Rechtsprechung
VK Bund, 17.04.2014 - VK 1-22/14 |
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Rahmenvertrag: Bieter muss erhöhte Kalkulationsrisiken tragen!
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Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Kündigungsmöglichkeit in der Probezeit: Unzumutbares Kalkulationsrisiko? (VPR 2014, 254)
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (5)
- OLG Düsseldorf, 28.03.2012 - Verg 90/11
Anforderungen an die Angabe des Auftragsumfangs in einer Ausschreibung der …
Auszug aus VK Bund, 17.04.2014 - VK 1-22/14
Aus den Ausschreibungsbedingungen resultierende Preis- bzw. Kalkulationsrisiken sind grundsätzlich vom Bieter zu tragen - insbesondere wenn sie ihm ohnehin typischerweise obliegen (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 28. März 2012, VII-Verg 90/11) - und können nur noch unter dem Gesichtspunkt der Unzumutbarkeit beanstandet werden (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 10. April 2013, VII-Verg 50/12).Zudem ist vorliegend zu beachten, dass es sich um die Vergabe von Rahmenvereinbarungen handelt, denen typischerweise in Bezug auf das Auftragsvolumen bedeutende Kalkulationsrisiken immanent sind (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 28. März 2012, VII-Verg 90/11, mit Verweis auf § 4 EG Abs. 1 Satz 2 VOL/A).
Zum einen hat der Auftragnehmer einer Rahmenvereinbarung typischerweise das Risiko zu tragen, dass das Auftragsvolumen nicht von vornherein feststeht (vgl. § 4 EG Abs. 1 VOL/A); das Mengenrisiko ist einer Rahmenvereinbarung somit immanent und damit grundsätzlich als zumutbar anzusehen (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 28. März 2012, VII-Verg 90/11).
- OLG Düsseldorf, 10.04.2013 - Verg 50/12
Anforderungen an die Ausschreibung von Entsorgungsleistungen
Auszug aus VK Bund, 17.04.2014 - VK 1-22/14
Festzustellen ist zunächst, dass nach Wegfall der Regelung zum "ungewöhnlichen Wagnis" in der VOL/A-EG das Verbot eines ungewöhnlichen Wagnisses im Anwendungsbereich der VOL/A-EG nicht mehr besteht (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 10. April 2013, VII-Verg 50/12, m.w.N.).Aus den Ausschreibungsbedingungen resultierende Preis- bzw. Kalkulationsrisiken sind grundsätzlich vom Bieter zu tragen - insbesondere wenn sie ihm ohnehin typischerweise obliegen (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 28. März 2012, VII-Verg 90/11) - und können nur noch unter dem Gesichtspunkt der Unzumutbarkeit beanstandet werden (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 10. April 2013, VII-Verg 50/12).
Zu einer Minimierung solcher Kalkulationsrisiken - wie hier von der ASt geltend gemacht - ist der Auftraggeber somit nur verpflichtet, wenn die andernfalls bei Bietern verbleibenden Risiken von diesen nicht mehr zumutbar zu tragen sind, d.h. wenn diese von ihnen nicht durch Marktkenntnisse und -erfahrungen jedenfalls so weit ausgeglichen werden können, dass eine kaufmännisch vernünftige Kalkulation möglich ist (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 10. April 2013, VII-Verg 50/12).
- OLG Düsseldorf, 11.11.2011 - Verg 92/11
Verlängerung der aufschiebenden Wirkung der sofortigen Beschwerde im …
Auszug aus VK Bund, 17.04.2014 - VK 1-22/14
Wenn wie vorliegend ein Antragsteller gerade Verstöße gegen Vergaberecht durch die Vergabeunterlagen bzw. Ausschreibungsbedingungen rügt, ist es für die Bejahung seines Interesses am Auftrag bereits ausreichend, dass er gerügt und einen Nachprüfungsantrag gestellt hat (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 11. November 2011, VII-Verg 92/11).Der öffentliche Auftraggeber bestimmt im Rahmen der ihm übertragenen öffentlichen Aufgaben den daran zu messenden Beschaffungsbedarf und die Art und Weise, wie dieser gedeckt werden soll (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 21. März 2012, VII-Verg 92/11).
- VK Bund, 16.07.2010 - VK 1-58/10
Arzneimittelrabattvereinbarungen nach § 130a Abs. 2 SGB V
Auszug aus VK Bund, 17.04.2014 - VK 1-22/14
Der Auftrag ist gemäß §§ 104 Abs. 1, 106a Abs. 1 Nr. 2 GWB dem Bund zuzurechnen (vgl. VK Bund, Beschluss vom 16. Juli 2010, VK 1-58/10, m.w.N.). - LSG Nordrhein-Westfalen, 30.01.2009 - L 21 KR 1/08
Rahmenverträge begründen kein ungewöhnliches Wagnis!
Auszug aus VK Bund, 17.04.2014 - VK 1-22/14
Rechte oder Interessen der Leistungserbringer und damit der (potentiellen) Bieter schützt die Vorschrift hingegen weder nach ihrem Wortlaut noch nach ihrem Sinn und Zweck (vgl. auch LSG NRW, Beschluss vom 30. Januar 2009, L 21 KR 1/08 SFB, zu einer Ausschreibung ableitender Inkontinenzhilfen).
- OLG Düsseldorf, 12.07.2021 - 22 U 8/21
Feststellung des Fortbestands eines Vertragsverhältnisses; Verträge über …
So befasst sich auch die von der Klägerin angeführte Entscheidung der Vergabekammer des Bundes (Beschl. v. 17.04.2014 - VK 1 - 22/14, juris) allein mit der Frage des Kalkulationsrisikos für den Bieter. - SG Reutlingen, 28.12.2017 - S 1 KR 2858/17
Krankenversicherung - Ausschreibung von Verträgen über Versorgung mit …
Die Kammer folgt insoweit weder der Rechtsprechung der Vergabekammern des Bundes (Beschlüsse vom 02.04.2014 - VK 1 - 14/14 -, vom 17.04.2014 - VK 1 - 22/14 -, vom 21.06.2016 - VK 2 - 45/16 - und vom 27.07.2016 - VK 2 - 63/16) noch insoweit dem von der Ag vorgelegten Beschluss des Sozialgerichtes Freiburg vom 11.12.2017 (S 15 KR 4490/17 ER).