Rechtsprechung
VK Bund, 16.04.2015 - VK 2-27/15 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- VERIS(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
- Reguvis VergabePortal - Veris(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
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Kein Abschluss unbefristeter Dienstleistungsverträge!
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Besprechungen u.ä.
- sebastianconrad.de (Entscheidungsbesprechung)
Unbefristete Aufträge sind regelmäßig unzulässig
Verfahrensgang
- VK Bund, 16.04.2015 - VK 2-27/15
- OLG Düsseldorf - Verg 27/15 (anhängig)
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (5)
- OLG Düsseldorf, 19.06.2013 - Verg 4/13
Anforderungen an die Ausschreibung von Rettungsdienstleistungen
Auszug aus VK Bund, 16.04.2015 - VK 2-27/15
Mit Schriftsatz vom 27. März 2015 korrigiert die Ag ihre Rechtsmeinung zu dem Charakter des ausgeschriebenen Vertrags dahin, dass sie nun doch nicht vom Vorliegen eines Rahmenvertrags ausgehe; sie fügt eine interne Email vom 9. September 2014 an, in welcher die Ag unter Bezugnahme auf die Entscheidung des OLG Düsseldorf vom 19. Juni 2013 (VII-Verg 4/13) zu Krankentransporten entschieden habe, dass es sich nicht um einen Rahmenvertrag handele.Die von der Ag in Bezug genommene Entscheidung des OLG Düsseldorf vom 19. Juni 2013 (VII- Verg 4/13) betrifft einen anderen Sachverhalt, in welchem ein einheitlicher Auftrag zur Errichtung einer bestimmten Infrastruktur zur Erbringung von Rettungsdienstleistungen im Raum stand, und besagt in der Sache für das streitgegenständliche Verfahren daher nichts anderes.
- OLG Koblenz, 26.02.2014 - 1 Verg 15/13
Abbrucharbeiten - Vergabeverfahren: Auslegung eines Angebots nach dem wirklichen …
Auszug aus VK Bund, 16.04.2015 - VK 2-27/15
Zwar hat bei der Auslegung eines Angebots der feststellbare wirkliche Wille des Bieters Vorrang vor einer Auslegung nach dem objektiven Empfängerhorizont, wenn die Erklärung vom Auftraggeber im gleichen Sinne verstanden wurde (OLG Koblenz, Beschluss vom 26. Februar 2014, 1 Verg 15/13). - VK Bund, 02.10.2008 - VK 2-106/08
Berufsausbildung in einer außerbetrieblichen Einrichtung - integratives Modell - …
Auszug aus VK Bund, 16.04.2015 - VK 2-27/15
Diese Vorgehensweise sei konform mit der einschlägigen Rechtsprechung der Nachprüfungsinstanzen (Hinweis auf OLG Düsseldorf, Beschlüsse vom 23. November 2005, VII-Verg 66/05, sowie vom 6. März 2008, VII-Verg 53/07; Vergabekammer des Bundes, Beschluss vom 2. Oktober 2008, VK 2 - 106/08). - OLG Düsseldorf, 06.03.2008 - Verg 53/07
Zur Frage, ob im konkreten Fall der auf Untersagung der Zuschlagserteilung …
Auszug aus VK Bund, 16.04.2015 - VK 2-27/15
Diese Vorgehensweise sei konform mit der einschlägigen Rechtsprechung der Nachprüfungsinstanzen (Hinweis auf OLG Düsseldorf, Beschlüsse vom 23. November 2005, VII-Verg 66/05, sowie vom 6. März 2008, VII-Verg 53/07; Vergabekammer des Bundes, Beschluss vom 2. Oktober 2008, VK 2 - 106/08). - OLG Düsseldorf, 23.11.2005 - Verg 66/05
Funktionale Leistungsbeschreibung für eine Dienstleistung
Auszug aus VK Bund, 16.04.2015 - VK 2-27/15
Diese Vorgehensweise sei konform mit der einschlägigen Rechtsprechung der Nachprüfungsinstanzen (Hinweis auf OLG Düsseldorf, Beschlüsse vom 23. November 2005, VII-Verg 66/05, sowie vom 6. März 2008, VII-Verg 53/07; Vergabekammer des Bundes, Beschluss vom 2. Oktober 2008, VK 2 - 106/08).
- VK Niedersachsen, 12.06.2019 - VgK-20/19
Abschluss eines Vertrags über eine Brandwache und Brandbekämpfungsleistungen
Eine andere Auffassung vertraten bisher nur die VK Bund (VK Bund, Beschluss vom 08.04.2015; VK Bund, Beschluss vom 16.04.2015, VK 2 - 27/15, Der Abschluss unbefristeter Verträge sei nicht zulässig) und das OLG Naumburg (Beschluss vom 26.07.2012). - VK Bund, 05.05.2015 - VK 1-26/15
Nachprüfungsverfahren: Briefdienstleistungen
Im Hinblick auf Hinweisbeschlüsse der 2. Vergabekammer des Bundes im Rahmen von Nachprüfungsverfahren (VK 2-19/15, VK 2-21/15 und VK 2-27/15), die zu parallelen Vergabeverfahren der Agg zur Beschaffung von Briefdienstleistungen für ihre [...] ergangen waren, trat die ASt der dort vertretenen Ansicht entgegen, das Vergabeverfahren müsse zurückversetzt werden, da die unter Ziffer II.2.3) der Bekanntmachung gemachte Angabe, dass eine Vertragsverlängerung vorgesehen sei, andernfalls eine unzulässige Vertragsverlängerung ermögliche.