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   VK Bund, 24.06.2011 - VK 3-71/11   

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https://dejure.org/2011,30668
VK Bund, 24.06.2011 - VK 3-71/11 (https://dejure.org/2011,30668)
VK Bund, Entscheidung vom 24.06.2011 - VK 3-71/11 (https://dejure.org/2011,30668)
VK Bund, Entscheidung vom 24. Juni 2011 - VK 3-71/11 (https://dejure.org/2011,30668)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (8)

  • EuGH, 11.06.2009 - C-300/07

    Hans & Christophorus Oymanns - Richtlinie 2004/18/EG - Öffentliche Lieferaufträge

    Auszug aus VK Bund, 24.06.2011 - VK 3-71/11
    a) Das Nachprüfungsverfahren ist vorliegend nach § 102 GWB eröffnet, da es sich beim Abschluss des geplanten Rabattvertrags um den Abschluss einer Rahmenvereinbarung nach § 4 VOL/A-EG handelt, die mit Abgabe der vertragsgegenständlichen Produkte an Versicherte der Ag zu einem späteren Zeitpunkt durch Einzelverträge ausgefüllt werden wird, die ihrerseits unter die Definition des öffentlichen Auftrags zu subsumieren sind, da die Ag öffentlicher Auftraggeber ist (EuGH, Urteil vom 11. Juni 2009 - Rs. C-300/07).
  • VK Bund, 10.06.2011 - VK 3-59/11

    Rabattvertrag gemäß § 130a Abs. 8 SGB V für ausgewählte Wirkstoffe

    Auszug aus VK Bund, 24.06.2011 - VK 3-71/11
    Der Abschluss derartiger Rahmenvereinbarungen hat nach den Regeln zu erfolgen, die für die Vergabe öffentlicher Aufträge gelten, vgl. Art. 32 Abs. 2 der Richtlinie 2004/18/EG sowie § 4 VOL/A-EG (ausführlich hierzu 3. Vergabekammer des Bundes, Beschlüsse vom 10. Juni 2011, VK 3-59/11; vom 14. Juni 2011, VK 3-62/11; vom 15. Juni 2011, VK 3-65/11).
  • VK Bund, 15.06.2011 - VK 3-65/11

    Rabattvertrag gemäß § 130a Abs. 8 SGB V für ausgewählte Wirkstoffe

    Auszug aus VK Bund, 24.06.2011 - VK 3-71/11
    Der Abschluss derartiger Rahmenvereinbarungen hat nach den Regeln zu erfolgen, die für die Vergabe öffentlicher Aufträge gelten, vgl. Art. 32 Abs. 2 der Richtlinie 2004/18/EG sowie § 4 VOL/A-EG (ausführlich hierzu 3. Vergabekammer des Bundes, Beschlüsse vom 10. Juni 2011, VK 3-59/11; vom 14. Juni 2011, VK 3-62/11; vom 15. Juni 2011, VK 3-65/11).
  • VK Bund, 14.06.2011 - VK 3-62/11

    Rabattvertrag gemäß § 130a Abs. 8 SGB V für ausgewählte Wirkstoffe

    Auszug aus VK Bund, 24.06.2011 - VK 3-71/11
    Der Abschluss derartiger Rahmenvereinbarungen hat nach den Regeln zu erfolgen, die für die Vergabe öffentlicher Aufträge gelten, vgl. Art. 32 Abs. 2 der Richtlinie 2004/18/EG sowie § 4 VOL/A-EG (ausführlich hierzu 3. Vergabekammer des Bundes, Beschlüsse vom 10. Juni 2011, VK 3-59/11; vom 14. Juni 2011, VK 3-62/11; vom 15. Juni 2011, VK 3-65/11).
  • OLG Düsseldorf, 17.01.2011 - Verg 3/11

    Nachprüfung der Beschaffung von Grippeimpfstoff durch gesetzliche Krankenkassen

    Auszug aus VK Bund, 24.06.2011 - VK 3-71/11
    Die Frage, ob sich die Ag nach Sozialrecht überhaupt entschließen durfte, einen Rahmenvertrag über Schaumverbände zu vereinbaren, ist dem Vergaberecht vorgelagert und ggfs. durch die hierfür zuständigen Sozialgerichte zu überprüfen; für die vergaberechtliche Überprüfung zählt allein die Tatsache, dass sie diese Beschaffungsmaßnahme durchführt (3. Vergabekammer des Bundes, Beschluss vom 2. Dezember 2010, VK 3-120/10; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 17. Januar 2011, VII-Verg 3/11).
  • VK Bund, 02.12.2010 - VK 3-120/10

    Rahmenvereinbarung über die Lieferung von saisonalem Grippeimpfstoff im

    Auszug aus VK Bund, 24.06.2011 - VK 3-71/11
    Die Frage, ob sich die Ag nach Sozialrecht überhaupt entschließen durfte, einen Rahmenvertrag über Schaumverbände zu vereinbaren, ist dem Vergaberecht vorgelagert und ggfs. durch die hierfür zuständigen Sozialgerichte zu überprüfen; für die vergaberechtliche Überprüfung zählt allein die Tatsache, dass sie diese Beschaffungsmaßnahme durchführt (3. Vergabekammer des Bundes, Beschluss vom 2. Dezember 2010, VK 3-120/10; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 17. Januar 2011, VII-Verg 3/11).
  • OLG Düsseldorf, 17.02.2010 - Verg 42/09

    Zulässigkeit einer Technologiewahl in der Ausschreibung von Leistungen

    Auszug aus VK Bund, 24.06.2011 - VK 3-71/11
    aa) Grundsätzlich ist die Ag als öffentlicher Auftraggeber zwar frei, ihren Beschaffungsbedarf zu definieren; sie hat sich nicht vorschreiben zu lassen, was sie zu beschaffen hat (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 17. Februar 2010, VII-Verg 42/09, und vom 22. Oktober 2009, Verg 25/09).
  • OLG Düsseldorf, 22.10.2009 - Verg 25/09

    Zulässigkeit technischer Anforderungen in der Ausschreibung der apparativen

    Auszug aus VK Bund, 24.06.2011 - VK 3-71/11
    aa) Grundsätzlich ist die Ag als öffentlicher Auftraggeber zwar frei, ihren Beschaffungsbedarf zu definieren; sie hat sich nicht vorschreiben zu lassen, was sie zu beschaffen hat (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 17. Februar 2010, VII-Verg 42/09, und vom 22. Oktober 2009, Verg 25/09).
  • VK Bund, 01.03.2012 - VK 2-05/12

    Rabattvereinbarungen gemäß § 132e Abs. 2 i.V.m. § 130a Abs. 8 SGB V für in der

    Die vorliegend zu entscheidende Konstellation ist letztlich auch nicht mit dem von der ASt herangezogenen Beschluss der 3. Vergabekammer des Bundes vom 24. Juni 2011 (VK 3 - 71/11) vergleichbar.
  • VK Bund, 02.07.2012 - VK 3-66/12

    Gewährung von Rabatten bei der Versorgung mit Schaumverbänden

    Aufgrund der Beschlüsse der Vergabekammer VK3-68/11, vom 16. Juni 2011, und VK3-71/11, vom 24. Juni 2011, wurde der Ag untersagt, die Zuschläge zu erteilen und bei fortbestehender Beschaffungsabsicht angehalten das Vergabeverfahren in den Stand vor Bekanntmachung zurückzuversetzen und entsprechend der Rechtsauffassung der Vergabekammer durchzuführen.
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