Rechtsprechung
   VK Bund, 21.12.2005 - VK 2-147/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,26420
VK Bund, 21.12.2005 - VK 2-147/05 (https://dejure.org/2005,26420)
VK Bund, Entscheidung vom 21.12.2005 - VK 2-147/05 (https://dejure.org/2005,26420)
VK Bund, Entscheidung vom 21. Dezember 2005 - VK 2-147/05 (https://dejure.org/2005,26420)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2005,26420) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • VERIS(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (18)

  • OLG Düsseldorf, 15.12.2004 - Verg 47/04

    Antragsbefugnis trotz zwingend auszuschließendem Angebot

    Auszug aus VK Bund, 21.12.2005 - VK 2-147/05
    Dies gilt nicht nur in den Fällen, in denen schon die Vergabestelle den Bieter rechtmäßig ausgeschlossen hat, sondern auch in den Fällen, in denen - wie vorliegend - erst die Vergabeprüfungsinstanzen ein von der Vergabestelle vergaberechtswidrig zugelassenes mangelhaftes Angebot des Antragstellers ausschließen (OLG Naumburg, Beschluss vom 26. Oktober 2005, 1 Verg 12/05; OLG Jena, Beschluss vom 20. Juni 2005, 9 Verg 3/05; anders OLG Düsseldorf, Beschlüsse vom 15. Dezember 2004, Verg 47/04; vom 19. November 2003, Verg 22/03 und vom 8. Mai 2002; Verg 4/02).

    Allerdings verpflichte der Grundsatz der Gleichbehandlung aller Bieter den Auftraggeber nur, mehrere Angebote, die an demselben Mangel leiden, vergaberechtlich gleich zu behandeln, d.h. aus dem betreffenden Mangel vergaberechtlich dieselben Konsequenzen zu ziehen (vgl. OLG Düsseldorf, Beschlüsse vom 15. Dezember 2004, Verg 47/04; vom 19. November 2003, Verg 22/03 und vom 8. Mai 2002; Verg 4/02).

    Aber auch wenn man der gegenteiligen Auffassung des OLG Düsseldorf folgt (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 15. Dezember 2004, Verg 47/04; Beschluss vom 19. November 2003, Verg 22/03; Beschluss vom 8. Mai 2002, Verg 4/02) steht der ASt kein Anspruch auf Aufhebung des Vergabeverfahrens zu.

  • OLG Jena, 20.06.2005 - 9 Verg 3/05

    Antragsbefugnis, Gleichartiger Mangel sämtlicher teilnehmenden Angebote

    Auszug aus VK Bund, 21.12.2005 - VK 2-147/05
    Dies gilt nicht nur in den Fällen, in denen schon die Vergabestelle den Bieter rechtmäßig ausgeschlossen hat, sondern auch in den Fällen, in denen - wie vorliegend - erst die Vergabeprüfungsinstanzen ein von der Vergabestelle vergaberechtswidrig zugelassenes mangelhaftes Angebot des Antragstellers ausschließen (OLG Naumburg, Beschluss vom 26. Oktober 2005, 1 Verg 12/05; OLG Jena, Beschluss vom 20. Juni 2005, 9 Verg 3/05; anders OLG Düsseldorf, Beschlüsse vom 15. Dezember 2004, Verg 47/04; vom 19. November 2003, Verg 22/03 und vom 8. Mai 2002; Verg 4/02).

    Ein Anspruch im Sinne des § 97 Abs. 7 GWB auf Aufhebung der Ausschreibung kommt nach Ansicht der Vergabekammer vorliegend schon deshalb nicht in Betracht, weil die ASt als zwingend auszuschließender Bieterin innerhalb dieses Vergabeverfahrens keine Vergaberechtsverletzungen mehr geltend machen kann (vgl. OLG Jena, Beschluss vom 20. Juni 2005, 9 Verg 3/05; OLG Naumburg, Beschluss vom 26. Oktober 2005, 1 Verg 12/05).

    Die Konstellation der Mangelhaftigkeit sämtlicher abgegebener Angebote liegt dem § 26 Nr. 1 lit. a) VOB/A somit bereits tatbestandsmäßig zugrunde, ohne dass dies auf der Rechtsfolgenseite der Norm zwingend die Aufhebung zur Folge hätte (vgl. OLG Jena, Beschluss vom 20. Juni 2005, 9 Verg 3/05; OLG Naumburg, Beschluss vom 26. Oktober 2005, 1 Verg 12/05).

  • OLG Naumburg, 26.10.2005 - 1 Verg 12/05

    Antragsbefugnis bei Ausschließbarkeit des Angebots aus anderen Gründen; Aufhebung

    Auszug aus VK Bund, 21.12.2005 - VK 2-147/05
    Dies gilt nicht nur in den Fällen, in denen schon die Vergabestelle den Bieter rechtmäßig ausgeschlossen hat, sondern auch in den Fällen, in denen - wie vorliegend - erst die Vergabeprüfungsinstanzen ein von der Vergabestelle vergaberechtswidrig zugelassenes mangelhaftes Angebot des Antragstellers ausschließen (OLG Naumburg, Beschluss vom 26. Oktober 2005, 1 Verg 12/05; OLG Jena, Beschluss vom 20. Juni 2005, 9 Verg 3/05; anders OLG Düsseldorf, Beschlüsse vom 15. Dezember 2004, Verg 47/04; vom 19. November 2003, Verg 22/03 und vom 8. Mai 2002; Verg 4/02).

    Ein Anspruch im Sinne des § 97 Abs. 7 GWB auf Aufhebung der Ausschreibung kommt nach Ansicht der Vergabekammer vorliegend schon deshalb nicht in Betracht, weil die ASt als zwingend auszuschließender Bieterin innerhalb dieses Vergabeverfahrens keine Vergaberechtsverletzungen mehr geltend machen kann (vgl. OLG Jena, Beschluss vom 20. Juni 2005, 9 Verg 3/05; OLG Naumburg, Beschluss vom 26. Oktober 2005, 1 Verg 12/05).

    Die Konstellation der Mangelhaftigkeit sämtlicher abgegebener Angebote liegt dem § 26 Nr. 1 lit. a) VOB/A somit bereits tatbestandsmäßig zugrunde, ohne dass dies auf der Rechtsfolgenseite der Norm zwingend die Aufhebung zur Folge hätte (vgl. OLG Jena, Beschluss vom 20. Juni 2005, 9 Verg 3/05; OLG Naumburg, Beschluss vom 26. Oktober 2005, 1 Verg 12/05).

  • OLG Düsseldorf, 19.11.2003 - Verg 22/03

    Zurückweisung verspäteten Vorbringens im Nachprüfungsverfahren

    Auszug aus VK Bund, 21.12.2005 - VK 2-147/05
    Dies gilt nicht nur in den Fällen, in denen schon die Vergabestelle den Bieter rechtmäßig ausgeschlossen hat, sondern auch in den Fällen, in denen - wie vorliegend - erst die Vergabeprüfungsinstanzen ein von der Vergabestelle vergaberechtswidrig zugelassenes mangelhaftes Angebot des Antragstellers ausschließen (OLG Naumburg, Beschluss vom 26. Oktober 2005, 1 Verg 12/05; OLG Jena, Beschluss vom 20. Juni 2005, 9 Verg 3/05; anders OLG Düsseldorf, Beschlüsse vom 15. Dezember 2004, Verg 47/04; vom 19. November 2003, Verg 22/03 und vom 8. Mai 2002; Verg 4/02).

    Allerdings verpflichte der Grundsatz der Gleichbehandlung aller Bieter den Auftraggeber nur, mehrere Angebote, die an demselben Mangel leiden, vergaberechtlich gleich zu behandeln, d.h. aus dem betreffenden Mangel vergaberechtlich dieselben Konsequenzen zu ziehen (vgl. OLG Düsseldorf, Beschlüsse vom 15. Dezember 2004, Verg 47/04; vom 19. November 2003, Verg 22/03 und vom 8. Mai 2002; Verg 4/02).

    Aber auch wenn man der gegenteiligen Auffassung des OLG Düsseldorf folgt (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 15. Dezember 2004, Verg 47/04; Beschluss vom 19. November 2003, Verg 22/03; Beschluss vom 8. Mai 2002, Verg 4/02) steht der ASt kein Anspruch auf Aufhebung des Vergabeverfahrens zu.

  • OLG Düsseldorf, 08.05.2002 - Verg 4/02

    Antragsbefugnis nach § 107 Abs. 2 GWB

    Auszug aus VK Bund, 21.12.2005 - VK 2-147/05
    Dies gilt nicht nur in den Fällen, in denen schon die Vergabestelle den Bieter rechtmäßig ausgeschlossen hat, sondern auch in den Fällen, in denen - wie vorliegend - erst die Vergabeprüfungsinstanzen ein von der Vergabestelle vergaberechtswidrig zugelassenes mangelhaftes Angebot des Antragstellers ausschließen (OLG Naumburg, Beschluss vom 26. Oktober 2005, 1 Verg 12/05; OLG Jena, Beschluss vom 20. Juni 2005, 9 Verg 3/05; anders OLG Düsseldorf, Beschlüsse vom 15. Dezember 2004, Verg 47/04; vom 19. November 2003, Verg 22/03 und vom 8. Mai 2002; Verg 4/02).

    Allerdings verpflichte der Grundsatz der Gleichbehandlung aller Bieter den Auftraggeber nur, mehrere Angebote, die an demselben Mangel leiden, vergaberechtlich gleich zu behandeln, d.h. aus dem betreffenden Mangel vergaberechtlich dieselben Konsequenzen zu ziehen (vgl. OLG Düsseldorf, Beschlüsse vom 15. Dezember 2004, Verg 47/04; vom 19. November 2003, Verg 22/03 und vom 8. Mai 2002; Verg 4/02).

    Aber auch wenn man der gegenteiligen Auffassung des OLG Düsseldorf folgt (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 15. Dezember 2004, Verg 47/04; Beschluss vom 19. November 2003, Verg 22/03; Beschluss vom 8. Mai 2002, Verg 4/02) steht der ASt kein Anspruch auf Aufhebung des Vergabeverfahrens zu.

  • OLG Düsseldorf, 19.11.2003 - Verg 47/03

    Bieter trägt Beweislast für vollständiges Angebot

    Auszug aus VK Bund, 21.12.2005 - VK 2-147/05
    Die Darlegungs- und Beweislast dafür, dass er ein vollständiges Angebot abgegeben hat, trägt nach allgemeinen Grundsätzen der jeweilige Bieter (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 19. November 2003, VII-Verg 47/03).

    Dies folgt bereits aus § 25 Nr. 2 Abs. 1 VOB/A, wonach anhand der vorgelegten Nachweise nur die Angebote derjenigen Bieter auszuwählen sind, deren Eignung die für die Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen notwendigen Sicherheiten bietet (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 19. November 2003, Verg 47/03).

  • OLG Düsseldorf, 17.05.2004 - Verg 12/03

    Erstattung der außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen

    Auszug aus VK Bund, 21.12.2005 - VK 2-147/05
    Die Kosten der Bg sind gemäß §§ 154 Abs. 3, 162 Abs. 3 VwGO analog zu erstatten, weil sich die ASt mit ihrem Nachprüfungsantrag ausdrücklich, bewusst und gewollt in einen Interessengegensatz zur Bg gestellt hat und sich die Bg darüber hinaus durch eigene Schriftsätze sowie Stellung eigener Anträge aktiv am Nachprüfungsverfahren beteiligt hat (vgl. hierzu Beschlüsse des OLG Düsseldorf vom 5. August 2005, VII - Verg 31/05, vom 15. Mai 2005, Verg 12/03; vom 29. April 2003, Verg 47/02).
  • VK Bund, 20.07.2004 - VK 3-80/04

    Beschaffung von Kassenautomaten für die Dienststellen

    Auszug aus VK Bund, 21.12.2005 - VK 2-147/05
    Dem materiellen Anliegen der ASt, ihr Angebot trotz der fehlenden Referenzliste zu werten, wurde damit bereits entsprochen (vgl. auch 1. Vergabekammer des Bundes, Beschluss vom 7. Dezember 2005, VK 1 - 146/05; 3. Vergabekammer des Bundes, Beschluss vom 20. Juli 2004, VK 3 - 80/04).
  • OLG Düsseldorf, 05.08.2005 - Verg 31/05

    Ausdrücklicher Interessengegensatz

    Auszug aus VK Bund, 21.12.2005 - VK 2-147/05
    Die Kosten der Bg sind gemäß §§ 154 Abs. 3, 162 Abs. 3 VwGO analog zu erstatten, weil sich die ASt mit ihrem Nachprüfungsantrag ausdrücklich, bewusst und gewollt in einen Interessengegensatz zur Bg gestellt hat und sich die Bg darüber hinaus durch eigene Schriftsätze sowie Stellung eigener Anträge aktiv am Nachprüfungsverfahren beteiligt hat (vgl. hierzu Beschlüsse des OLG Düsseldorf vom 5. August 2005, VII - Verg 31/05, vom 15. Mai 2005, Verg 12/03; vom 29. April 2003, Verg 47/02).
  • VK Bund, 07.12.2005 - VK 1-146/05

    Grundinstandsetzung - Stahlwasserbau

    Auszug aus VK Bund, 21.12.2005 - VK 2-147/05
    Dem materiellen Anliegen der ASt, ihr Angebot trotz der fehlenden Referenzliste zu werten, wurde damit bereits entsprochen (vgl. auch 1. Vergabekammer des Bundes, Beschluss vom 7. Dezember 2005, VK 1 - 146/05; 3. Vergabekammer des Bundes, Beschluss vom 20. Juli 2004, VK 3 - 80/04).
  • OLG Düsseldorf, 29.04.2003 - Verg 47/02

    Rechtswirkungen der Zurücknahme eines Nachprüfungsantrags

  • BGH, 18.05.2004 - X ZB 7/04

    Anforderungen an die Darlegung von Vergabefehlern im Nachprüfungsantrag;

  • OLG Düsseldorf, 22.09.2005 - Verg 49/05

    Vorläufige Gestattung der Zuschlagserteilung?

  • VK Bund, 21.01.2004 - VK 2-126/03

    Bauleistungen zur Herstellung des Endzustandes, Erd-, Beton- und Oberbauarbeiten

  • BGH, 18.02.2003 - X ZB 43/02

    Zulässigkeit einer Vorlage; Anfechtbarkeit der Aufhebung einer Ausschreibung

  • OLG Düsseldorf, 05.05.2004 - Verg 10/04

    Bindung des Bieters an die Benennung eines Nachunternehmers

  • OLG Düsseldorf, 25.11.2002 - Verg 56/02

    Nachweis der erforderlichen Fachkunde und Leistungsfähigkeit

  • BVerfG, 29.07.2004 - 2 BvR 2248/03

    Zu den Anforderungen an die Antragsbefugnis im vergaberechtlichen

  • VK Sachsen, 10.11.2006 - 1/SVK/096-06

    Nachlass für Selbstverständliches darf nicht gewertet werden!

    Darüber hinaus muss der Auftraggeber die vorzulegenden Eignungsbelege im Hinblick auf das Gebot der Transparenz (§ 97 Abs. 1 GWB) und der Gleichbehandlung aller Bieter (§ 97 Abs. 2 GWB) grundsätzlich bereits in der Vergabebekanntmachung angeben und darf - im Umkehrschluss - nach der Bekanntmachung weder andere bzw. zusätzliche Nachweise fordern noch den Bietern die Vorlage anderer Nachweise gestatten (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 25.11.2002, Verg 56/02, 2. VK Bund, 21.12.2005, VK 2 - 147 / 05).
  • VK Arnsberg, 07.10.2009 - VK 23/09

    Ausschluss wegen fehlendem Formblatt

    Diese Rechtsprechung ist auf die zwingend geforderten Erklärungen zur Eignung übertragen worden (vgl. VK Sachsen vom 13.4.06 1SVK/028/06 in IBR Juni 06 S. 347, OLG Düsseldorf v.14.10.2005, Verg 40/05 und vom 13.1.2006, Az.: Verg 83/05) und in letzter Konsequenz wird auch hier selbst bei den Kann-Vorschriften der VOL/A eine Ermessensreduzierung auf Null angenommen (vgl zu zwingenden Ausschluss bei fehlender Referenz VK Bund v.21.12.05 , Az: VK 2-147/05 und OLG Düsseldorf vom 13.4.06, Verg 10/06 ).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht