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   VK Bund, 16.03.2015 - VK 2-07/15   

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https://dejure.org/2015,7879
VK Bund, 16.03.2015 - VK 2-07/15 (https://dejure.org/2015,7879)
VK Bund, Entscheidung vom 16.03.2015 - VK 2-07/15 (https://dejure.org/2015,7879)
VK Bund, Entscheidung vom 16. März 2015 - VK 2-07/15 (https://dejure.org/2015,7879)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • VERIS(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • ams-rae.de

    Nachprüfungsverfahren: Rabattverträge und Patentrecht

  • Reguvis VergabePortal - Veris(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Wirkstoffbezogene Rahmenrabattvereinbarung: Patentrechtliche Situation ist zu berücksichtigen!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (11)

  • OLG Düsseldorf, 18.04.2012 - Verg 93/11

    Zulässigkeit der Ausschreibung der Versorgung von Krankenkassen mit Arzneimitteln

    Auszug aus VK Bund, 16.03.2015 - VK 2-07/15
    (3) Die Ag hat in der Rügeerwiderung und auch in der mündlichen Verhandlung eingeräumt, dass Daten zur Quantifizierung des Anteils des Indikationsbereichs "[...]" an der insgesamt zu ihren Lasten abgegebenen [...] Präparate beschaffbar und auch ausweisbar sind (zu den analogen Betrachtungen beim Auftragsvolumen: OLG Düsseldorf, Beschluss vom 28. März 2012 - VII Verg 90/11; Beschluss vom 7. Dezember 2011 - VII Verg 96/11; Beschluss vom 18. April 2012 - VII Verg 93/11; Beschluss vom 2. Dezember 2009 - VII-Verg 39/09).

    Auch wenn bei Rahmenvereinbarungen die Grundsätze zur eindeutigen und erschöpfenden Leistungsbeschreibung gemäß § EG 8 Abs. 1 VOL/A nur eingeschränkt gelten (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 18. April 2012, VII-Verg 93/11), so muss das zu erwartende Auftragsvolumen jedenfalls so genau wie möglich bekannt gegeben werden, § 4 EG Abs. 1 S. 2 VOL/A. Jedenfalls in Bezug auf die Generika-Hersteller muss vermieden werden, dass ein zu hohes Abgabevolumen durch die Einbeziehung der Wirkstoffmengen, die für [...] verordnet wurden, suggeriert wird.

  • OLG Düsseldorf, 01.08.2012 - Verg 10/12

    Voraussetzungen der Ausnahme vom Vergaberecht wegen überwiegender

    Auszug aus VK Bund, 16.03.2015 - VK 2-07/15
    Zwar ist die Ag hinsichtlich der Bestimmung des Auftragsgegenstands (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 1. August 2012 - VII-Verg 10/12 m.w.N), und auch der Festlegung der Zuschlagskriterien (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 1. August 2012, VII-Verg 105/11) weitestgehend frei.
  • OLG Düsseldorf, 01.08.2012 - Verg 105/11

    Verstoß gegen Abfallrecht? Was prüfen Vergabekammer/-senat?

    Auszug aus VK Bund, 16.03.2015 - VK 2-07/15
    Zwar ist die Ag hinsichtlich der Bestimmung des Auftragsgegenstands (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 1. August 2012 - VII-Verg 10/12 m.w.N), und auch der Festlegung der Zuschlagskriterien (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 1. August 2012, VII-Verg 105/11) weitestgehend frei.
  • OLG Düsseldorf, 28.03.2012 - Verg 90/11

    Anforderungen an die Angabe des Auftragsumfangs in einer Ausschreibung der

    Auszug aus VK Bund, 16.03.2015 - VK 2-07/15
    (3) Die Ag hat in der Rügeerwiderung und auch in der mündlichen Verhandlung eingeräumt, dass Daten zur Quantifizierung des Anteils des Indikationsbereichs "[...]" an der insgesamt zu ihren Lasten abgegebenen [...] Präparate beschaffbar und auch ausweisbar sind (zu den analogen Betrachtungen beim Auftragsvolumen: OLG Düsseldorf, Beschluss vom 28. März 2012 - VII Verg 90/11; Beschluss vom 7. Dezember 2011 - VII Verg 96/11; Beschluss vom 18. April 2012 - VII Verg 93/11; Beschluss vom 2. Dezember 2009 - VII-Verg 39/09).
  • OLG Düsseldorf, 07.12.2011 - Verg 96/11

    Zurückweisung eines Antrags auf Verlängerung der aufschiebenden Wirkung in einem

    Auszug aus VK Bund, 16.03.2015 - VK 2-07/15
    (3) Die Ag hat in der Rügeerwiderung und auch in der mündlichen Verhandlung eingeräumt, dass Daten zur Quantifizierung des Anteils des Indikationsbereichs "[...]" an der insgesamt zu ihren Lasten abgegebenen [...] Präparate beschaffbar und auch ausweisbar sind (zu den analogen Betrachtungen beim Auftragsvolumen: OLG Düsseldorf, Beschluss vom 28. März 2012 - VII Verg 90/11; Beschluss vom 7. Dezember 2011 - VII Verg 96/11; Beschluss vom 18. April 2012 - VII Verg 93/11; Beschluss vom 2. Dezember 2009 - VII-Verg 39/09).
  • VK Bund, 15.01.2010 - VK 1-227/09

    Abschluss einer Rahmenvereinbarung über die Lieferung von saisonalen

    Auszug aus VK Bund, 16.03.2015 - VK 2-07/15
    Insbesondere handelt es sich bei der Ag als eine gesetzliche Krankenkassen um einen öffentlichen Auftraggeber gemäß § 98 Nr. 2 GWB (vgl. EuGH, Urteil vom 11. Juni 2009, Rs. C-300/07; LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 3. September 2009, L 21 KR 51/09 SFB; VK Bund, Beschluss vom 15. Januar 2010, VK 1 - 227/09 m.w.N.).
  • OLG Düsseldorf, 02.12.2009 - Verg 39/09

    Prüfung der Vergabe zur "Wiedererrichtung Berliner Stadtschloss/Bau des

    Auszug aus VK Bund, 16.03.2015 - VK 2-07/15
    (3) Die Ag hat in der Rügeerwiderung und auch in der mündlichen Verhandlung eingeräumt, dass Daten zur Quantifizierung des Anteils des Indikationsbereichs "[...]" an der insgesamt zu ihren Lasten abgegebenen [...] Präparate beschaffbar und auch ausweisbar sind (zu den analogen Betrachtungen beim Auftragsvolumen: OLG Düsseldorf, Beschluss vom 28. März 2012 - VII Verg 90/11; Beschluss vom 7. Dezember 2011 - VII Verg 96/11; Beschluss vom 18. April 2012 - VII Verg 93/11; Beschluss vom 2. Dezember 2009 - VII-Verg 39/09).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 03.09.2009 - L 21 KR 51/09

    Wichtige Entscheidung für Apotheker und Patienten

    Auszug aus VK Bund, 16.03.2015 - VK 2-07/15
    Insbesondere handelt es sich bei der Ag als eine gesetzliche Krankenkassen um einen öffentlichen Auftraggeber gemäß § 98 Nr. 2 GWB (vgl. EuGH, Urteil vom 11. Juni 2009, Rs. C-300/07; LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 3. September 2009, L 21 KR 51/09 SFB; VK Bund, Beschluss vom 15. Januar 2010, VK 1 - 227/09 m.w.N.).
  • OLG Düsseldorf, 21.02.2005 - Verg 91/04

    Leistungsfähigkeit des Bieters bei bestehenden Schutzrechten Dritter

    Auszug aus VK Bund, 16.03.2015 - VK 2-07/15
    Dem Grunde nach könnte auch eine patentrechtliche Vorfrage im Einzelfall im Rahmen eines Nachprüfungsverfahrens mitentschieden werden (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 21. Februar 2005, VII- Verg 91/04).
  • BVerfG, 03.11.1987 - 1 BvR 1257/84

    Herrnburger Bericht

    Auszug aus VK Bund, 16.03.2015 - VK 2-07/15
    Dies erfordert eine Abwägung der widerstreitenden Belange und verbietet es, einem davon generell - wie etwa hier dem Sozialrecht - Vorrang einzuräumen (vgl. BVerfGE 77, 240 [253]).
  • EuGH, 11.06.2009 - C-300/07

    Hans & Christophorus Oymanns - Richtlinie 2004/18/EG - Öffentliche Lieferaufträge

  • OLG Düsseldorf, 01.12.2015 - Verg 20/15

    Anforderungen an die Ausgestaltung des Vergabeverfahrens bei der Ausschreibung

    Die sofortige Beschwerde der Antragsgegnerin gegen den Beschluss der 2. Vergabekammer des Bundes vom 16. März 2015 (VK 2-7/15) wird zurückgewiesen.

    Die Vergabekammer (2. Vergabekammer des Bundes, Beschluss vom 16. März 2015 - VK 2-7/15) hat der Antragsgegnerin untersagt, hinsichtlich des Loses 41 (Pregabalin) einen Zuschlag zu erteilen.

  • VK Bund, 23.12.2015 - VK 1-110/15

    Nachprüfungsverfahren: Abschluss von Rabattvereinbarungen

    Falls für die patentgeschützte Indikation kein Rabattvertrag zustande kommt, gehen die [Ag] ferner "von einem rechtmäßigen Verhalten der Ärzte dergestalt aus ..., dass diese bei der Verordnung für die [patentgeschützte] Indikation "[...]" die fehlende Zulassung der Generika-Hersteller berücksichtigen und daher das Originalpräparat unter Ausschluss der Aut-idem-Ersetzungsbefugnis verordnen" (VK Bund, Beschl. v. 16. März 2015, Az. VK 2-7/15).

    Zudem gehe [...] auch gegen entsprechende Ausschreibungen der gesetzlichen Krankenkassen im Wege von Nachprüfungsverfahren (VK Bund, Beschluss vom 2. März 2015, VK 2-7/15; nachfolgend OLG Düsseldorf, Beschluss vom 1. Dezember 2015, VII-Verg 20/15) und patentrechtlichen Verfahren (vgl. SG Hannover, Beschluss vom 14. September 2015, S 2 KR 374/15 ER) vor.

    Dabei ist richtig, dass das bestehende Patentrecht bei der Ausschreibungskonzeption grundsätzlich zu beachten ist und auch nicht durch das SGB V und etwa dessen Regelung zur Substitution beschränkt (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 1. Dezember 2015, VII-Verg 20/15; VK Bund, Beschluss vom 16. März 2015, VK 2-7/15; vgl. auch LG Hamburg, Urteil vom 2. April 2015, 327 O 67/15, dass sich der Begründung der VK Bund anschließt).

    über eine höhere Indikationsbreite als die Generika verfügen (vgl. VK Bund, Beschluss vom 16. März 2015, VK 2-7/15), was für diese einen erheblichen Wettbewerbsnachteil bedeuten würde.

  • VK Bund, 21.12.2015 - VK 1-106/15

    Nachprüfungsverfahren: Abschluss von Rabattvereinbarungen

    Falls für die patentgeschützte Indikation kein Rabattvertrag zustande kommt, gehen die [Ag] ferner "von einem rechtmäßigen Verhalten der Ärzte dergestalt aus ..., dass diese bei der Verordnung für die [patentgeschützte] Indikation "[...]" die fehlende Zulassung der Generika-Hersteller berücksichtigen und daher das Originalpräparat unter Ausschluss der Aut-idem-Ersetzungsbefugnis verordnen" (VK Bund, Beschl. v. 16. März 2015, Az. VK 2-7/15).

    ist jedoch zu beachten und wird auch nicht durch das SGB V bzw. dessen § 129 Abs. 1 beschränkt (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 1. Dezember 2015, VII-Verg 20/15; VK Bund, Beschluss vom 16. März 2015, VK 2-7/15; vgl. auch LG Hamburg, Urteil vom 2. April 2015, 327 O 67/15, dass sich der Begründung der VK Bund anschließt).

    Rechnung getragen werden, dass das Original-Präparat LYRICA® und die Re-Importe über eine höhere Indikationsbreite als die Generika verfügen (vgl. VK Bund, Beschluss vom 16. März 2015, VK 2-7/15), was für diese einen erheblichen Wettbewerbsnachteil bedeuten würde.

  • VK Bund, 08.04.2016 - VK 1-104/15

    Nachprüfungsverfahren: Rabattvereinbarungen

    [patentgeschützte] Indikation "[...]" die fehlende Zulassung der Generika-Hersteller berücksichtigen und daher das Originalpräparat unter Ausschluss der Aut-idem- Ersetzungsbefugnis verordnen" (VK Bund, Beschl. v. 16. März 2015, Az. VK 2-7/15).

    Das insoweit bestehende Patentrecht ist auch zu beachten und wird insbesondere nicht durch das SGB V bzw. dessen § 129 Abs. 1 beschränkt (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 1. Dezember 2015, VII-Verg 20/15; VK Bund, Beschluss vom 16. März 2015, VK 2-7/15; vgl. auch LG Hamburg, Urteil vom 2. April 2015,.

    Aus den vorliegenden sozial- und patentrechtlichen Rahmenbedingungen ziehen die Ag zum einen die Konsequenz, dass sich ihr Beschaffungsbedarf in Pregabalin-Präparate für patentfreie Indikationen einerseits und Pregabalin-Präparate für patentgeschützte Indikationen andererseits unterteilt, um jeweils Rabattvereinbarungen im Wettbewerb zwischen patentrechtlich zulässigerweise konkurrierenden Arzneimitteln zu vergeben (vgl. auch OLG Düsseldorf, Beschluss vom 1. Dezember 2015, VII-Verg 20/15, wonach es Generika-Anbietern bei einer indikationsübergreifenden Ausschreibung wegen des Inkaufnehmens einer wilden Substitution an der technischen Leistungsfähigkeit fehle) und gleichzeitig einen wirtschaftlich sinnvollen Wettbewerb zu erhalten; denn im Falle einer indikationsübergreifenden Ausschreibung müssten Generika-Hersteller wegen fehlender Leistungsfähigkeit ausgeschlossenen werden (siehe oben OLG Düsseldorf, a.a.O.) bzw. es müsste zumindest in der Wirtschaftlichkeitsbetrachtung dem Umstand Rechnung getragen werden, dass das Original-Präparat LYRICA® und die Re-Importe über eine höhere Indikationsbreite als die Generika verfügen (vgl. VK Bund, Beschluss vom 16. März 2015, VK 2-7/15), was für diese einen erheblichen Wettbewerbsnachteil.

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