Rechtsprechung
   VK Bund, 20.04.2009 - VK 2-36/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,31648
VK Bund, 20.04.2009 - VK 2-36/09 (https://dejure.org/2009,31648)
VK Bund, Entscheidung vom 20.04.2009 - VK 2-36/09 (https://dejure.org/2009,31648)
VK Bund, Entscheidung vom 20. April 2009 - VK 2-36/09 (https://dejure.org/2009,31648)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2009,31648) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (14)

  • VK Bund, 23.01.2009 - VK 3-194/08

    Rabattvereinbarungen nach § 130 a Abs. 8 SGB V

    Auszug aus VK Bund, 20.04.2009 - VK 2-36/09
    c) Soweit sich die Bg zu 7) auf Entscheidungen der 3. Vergabekammer (Beschluss vom 23. Januar 2009, VK 3 - 194/08) bezieht, um die PZN-bezogene Ausschreibung der Ag zu rechtfertigen, ist der dortige Sachverhalt mit dem hier gegebenen nicht vergleichbar.

    In der Entscheidung VK 3 - 194/08 (a.a.O.) wurde als vergaberechtlich unbedenklich lediglich der Umstand angesehen, dass eine Krankenkasse ihren Bedarf auf Produkte beschränkt, die zu einem bestimmten Zeitpunkt in der Lauer-Taxe gelistet waren.

  • LSG Baden-Württemberg, 28.10.2008 - L 11 KR 4810/08

    Sozialgerichtliches Verfahren - Zwischenentscheidung - einstweiliger Rechtsschutz

    Auszug aus VK Bund, 20.04.2009 - VK 2-36/09
    a) Die Ag sind öffentliche Auftraggeber (vgl. nur OLG Düsseldorf vom 17. Januar 2008, VII-Verg 57/07 m.w.N.; LSG Baden-Württemberg vom 28. Oktober 2008, L 11 KR 4810/08 ER-B).

    Soweit vertreten wird, die Auftraggebereigenschaft der gesetzlichen Krankenkassen ergebe sich allein daraus, dass es sich bei ihnen um staatlich - und zwar durch die Länder - kontrollierte Einrichtungen handele, deren gesetzlich geregelte Beitragserhebung (vgl. §§ 3, 5, 220 ff. SGB V) keine Finanzierung im Sinne des § 18 VgV darstelle (vgl. LSG Baden-Württemberg vom 28. Oktober 2008, L 11 KR 4810/08 ER-B), kann dies für den vorliegenden Fall schon deshalb nicht gelten, weil die Ag jedenfalls seit dem 1. Januar 2009 überwiegend unmittelbar aus dem - durch der Höhe nach einheitliche und insoweit nicht mehr durch Satzungen der Krankenkassen individuell festgelegte Beiträge gespeisten - Gesundheitsfonds und damit vom Bund finanziert werden.

  • OLG Düsseldorf, 22.10.2008 - 27 U 2/08

    Zuständigkeit der Sozialgerichte bei Unterlassungsklage

    Auszug aus VK Bund, 20.04.2009 - VK 2-36/09
    Dieser Zielsetzung ist immanent, dass untereinander austauschbare Produkte im Vergabewettbewerb um das wirtschaftlichste Angebot stehen sollen (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 20. Oktober 2008 - Verg 46/08; Beschluss vom 22. Oktober 2008 - I-27 U 2/08 zu einer ähnlich gelagerten Problematik bei patentgeschützten Arzneimitteln, die mit therapeutisch gleichwertigen Arzneimitteln in den Wettbewerb zu stellen sind).

    Das OLG Düsseldorf (Beschluss vom 22. Oktober 2008 - I-27 U 2/08) hat sogar für den Fall der Ausschreibung eines patentgeschützten Wirkstoffes eine Pflicht des öffentlichen Auftraggebers angenommen, diesen in den Wettbewerb mit anderen Arzneien mit unterschiedlichen Wirkstoffen zu stellen, weil faktisch der Arzt nach medizinischer Erkenntnis in einer Vielzahl von Fällen zwischen mehreren - therapeutisch im Wesentlichen gleichwertigen - Wirkstoffen auswählen kann.

  • OLG Düsseldorf, 17.01.2008 - Verg 57/07

    Zur Geltung des allgemeinen Vergaberechts für Pharma-Rabattverträge - Allgemeine

    Auszug aus VK Bund, 20.04.2009 - VK 2-36/09
    a) Die Ag sind öffentliche Auftraggeber (vgl. nur OLG Düsseldorf vom 17. Januar 2008, VII-Verg 57/07 m.w.N.; LSG Baden-Württemberg vom 28. Oktober 2008, L 11 KR 4810/08 ER-B).

    Gemäß § 3a Nr. 4 Absatz 1 VOL/A, der den Begriff des öffentlichen Auftrags nach § 99 Absatz 1 GWB konkretisiert, sind auch Rahmenvereinbarungen als öffentliche Aufträge zu qualifizieren, obwohl sie selbst noch nicht den eigentlichen Austauschvertrag beinhalten, sondern lediglich Bedingungen für Einzelverträge regeln, die zu einem späteren Zeitpunkt abgeschlossen werden (vgl. OLG Düsseldorf vom 17. Januar 2008, VII-Verg 57/07).

  • OLG Düsseldorf, 05.08.2005 - Verg 31/05

    Ausdrücklicher Interessengegensatz

    Auszug aus VK Bund, 20.04.2009 - VK 2-36/09
    Die Bg haben das Nachprüfungsverfahren nicht wesentlich gefördert und daher kein Prozessrechtsverhältnis zur ASt begründet und sind somit auch nicht als unterliegende Partei anzusehen (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 5. August 2005, VII-Verg 31/05).
  • EuGH, 13.12.2007 - C-337/06

    Bayerischer Rundfunk u.a. - Richtlinien 92/50/EWG und 2004/18/EG - Öffentliche

    Auszug aus VK Bund, 20.04.2009 - VK 2-36/09
    Bereits eine mittelbare Finanzierung durch den Bund ist ausreichend, um die Eigenschaft als öffentlicher Auftraggeber i.S.v. § 98 Nr. 2 GWB zu begründen (vgl. EuGH, Urteil vom 13. Dezember 2007, Rs. C-337/06 sowie Schlussanträge des Generalanwalts beim EuGH vom 16. Dezember 2008, Rs C-300/07).
  • BSG, 05.05.1988 - 6 RKa 27/87

    Kassenarzt - Regreß - Nichtbeachtung eines Verbots - Wirtschaftlichkeit -

    Auszug aus VK Bund, 20.04.2009 - VK 2-36/09
    Darüber hinaus ist anerkannt, dass die ärztliche Therapiefreiheit durch das gesetzliche Wirtschaftlichkeitsgebot wie es z.B. in § 12 SGB V verankert ist, eingeschränkt wird (Urteile des BSG vom 5. Mai 1988, 6 RKa 27/87, BSGE 63, 163 und vom 20. März 1996, 6 RKa 62/94, BSGE 78, 70).
  • VK Bund, 20.01.2009 - VK 3-191/08

    Lieferung von Arzneimitteln im Sinne des Arzneimittelgesetzes; Kontrastmittel für

    Auszug aus VK Bund, 20.04.2009 - VK 2-36/09
    Daraus ergibt sich für das streitgegenständliche Verfahren, dass nicht den Ärzten die uneingeschränkte Dispositionsbefugnis darüber zukommt, wofür und wie viel die Krankenkassen zu zahlen haben, sondern dass die Krankenkassen als öffentliche Auftraggeber auf der Grundlage der für sie geltenden und sie verpflichtenden gesetzlichen Bestimmungen den bei der Ausübung der Therapiefreiheit einzuhaltenden Rahmen setzen (siehe hierzu auch VK-Bund, Beschluss vom 20 Januar 2009, VK 3-191/08).
  • OLG Düsseldorf, 20.10.2008 - Verg 46/08

    Zulässigkeit vorbeugender Unterlassungsanträge im einstweiligen Rechtsschutz vor

    Auszug aus VK Bund, 20.04.2009 - VK 2-36/09
    Dieser Zielsetzung ist immanent, dass untereinander austauschbare Produkte im Vergabewettbewerb um das wirtschaftlichste Angebot stehen sollen (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 20. Oktober 2008 - Verg 46/08; Beschluss vom 22. Oktober 2008 - I-27 U 2/08 zu einer ähnlich gelagerten Problematik bei patentgeschützten Arzneimitteln, die mit therapeutisch gleichwertigen Arzneimitteln in den Wettbewerb zu stellen sind).
  • BSG, 20.03.1996 - 6 RKa 62/94

    Rechtmäßigkeit der Richtlinien des Bundesausschusses der Ärzte und Krankenkassen

    Auszug aus VK Bund, 20.04.2009 - VK 2-36/09
    Darüber hinaus ist anerkannt, dass die ärztliche Therapiefreiheit durch das gesetzliche Wirtschaftlichkeitsgebot wie es z.B. in § 12 SGB V verankert ist, eingeschränkt wird (Urteile des BSG vom 5. Mai 1988, 6 RKa 27/87, BSGE 63, 163 und vom 20. März 1996, 6 RKa 62/94, BSGE 78, 70).
  • OLG Düsseldorf, 26.05.2008 - Verg 14/08

    Allgemeine Ortskrankenkassen als öffentliche Auftraggeber - Unzuständigkeit der

  • OLG Düsseldorf, 19.12.2007 - Verg 48/07

    Sind Allgemeine Ortskrankenkassen öffentliche Auftraggeber?

  • BSG, 25.09.2000 - B 1 KR 24/99 R

    Kürzungen bei Wirtschaftlichkeitsprüfungen in der Krankenversicherung

  • BGH, 17.02.1999 - X ZR 101/97

    Erteilung eines Auftrags aufgrund einer über die Ausschreibung hinausgehenden

  • VK Bund, 20.04.2009 - VK 2-13/09

    Lieferung von Kontrastmitteln

    Wie die Bg zu 7) exemplarisch in der mündlichen Verhandlung im Parallelverfahren VK 2 - 36/09 vorgetragen hat(vgl. Beschluss vom 20. April 2009), gibt es Radiologen, die ihren Gesamtbedarf von einem einzigen Hersteller A, andere Radiologen, die ihren Gesamtbedarf von einem Hersteller B beziehen.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht