Rechtsprechung
VK Bund, 15.05.2003 - VK 1-27/03 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Nachprüfungsverfahren vor dem Bundeskartellamt; Vergabe eines Auftrags über die Beschaffung von Monitoren ; Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags ; Notwendigkeit der Darstellung eines Schadens oder des Drohens der Entstehung eines Schadens auf Grund des Verstoßes gegen ...
- oeffentliche-auftraege.de
Eignung: Beurteilungsspielraum und Überschreitung dieses Spielraums
- VERIS(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
- Reguvis VergabePortal - Veris(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
Verfahrensgang
- VK Bund, 15.05.2003 - VK 1-27/03
- VK Bund, 22.05.2003 - VK 1-29/03
- VK Bund, 15.07.2003 - VK 1-53/03
- OLG Düsseldorf, 14.08.2003 - Verg 46/03
- OLG Düsseldorf, 28.01.2004 - Verg 35/03
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (2)
- OLG Düsseldorf, 15.06.2000 - Verg 6/00
Euro-Münzplättchen III; Teilung eines ausgeschriebenen Auftrags in Lose
Auszug aus VK Bund, 15.05.2003 - VK 1-27/03
Die Beigeladene hat weder eigene Anträge gestellt noch zu den entscheidungserheblichen Fragen intensiv Stellung genommen und ist daher nicht als unterliegende Beteiligte anzusehen (vgl. für den umgekehrten Fall OLG Düsseldorf Beschluss, vom 15. Juni 2000 - Verg 6/00). - OLG Düsseldorf, 03.12.2003 - Verg 37/03
Wirksamkeit eins Zuschlages im Wege der de-facto-Vergabe
Auszug aus VK Bund, 15.05.2003 - VK 1-27/03
Bei der Bewertung von Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit eines Bieters hat der Auftraggeber grundsätzlich zwar einen weiten Beurteilungsspielraum, der jedoch insbesondere dann überschritten ist, wenn der Auftraggeber bei seiner Wertungsentscheidung von einem unzutreffenden oder nicht vollständig ermittelten Sachverhalt ausgeht, untaugliche Bewertungsmaßstäbe angewandt wurden oder aber sachwidrige Erwägungen der Entscheidung zugrunde lagen (s. OLG Düsseldorf vom 4. September 2002 - Verg 37/03 und Kulartz in Daub/Eberstein, Kommentar zur VOL/A, 5. Auflage, § 25 Rn 32).
- VK Bund, 15.07.2003 - VK 1-53/03
Beschaffung von Monitoren in unterschiedlichen Größen/Technologien
Mit rechtskräftigem Beschluss der 1. Vergabekammer des Bundes vom 15. Mai 2003 (Az. VK 1 - 27/03) stellte die Vergabekammer fest, dass der Ausschluss der ASt vergaberechtswidrig erfolgt sei und dementsprechend unter Einbeziehung des Angebots der ASt erneut über den Zuschlag zu entscheiden sei.Bei der erneuten Bewertung aufgrund der Entscheidung der Vergabekammer (VK 1 - 27/03) habe man diesen Fehler bemerkt und entsprechend korrigiert.
Mit ihrem Nachprüfungsantrag macht die ASt geltend, dass schon das erste Verfahren vor der Vergabekammer (VK 1 - 27/03) mangels Rechtsschutzbedürfnis der ASt zurückzuweisen gewesen wäre, wenn die Beigeladene tatsächlich das wirtschaftlichste Angebot abgegeben hätte.
Zudem widerspräche es dem in dieser Angelegenheit vorangegangenen Beschluss der Vergabekammer (VK 1 - 27/03), wenn nunmehr die Optionen in die Wertung einbezogen würden.
a) Die Ag hat bei ihrer Zuschlagsentscheidung, bei der aufgrund der Entscheidung der Vergabekammer des Bundes (VK 1 - 27/03) auch die Angebote der ASt in die weiteren Wertungsstufen einzubeziehen waren, die Option "Verlängerung der Gewährleistungsfrist" zu Recht berücksichtigt.
Soweit die ASt im übrigen vorträgt, dass schon das erste Verfahren vor der Vergabekammer (VK 1 - 27/03) mangels Rechtsschutzbedürfnisses der ASt zurückzuweisen gewesen wäre, wenn die Beigeladene tatsächlich das wirtschaftlichste Angebot abgegeben hätte, ist dieser Einwand nicht zutreffend.
bb) Die Ag war vergaberechtlich auch nicht daran gehindert, nachdem ihr durch die Entscheidung der Vergabekammer des Bundes vom 7. Mai 2003 (VK 1 - 27/03) die Einbeziehung der Angebote der ASt in die Wertung aufgegeben wurde, von ihrer ursprünglich vorgenommenen und rechtsfehlerhaften Wertung (siehe hierzu den vorangegangenen Abschnitt II. 2. a) aa)) abzuweichen.
- OLG Düsseldorf, 14.08.2003 - Verg 46/03
Bewertung von Angeboten bei Inanspruchnahme einer Wahlposition
Mit Beschluss vom 15. Mai 2003 (VK 1 - 27/03) hat die 1. Vergabekammer des Bundes festgestellt, dass der Angebotsausschluss vergaberechtswidrig gewesen und die Antragsgegnerin verpflichtet sei, die Angebotswertung unter Einbeziehung der Angebote der Antragstellerin zu wiederholen.