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   VK Bund, 09.11.2018 - VK 1-101/18   

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VK Bund, 09.11.2018 - VK 1-101/18 (https://dejure.org/2018,40406)
VK Bund, Entscheidung vom 09.11.2018 - VK 1-101/18 (https://dejure.org/2018,40406)
VK Bund, Entscheidung vom 09. November 2018 - VK 1-101/18 (https://dejure.org/2018,40406)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Ausschluss mangels Eignung setzt eindeutige Eignungsvorgaben voraus!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (22)

  • OLG Jena, 21.09.2009 - 9 Verg 7/09

    Formelle und materielle Eignungsprüfung; bedingter Preisnachlass

    Auszug aus VK Bund, 09.11.2018 - VK 1-101/18
    Der Zweck, diese Kriterien bereits in der Bekanntmachung nennen zu müssen, besteht darin, dass nur in diesem Fall die potentiellen Bieter bereits aus der Bekanntmachung, also vor der Veranlassung weiterer Aufwendungen, erkennen können, ob eine Teilnahme an dem Vergabeverfahren für sie überhaupt in Betracht kommt (vgl. nur OLG Düsseldorf, Beschluss vom 16. November 2011, VII-Verg 60/11; Thüringer OLG, Beschluss vom 21. September 2009, 9 Verg 7/09).

    Dies ist jedoch nicht einmal dann der Fall, wenn der Auftraggeber in der Bekanntmachung lediglich auf die Vergabeunterlagen oder ein in der Bekanntmachung nicht unmittelbar verlinktes Formblatt verweist (vgl. nur OLG Düsseldorf, Beschluss vom 11. Juli 2018, VII-Verg 24/18 m.z.N.), auch der pauschale Verweis in der Bekanntmachung auf die Vergabeverordnungen oder gesetzliche Eignungsanforderungen reicht nicht aus (vgl. Thüringer OLG, Beschluss vom 21. September 2009, 9 Verg 7/09).

  • BGH, 15.01.2013 - X ZR 155/10

    Parkhaussanierung

    Auszug aus VK Bund, 09.11.2018 - VK 1-101/18
    Etwaige Zweifel oder Widersprüchlichkeiten gehen zu Lasten des öffentlichen Auftraggebers, denn es wäre unbillig, ein Unternehmen mit der harten Sanktion "zwingender Ausschluss des Angebots" zu belasten, wenn es gar nicht genau wusste, was von ihm verlangt wird (BGH, Urteile vom 15. Januar 2013, X ZR 155/10, und vom 3. April 2012,.

    BGH, Urteil vom 15. Januar 2013, X ZR 155/10; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 11. Juli 2018, VII-Verg 24/18).

  • OLG Düsseldorf, 11.07.2018 - Verg 24/18

    Vergabesenat: Vorerst kein neues Dach für das Poppelsdorfer Schloss in Bonn

    Auszug aus VK Bund, 09.11.2018 - VK 1-101/18
    Dies ist jedoch nicht einmal dann der Fall, wenn der Auftraggeber in der Bekanntmachung lediglich auf die Vergabeunterlagen oder ein in der Bekanntmachung nicht unmittelbar verlinktes Formblatt verweist (vgl. nur OLG Düsseldorf, Beschluss vom 11. Juli 2018, VII-Verg 24/18 m.z.N.), auch der pauschale Verweis in der Bekanntmachung auf die Vergabeverordnungen oder gesetzliche Eignungsanforderungen reicht nicht aus (vgl. Thüringer OLG, Beschluss vom 21. September 2009, 9 Verg 7/09).

    BGH, Urteil vom 15. Januar 2013, X ZR 155/10; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 11. Juli 2018, VII-Verg 24/18).

  • BGH, 26.09.2006 - X ZB 14/06

    Antragsberechtigung eines ausgeschlossenen Bieters; Rechtsfolgen des Fehlens

    Auszug aus VK Bund, 09.11.2018 - VK 1-101/18
    Die Hinzuziehung eines Bevollmächtigten durch die ASt war notwendig, da das Nachprüfungsverfahren umfangreiche Rechtsfragen zur Zulässigkeit eines Nachprüfungsverfahrens und zur Wertbarkeit von Referenzen aufgeworfen hat, die die Beauftragung eines Verfahrensbevollmächtigten als sachgerecht erscheinen lassen (vgl. BGH, Beschluss vom 26. September 2006, X ZB 14/06).
  • VK Bund, 05.03.2010 - VK 1-16/10

    Abschluss eines Rahmenvertrages zur Erneuerung von Gleisabschlüssen.

    Auszug aus VK Bund, 09.11.2018 - VK 1-101/18
    Vor diesem Hintergrund braucht nicht entschieden zu werden, ob die Präklusionsregeln der § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 oder 3 GWB überhaupt auf ein Verhandlungsverfahren, in dem - wie hier - die Bekanntmachung oder die Vergabeunterlagen keine Fristen für die Abgabe eines Angebots oder einer Bewerbung enthalten, anwendbar sind (vgl. dazu, dass der Wortlaut des § 160 Abs. 3 GWB abschließend ist: 1. VK Bund, Beschluss vom 5. März 2010, VK 1 - 16/10).
  • OLG Düsseldorf, 16.11.2011 - Verg 60/11

    Ausschließung eines Angebots wegen Nichterfüllung der Mindestanforderungen an die

    Auszug aus VK Bund, 09.11.2018 - VK 1-101/18
    Der Zweck, diese Kriterien bereits in der Bekanntmachung nennen zu müssen, besteht darin, dass nur in diesem Fall die potentiellen Bieter bereits aus der Bekanntmachung, also vor der Veranlassung weiterer Aufwendungen, erkennen können, ob eine Teilnahme an dem Vergabeverfahren für sie überhaupt in Betracht kommt (vgl. nur OLG Düsseldorf, Beschluss vom 16. November 2011, VII-Verg 60/11; Thüringer OLG, Beschluss vom 21. September 2009, 9 Verg 7/09).
  • BGH, 03.04.2012 - X ZR 130/10

    Straßenausbau

    Auszug aus VK Bund, 09.11.2018 - VK 1-101/18
    X ZR 130/10).
  • OLG Düsseldorf, 29.06.2017 - Verg 7/17

    Umfang des Akteneinsichtsrechts des Antragstellers im

    Auszug aus VK Bund, 09.11.2018 - VK 1-101/18
    Der Antrag der ASt auf Akteneinsicht (nicht nach § 111 GWB (wohl a.F.), sondern § 165 GWB) in die bisherige Angebotswertung des Ag nach der ersten Verhandlungsrunde war abzulehnen, da dies nicht entscheidungserheblich ist (vgl. hierzu OLG Düsseldorf, Beschluss vom 29. Juni 2017, VII-Verg 7/17).
  • OLG Düsseldorf, 17.01.2018 - Verg 39/17

    Ausschließung eines Bieters im Rahmen der Vergabe von Wasserinjektionsleistungen

    Auszug aus VK Bund, 09.11.2018 - VK 1-101/18
    b) Durch ihren vergabefehlerhaften Ausschluss vom Vergabeverfahren ist die Bietergemeinschaft der ASt auch in ihren Rechten verletzt, denn es ist nicht auszuschließen, dass durch diesen Vergaberechtsverstoß die Zuschlagschancen dieser Bietergemeinschaft beeinträchtigt worden sind (vgl. hierzu OLG Düsseldorf, Beschluss vom 17. Januar 2018, VII-Verg 39/17 m.z.N.).
  • EuGH, 27.02.2003 - C-373/00

    Adolf Truley

    Auszug aus VK Bund, 09.11.2018 - VK 1-101/18
    Daher besteht nicht die Gefahr, dass die Vergabe öffentlicher Aufträge durch den Ag staatlicherseits beeinflusst werden kann (vgl. zum Gesetzeszweck dieser Regelung EuGH, aaO., Rz. 20, 29; EuGH, Urteil vom 27. Februar 2003, Rs. C-373/00, Rz. 70 ff.; 1. VK Bund und VK Sachsen, aaO., Heiermann/Zeiss/Summa, jurisPK-Vergaberecht, 5. Aufl., § 99 GWB, Rz. 74, 96 m.w.N.).
  • BayObLG, 27.07.2004 - Verg 14/04

    Anforderungen an die Darlegungen zum Nachunternehmereinsatz - Begriff des "auf

  • OLG Frankfurt, 23.01.2007 - 11 Verg 11/06

    Vergabenachprüfungsverfahren: Antragsbefugnis eines Mitglieds einer

  • OLG Jena, 31.08.2009 - 9 Verg 6/09

    Vergaberechtliche Rüge, Unverzüglichkeit

  • OLG Brandenburg, 13.09.2011 - Verg W 10/11

    Vergabenachprüfungsverfahren: Aufhebung einer Ausschreibung von Leistungen der

  • EuGH, 12.09.2013 - C-526/11

    IVD - Öffentliche Aufträge - Richtlinie 2004/18/EG - Art. 1 Abs. 9 Unterabs. 2

  • EuGH, 26.09.2013 - C-115/12

    Frankreich / Kommission - Rechtsmittel - Europäischer Fonds für regionale

  • OLG Düsseldorf, 27.11.2013 - Verg 20/13

    Antragsbefugnis eines einzelnen Mitgliedes einer Bietergemeinschaft im

  • OLG München, 14.01.2015 - Verg 15/14

    Zulässigkeit der gewillkürten Prozessstandschaft bei einem Angebot einer

  • OLG Düsseldorf, 29.04.2015 - Verg 35/14

    Zulässigkeit des Vergabenachprüfungsverfahrens betreffend die Ausschreibung von

  • VK Sachsen, 12.11.2015 - 1/SVK/033-15

    IHK ist kein öffentlicher Auftraggeber!

  • VK Bund, 22.12.2017 - VK 1-141/17

    Schweißtechnik/technische Gase

  • OLG Düsseldorf, 28.03.2018 - Verg 54/17

    Vergabeverfahren um Anbaurechte von Cannabis zu medizinischen Zwecken

  • VK Niedersachsen, 02.05.2019 - VgK-09/19

    Ausschreibung der Leistung "Straßenreinigung und Straßenkehrdienste" im offenen

    Die Rechtsprechung zum alten Recht ist bis zu einer neueren Entscheidung der VK Bund (VK Bund, Beschluss vom 09.11.2018-VK1-101/18 ) auf das Vergaberecht 2016 übertragen worden, weil es zunächst keinen Anlass zur Differenzierung gab.

    Sie übersieht, dass sie es in der Vergabebekanntmachung versäumt hat, die Vergleichbarkeit finanziell zu konkretisieren, etwa unter Angabe des Wertes, so wie in § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV vorgeschlagen (vgl. auch VK Bund, Beschluss vom 09.11.2018 - VK 1-101/18 , zu nicht eindeutigen Wertvorgaben in Referenzanforderungen).

    Will sie auf die bisher nicht wirksam bekannt gemachten Vorgaben zum Wert der Referenzen nicht verzichten, muss sie das Verfahren weiter zurückversetzen, etwa in den Stand vor der Bekanntmachung und dabei ihre Eignungskriterien klar und eindeutig mitteilen (vgl. VK Bund, Beschluss vom 09.11.2018 - VK 1-101/18 ; BGH, Urteil vom 15. Januar 2013, X ZR 155/10 ; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 11. Juli 2018, Vll-Verg 24/18).

  • VK Südbayern, 05.06.2019 - Z3-3-3194-1-06-02/19

    Ausschluss eines Bieters, der eine als eigene Leistung erklärte Teilleistung

    Die Antragsgegnerin hat nämlich die notwendige Angabe (vgl. VK Bund, Beschluss vom 09.11.2018, VK 1-101/18) durch Ankreuzen, ob ein Bieter in den letzten drei oder fünf Jahren vergleichbare Leistungen ausgeführt hat, unterlassen, so dass aus dem Formblatt 124 nicht einmal zweifelsfrei hervorgeht, ob überhaupt vergleichbare Referenzen gewollt waren, auch wenn die Formulierung "Falls mein/unser Angebot in die engere Wahl kommt, werde ich /werden wir für 3 Referenzen je eine Referenzbescheinigung mit Angaben in Anlehnung an das Formblatt 444 vorlegen." dies nahelegt.
  • VK Bund, 12.04.2019 - VK 1-11/19

    Neubau eines Bundes-, Kompetenz-, Schulungs- und Dokumentationszentrums

    Dem hiergegen gerichteten Nachprüfungsantrag der ASt gab die Vergabekammer am 9. November 2018 statt (Az. VK 1-101/18).

    a) Wie die Vergabekammer bereits zum selben Vergabeverfahren bestandskräftig entschieden hat, ist sie für die Nachprüfung zuständig, weil der Ag ein öffentlicher Auftraggeber i.S.d. § 99 Nr. 4 GWB ist (dazu unter aa)) und das verfahrensgegenständliche Vorhaben überwiegend vom Bund finanziert wird (dazu unter bb)) (s. hierzu ausführlich 1. VK Bund, Beschluss vom 9. November 2018, VK 1-101/18).

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