeitsprüfung in der Weise zu berücksichtigen, dass dem Angebot eines für geeignet befundenen Bieters dasjenige eines Konkurrenten maßgeblich wegen dessen höher eingeschätzter Eignung vorgezogen wird (vgl. BGH, Beschluss vom 15. April 2008, X ZR 129/06 m.w.N., OLG Düsseldorf, Beschlüsse vom 28. April und 5. Mai 2008, VII-Verg 1/08 und VII-Verg 5/08).
  • OLG München, 02.08.2007 - Verg 7/07

    Rüge der Ausschreibung eines verdeckten Leitfabrikats

    Auszug aus VK Bund, 09.10.2008 - VK 1-123/08
    Soweit zusätzlich gefordert wird, dass der erst im Nachprüfungsverfahren erkannte Vergaberechtsverstoß unverzüglich im Rahmen des Nachprüfungsverfahrens geltend gemacht wird (vgl. OLG Celle, Beschluss vom 10. Januar 2008, 13 Verg 11/07 m.w.N., OLG München, Beschluss vom 2. August 2007, Verg 7/07), ist auch dies vorliegend geschehen.
  • OLG Celle, 10.01.2008 - 13 Verg 11/07

    Aufforderung an eine Vergabestelle zur Beseitigung eines angesprochenen

    Auszug aus VK Bund, 09.10.2008 - VK 1-123/08
    Soweit zusätzlich gefordert wird, dass der erst im Nachprüfungsverfahren erkannte Vergaberechtsverstoß unverzüglich im Rahmen des Nachprüfungsverfahrens geltend gemacht wird (vgl. OLG Celle, Beschluss vom 10. Januar 2008, 13 Verg 11/07 m.w.N., OLG München, Beschluss vom 2. August 2007, Verg 7/07), ist auch dies vorliegend geschehen.
  • VK Bund, 25.10.2006 - VK 3-114/06

    Aktualisierung und laufende Pflege der Betriebsdokumentation

    Auszug aus VK Bund, 09.10.2008 - VK 1-123/08
    Es widerspräche hingegen dem Beschleunigungsgrundsatz, den Bieter in Bezug auf während des Nachprüfungsverfahrens erkannte Vergaberechtsverstöße auf ein neues Nachprüfungsverfahren (mit zuvor erhobener Rüge des nunmehr erkannten Vergabeverstoßes) zu verweisen (vgl. OLG Celle, Beschluss vom 12. Mai 2005, 13 Verg 5/05, VK Bund, Beschluss vom 25. Oktober 2006, VK 3-114/06).
  • BGH, 15.04.2008 - X ZR 129/06

    Sporthallenbau

    Auszug aus VK Bund, 09.10.2008 - VK 1-123/08
    Demgemäß ist es auch nicht zulässig, unterschiedliche Eignungsgrade von Bietern bei der Entscheidung über den Zuschlag im Rahmen der Wirtschaftlichkeitsprüfung in der Weise zu berücksichtigen, dass dem Angebot eines für geeignet befundenen Bieters dasjenige eines Konkurrenten maßgeblich wegen dessen höher eingeschätzter Eignung vorgezogen wird (vgl. BGH, Beschluss vom 15. April 2008, X ZR 129/06 m.w.N., OLG Düsseldorf, Beschlüsse vom 28. April und 5. Mai 2008, VII-Verg 1/08 und VII-Verg 5/08).
  • OLG Düsseldorf, 19.07.2006 - Verg 27/06

    Vergaberecht: Verstoß gegen das Transparenz- und Gleichbehandlungsgebot

    Auszug aus VK Bund, 09.10.2008 - VK 1-123/08
    In Bezug auf den geltend gemachten Vergaberechtsverstoß der unzulässigen Vermischung von Eignungs- und Zuschlagskriterien war eine Rüge der ASt entbehrlich, da sie diesen Vergabeverstoß erst nach anwaltlicher Beratung während des Nachprüfungsverfahrens erkannt hat (vgl. BGH, Beschluss vom 26. September 2006, X ZB 14/06, OLG Düsseldorf, Beschlüsse vom 28. April 2008 und 19. Juli 2007, VII-Verg 1/08 und VII-Verg 27/06).
  • OLG Düsseldorf, 05.08.2005 - Verg 31/05

    Ausdrücklicher Interessengegensatz

    Auszug aus VK Bund, 09.10.2008 - VK 1-123/08
    Sie hat daher kein Prozessrechtsverhältnis zur ASt begründet und ist somit nicht als unterliegende Partei anzusehen (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 5. August 2005, VII-Verg 31/05).
  • OLG Celle, 12.05.2005 - 13 Verg 5/05

    Pflicht zur Rüge gegenüber dem Auftraggeber bei im Nachprüfungsverfahren selbst

  • VK Sachsen, 06.03.2009 - 1/SVK/001-09

    Vergabe von Rettungsdienstleistungen unterliegt Vergaberecht

    Ein ,,Mehr" an Eignung gibt es nicht (BGH, Urteil vom 15.04.2008 - X ZR 129/06, VK Bund, Beschluss vom 09.10.2008 - VK 1-123/08) .
  • VK Bund, 10.11.2014 - VK 1-88/14

    Nachprüfungsverfahren: Vergabe "Massenentsäuerung"

    Es widerspräche hingegen dem für das Nachprüfungsverfahren geltenden Beschleunigungsgrundsatz (vgl. § 113 GWB), den Bieter in Bezug auf während des Nachprüfungsverfahrens erkannte Vergaberechtsverstöße auf ein neues Nachprüfungsverfahren (mit zuvor erhobener Rüge des nunmehr erkannten Vergabeverstoßes) zu verweisen (vgl. OLG Celle, Beschluss vom 12. Mai 2005, 13 Verg 5/05; OLG Koblenz, Beschluss vom 26. Oktober 2005, 1 Verg 4/05; VK Bund, Beschluss vom 9. Oktober 2008, VK 1-123/08).
  • VK Bund, 09.09.2009 - VK 2-111/09

    Sicherheitstechnische Betreuung

    Demgemäß ist es auch nicht zulässig, unterschiedliche Eignungsgrade von Bietern bei der Entscheidung über den Zuschlag im Rahmen der Wirtschaftlichkeitsprüfung in der Weise zu berücksichtigen, dass dem Angebot eines für geeignet befundenen Bieters dasjenige eines Konkurrenten maßgeblich wegen dessen höher eingeschätzter Eignung vorgezogen wird (vgl. BGH, Beschluss vom 15. April 2008, X ZR 129/06 m.w.N., OLG Düsseldorf, Beschlüsse vom 28. April und 5. Mai 2008, VII-Verg 1/08 und VII-Verg 5/08; 1. Vergabekammer des Bundes, Beschl. v. 9. Oktober 2008 - VK 1 - 123/08).
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