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   VK Bund, 21.10.2011 - VK 3-128/11   

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https://dejure.org/2011,15857
VK Bund, 21.10.2011 - VK 3-128/11 (https://dejure.org/2011,15857)
VK Bund, Entscheidung vom 21.10.2011 - VK 3-128/11 (https://dejure.org/2011,15857)
VK Bund, Entscheidung vom 21. Oktober 2011 - VK 3-128/11 (https://dejure.org/2011,15857)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • VERIS(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • Reguvis VergabePortal - Veris(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Rahmenverträgen über die Lieferung von Arzneimitteln

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 22.07.2010 - L 21 SF 152/10

    Versorgungsauftrag, Therapie- und Wahlfreiheit entfalten keinen Bieterschutz!

    Auszug aus VK Bund, 21.10.2011 - VK 3-128/11
    Vielmehr beschränkt sich der Rahmenvertrag nach § 129 Abs. 2 SGB V auf allgemeine Vorgaben u.a. zur Abgabe preisgünstiger Arzneimittel (§ 1 Nr. 1 und 2), die Abgabe wirtschaftlicher Einzelmengen (§ 1 Nr. 3) oder die Wiederabgabe von verschreibungspflichtigen Fertigarzneimitteln (§ 1 Nr. 4; im Ergebnis ebenso LSG Nordrhein- Westfalen, Beschluss vom 22.7.2010, L 21 SF 152/10 Verg).

    Die Ag hat darüber hinaus ihrerseits in § 4 Abs. 4 VertragE Maßnahmen vorgesehen, welche eine "Scharfstellung" des Vertrags bewirken, indem die Abrechnung mit Nicht-Ausschreibungsgewinnern und die Erstattung an diese abgelehnt wird (vgl. LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 22.7.2010, L 21 SF 152/10 Verg, zu einer vergleichbar ausgestalteten Ausschreibung einer anderen Kasse).

    Der Ausschluss der Aut-idem-Substitution wird demnach in der Praxis nur im Ausnahmefall erfolgen (so auch LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 22.7.2010, L 21 SF 152/10 Verg).

  • VK Bund, 02.12.2010 - VK 3-120/10

    Rahmenvereinbarung über die Lieferung von saisonalem Grippeimpfstoff im

    Auszug aus VK Bund, 21.10.2011 - VK 3-128/11
    Die Entscheidung, inwieweit eine bestimmte Beschaffung vorzunehmen ist, ist dem Vergabeverfahren vorgelagert (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 17. Januar 2011, VII-Verg 3/11; vorangehend: Vergabekammer des Bundes, Beschluss vom 2. Dezember 2010, VK 3-120/10).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 16.12.2010 - L 21 SF 260/10

    Bieter kann Rechtsverletzungen Dritter nicht rügen!

    Auszug aus VK Bund, 21.10.2011 - VK 3-128/11
    Dies sei jedoch nicht Sinn und Zweck eines Nachprüfungsverfahrens (Hinweis auf LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 16.12.2010, L 21 SF 260/10 Verg).
  • OLG Düsseldorf, 17.01.2011 - Verg 3/11

    Nachprüfung der Beschaffung von Grippeimpfstoff durch gesetzliche Krankenkassen

    Auszug aus VK Bund, 21.10.2011 - VK 3-128/11
    Die Entscheidung, inwieweit eine bestimmte Beschaffung vorzunehmen ist, ist dem Vergabeverfahren vorgelagert (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 17. Januar 2011, VII-Verg 3/11; vorangehend: Vergabekammer des Bundes, Beschluss vom 2. Dezember 2010, VK 3-120/10).
  • VK Bund, 29.04.2010 - VK 2-20/10

    Vergabe von Verträgen nach § 129 Absatz 5 Satz 3 SGB V zur Versorgung mit in

    Auszug aus VK Bund, 21.10.2011 - VK 3-128/11
    Die abgeschlossenen Verträge gingen auch der Apothekenwahlfreiheit des Versicherten in dem Umfang vor, wie dies für die Exklusivität der Verträge erforderlich sei (Hinweis auf Vergabekammer des Bundes, Beschluss vom 25.3.2010, VK 2 - 20/10).
  • VK Bund, 23.01.2009 - VK 3-194/08

    Rabattvereinbarungen nach § 130 a Abs. 8 SGB V

    Auszug aus VK Bund, 21.10.2011 - VK 3-128/11
    Festzustellen ist ebenfalls, dass Rahmenverträge nach SGB V aufgrund der verschiedenen beteiligten Akteure mit größeren Unwägbarkeiten belastet sind als Rahmenverträge in anderen Bereichen (ausführlich hierzu bereits 3. Vergabekammer des Bundes, Beschluss vom 23. Januar 2009, VK 3-194/08).
  • OLG Düsseldorf, 07.12.2011 - Verg 96/11

    Zurückweisung eines Antrags auf Verlängerung der aufschiebenden Wirkung in einem

    Die von der Antragstellerin beantragte Verlängerung der aufschiebenden Wirkung der sofortigen Beschwerde gegen den Beschluss der 3. Vergabekammer des Bundes vom 21. Oktober 2011 (VK 3-128/11) wird abgelehnt.
  • VK Mecklenburg-Vorpommern, 06.07.2016 - 3 VK 5/16

    Preisaufklärungspflicht schützt betroffenen Bieter, nicht Konkurrenten!

    Die als verletzt gerügten Vorschriften müssen einen bieterschützenden Charakter aufweisen, da das Nachprüfungsverfahren nicht der Klärung abstrakter Rechtsfragen oder der Durchsetzung der Rechte Dritter dient (Weyand, IBR-Online Kommentar § 107 GWB, Rz. 100/1; VK Bund, Beschluss vom 21. Oktober 2011- Az. VK 3-128/11).
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