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   VK Bund, 15.02.2018 - VK 1-161/17   

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VK Bund, 15.02.2018 - VK 1-161/17 (https://dejure.org/2018,10089)
VK Bund, Entscheidung vom 15.02.2018 - VK 1-161/17 (https://dejure.org/2018,10089)
VK Bund, Entscheidung vom 15. Februar 2018 - VK 1-161/17 (https://dejure.org/2018,10089)
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    Rahmenvereinbarungen im Gesundheitswesen: Kalkulationsrisiken sind zumutbar!

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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (14)

  • OLG Düsseldorf, 18.04.2012 - Verg 93/11

    Zulässigkeit der Ausschreibung der Versorgung von Krankenkassen mit Arzneimitteln

    Auszug aus VK Bund, 15.02.2018 - VK 1-161/17
    Es ist daher in der Vergaberechtsprechung anerkannt, dass immerhin diese Daten ausreichend sind, um eine hinreichend sichere Angebotskalkulation zu ermöglichen (OLG Düsseldorf, Beschlüsse vom 18. April 2012, VII-Verg 93/11; und vom 7. November 2011, VII-Verg 90/11).

    Hält der Auftraggeber diese Anforderungen ein, handelt er vergaberechtskonform, auch wenn hinsichtlich des Auftragsumfangs weiterhin Kalkulationsrisiken bei den Bietern verbleiben (OLG Düsseldorf, Beschlüsse vom 18. April 2012, VII-Verg 93/11; und vom 20. Februar 2013, VII-Verg 44/12).

    Diese Kalkulationsrisiken, die bei Rahmenvereinbarungen im Allgemeinen und bei Rahmenvereinbarungen im Gesundheitswesen im Speziellen auftreten, sind zumutbar und daher vergaberechtlich nicht zu beanstanden (OLG Düsseldorf, Beschlüsse vom 18. April 2012, VII-Verg 93/11; und vom 20. Februar 2012, VII-Verg 44/12).

  • BGH, 26.09.2006 - X ZB 14/06

    Antragsberechtigung eines ausgeschlossenen Bieters; Rechtsfolgen des Fehlens

    Auszug aus VK Bund, 15.02.2018 - VK 1-161/17
    Auch wenn an die Darlegungslast in Bezug auf das Vorliegen der Antragsbefugnis keine strengen Anforderungen zu stellen sind, muss ein Antragsteller jedenfalls ausführen, dass eine Verletzung seiner eigenen Rechte als möglich erscheint (BGH, Beschluss vom 26. September 2006, X ZB 14/06 m.w.N.).

    Zusammenspiel von Vergabe- und Sozialrecht (vgl. BGH, Beschluss vom 26. September 2006, X ZB 14/06; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 23. Dezember 2014, VII-Verg 37/13).

  • OLG Düsseldorf, 20.02.2013 - Verg 44/12

    Anforderungen an die Ausschreibung eines Rahmenvertrages für die Beschaffung von

    Auszug aus VK Bund, 15.02.2018 - VK 1-161/17
    Hält der Auftraggeber diese Anforderungen ein, handelt er vergaberechtskonform, auch wenn hinsichtlich des Auftragsumfangs weiterhin Kalkulationsrisiken bei den Bietern verbleiben (OLG Düsseldorf, Beschlüsse vom 18. April 2012, VII-Verg 93/11; und vom 20. Februar 2013, VII-Verg 44/12).

    Diese Kalkulationsrisiken, die bei Rahmenvereinbarungen im Allgemeinen und bei Rahmenvereinbarungen im Gesundheitswesen im Speziellen auftreten, sind zumutbar und daher vergaberechtlich nicht zu beanstanden (OLG Düsseldorf, Beschlüsse vom 18. April 2012, VII-Verg 93/11; und vom 20. Februar 2012, VII-Verg 44/12).

  • OLG Düsseldorf, 21.10.2015 - Verg 28/14

    Kriterien für die Vergabe von IT-Dienstleistungen (Virenschutz) im

    Auszug aus VK Bund, 15.02.2018 - VK 1-161/17
    sondern die Abgabe wettbewerblich vergleichbarer Angebote zu gewährleisten, muss der Auftraggeber hinsichtlich des Auftragsumfangs daher nur diejenigen Angaben machen, über die er verfügt oder die von ihm in zumutbarer Weise zu beschaffen sind und die die Bieter für eine seriöse Angebotskalkulation benötigen (OLG Düsseldorf, Beschlüsse vom 21. Oktober 2015, VII-Verg 28/14; vom 7. Dezember 2011, VII-Verg 96/11; und vom 7. November 2011, VII-Verg 90/11).

    Jedenfalls bei den markterfahrenen Bietern, zu denen nach ihrem eigenen Bekunden auch die ASt zählt, werden diese Unsicherheiten jedenfalls in gewissem Umfang durch deren eigene Marktkenntnis ausgeglichen (OLG Düsseldorf, Beschlüsse vom 21. Oktober 2015, VII-Verg 28/14; und vom 30. Januar 2012, VII-Verg 102/11 und 103/11), so dass diese selbst belastbare Prognosen anstellen können, die sie ihrer Kalkulation zugrunde legen können.

  • OLG Düsseldorf, 01.08.2012 - Verg 105/11

    Verstoß gegen Abfallrecht? Was prüfen Vergabekammer/-senat?

    Auszug aus VK Bund, 15.02.2018 - VK 1-161/17
    Zunächst ist hierzu festzuhalten, dass ein öffentlicher Auftraggeber nicht nur grundsätzlich selbst bestimmen darf, was er beschafft, sondern auch die Kriterien, anhand denen er das für ihn wirtschaftlichste Angebot auswählt; dazu zählt auch die Gewichtung der einzelnen Zuschlagskriterien (vgl. nur OLG Düsseldorf, Beschlüsse vom 1. August 2012, VII-Verg 105/11, und vom 3. März 2010, VII-Verg 48/09).

    Nachgeprüft werden kann nur, ob der Auftraggeber seine Festlegungen frei von sachfremden Erwägungen und aufgrund eines zutreffend ermittelten tatsächlichen Sachverhalts getroffen hat und andere Wirtschaftsteilnehmer nicht diskriminiert (vgl. OLG Düsseldorf, Beschlüsse vom 1. August 2012, VII-Verg 105/11, und vom 3. März 2010, VII-Verg 48/09).

  • OLG Düsseldorf, 03.03.2010 - Verg 48/09

    Anforderungen an die Gewichtung der Zuschlagskriterien

    Auszug aus VK Bund, 15.02.2018 - VK 1-161/17
    Zunächst ist hierzu festzuhalten, dass ein öffentlicher Auftraggeber nicht nur grundsätzlich selbst bestimmen darf, was er beschafft, sondern auch die Kriterien, anhand denen er das für ihn wirtschaftlichste Angebot auswählt; dazu zählt auch die Gewichtung der einzelnen Zuschlagskriterien (vgl. nur OLG Düsseldorf, Beschlüsse vom 1. August 2012, VII-Verg 105/11, und vom 3. März 2010, VII-Verg 48/09).

    Nachgeprüft werden kann nur, ob der Auftraggeber seine Festlegungen frei von sachfremden Erwägungen und aufgrund eines zutreffend ermittelten tatsächlichen Sachverhalts getroffen hat und andere Wirtschaftsteilnehmer nicht diskriminiert (vgl. OLG Düsseldorf, Beschlüsse vom 1. August 2012, VII-Verg 105/11, und vom 3. März 2010, VII-Verg 48/09).

  • OLG Düsseldorf, 07.11.2011 - Verg 90/11

    Überbürdung ungewöhnlicher Wagnisse auf den Bieter

    Auszug aus VK Bund, 15.02.2018 - VK 1-161/17
    sondern die Abgabe wettbewerblich vergleichbarer Angebote zu gewährleisten, muss der Auftraggeber hinsichtlich des Auftragsumfangs daher nur diejenigen Angaben machen, über die er verfügt oder die von ihm in zumutbarer Weise zu beschaffen sind und die die Bieter für eine seriöse Angebotskalkulation benötigen (OLG Düsseldorf, Beschlüsse vom 21. Oktober 2015, VII-Verg 28/14; vom 7. Dezember 2011, VII-Verg 96/11; und vom 7. November 2011, VII-Verg 90/11).

    Es ist daher in der Vergaberechtsprechung anerkannt, dass immerhin diese Daten ausreichend sind, um eine hinreichend sichere Angebotskalkulation zu ermöglichen (OLG Düsseldorf, Beschlüsse vom 18. April 2012, VII-Verg 93/11; und vom 7. November 2011, VII-Verg 90/11).

  • OLG Düsseldorf, 23.12.2014 - Verg 37/13

    Zulässigkeit der isolierten Beschwerde gegen die Kostenentscheidung im Verfahren

    Auszug aus VK Bund, 15.02.2018 - VK 1-161/17
    Zusammenspiel von Vergabe- und Sozialrecht (vgl. BGH, Beschluss vom 26. September 2006, X ZB 14/06; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 23. Dezember 2014, VII-Verg 37/13).
  • BGH, 04.04.2017 - X ZB 3/17

    Entscheidung über Divergenzvorlage im Vergabenachprüfungsverfahren: Vergabe von

    Auszug aus VK Bund, 15.02.2018 - VK 1-161/17
    Denn nur in einem solchen Fall wird auch bei der reinen Preiswertung ein wirksamer Wettbewerb sowie eine sachgerechte und überprüfbare Zuschlagserteilung hinreichend gewährleistet (vgl. § 127 Abs. 4 S. 1 GWB, vgl. dazu BGH, Beschlüsse vom 4. April 2017, X ZB 3/17, und vom 7. Januar 2014, X ZB 15/13).
  • OLG Düsseldorf, 21.12.2016 - Verg 26/16

    Gerichtliche Überprüfung der Vergabe von Rahmenvereinbarungen zur ambulanten

    Auszug aus VK Bund, 15.02.2018 - VK 1-161/17
    Vor Inkrafttreten des HHVG war § 127 SGB V daher entsprechend richtlinienkonform auszulegen (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 21. Dezember 2016, VII-Verg 26/16 m.w.N.), inzwischen ist dies nicht mehr notwendig.
  • BGH, 07.01.2014 - X ZB 15/13

    Vergabenachprüfungsverfahren betreffend die Europaweite Ausschreibung eines

  • OLG Düsseldorf, 19.11.2014 - Verg 30/14

    Rabattvertrag; Zuschlagskriterien; Zusammenhang mit dem Auftragsgegenstand;

  • OLG Düsseldorf, 07.12.2011 - Verg 96/11

    Zurückweisung eines Antrags auf Verlängerung der aufschiebenden Wirkung in einem

  • OLG Düsseldorf, 30.01.2012 - Verg 102/11

    Zurückweisung des Antrags auf Verlängerung der aufschiebenden Wirkung der

  • VK Bund, 05.04.2018 - VK 1-17/18

    Stomaartikel

    Denn die betreffende Entscheidung (Az. VK 1-161/17) mit ihrer Beschlussformel "Im Übrigen wird der Nachprüfungsantrag zurückgewiesen" enthalte keine Regelung oder Feststellung zur Zulässigkeit der Ausschreibung, betreffe nur das Los [...] und binde nur die damaligen Verfahrensbeteiligten.

    Anders als die ASt meine, entfalte der Bescheid des Bundesversicherungsamts auch keine Tatbestandswirkung gegenüber der Vergabekammer, weil diese Behörde ihrerseits sich nicht an die Tatbestandswirkung der früheren und bestandskräftigen Entscheidung der Vergabekammer vom 15. Februar 2018 (Az. VK 1-161/17) gehalten habe, wonach die streitige Ausschreibung gerade nicht gegen das Zweckmäßigkeitsgebot verstoße.

    Die Ag verweist diesbezüglich zu Recht auf eine frühere und sogar bestandskräftige Entscheidung der erkennenden Vergabekammer (Az. VK 1-161/17), in der diese Ausschreibung auch unter Berücksichtigung des Zweckmäßigkeitsgebots nach § 127 Abs. 1 S. 6 SGB V für rechtmäßig erachtet wurde.

  • LSG Bayern, 21.03.2018 - L 5 KR 81/18

    Rechtsweg und Zuständigkeit bei Ausschreibungsvertrag im Bereich der

    Dies stellt der Gesetzgeber für die Hilfsmittelbeschaffung durch die gesetzlichen Krankenkassen durch den mit dem HHVG (Gesetz zur Stärkung der Heil- und Hilfsmittelversorgung v. 04.07.2017, BGBl. I 2017, S. 778 ff.) eingefügten § 127 Abs. 1 S. 7 SGB V klar (vgl. BT-Drs. 18/10186, S. 33, so auch VK Bund zur streitgegenständlichen Ausschreibung, Beschluss v. 15.02.2018, Az.: VK 1-161/17).

    Dies wird von den Vergabekammern auch praktiziert, wie aus dem Beschluss der 1. Vergabekammer Bund vom 15.02.2018 (Az.: VK 1-161/17) hervorgeht.

    Die Vergabekammer Bund verweist dementsprechend auf die zum Zeitpunkt der Beschlussfassung (am 15.02.2018, Az.: VK 1- 161/17) noch nicht vorliegende Entscheidung der Behörde.

  • LSG Bayern, 20.03.2018 - L 5 KR 81/18

    Rechtsweg zu den Sozialgerichten bei Fragen der Zweckmäßigkeit einer

    Dies stellt der Gesetzgeber für die Hilfsmittelbeschaffung durch die gesetzlichen Krankenkassen durch den mit dem HHVG (Gesetz zur Stärkung der Heil- und Hilfsmittelversorgung v. 04.07.2017, BGBl. I 2017, S. 778 ff.) eingefügten § 127 Abs. 1 S. 7 SGB V klar (vgl. BT-Drs. 18/10186, S. 33, so auch VK Bund zur streitgegenständlichen Ausschreibung, Beschluss v. 15.02.2018, Az.: VK 1-161/17).

    Dies wird von den Vergabekammern auch praktiziert, wie aus dem Beschluss der 1. Vergabekammer Bund vom 15.02.2018 (Az.: VK 1-161/17) hervorgeht.

    Die Vergabekammer Bund verweist dementsprechend auf die zum Zeitpunkt der Beschlussfassung (am 15.02.2018, Az.: VK 1- 161/17) noch nicht vorliegende Entscheidung der Behörde.

  • VK Bund, 25.10.2018 - VK 2-92/18

    Hilfsmittelbeschaffungen; Ausschreibungsbedürftigkeit von Verträgen nach § 127

    Dies folgt nicht nur aus den Vorschriften des § 69 Abs. 3 und § 127 Abs. 1 Satz 7 SGB V, sondern im Konfliktfall von unionsrechtlichen Normen und nationalen (sozialrechtlichen) Normen aus der Verpflichtung zur richtlinienkonformen Auslegung im Einklang mit der Richtlinie 2014/24/EU (vgl. OLG Düsseldorf Beschluss vom 21. Dezember 2016, VII-Verg 26/16 m.w.N., siehe auch 2. Vergabekammer des Bundes, Beschluss vom 3. April 2018, 1. Vergabekammer des Bundes, Beschluss vom 7. Dezember 2017, VK 1 - 131/17, Beschluss vom 15. Februar 2018, VK 1 - 161/17) und - sofern eine solche ausscheiden sollte - aus dem Anwendungsvorrang des Unionsrechts vor.
  • VK Bund, 03.04.2018 - VK 2-24/18

    Zweckmäßigkeit bei Ausschreibung von Hilfsmitteln, § 127 Abs. 1b SGB V als

    Es ist daher nicht ersichtlich, dass dies nicht auch für die speziell für die Beschaffung von Hilfsmitteln geschaffene vergabeverfahrensrechtliche Regelung des § 127 Abs. 1b SGB V gelten soll (vgl. Vergabekammern des Bundes, VK 2 - 14/18, Beschluss vom 14. März 2018; VK 2 - 5/18, Beschluss vom 13. Februar 2018; VK 1 - 161/17, Beschluss vom 15. Februar 2018).

    Allerdings handelt es sich auch beim neuen § 127 Abs. 1 Satz 7 SGB V lediglich um eine deklaratorische Rechtsgrundverweisung, mit der der Gesetzgeber die vorherige Rechtsprechung des OLG Düsseldorfs zur richtlinienkonformen Auslegung des § 127 Abs. 1 SGB V im Einklang mit der Richtlinie 2014/24/EU - die zum selben Ergebnis der mangelnden Anwendbarkeit führte (vgl. OLG Düsseldorf Beschluss vom 21. Dezember 2016, VII-Verg 26/16 m.w.N.) - kodifiziert hat (siehe auch 1. Vergabekammer des Bundes, Beschluss vom 7. Dezember 2017, VK 1 - 131/17, Beschluss vom 15. Februar 2018, VK 1 - 161/17).

  • VK Bund, 14.03.2018 - VK 1-11/18

    Stomaartikel

    Vergabekammer verneint wurde, s. nur Beschlüsse vom 15. Februar 2018, VK 1- 161/17, und vom 1. März 2018, VK 1-7/18).
  • VK Bund, 15.05.2018 - VK 1-41/18

    Versorgung mit CPAP-Geräten

    Abgesehen davon hat die Vergabekammer dieselbe Auffassung bereits zu anderen Hilfsmittelausschreibungen vertreten (Beschluss vom 15. Februar 2018, VK 1-161/17 (bestandskräftig)).
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