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   VK Bund, 23.06.2006 - VK 2-26/06   

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VK Bund, 23.06.2006 - VK 2-26/06 (https://dejure.org/2006,27508)
VK Bund, Entscheidung vom 23.06.2006 - VK 2-26/06 (https://dejure.org/2006,27508)
VK Bund, Entscheidung vom 23. Juni 2006 - VK 2-26/06 (https://dejure.org/2006,27508)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (34)

  • OLG Düsseldorf, 07.03.2006 - Verg 98/05

    Ausschluss eines Bieters wegen unvollständiger Bewerbungsunterlagen

    Auszug aus VK Bund, 23.06.2006 - VK 2-26/06
    Ist das Angebot eines Bieters unvollständig, weil ihm zwingend geforderte Eignungsnachweise fehlen, so hat er seine Eignung nicht nachgewiesen und muss zwingend nach § 25 Nr. 2 Abs. 1 VOB/A ausgeschlossen werden (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 7. März 2006, Verg 98/05; Beschluss vom 15. Dezember 2004, VII - Verg 48/04, Beschluss vom 19. November 2003, VII Verg 47/03).

    in seinen Rechten nach § 97 Abs. 7 verletzt sein (insoweit übereinstimmend: BGH, Beschluss vom 18. Mai 2004, X ZB 7/04; Beschluss vom 18. Februar 2003, X ZB 43/02; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 7. März 2006, Verg 98/05; Beschluss vom 15. Dezember 2004, Verg 47/04; OLG Schleswig, Beschluss vom 31. März 2006, 1 Verg 3/06; OLG Jena, Beschluss vom 20. Juni 2005, 9 Verg 3/05; OLG Koblenz, Beschluss vom 20. Oktober 2004, 1 Verg 4/04; OLG Frankfurt, Beschluss vom 6. März 2006, 11 Verg 11/05).

    Da der Bieter in einem solchen Fall auf ein zu Recht auszuschließendes Angebot einen Zuschlag nicht erlangen kann, ist sein Nachprüfungsantrag jedenfalls unbegründet (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 7. März 2006, Verg 98/05).

    Selbst wenn entgegen der bisherigen Rechtsprechung des OLG Düsseldorf nach Maßgabe seines Beschlusses vom 7. März 2006 (Verg 98/05) nunmehr nicht mehr allein auf die tatsächlich in die Wertung gelangten Angebote abzustellen, sondern statt dessen zu prüfen sein sollte, ob "sämtliche anderen Angebote" einen gleichartigen Mangel aufweisen, käme man vorliegend zu keinem anderen Ergebnis.

    (a) Aber auch nach der Auffassung des OLG Düsseldorf (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 7. März 2006, Verg 98/05; Beschluss vom 15. Dezember 2004,.

    Aber auch wenn man sich der gegenteiligen Auffassung des OLG Düsseldorf (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 7. März 2006, Verg 98/05; Beschluss vom 15. Dezember 2004, Verg 47/04; Beschluss vom 19. November 2003, Verg 22/03) anschließt, bestehen diese Ansprüche nicht.

    Der Wortlaut der Vorschrift räumt der Vergabestelle somit auch für den Fall, dass kein ausschreibungskonformes Angebot abgegeben wurde (§ 26 Nr. 1 lit. a) VOB/A), ein Ermessen ein (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 7. März 2006, Verg 98/05).

    In den Fällen wie dem vorliegenden, in denen ein wertbares Angebot fehlt, weil die Angebote des Antragstellers und des Beigeladenen sowie ggf. weiterer Bieter einen übereinstimmenden Mangel aufweisen, aber das Angebot eines Bieters an einem anders gelagerten, ebenfalls zur Ausschließung führenden Mangel leidet, wäre der Nachprüfungsantrag hingegen zurückzuweisen, da die Voraussetzungen des Gleichbehandlungsgrundsatzes nicht erfüllt wären (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 7. März 2006, Verg 98/05).

  • OLG Jena, 20.06.2005 - 9 Verg 3/05

    Antragsbefugnis, Gleichartiger Mangel sämtlicher teilnehmenden Angebote

    Auszug aus VK Bund, 23.06.2006 - VK 2-26/06
    Der formale Zugang zum Vergabenachprüfungsverfahren ist vielmehr bereits dann eröffnet, wenn der an einem Ausschreibungsverfahren beteiligte Bieter schlüssig behauptet, dass er im Verlauf des Vergabeverfahrens in Rechten verletzt worden sei und ohne diese Rechtsverletzung eine Chance auf Erteilung des Zuschlags gehabt hätte (BGH, Beschluss vom 18. Mai 2004, X ZB 7/04; OLG Jena, Beschluss vom 20. Juni 2006, 9 Verg 3/05).

    in seinen Rechten nach § 97 Abs. 7 verletzt sein (insoweit übereinstimmend: BGH, Beschluss vom 18. Mai 2004, X ZB 7/04; Beschluss vom 18. Februar 2003, X ZB 43/02; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 7. März 2006, Verg 98/05; Beschluss vom 15. Dezember 2004, Verg 47/04; OLG Schleswig, Beschluss vom 31. März 2006, 1 Verg 3/06; OLG Jena, Beschluss vom 20. Juni 2005, 9 Verg 3/05; OLG Koblenz, Beschluss vom 20. Oktober 2004, 1 Verg 4/04; OLG Frankfurt, Beschluss vom 6. März 2006, 11 Verg 11/05).

    (OLG Naumburg, Beschluss vom 26. Oktober 2005, 1 Verg 12/05; OLG Jena, Beschluss vom 20. Juni 2005, 9 Verg 3/05).

    Nach der aus Sicht der Vergabekammer vorzugswürdigen Auffassung des OLG Naumburg und des OLG Jena (vgl. OLG Naumburg, Beschluss vom 26. Oktober 2005, 1 Verg 12/05; OLG Jena, Beschluss vom 20. Juni 2005, 9 Verg 3/05) folgt dies bereits daraus, dass die ASt wegen der Unvollständigkeit ihres Angebots die mit ihrer Bieterstellung verknüpften subjektiven Rechte verloren hat.

    und ein Anspruch auf Aufhebung der Ausschreibung kommen nach Maßgabe der aus Sicht der Vergabekammer vorzugswürdigen Auffassung des OLG Naumburg und des OLG Jena (vgl. OLG Naumburg, Beschluss vom 26. Oktober 2005, 1 Verg 12/05; OLG Jena, Beschluss vom 20. Juni 2005, 9 Verg 3/05) bereits deshalb nicht in Betracht, weil ein zwingend auszuschließender Bieter innerhalb dieses Vergabeverfahrens keine Vergaberechtsverletzungen mehr geltend machen kann.

    Die Konstellation der Mangelhaftigkeit sämtlicher abgegebener Angebote liegt dem § 26 Nr. 1 lit. a) VOB/A somit bereits tatbestandsmäßig zugrunde, ohne dass dies auf der Rechtsfolgenseite der Norm zwingend die Aufhebung zur Folge hätte (OLG Jena, Beschluss vom 20. Juni 2005, 9 Verg 3/05).

    Eine solche Entscheidung setzt eine Rechtsverletzung der ASt voraus (vgl. § 114 Abs. 1 S. 1 GWB), die auf der Grundlage der von der Vergabekammer in Übereinstimmung mit dem OLG Naumburg und dem OLG Jena vertretenen Auffassung (OLG Naumburg, Beschluss vom 26. Oktober 2005, 1 Verg 12/05; OLG Jena, Beschluss vom 20. Juni 2005, 9 Verg 3/05) wegen der im Angebot der ASt fehlenden Eignungsnachweise von vorneherein nicht in Betracht kommt.

  • OLG Düsseldorf, 15.12.2004 - Verg 47/04

    Antragsbefugnis trotz zwingend auszuschließendem Angebot

    Auszug aus VK Bund, 23.06.2006 - VK 2-26/06
    in seinen Rechten nach § 97 Abs. 7 verletzt sein (insoweit übereinstimmend: BGH, Beschluss vom 18. Mai 2004, X ZB 7/04; Beschluss vom 18. Februar 2003, X ZB 43/02; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 7. März 2006, Verg 98/05; Beschluss vom 15. Dezember 2004, Verg 47/04; OLG Schleswig, Beschluss vom 31. März 2006, 1 Verg 3/06; OLG Jena, Beschluss vom 20. Juni 2005, 9 Verg 3/05; OLG Koblenz, Beschluss vom 20. Oktober 2004, 1 Verg 4/04; OLG Frankfurt, Beschluss vom 6. März 2006, 11 Verg 11/05).

    Dann sei der öffentliche Auftraggeber verpflichtet, aus diesem übereinstimmend vorliegenden Mangel vergaberechtlich dieselben Konsequenzen zu ziehen (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 15. Dezember 2004, Verg 47/04; Beschluss vom 19. November 2003, Verg 22/03; ebenso OLG Schleswig, Beschluss vom 31. März 2006, 1 Verg 3/06).

    Verg 47/04; Beschluss vom 19. November 2003, Verg 22/03) ist die Berufung auf weitere Vergaberechtsverstöße ausgeschlossen, selbst wenn diese letztlich eine Ungleichbehandlung der Bieter beinhalten.

    Denn das OLG Düsseldorf lässt eine Ausnahme nicht generell zu, wenn der Gleichbehandlungsgrundsatz verletzt wurde, sondern nur für den Fall, dass der öffentliche Auftraggeber bei gebührender Beachtung des als verletzt gerügten Gleichbehandlungsgrundsatzes nicht nur das Angebot des Antragstellers, sondern gleichermaßen auch das allein in der Wertung verbliebene Angebot des Beigeladenen oder alle anderen tatsächlich in die Wertung gelangten Angebote hätte ausschließen müssen (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 15. Dezember 2004, Verg 47/04; Beschluss vom 19. November 2003, Verg 22/03).

    Aber auch wenn man sich der gegenteiligen Auffassung des OLG Düsseldorf (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 7. März 2006, Verg 98/05; Beschluss vom 15. Dezember 2004, Verg 47/04; Beschluss vom 19. November 2003, Verg 22/03) anschließt, bestehen diese Ansprüche nicht.

  • OLG Naumburg, 26.10.2005 - 1 Verg 12/05

    Antragsbefugnis bei Ausschließbarkeit des Angebots aus anderen Gründen; Aufhebung

    Auszug aus VK Bund, 23.06.2006 - VK 2-26/06
    (OLG Naumburg, Beschluss vom 26. Oktober 2005, 1 Verg 12/05; OLG Jena, Beschluss vom 20. Juni 2005, 9 Verg 3/05).

    Nach der aus Sicht der Vergabekammer vorzugswürdigen Auffassung des OLG Naumburg und des OLG Jena (vgl. OLG Naumburg, Beschluss vom 26. Oktober 2005, 1 Verg 12/05; OLG Jena, Beschluss vom 20. Juni 2005, 9 Verg 3/05) folgt dies bereits daraus, dass die ASt wegen der Unvollständigkeit ihres Angebots die mit ihrer Bieterstellung verknüpften subjektiven Rechte verloren hat.

    und ein Anspruch auf Aufhebung der Ausschreibung kommen nach Maßgabe der aus Sicht der Vergabekammer vorzugswürdigen Auffassung des OLG Naumburg und des OLG Jena (vgl. OLG Naumburg, Beschluss vom 26. Oktober 2005, 1 Verg 12/05; OLG Jena, Beschluss vom 20. Juni 2005, 9 Verg 3/05) bereits deshalb nicht in Betracht, weil ein zwingend auszuschließender Bieter innerhalb dieses Vergabeverfahrens keine Vergaberechtsverletzungen mehr geltend machen kann.

    Eine solche Entscheidung setzt eine Rechtsverletzung der ASt voraus (vgl. § 114 Abs. 1 S. 1 GWB), die auf der Grundlage der von der Vergabekammer in Übereinstimmung mit dem OLG Naumburg und dem OLG Jena vertretenen Auffassung (OLG Naumburg, Beschluss vom 26. Oktober 2005, 1 Verg 12/05; OLG Jena, Beschluss vom 20. Juni 2005, 9 Verg 3/05) wegen der im Angebot der ASt fehlenden Eignungsnachweise von vorneherein nicht in Betracht kommt.

  • OLG Düsseldorf, 19.11.2003 - Verg 22/03

    Zurückweisung verspäteten Vorbringens im Nachprüfungsverfahren

    Auszug aus VK Bund, 23.06.2006 - VK 2-26/06
    Dann sei der öffentliche Auftraggeber verpflichtet, aus diesem übereinstimmend vorliegenden Mangel vergaberechtlich dieselben Konsequenzen zu ziehen (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 15. Dezember 2004, Verg 47/04; Beschluss vom 19. November 2003, Verg 22/03; ebenso OLG Schleswig, Beschluss vom 31. März 2006, 1 Verg 3/06).

    Verg 47/04; Beschluss vom 19. November 2003, Verg 22/03) ist die Berufung auf weitere Vergaberechtsverstöße ausgeschlossen, selbst wenn diese letztlich eine Ungleichbehandlung der Bieter beinhalten.

    Denn das OLG Düsseldorf lässt eine Ausnahme nicht generell zu, wenn der Gleichbehandlungsgrundsatz verletzt wurde, sondern nur für den Fall, dass der öffentliche Auftraggeber bei gebührender Beachtung des als verletzt gerügten Gleichbehandlungsgrundsatzes nicht nur das Angebot des Antragstellers, sondern gleichermaßen auch das allein in der Wertung verbliebene Angebot des Beigeladenen oder alle anderen tatsächlich in die Wertung gelangten Angebote hätte ausschließen müssen (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 15. Dezember 2004, Verg 47/04; Beschluss vom 19. November 2003, Verg 22/03).

    Aber auch wenn man sich der gegenteiligen Auffassung des OLG Düsseldorf (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 7. März 2006, Verg 98/05; Beschluss vom 15. Dezember 2004, Verg 47/04; Beschluss vom 19. November 2003, Verg 22/03) anschließt, bestehen diese Ansprüche nicht.

  • OLG Frankfurt, 06.03.2006 - 11 Verg 11/05

    Vergaberecht: Verfahrensaufhebung wegen Verstoßes gegen Gleichbehandlungsgebot

    Auszug aus VK Bund, 23.06.2006 - VK 2-26/06
    Insoweit ist die ASt unter Verweis auf den Beschluss des OLG Frankfurt vom 6. März 2006 (11 Verg 11/05) der Auffassung, dass eine Verletzung des Gleichbehandlungsgrundsatzes auch dann vorliege, wenn die Angebote aufgrund unterschiedlicher Mängel ausgeschlossen werden müssen.

    in seinen Rechten nach § 97 Abs. 7 verletzt sein (insoweit übereinstimmend: BGH, Beschluss vom 18. Mai 2004, X ZB 7/04; Beschluss vom 18. Februar 2003, X ZB 43/02; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 7. März 2006, Verg 98/05; Beschluss vom 15. Dezember 2004, Verg 47/04; OLG Schleswig, Beschluss vom 31. März 2006, 1 Verg 3/06; OLG Jena, Beschluss vom 20. Juni 2005, 9 Verg 3/05; OLG Koblenz, Beschluss vom 20. Oktober 2004, 1 Verg 4/04; OLG Frankfurt, Beschluss vom 6. März 2006, 11 Verg 11/05).

    Vor diesem Hintergrund sei es nicht gerechtfertigt, Angebote, deren zum Ausschluss führende Mängel etwa unterschiedliche Wertungsbereiche beträfen, unterschiedlich zu behandeln (OLG Frankfurt, Beschluss vom 6. März 2006, 11 Verg 11/05).

    (c) Hinsichtlich der Frage, ob die weiteren, von der ASt gerügten Vergaberechtsverletzungen noch zu prüfen sind, käme man - zumindest soweit es um die Wertbarkeit des Nebenangebots der Bg geht - allenfalls auf der Grundlage der vom OLG Frankfurt vertretenen Auffassung (OLG Frankfurt, Beschluss vom 6. März 2006, 11 Verg 11/05) zu einem anderen Ergebnis.

  • BGH, 18.05.2004 - X ZB 7/04

    Anforderungen an die Darlegung von Vergabefehlern im Nachprüfungsantrag;

    Auszug aus VK Bund, 23.06.2006 - VK 2-26/06
    Der formale Zugang zum Vergabenachprüfungsverfahren ist vielmehr bereits dann eröffnet, wenn der an einem Ausschreibungsverfahren beteiligte Bieter schlüssig behauptet, dass er im Verlauf des Vergabeverfahrens in Rechten verletzt worden sei und ohne diese Rechtsverletzung eine Chance auf Erteilung des Zuschlags gehabt hätte (BGH, Beschluss vom 18. Mai 2004, X ZB 7/04; OLG Jena, Beschluss vom 20. Juni 2006, 9 Verg 3/05).

    Vor diesem Hintergrund kommt es entgegen der Auffassung der ASt im Rahmen von § 25 Nr. 2 Abs. 1 VOB/A auch ohne Rückgriff auf die Rechtsprechung des BGH zu geforderten Erklärungen im Sinne von § 25 Nr. 1 Abs. 1 lit. b) VOB/A (vgl. BGH, Beschluss vom 7. Juni 2005, X ZR 19/02; Beschluss vom 24. Mai 2005, X ZR 243/02; Beschluss vom 18. Mai 2004, X ZB 7/04) maßgeblich auch darauf an, ob ein Bieter alle geforderten Eignungsnachweise vollständig eingereicht hat.

    in seinen Rechten nach § 97 Abs. 7 verletzt sein (insoweit übereinstimmend: BGH, Beschluss vom 18. Mai 2004, X ZB 7/04; Beschluss vom 18. Februar 2003, X ZB 43/02; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 7. März 2006, Verg 98/05; Beschluss vom 15. Dezember 2004, Verg 47/04; OLG Schleswig, Beschluss vom 31. März 2006, 1 Verg 3/06; OLG Jena, Beschluss vom 20. Juni 2005, 9 Verg 3/05; OLG Koblenz, Beschluss vom 20. Oktober 2004, 1 Verg 4/04; OLG Frankfurt, Beschluss vom 6. März 2006, 11 Verg 11/05).

  • OLG Schleswig, 10.03.2006 - 1 (6) Verg 13/05

    Vollständigkeit der Nachunternehmererklärungen

    Auszug aus VK Bund, 23.06.2006 - VK 2-26/06
    In diesem Zusammenhang verweist die ASt insbesondere auf den Beschluss des OLG Schleswig vom 10. März 2006 (1 (6) Verg 13/05), wonach die Frage, ob eine "geforderte Erklärung" in der von der Vergabestelle für einen transparenten und dem Gleichbehandlungsgebot entsprechenden Angebotsvergleich benötigten Form abgegeben worden sei, inhaltlich danach zu prüfen sei, ob sich die Vergabestelle über die Erfüllung der maßgeblichen Kriterien der Vergabeentscheidung hinreichende Gewissheit verschaffen könne.

    Die ASt beruft sich dabei auf die teilweise in der oberlandesgerichtlichen Rechtsprechung in Bezug auf geforderte Erklärungen im Sinne von § 25 Nr. 1 Abs. 1 lit. b) VOB/A vertretene Auffassung, ein Ausschluss sei dann nicht gerechtfertigt, wenn die Wettbewerbsrelevanz der fehlenden Erklärungen offensichtlich ausgeschlossen sei, d.h. ihr Fehlen unter keinem denkbaren Gesichtspunkt zu einer Wettbewerbsbeeinträchtigung führen könne (vgl. OLG Schleswig, Beschluss vom 10. März 2006, 1 (6) Verg 13/05; OLG München, Beschluss vom 5. Juli 2005, Verg 9/05 m.w.N.).

    Im Hinblick darauf, dass die vorgenannte oberlandesgerichtliche Rechtsprechung eine Wettbewerbsrelevanz geforderter Erklärungen im Wesentlichen annimmt, wenn sie kalkulationserheblich sind und sich im Wettbewerb auswirken (vgl. OLG Schleswig, Beschluss vom 10. März 2006, 1 (6) Verg 13/05), wäre bei einer entsprechenden Anwendung dieser Grundsätze zudem damit zu rechnen, dass die Wettbewerbserheblichkeit eines Eignungsnachweises nur in seltenen Fällen - etwa beim Erfordernis einer bestimmten, mit hohen Kosten verbundenen Versicherung - gegeben wäre.

  • OLG Düsseldorf, 30.06.2004 - Verg 22/04

    Ausschluss von Angeboten wegen fehlender Nachunternehmererklärung

    Auszug aus VK Bund, 23.06.2006 - VK 2-26/06
    Er ist aber insoweit, als es um die Nachweise gemäß § 8 Nr. 3 Abs. 1 lit. a) bis f) VOB/A geht, auch unter Berücksichtigung des Transparenzgebots (§ 97 Abs. 1 GWB) als hinreichend konkret anzusehen (so zu einem entsprechenden Hinweis in den Verdingungsunterlagen: OLG Düsseldorf, Beschluss vom 30. Juni 2004, Verg 22/04).

    Dementsprechend hat das OLG Düsseldorf in seinem Beschluss vom 30. Juni 2004 (Verg 22/04) ausgeführt, dass die weitere Rüge der dortigen Antragstellerin, die Beigeladene habe zu einem unangemessen niedrigen Preis angeboten, von "dieser Ausnahme" (d.h. der Ausnahme von dem Grundsatz, dass ein Bieter, der wegen Unvollständigkeit seines Angebots zwingend auszuschließen ist, durch etwaige Vergaberechtsverstöße nicht mehr in seinen Rechten verletzt sein kann) nicht umfasst sei.

    Aus welchen Gründen in dem von der ASt angeführten Beschluss des OLG Düsseldorf vom 30.6.2004 (Verg 22/04) eine Ungleichbehandlung des Antragstellers im Hinblick auf den übereinstimmend vorliegenden Mangel angenommen wurde, obwohl die Vergabestelle ihn ausweislich des zugrunde liegenden Sachverhalts wegen dieses Mangels nicht ausgeschlossen, sondern sein Angebot in die Wertung einbezogen hatte, ist für die Vergabekammer nicht ersichtlich.

  • OLG Düsseldorf, 14.10.2005 - Verg 40/05

    Ausschluss von Angeboten von der Wertung im Vergabeverfahren

    Auszug aus VK Bund, 23.06.2006 - VK 2-26/06
    Hingegen kommt dem Auftraggeber kein Ermessen dahingehend zu, von den bekannt gemachten Eignungsanforderungen abzuweichen und auch bei Fehlen geforderter Eignungsnachweise die Eignung aus anderen Gründen zu anzunehmen, z.B. weil ihm der betreffende Bieter aus früheren Geschäftsbeziehungen bekannt ist (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 14. Oktober 2005, Verg 40/05).

    Eigene Kenntnisse und Erfahrungen darf er im Rahmen der Wertung daher nur ergänzend heranziehen, um Erkenntnislücken bei den nach Maßgabe seiner Anforderung vorgelegten Nachweisen zu schließen (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 14. Oktober 2005, Verg 40/05), nicht aber, um - wie die Ag dies vorliegend getan hat - diese Nachweise zu ersetzen.

  • OLG Düsseldorf, 25.08.2004 - Verg 53/04

    Angebot unvollständig: Nachprüfungsantrag unzulässig!

  • OLG Schleswig, 31.03.2006 - 1 Verg 3/06

    Unzureichender Listenpreis - Ausschluss!

  • OLG Düsseldorf, 19.11.2003 - Verg 47/03

    Bieter trägt Beweislast für vollständiges Angebot

  • BVerfG, 14.03.2006 - 1 BvR 2087/03

    Geschäftsgeheimnisse

  • OLG Düsseldorf, 01.02.2006 - Verg 83/05

    Sofortige Beschwerde gegen eine Entscheidung der Vergabekammer

  • BGH, 24.05.2005 - X ZR 243/02

    Anforderungen an die Vollständigkeit eines Angebots; Leistungsfähigkeit des

  • BGH, 07.06.2005 - X ZR 19/02

    Schadensersatzansprüche eines zwingend von der Ausschreibung auszuschließenden

  • OLG Düsseldorf, 30.07.2003 - Verg 32/03

    Ausschluss wegen fehlender Nachunternehmererklärung

  • BVerfG, 17.05.1983 - 2 BvR 731/80

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Verfahrensgestaltung bei einem

  • OLG Düsseldorf, 05.10.2005 - Verg 55/05

    Voraussetzungen und Zulässigkeit hoher Eignungsanforderungen

  • OLG Düsseldorf, 05.08.2005 - Verg 31/05

    Ausdrücklicher Interessengegensatz

  • OLG Koblenz, 20.10.2004 - 1 Verg 4/04

    Vergabenachprüfungsverfahren: Antragsbefugnis eines Bieter; zwingender

  • OLG Düsseldorf, 17.05.2004 - Verg 12/03

    Erstattung der außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen

  • OLG Düsseldorf, 15.12.2004 - Verg 48/04

    Eignung einer Bietergemeinschaft

  • OLG Düsseldorf, 26.01.2005 - Verg 45/04

    Zulässigkeit der Änderung einer Bietergemeinschaft aufgrund der Veräußerung von

  • OLG München, 05.07.2005 - Verg 9/05

    Zulässigkeit der Preisangabe "in vorgenannter Type enthalten" und der

  • OLG Düsseldorf, 29.04.2003 - Verg 47/02

    Rechtswirkungen der Zurücknahme eines Nachprüfungsantrags

  • OLG Düsseldorf, 05.05.2004 - Verg 10/04

    Bindung des Bieters an die Benennung eines Nachunternehmers

  • BGH, 18.02.2003 - X ZB 43/02

    Zulässigkeit einer Vorlage; Anfechtbarkeit der Aufhebung einer Ausschreibung

  • BVerfG, 24.03.1982 - 2 BvH 1/82

    Startbahn West

  • VK Bund, 22.11.2004 - VK 3-203/04

    Durchführung von Trockenbauarbeiten im Rahmen der Brandschutz- und

  • VK Bund, 04.08.2004 - VK 1-87/04

    Externe Unterstützung des IT-Support - alle anfallenden Supportarbeiten

  • OLG Düsseldorf, 25.11.2002 - Verg 56/02

    Nachweis der erforderlichen Fachkunde und Leistungsfähigkeit

  • OLG Düsseldorf, 09.07.2003 - Verg 26/03

    Antragsbefugnis und technische Leistungsfähigkeit eines Bieters

  • VK Bund, 28.07.2006 - VK 2-50/06

    Baumaßnahme Neukonzeption und Sanierung

    Eine Ungleichbehandlung seitens der Ag, auf deren Beseitigung die Geltendmachung des Gleichbehandlungsgebots allein gerichtet sein kann, hat insoweit nicht stattgefunden, vielmehr ist die ASt mit ihrem Angebot bereits in die Wertung gelangt (vgl. OLG Düsseldorf, Beschl. v. 25. August 2004 - Verg 53/04; 2. Vergabekammer des Bundes, Beschl. v. 23. Juni 2006 - VK 2 - 26/06; 1. Vergabekammer des Bundes, Beschl. v. 7. Dezember 2005 - VK 1 - 146/05; 3. Vergabekammer des Bundes, Beschl. v. 12. November 2004 - VK 3 - 197/04 und Beschl. v. 20. Juli 2004, - VK 3 - 80/04).
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