Rechtsprechung
   VK Bund, 22.05.2018 - VK 1-37/18   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,18585
VK Bund, 22.05.2018 - VK 1-37/18 (https://dejure.org/2018,18585)
VK Bund, Entscheidung vom 22.05.2018 - VK 1-37/18 (https://dejure.org/2018,18585)
VK Bund, Entscheidung vom 22. Mai 2018 - VK 1-37/18 (https://dejure.org/2018,18585)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2018,18585) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • VERIS(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • Reguvis VergabePortal - Veris(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Vergleichsmaßstab für die Feststellung eines unangemessen hohen Preises?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä. (2)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Vergleichsmaßstab für unangemessen hohe Preise? (VPR 2018, 1045)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Vergleichsmaßstab für unangemessen hohe Preise? (IBR 2018, 584)

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • OLG Karlsruhe, 27.07.2009 - 15 Verg 3/09

    Vergabenachprüfungsverfahren: Auffälliges Missverhältnis von Preis und Leistung;

    Auszug aus VK Bund, 22.05.2018 - VK 1-37/18
    Dies ist auch für die Prüfung unangemessen hoher Preise anerkannt (OLG Karlsruhe, Beschluss vom 27. Juli 2009, 15 Verg 3/09; OLG München, Beschluss vom 2. Juni 2006, Verg 12/06).

    Die Größenordnung, ab der ein Angebotspreis als unangemessen hoch anzusehen ist, ist aufgrund einer Abwägung aller Umstände des Einzelfalls - anhand des Verhältnisses von Preis und Leistung unter Heranziehung des Marktpreises als Vergleichskriterium - zu entscheiden (eingehend hierzu: OLG Karlsruhe, Beschluss vom 27. Juli 2009, 15 Verg 3/09).

    Für Fälle unangemessen niedriger Angebote ist nach der Rechtsprechung "regelmäßig" der Gesamtpreis maßgeblich (OLG Karlsruhe, Beschluss vom 27. Juli 2009, 15 Verg 3/09 m.w.N.).

    Als Vergleichsmaßstab für die Feststellung einer unangemessenen Überhöhung des Preises werden von der Rechtsprechung Daten aus anderen vergleichbaren Ausschreibungen, "eigene Kostenschätzungen der Vergabestelle, Grobkalkulationen beratender Ingenieurbüros" (OLG Karlsruhe, Beschluss vom 27. Juli 2009, 15 Verg 3/09 m.w.N.; OLG Frankfurt, Beschluss vom 14. Mai 2013, 11 Verg 4/13), bisher für vergleichbare Leistungen vom Auftraggeber gezahlte oder ihm angebotene Preise sowie Preisangaben von (aus anderen Gründen ausgeschlossenen) Wettbewerbern in demselben Vergabeverfahren anerkannt.

    Als Aufgreifschwelle für die Prüfung eines Missverhältnis des Preises zur Leistung werden in der Rechtsprechung Größenordnungen zwischen 10 Prozent (OLG München, Beschluss vom 2. Juni 2006, Verg 12/06; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 27. Juli 2009, 15 Verg 3/09) und 20 Prozent (OLG Celle, Beschluss vom 19. Februar 2015, 13 Verg 11/14) angegeben.

    Eine Auftragswertschätzung kann als objektiver Vergleichsmaßstab zur Beurteilung eines unangemessen überhöhten Angebots herangezogen werden, wenn der Auftraggeber vorab ermittelte Marktpreise oder zuvor gezahlte Preise und damit wirklichkeitsnahe Referenzwerte der Ausschreibung zugrunde gelegt hat (OLG Frankfurt, Beschluss vom 14. Mai 2013, 11 Verg 4/13; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 27. Juli 2009, 15 Verg 3/09).

  • OLG München, 02.06.2006 - Verg 12/06

    Vergaberecht: Feststellung eines unangemessen hohen Angebotes - Stellung eines

    Auszug aus VK Bund, 22.05.2018 - VK 1-37/18
    Dies ist auch für die Prüfung unangemessen hoher Preise anerkannt (OLG Karlsruhe, Beschluss vom 27. Juli 2009, 15 Verg 3/09; OLG München, Beschluss vom 2. Juni 2006, Verg 12/06).

    Während das OLG Karlsruhe (aaO) auch für die Fallgruppe unangemessen hoher Preise auf den Gesamtpreis abstellt (ohne dies ungeachtet der zuvor festgestellten Unterschiede der Fallgruppen näher zu begründen) stellt das OLG München auf die Prüfung von einzelnen Einheitspreisen ab (OLG München, Beschluss vom 2. Juni 2006, Verg 12/06).

    Auch den frei im Wege eines Verhandlungsverfahrens durch den Auftraggeber ausgehandelten Preisen wird eine zumindest indizielle Bedeutung zuerkannt (vgl. OLG München, Beschluss vom 2. Juni 2006, Verg 12/06).

    Als Aufgreifschwelle für die Prüfung eines Missverhältnis des Preises zur Leistung werden in der Rechtsprechung Größenordnungen zwischen 10 Prozent (OLG München, Beschluss vom 2. Juni 2006, Verg 12/06; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 27. Juli 2009, 15 Verg 3/09) und 20 Prozent (OLG Celle, Beschluss vom 19. Februar 2015, 13 Verg 11/14) angegeben.

  • OLG Frankfurt, 14.05.2013 - 11 Verg 4/13

    Zur Zulässigkeit der Aufhebung einer Ausschreibung mangels wirtschaftlichen

    Auszug aus VK Bund, 22.05.2018 - VK 1-37/18
    Das OLG Frankfurt hat ein die Aufhebung des Verfahrens rechtfertigendes unwirtschaftliches Ausschreibungsergebnis abhängig von den Umständen des jeweiligen Einzelfalls bereits bei einer Abweichung der angebotenen Preise von einer vertretbaren Kostenschätzung des Auftraggebers in Höhe von 80 Prozent (OLG Frankfurt, Beschluss vom 14. Mai 2013, 11 Verg 4/13) und in einer früheren Entscheidung von 23 Prozent (OLG Frankfurt, Beschluss vom 28. Juni 2005, 11 Verg 21/04) als vergaberechtsfehlerfrei bestätigt, ohne sich mit konkreten Preisangaben im Einzelnen auseinanderzusetzen.

    Als Vergleichsmaßstab für die Feststellung einer unangemessenen Überhöhung des Preises werden von der Rechtsprechung Daten aus anderen vergleichbaren Ausschreibungen, "eigene Kostenschätzungen der Vergabestelle, Grobkalkulationen beratender Ingenieurbüros" (OLG Karlsruhe, Beschluss vom 27. Juli 2009, 15 Verg 3/09 m.w.N.; OLG Frankfurt, Beschluss vom 14. Mai 2013, 11 Verg 4/13), bisher für vergleichbare Leistungen vom Auftraggeber gezahlte oder ihm angebotene Preise sowie Preisangaben von (aus anderen Gründen ausgeschlossenen) Wettbewerbern in demselben Vergabeverfahren anerkannt.

    Eine Auftragswertschätzung kann als objektiver Vergleichsmaßstab zur Beurteilung eines unangemessen überhöhten Angebots herangezogen werden, wenn der Auftraggeber vorab ermittelte Marktpreise oder zuvor gezahlte Preise und damit wirklichkeitsnahe Referenzwerte der Ausschreibung zugrunde gelegt hat (OLG Frankfurt, Beschluss vom 14. Mai 2013, 11 Verg 4/13; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 27. Juli 2009, 15 Verg 3/09).

  • BGH, 20.11.2012 - X ZR 108/10

    Friedhofserweiterung

    Auszug aus VK Bund, 22.05.2018 - VK 1-37/18
    Im streitgegenständlichen Verfahren hat das beauftragte Architekturbüro das ausgeschriebene LV auch vollständig bepreist und so für die gebotene Deckungsgleichheit der Gegenstände der Schätzung mit denen der ausgeschriebenen Maßnahme gesorgt (vgl. hierzu BGH, Urteil vom 20. November 2012, X ZR 108/10).

    Eine Schätzung ist daher nicht bereits dann fehlerhaft, wenn die Preise der tatsächlich abgegebenen Angebote hiervon abweichen (vgl. BGH, Urteil vom 20. November 2012, X ZR 108/10).

  • OLG Celle, 19.02.2015 - 13 Verg 11/14

    Ausschließung eines Angebots wegen offenbaren Missverhältnisses zwischen den

    Auszug aus VK Bund, 22.05.2018 - VK 1-37/18
    Ebenso hat das OLG Celle auf die Einzelpositionen des zu prüfenden Angebots bzw. auf die darin enthaltenden Preis- bzw. Risikozuschläge von bis zu 66 Prozent abgestellt und festgestellt, dass eine solche Überhöhung in der Gesamtsumme zu einer deutlichen Übersicherung des Angebots führe und den Ausschluss des Bieters rechtfertige (OLG Celle, Beschluss vom 19. Februar 2015, 13 Verg 11/14).

    Als Aufgreifschwelle für die Prüfung eines Missverhältnis des Preises zur Leistung werden in der Rechtsprechung Größenordnungen zwischen 10 Prozent (OLG München, Beschluss vom 2. Juni 2006, Verg 12/06; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 27. Juli 2009, 15 Verg 3/09) und 20 Prozent (OLG Celle, Beschluss vom 19. Februar 2015, 13 Verg 11/14) angegeben.

  • BGH, 27.11.2007 - X ZR 18/07

    Voraussetzungen des Anspruchs auf Ersatz des Vertrauensschadens; Begriff der

    Auszug aus VK Bund, 22.05.2018 - VK 1-37/18
    Im vorliegenden Fall hat die ASt das günstigste Angebot abgegeben und hatte daher eine besonders qualifizierte Aussicht auf die Erteilung des Zuschlags (vgl. BGH, Urteil vom 27. November 2007, X ZR 18/07).
  • OLG Düsseldorf, 26.06.2013 - Verg 2/13

    Haushaltsplan gescheitert: Ausschreibung darf aufgehoben werden!

    Auszug aus VK Bund, 22.05.2018 - VK 1-37/18
    Denn anders als die Zuschlagserteilung wirkt die Aufhebung der Ausschreibung nicht als absolute Zäsur, die Primärrechtsschutz ausschließt (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 26. Juni 2013, VII-Verg 2/13; BGH, Beschluss vom 18. Februar 2003, X ZB 43/02).
  • BGH, 18.02.2003 - X ZB 43/02

    Zulässigkeit einer Vorlage; Anfechtbarkeit der Aufhebung einer Ausschreibung

    Auszug aus VK Bund, 22.05.2018 - VK 1-37/18
    Denn anders als die Zuschlagserteilung wirkt die Aufhebung der Ausschreibung nicht als absolute Zäsur, die Primärrechtsschutz ausschließt (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 26. Juni 2013, VII-Verg 2/13; BGH, Beschluss vom 18. Februar 2003, X ZB 43/02).
  • OLG Frankfurt, 28.06.2005 - 11 Verg 21/04

    Vergabeverfahren für einen "Abschleppdienst": Überprüfung der Wirksamkeit einer

    Auszug aus VK Bund, 22.05.2018 - VK 1-37/18
    Das OLG Frankfurt hat ein die Aufhebung des Verfahrens rechtfertigendes unwirtschaftliches Ausschreibungsergebnis abhängig von den Umständen des jeweiligen Einzelfalls bereits bei einer Abweichung der angebotenen Preise von einer vertretbaren Kostenschätzung des Auftraggebers in Höhe von 80 Prozent (OLG Frankfurt, Beschluss vom 14. Mai 2013, 11 Verg 4/13) und in einer früheren Entscheidung von 23 Prozent (OLG Frankfurt, Beschluss vom 28. Juni 2005, 11 Verg 21/04) als vergaberechtsfehlerfrei bestätigt, ohne sich mit konkreten Preisangaben im Einzelnen auseinanderzusetzen.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht