Rechtsprechung
   VK Bund, 13.02.2023 - VK 2-114/22   

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VK Bund, 13.02.2023 - VK 2-114/22 (https://dejure.org/2023,2700)
VK Bund, Entscheidung vom 13.02.2023 - VK 2-114/22 (https://dejure.org/2023,2700)
VK Bund, Entscheidung vom 13. Februar 2023 - VK 2-114/22 (https://dejure.org/2023,2700)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (10)

  • VK Bund, 21.09.2021 - VK 2-87/21

    Rügepräklusion nach § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB infolge Erkennbarkeit des

    Auszug aus VK Bund, 13.02.2023 - VK 2-114/22
    Unter Berufung auf die Entscheidung der VK Bund VK2-87/21 vom 21. September 2021 hält die ASt den § 7 VgV auf den vorgetragenen Sachverhalt für anwendbar und ist der Ansicht, die Bg sei im Hinblick auf § 7 VgV vom Vergabeverfahren auszuschließen.

    Hieraus sei kein Sachverhalt abzuleiten, der entsprechend der VK-Bund-Entscheidung VK2-87/21 einen Verstoß gegen § 7 VgV begründen könne, weil bereits der dort entschiedene Sachverhalt nicht mit dem hiesigen vergleichbar sei, was näher ausgeführt wird.

    Die ASt zieht hier eine Parallele zu der Entscheidung der 2. Vergabekammer des Bundes vom 21. September 2021 VK 2-87/21.

    Anders als im Referenzverfahren der Entscheidung VK2- 87/21 haben im streitgegenständlichen Vergabeverfahren alle Bieter den umfassenden und identischen Kenntnisstand; auch die ASt hat zu keinem Zeitpunkt beanstandet, dass ihr für die Angebotserstellung relevante Informationen fehlten, so dass ihr Hinweis nunmehr im Nachprüfungsverfahren, es hätte weitergehender Vorgaben über den Erwartungshorizont der Ag bedurft, um einen Wissensvorsprung der Bg auszugleichen, nicht belastbar ist.

  • OLG Düsseldorf, 27.04.2022 - Verg 25/21

    Nachprüfungsantrag im Vergaberecht Rechtsmitteleinlegung gegen die Entscheidung

    Auszug aus VK Bund, 13.02.2023 - VK 2-114/22
    Auch das OLG Düsseldorf habe mit Beschluss vom 27. April 2022 (VII-Verg 25/21) für einen solchen Zusammenhang festgestellt, dass die Wertungen im Quervergleich stimmig sein müssten, um beurteilungsfehlerfrei zu sein.

    Der dem öffentlichen Auftraggeber im Hinblick auf § 127 Abs. 1 GWB zustehende Beurteilungsspielraum bei der Wirtschaftlichkeitsprüfung der Angebote muss insbesondere dem vergaberechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz entsprechen, was bei einer Konzeptbewertung voraussetzt, dass die insofern an die einzelnen Bieter zu vergebenden Punkte plausibel, mithin in sich und im Verhältnis zu den übrigen Angeboten und damit insbesondere im Vergleich mit besser bewerteten Angeboten ohne Benachteiligung des einen oder anderen Bieters vergeben werden (vgl. BGH, Beschluss vom 4. April 2017, Az.: X ZB 3/17 Rn. 53; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 27. April 2022, VII-Verg 25/21 m.w.N.).

    Daraus geht hervor, dass nicht jedes Mehr gegenüber den formulierten Anforderungen ausreichen kann, um eine Bewertung mit der Höchstpunktzahl zu vergeben, sondern es dafür eines besonderen Mehrwertes bedarf, der im jeweiligen Konzept schlüssig und nachvollziehbar dargelegt sein muss (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 27. April 2022, VII-Verg 25/21).

  • BGH, 04.04.2017 - X ZB 3/17

    Entscheidung über Divergenzvorlage im Vergabenachprüfungsverfahren: Vergabe von

    Auszug aus VK Bund, 13.02.2023 - VK 2-114/22
    Die Rechtsprechung, insbesondere der BGH in seinem Beschluss vom 4. April 2017 (X ZB 3/17) habe dies bereits herausgearbeitet.

    Im Übrigen haben die Ag der obergerichtlichen sog. ,,Schulnotenrechtsprechung" vollumfänglich entsprochen, denn detaillierte Vorgaben insbesondere in der Leistungsbeschreibung erlauben es, einen offenen Bewertungsmaßstab vorzugeben, denn den fachkundigen Bietern ist dann klar, worauf es dem Auftraggeber ankommt (so bereits OLG Düsseldorf, Beschluss vom 2. November 2016 Verg 25/16, sowie Beschluss vom 8. März 2017 Verg 39/16; ferner BGH vom 4. April 2017 X ZB 3/17).

    Der dem öffentlichen Auftraggeber im Hinblick auf § 127 Abs. 1 GWB zustehende Beurteilungsspielraum bei der Wirtschaftlichkeitsprüfung der Angebote muss insbesondere dem vergaberechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz entsprechen, was bei einer Konzeptbewertung voraussetzt, dass die insofern an die einzelnen Bieter zu vergebenden Punkte plausibel, mithin in sich und im Verhältnis zu den übrigen Angeboten und damit insbesondere im Vergleich mit besser bewerteten Angeboten ohne Benachteiligung des einen oder anderen Bieters vergeben werden (vgl. BGH, Beschluss vom 4. April 2017, Az.: X ZB 3/17 Rn. 53; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 27. April 2022, VII-Verg 25/21 m.w.N.).

  • OLG Düsseldorf, 19.09.2018 - Verg 17/18

    Wann ist eine Änderung "wesentlich" i.S.v. § 20 Abs. 3 Vg?

    Auszug aus VK Bund, 13.02.2023 - VK 2-114/22
    In Anlehnung an die Rechtsprechung zur Befangenheit von Amtspersonen müssten hierfür ,,objektive Gründe" vorliegen, ,,die vom Standpunkt des Ablehnenden aus bei vernünftiger Betrachtung die Befürchtung wecken können, der Amtsträger stehe der Sache nicht unvoreingenommen und damit nicht unparteiisch gegenüber." (so OLG Düsseldorf, Beschluss vom 19. September 2018 - Verg 17/18).

    Ebenso wenig wie gemeinsame Vortragsveranstaltungen geeignet sind, die Besorgnis der Befangenheit einer Amtsperson zu begründen (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 19. September 2018, a.a.O.), gilt dies vorliegend in Bezug auf die Besorgnis der Parteilichkeit der in das Vergabeverfahren eingeschalteten Anwälte.

  • VK Bund, 30.08.2005 - VK 1-89/05

    Ausbildungsbegleitende Hilfen gemäß § 240 ff. SGB III

    Auszug aus VK Bund, 13.02.2023 - VK 2-114/22
    Im Regelfall ist dies vergaberechtlich im Hinblick auf § 97 Abs. 1, 2 GWB bzw. die sich daraus ableitende Dokumentationspflicht des § 8 Abs. 1 VgV jedoch nicht geboten (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 30. November 2005, VII-Verg 65/05 sowie VK Bund, Beschluss vom 30. August 2005, VK1-89/05).
  • EuGH, 14.07.2016 - C-6/15

    TNS Dimarso - Vorlage zur Vorabentscheidung - Öffentliche Dienstleistungsaufträge

    Auszug aus VK Bund, 13.02.2023 - VK 2-114/22
    Die vergaberechtlichen Grundsätze des transparenten und chancengleichen Vergabewettbewerbs erfordern grundsätzlich keine Bekanntgabe der Bewertungsmethodik (vgl. grundlegend EuGH, Urteil vom 14. Juli 2016, Rs C-6/15, Rn. 27 ff. Dimarso, betr.
  • BGH, 26.09.2006 - X ZB 14/06

    Antragsberechtigung eines ausgeschlossenen Bieters; Rechtsfolgen des Fehlens

    Auszug aus VK Bund, 13.02.2023 - VK 2-114/22
    Die Entscheidung über die Notwendigkeit der Hinzuziehung eines Rechtsanwalts als Verfahrensbevollmächtigten im Nachprüfungsverfahren bedarf einer einzelfallgerechten Betrachtung, abstellend auf den Zeitpunkt der Hinzuziehung (vgl. BGH, Beschluss vom 26. September 2006, X ZB 14/06; vgl. ferner OLG Düsseldorf, Beschluss vom 28. September 2022, VII-Verg 15/22).
  • OLG Düsseldorf, 30.11.2005 - Verg 65/05

    Funktionale Leistungsbeschreibung für eine Dienstleistung

    Auszug aus VK Bund, 13.02.2023 - VK 2-114/22
    Im Regelfall ist dies vergaberechtlich im Hinblick auf § 97 Abs. 1, 2 GWB bzw. die sich daraus ableitende Dokumentationspflicht des § 8 Abs. 1 VgV jedoch nicht geboten (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 30. November 2005, VII-Verg 65/05 sowie VK Bund, Beschluss vom 30. August 2005, VK1-89/05).
  • VK Saarland, 09.09.2019 - 2 VK 01/19

    Auch elektronische Vergabeverfahren sind zu dokumentieren!

    Auszug aus VK Bund, 13.02.2023 - VK 2-114/22
    Soweit dies in der Rechtsprechung anders gesehen wurde, so die Vergabekammer Saarland mit Beschluss vom 9. September 2019 2 VK 01/19, betraf diese.
  • OLG Düsseldorf, 17.02.2016 - Verg 37/14

    Ausschließung eines Angebots wegen Versäumung der Frist zur Vorlage von

    Auszug aus VK Bund, 13.02.2023 - VK 2-114/22
    (so grundlegend bereits OLG Düsseldorf, Beschluss vom 17.02.2016 - Verg 37/14 zu Eigenerklärungen, ferner z.B. Beschluss vom 26. August 2018 Verg 23/18 zum Vertrauen des Auftraggebers auf die Einhaltung vertraglicher Zusagen durch den Bieter als späteren Auftragnehmer; konkret in Bezug auf Datenschutzzusagen einer europäischen Tochtergesellschaft eines US- amerikanischen Mutterkonzerns OLG Karlsruhe, Beschluss vom 7. September 2022 15 Verg 8/22), denn es gibt keinen Anlass, anzunehmen, die Nachunternehmerin könnte nicht in der Lage sein, ihre Zusagen einzuhalten, die Auftragsdatenverarbeitung dem Zweck der zugrunde liegenden Vereinbarung zwischen der Ag und der Bg gemäß auszuführen.
  • VK Bund, 20.06.2023 - VK 2-34/23

    Einhaltung von Datenschutzrecht durch deutsche Unternehmen mit ausländischer

    Diese Fragestellungen wurden durch die Rechtsprechung hinlänglich aufgearbeitet und geben auch hier keinen Anlass, am Leistungsversprechen der Bg insoweit zu zweifeln (vgl. zu dieser Thematik OLG Karlsruhe, Beschluss vom 7. September 2022, 15 Verg 8/22; 2. Vergabekammer des Bundes, Beschluss vom 13. Februar 2023, VK 2-114/22).

    Soweit die ASt zudem auf Ausführungen in ihrem Konzept Personal verweist, sind diese Erwägungen für die Bewertung des Konzepts Betreuung wegen der expliziten Konzeptvorgaben sowie der Wortbegrenzung bereits im Hinblick auf § 97 Abs. 2 GWB nicht heranzuziehen (vgl. zur Begrenzung der Konzeptbewertung auf die Ausführungen für das relevante Konzept VK Bund, a.a.O., VK2-114/22).

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