Rechtsprechung
VK Bund, 16.03.2015 - VK 2-07/15 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- VERIS(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
- ams-rae.de
Nachprüfungsverfahren: Rabattverträge und Patentrecht
- Reguvis VergabePortal - Veris(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Wirkstoffbezogene Rahmenrabattvereinbarung: Patentrechtliche Situation ist zu berücksichtigen!
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VK Bund, 16.03.2015 - VK 2-07/15
- OLG Düsseldorf, 01.12.2015 - Verg 20/15
Wird zitiert von ... (4) Neu Zitiert selbst (11)
- OLG Düsseldorf, 18.04.2012 - Verg 93/11
Zulässigkeit der Ausschreibung der Versorgung von Krankenkassen mit Arzneimitteln
Auszug aus VK Bund, 16.03.2015 - VK 2-07/15
(3) Die Ag hat in der Rügeerwiderung und auch in der mündlichen Verhandlung eingeräumt, dass Daten zur Quantifizierung des Anteils des Indikationsbereichs "[...]" an der insgesamt zu ihren Lasten abgegebenen [...] Präparate beschaffbar und auch ausweisbar sind (zu den analogen Betrachtungen beim Auftragsvolumen: OLG Düsseldorf, Beschluss vom 28. März 2012 - VII Verg 90/11; Beschluss vom 7. Dezember 2011 - VII Verg 96/11; Beschluss vom 18. April 2012 - VII Verg 93/11; Beschluss vom 2. Dezember 2009 - VII-Verg 39/09).Auch wenn bei Rahmenvereinbarungen die Grundsätze zur eindeutigen und erschöpfenden Leistungsbeschreibung gemäß § EG 8 Abs. 1 VOL/A nur eingeschränkt gelten (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 18. April 2012, VII-Verg 93/11), so muss das zu erwartende Auftragsvolumen jedenfalls so genau wie möglich bekannt gegeben werden, § 4 EG Abs. 1 S. 2 VOL/A. Jedenfalls in Bezug auf die Generika-Hersteller muss vermieden werden, dass ein zu hohes Abgabevolumen durch die Einbeziehung der Wirkstoffmengen, die für [...] verordnet wurden, suggeriert wird.
- OLG Düsseldorf, 01.08.2012 - Verg 10/12
Voraussetzungen der Ausnahme vom Vergaberecht wegen überwiegender …
Auszug aus VK Bund, 16.03.2015 - VK 2-07/15
Zwar ist die Ag hinsichtlich der Bestimmung des Auftragsgegenstands (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 1. August 2012 - VII-Verg 10/12 m.w.N), und auch der Festlegung der Zuschlagskriterien (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 1. August 2012, VII-Verg 105/11) weitestgehend frei. - OLG Düsseldorf, 01.08.2012 - Verg 105/11
Verstoß gegen Abfallrecht? Was prüfen Vergabekammer/-senat?
Auszug aus VK Bund, 16.03.2015 - VK 2-07/15
Zwar ist die Ag hinsichtlich der Bestimmung des Auftragsgegenstands (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 1. August 2012 - VII-Verg 10/12 m.w.N), und auch der Festlegung der Zuschlagskriterien (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 1. August 2012, VII-Verg 105/11) weitestgehend frei.
- OLG Düsseldorf, 28.03.2012 - Verg 90/11
Anforderungen an die Angabe des Auftragsumfangs in einer Ausschreibung der …
Auszug aus VK Bund, 16.03.2015 - VK 2-07/15
(3) Die Ag hat in der Rügeerwiderung und auch in der mündlichen Verhandlung eingeräumt, dass Daten zur Quantifizierung des Anteils des Indikationsbereichs "[...]" an der insgesamt zu ihren Lasten abgegebenen [...] Präparate beschaffbar und auch ausweisbar sind (zu den analogen Betrachtungen beim Auftragsvolumen: OLG Düsseldorf, Beschluss vom 28. März 2012 - VII Verg 90/11; Beschluss vom 7. Dezember 2011 - VII Verg 96/11; Beschluss vom 18. April 2012 - VII Verg 93/11; Beschluss vom 2. Dezember 2009 - VII-Verg 39/09). - OLG Düsseldorf, 07.12.2011 - Verg 96/11
Zurückweisung eines Antrags auf Verlängerung der aufschiebenden Wirkung in einem …
Auszug aus VK Bund, 16.03.2015 - VK 2-07/15
(3) Die Ag hat in der Rügeerwiderung und auch in der mündlichen Verhandlung eingeräumt, dass Daten zur Quantifizierung des Anteils des Indikationsbereichs "[...]" an der insgesamt zu ihren Lasten abgegebenen [...] Präparate beschaffbar und auch ausweisbar sind (zu den analogen Betrachtungen beim Auftragsvolumen: OLG Düsseldorf, Beschluss vom 28. März 2012 - VII Verg 90/11; Beschluss vom 7. Dezember 2011 - VII Verg 96/11; Beschluss vom 18. April 2012 - VII Verg 93/11; Beschluss vom 2. Dezember 2009 - VII-Verg 39/09). - VK Bund, 15.01.2010 - VK 1-227/09
Abschluss einer Rahmenvereinbarung über die Lieferung von saisonalen …
Auszug aus VK Bund, 16.03.2015 - VK 2-07/15
Insbesondere handelt es sich bei der Ag als eine gesetzliche Krankenkassen um einen öffentlichen Auftraggeber gemäß § 98 Nr. 2 GWB (vgl. EuGH, Urteil vom 11. Juni 2009, Rs. C-300/07; LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 3. September 2009, L 21 KR 51/09 SFB; VK Bund, Beschluss vom 15. Januar 2010, VK 1 - 227/09 m.w.N.). - OLG Düsseldorf, 02.12.2009 - Verg 39/09
Prüfung der Vergabe zur "Wiedererrichtung Berliner Stadtschloss/Bau des …
Auszug aus VK Bund, 16.03.2015 - VK 2-07/15
(3) Die Ag hat in der Rügeerwiderung und auch in der mündlichen Verhandlung eingeräumt, dass Daten zur Quantifizierung des Anteils des Indikationsbereichs "[...]" an der insgesamt zu ihren Lasten abgegebenen [...] Präparate beschaffbar und auch ausweisbar sind (zu den analogen Betrachtungen beim Auftragsvolumen: OLG Düsseldorf, Beschluss vom 28. März 2012 - VII Verg 90/11; Beschluss vom 7. Dezember 2011 - VII Verg 96/11; Beschluss vom 18. April 2012 - VII Verg 93/11; Beschluss vom 2. Dezember 2009 - VII-Verg 39/09). - LSG Nordrhein-Westfalen, 03.09.2009 - L 21 KR 51/09
Wichtige Entscheidung für Apotheker und Patienten
Auszug aus VK Bund, 16.03.2015 - VK 2-07/15
Insbesondere handelt es sich bei der Ag als eine gesetzliche Krankenkassen um einen öffentlichen Auftraggeber gemäß § 98 Nr. 2 GWB (vgl. EuGH, Urteil vom 11. Juni 2009, Rs. C-300/07; LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 3. September 2009, L 21 KR 51/09 SFB; VK Bund, Beschluss vom 15. Januar 2010, VK 1 - 227/09 m.w.N.). - OLG Düsseldorf, 21.02.2005 - Verg 91/04
Leistungsfähigkeit des Bieters bei bestehenden Schutzrechten Dritter
Auszug aus VK Bund, 16.03.2015 - VK 2-07/15
Dem Grunde nach könnte auch eine patentrechtliche Vorfrage im Einzelfall im Rahmen eines Nachprüfungsverfahrens mitentschieden werden (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 21. Februar 2005, VII- Verg 91/04). - BVerfG, 03.11.1987 - 1 BvR 1257/84
Herrnburger Bericht
Auszug aus VK Bund, 16.03.2015 - VK 2-07/15
Dies erfordert eine Abwägung der widerstreitenden Belange und verbietet es, einem davon generell - wie etwa hier dem Sozialrecht - Vorrang einzuräumen (vgl. BVerfGE 77, 240 [253]). - EuGH, 11.06.2009 - C-300/07
Hans & Christophorus Oymanns - Richtlinie 2004/18/EG - Öffentliche Lieferaufträge …
- OLG Düsseldorf, 01.12.2015 - Verg 20/15
Anforderungen an die Ausgestaltung des Vergabeverfahrens bei der Ausschreibung …
Die sofortige Beschwerde der Antragsgegnerin gegen den Beschluss der 2. Vergabekammer des Bundes vom 16. März 2015 (VK 2-7/15) wird zurückgewiesen.Die Vergabekammer (2. Vergabekammer des Bundes, Beschluss vom 16. März 2015 - VK 2-7/15) hat der Antragsgegnerin untersagt, hinsichtlich des Loses 41 (Pregabalin) einen Zuschlag zu erteilen.
- VK Bund, 23.12.2015 - VK 1-110/15
Nachprüfungsverfahren: Abschluss von Rabattvereinbarungen
Falls für die patentgeschützte Indikation kein Rabattvertrag zustande kommt, gehen die [Ag] ferner "von einem rechtmäßigen Verhalten der Ärzte dergestalt aus ..., dass diese bei der Verordnung für die [patentgeschützte] Indikation "[...]" die fehlende Zulassung der Generika-Hersteller berücksichtigen und daher das Originalpräparat unter Ausschluss der Aut-idem-Ersetzungsbefugnis verordnen" (VK Bund, Beschl. v. 16. März 2015, Az. VK 2-7/15).Zudem gehe [...] auch gegen entsprechende Ausschreibungen der gesetzlichen Krankenkassen im Wege von Nachprüfungsverfahren (VK Bund, Beschluss vom 2. März 2015, VK 2-7/15; nachfolgend OLG Düsseldorf, Beschluss vom 1. Dezember 2015, VII-Verg 20/15) und patentrechtlichen Verfahren (vgl. SG Hannover, Beschluss vom 14. September 2015, S 2 KR 374/15 ER) vor.
Dabei ist richtig, dass das bestehende Patentrecht bei der Ausschreibungskonzeption grundsätzlich zu beachten ist und auch nicht durch das SGB V und etwa dessen Regelung zur Substitution beschränkt (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 1. Dezember 2015, VII-Verg 20/15; VK Bund, Beschluss vom 16. März 2015, VK 2-7/15; vgl. auch LG Hamburg, Urteil vom 2. April 2015, 327 O 67/15, dass sich der Begründung der VK Bund anschließt).
über eine höhere Indikationsbreite als die Generika verfügen (vgl. VK Bund, Beschluss vom 16. März 2015, VK 2-7/15), was für diese einen erheblichen Wettbewerbsnachteil bedeuten würde.
- VK Bund, 21.12.2015 - VK 1-106/15
Nachprüfungsverfahren: Abschluss von Rabattvereinbarungen
Falls für die patentgeschützte Indikation kein Rabattvertrag zustande kommt, gehen die [Ag] ferner "von einem rechtmäßigen Verhalten der Ärzte dergestalt aus ..., dass diese bei der Verordnung für die [patentgeschützte] Indikation "[...]" die fehlende Zulassung der Generika-Hersteller berücksichtigen und daher das Originalpräparat unter Ausschluss der Aut-idem-Ersetzungsbefugnis verordnen" (VK Bund, Beschl. v. 16. März 2015, Az. VK 2-7/15).ist jedoch zu beachten und wird auch nicht durch das SGB V bzw. dessen § 129 Abs. 1 beschränkt (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 1. Dezember 2015, VII-Verg 20/15; VK Bund, Beschluss vom 16. März 2015, VK 2-7/15; vgl. auch LG Hamburg, Urteil vom 2. April 2015, 327 O 67/15, dass sich der Begründung der VK Bund anschließt).
Rechnung getragen werden, dass das Original-Präparat LYRICA® und die Re-Importe über eine höhere Indikationsbreite als die Generika verfügen (vgl. VK Bund, Beschluss vom 16. März 2015, VK 2-7/15), was für diese einen erheblichen Wettbewerbsnachteil bedeuten würde.
- VK Bund, 08.04.2016 - VK 1-104/15
Nachprüfungsverfahren: Rabattvereinbarungen
[patentgeschützte] Indikation "[...]" die fehlende Zulassung der Generika-Hersteller berücksichtigen und daher das Originalpräparat unter Ausschluss der Aut-idem- Ersetzungsbefugnis verordnen" (VK Bund, Beschl. v. 16. März 2015, Az. VK 2-7/15).Das insoweit bestehende Patentrecht ist auch zu beachten und wird insbesondere nicht durch das SGB V bzw. dessen § 129 Abs. 1 beschränkt (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 1. Dezember 2015, VII-Verg 20/15; VK Bund, Beschluss vom 16. März 2015, VK 2-7/15; vgl. auch LG Hamburg, Urteil vom 2. April 2015,.
Aus den vorliegenden sozial- und patentrechtlichen Rahmenbedingungen ziehen die Ag zum einen die Konsequenz, dass sich ihr Beschaffungsbedarf in Pregabalin-Präparate für patentfreie Indikationen einerseits und Pregabalin-Präparate für patentgeschützte Indikationen andererseits unterteilt, um jeweils Rabattvereinbarungen im Wettbewerb zwischen patentrechtlich zulässigerweise konkurrierenden Arzneimitteln zu vergeben (vgl. auch OLG Düsseldorf, Beschluss vom 1. Dezember 2015, VII-Verg 20/15, wonach es Generika-Anbietern bei einer indikationsübergreifenden Ausschreibung wegen des Inkaufnehmens einer wilden Substitution an der technischen Leistungsfähigkeit fehle) und gleichzeitig einen wirtschaftlich sinnvollen Wettbewerb zu erhalten;… denn im Falle einer indikationsübergreifenden Ausschreibung müssten Generika-Hersteller wegen fehlender Leistungsfähigkeit ausgeschlossenen werden (siehe oben OLG Düsseldorf, a.a.O.) bzw. es müsste zumindest in der Wirtschaftlichkeitsbetrachtung dem Umstand Rechnung getragen werden, dass das Original-Präparat LYRICA® und die Re-Importe über eine höhere Indikationsbreite als die Generika verfügen (vgl. VK Bund, Beschluss vom 16. März 2015, VK 2-7/15), was für diese einen erheblichen Wettbewerbsnachteil.