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   VK Bund, 26.05.2009 - VK 2-30/09   

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VK Bund, 26.05.2009 - VK 2-30/09 (https://dejure.org/2009,15371)
VK Bund, Entscheidung vom 26.05.2009 - VK 2-30/09 (https://dejure.org/2009,15371)
VK Bund, Entscheidung vom 26. Mai 2009 - VK 2-30/09 (https://dejure.org/2009,15371)
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Volltextveröffentlichungen (6)

Papierfundstellen

  • ZfBR 2009, 824 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (16)

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 26.03.2009 - L 21 KR 26/09

    Produktneutralität: Anküpfung an Lauer-Taxe zulässig!

    Auszug aus VK Bund, 26.05.2009 - VK 2-30/09
    (vgl. etwa LSG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 26. März 2009 - L 21 KR 26/09 SFB; LSG Baden-Württemberg, Beschl. v. 23. Januar 2009 - L 11 WB 5971/08).

    Denn auch nach Ansicht der Sozialgerichte kann der Rabattvertrag i.V.m. der Substitutionspflicht nach § 129 Abs. 1 S. 3 SGB V einen Wettbewerbsvorteil begründen, den der Auftraggeber dem Unternehmen einräumt, um einen möglichst hohen Rabatt zu erzielen (vgl. LSG Baden-Württemberg, a.a.O. sowie Beschl. v. 23. Januar 2009 - L 11 WB 5971/08; LSG Nordrhein- Westfalen, Beschl. v. 26. März 2009 - L 21 KR 26/09 SFB) und der es rechtfertigt, den Rabattvertrag als öffentlichen Auftrag in Gestalt eines Rahmenvertrages einzustufen.

    Das LSG Nordrhein-Westfalen hat hierzu jüngst in einer Reihe von Entscheidungen, die eine andere Ausschreibung betrafen, erhebliche Skepsis anklingen lassen (vgl. etwa Beschl. v. 26. März 2009 - L 21 KR 26/09 SFB).

  • VK Bund, 22.05.2009 - VK 2-27/09
    Auszug aus VK Bund, 26.05.2009 - VK 2-30/09
    Die erkennende Kammer hat ihre gegenteilige Spruchpraxis (vgl. Beschlüsse v. 15. November 2007 - VK 2 - 102/07, - 105/07, - 108/07, - 114/07, - 117/07, - 120/07, -123/07) im Lichte der im streitgegenständlichen Verfahren sowie den Parallelverfahren VK 2 - 27/09, - 30/09 und - 33/09 gewonnenen Erkenntnisse überprüft und hält an ihr nicht fest.

    Im Rahmen der mündlichen Verhandlung im vorliegenden Verfahren sowie in der gemeinsamen mündlichen Verhandlung in den Parallelverfahren VK 2 - 27/09, - 30/09 und - 33/09, an der die ASt ebenfalls beteiligt war, haben die jeweiligen Antragstellerinnen auch in der Tat konkrete Einschätzungen dazu abgegeben, welche Faktoren bei der Auswahlentscheidung des Apothekers typischerweise ins Gewicht fallen.

  • LSG Baden-Württemberg, 23.01.2009 - L 11 WB 5971/08

    Vergaberecht - Ausschreibung von Rabattverträgen zwischen Krankenkassen und

    Auszug aus VK Bund, 26.05.2009 - VK 2-30/09
    (vgl. etwa LSG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 26. März 2009 - L 21 KR 26/09 SFB; LSG Baden-Württemberg, Beschl. v. 23. Januar 2009 - L 11 WB 5971/08).

    Denn auch nach Ansicht der Sozialgerichte kann der Rabattvertrag i.V.m. der Substitutionspflicht nach § 129 Abs. 1 S. 3 SGB V einen Wettbewerbsvorteil begründen, den der Auftraggeber dem Unternehmen einräumt, um einen möglichst hohen Rabatt zu erzielen (vgl. LSG Baden-Württemberg, a.a.O. sowie Beschl. v. 23. Januar 2009 - L 11 WB 5971/08; LSG Nordrhein- Westfalen, Beschl. v. 26. März 2009 - L 21 KR 26/09 SFB) und der es rechtfertigt, den Rabattvertrag als öffentlichen Auftrag in Gestalt eines Rahmenvertrages einzustufen.

  • OLG Düsseldorf, 17.01.2008 - Verg 57/07

    Zur Geltung des allgemeinen Vergaberechts für Pharma-Rabattverträge - Allgemeine

    Auszug aus VK Bund, 26.05.2009 - VK 2-30/09
    Sie werden zudem über die gesetzlich geregelte Pflichtversicherung der Krankenkassenmitglieder (§§ 3, 5, 220 ff. SGB V) mittelbar überwiegend durch den Bund finanziert, was bereits genügt, um ihnen die Eigenschaft eines öffentlichen Auftraggebers zu verleihen (vgl. OLG Düsseldorf, Beschlüsse vom 23. Mai 2007 und 17. Januar 2008 - VII-Verg 50/06 bzw. VII-Verg 57/07; Schlussanträge des Generalanwaltes Mazak in der Rs. C-300/07; 2. Vergabekammer des Bundes, Beschluss vom 22. August 2008, VK 2 - 73/08, m.w.N.; 3. Vergabekammer des Bundes, Beschl. v. 23. Januar 2009 - VK 3 - 194/09).

    Es kommt allein darauf an, dass die Ag - über den Arzt und/oder Apotheker - den Auftragnehmer mit der Lieferung eines Medikaments beauftragen und ihn für die Lieferung bezahlen (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 17. Januar 2008 - VII- Verg 57/07).

  • BGH, 06.12.2007 - VII ZR 28/07

    Formularmäßige Vereinbarung einer Vertragsstrafe in einem Werkvertrag; Ausschluss

    Auszug aus VK Bund, 26.05.2009 - VK 2-30/09
    Die Höhe der Vertragsstrafe ist zwar beträchtlich, hält sich aber noch innerhalb des anzuerkennenden Spielraums (vgl. BGH, Urt. v. 23. Januar 2003 - VII ZR 210/01; Urt. v. 6. Dezember 2007 - VII ZR 28/07).
  • OLG Düsseldorf, 05.08.2005 - Verg 31/05

    Ausdrücklicher Interessengegensatz

    Auszug aus VK Bund, 26.05.2009 - VK 2-30/09
    Die Kostenbeteiligung der Bg zu 2) resultiert aus einer entsprechenden Anwendung der §§ 154 Abs. 3, 162 Abs. 3 VwGO, weil die ASt mit ihrem Nachprüfungsantrag ausdrücklich, bewusst und gewollt einen Interessengegensatz zu den Bg begründet und die Bg zu 2) im Gegensatz zu den übrigen Bg das Verfahren durch Schriftsätze und ihre Beteiligung an der mündlichen Verhandlung wesentlich gefördert und darüber hinaus Sachanträge gestellt hat (vgl. hierzu Beschlüsse des OLG Düsseldorf vom 5. August 2005 - Verg 31/05; vom 23. November 2004 - VII Verg 69/04; vom 17. Mai 2004 - Verg 12/03; vom 29. April 2003 - Verg 47/02).
  • OLG Düsseldorf, 23.11.2004 - Verg 69/04

    Belehrungspflicht der Vergabekammer gegenüber einem Beigeladenen

    Auszug aus VK Bund, 26.05.2009 - VK 2-30/09
    Die Kostenbeteiligung der Bg zu 2) resultiert aus einer entsprechenden Anwendung der §§ 154 Abs. 3, 162 Abs. 3 VwGO, weil die ASt mit ihrem Nachprüfungsantrag ausdrücklich, bewusst und gewollt einen Interessengegensatz zu den Bg begründet und die Bg zu 2) im Gegensatz zu den übrigen Bg das Verfahren durch Schriftsätze und ihre Beteiligung an der mündlichen Verhandlung wesentlich gefördert und darüber hinaus Sachanträge gestellt hat (vgl. hierzu Beschlüsse des OLG Düsseldorf vom 5. August 2005 - Verg 31/05; vom 23. November 2004 - VII Verg 69/04; vom 17. Mai 2004 - Verg 12/03; vom 29. April 2003 - Verg 47/02).
  • OLG Düsseldorf, 17.05.2004 - Verg 12/03

    Erstattung der außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen

    Auszug aus VK Bund, 26.05.2009 - VK 2-30/09
    Die Kostenbeteiligung der Bg zu 2) resultiert aus einer entsprechenden Anwendung der §§ 154 Abs. 3, 162 Abs. 3 VwGO, weil die ASt mit ihrem Nachprüfungsantrag ausdrücklich, bewusst und gewollt einen Interessengegensatz zu den Bg begründet und die Bg zu 2) im Gegensatz zu den übrigen Bg das Verfahren durch Schriftsätze und ihre Beteiligung an der mündlichen Verhandlung wesentlich gefördert und darüber hinaus Sachanträge gestellt hat (vgl. hierzu Beschlüsse des OLG Düsseldorf vom 5. August 2005 - Verg 31/05; vom 23. November 2004 - VII Verg 69/04; vom 17. Mai 2004 - Verg 12/03; vom 29. April 2003 - Verg 47/02).
  • OLG Düsseldorf, 29.04.2003 - Verg 47/02

    Rechtswirkungen der Zurücknahme eines Nachprüfungsantrags

    Auszug aus VK Bund, 26.05.2009 - VK 2-30/09
    Die Kostenbeteiligung der Bg zu 2) resultiert aus einer entsprechenden Anwendung der §§ 154 Abs. 3, 162 Abs. 3 VwGO, weil die ASt mit ihrem Nachprüfungsantrag ausdrücklich, bewusst und gewollt einen Interessengegensatz zu den Bg begründet und die Bg zu 2) im Gegensatz zu den übrigen Bg das Verfahren durch Schriftsätze und ihre Beteiligung an der mündlichen Verhandlung wesentlich gefördert und darüber hinaus Sachanträge gestellt hat (vgl. hierzu Beschlüsse des OLG Düsseldorf vom 5. August 2005 - Verg 31/05; vom 23. November 2004 - VII Verg 69/04; vom 17. Mai 2004 - Verg 12/03; vom 29. April 2003 - Verg 47/02).
  • BGH, 23.01.2003 - VII ZR 210/01

    Zur Wirksamkeit von Vertragsstrafen in Bauverträgen

    Auszug aus VK Bund, 26.05.2009 - VK 2-30/09
    Die Höhe der Vertragsstrafe ist zwar beträchtlich, hält sich aber noch innerhalb des anzuerkennenden Spielraums (vgl. BGH, Urt. v. 23. Januar 2003 - VII ZR 210/01; Urt. v. 6. Dezember 2007 - VII ZR 28/07).
  • VK Bund, 22.08.2008 - VK 2-73/08

    Abschluss von Rabattkooperationen nach § 130a Abs. 8 SGB V über TNF-Alpha-Blocker

  • VK Bund, 19.11.2008 - VK 1-126/08

    Rahmenrabattverträge: Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem

  • LSG Baden-Württemberg, 28.10.2008 - L 11 KR 4810/08

    Sozialgerichtliches Verfahren - Zwischenentscheidung - einstweiliger Rechtsschutz

  • VK Bund, 15.08.2008 - VK 3-107/08

    Rabattvereinbarung im Sinne des § 130 a Abs. 8 SGB V

  • VK Bund, 15.11.2007 - VK 2-102/07

    Rabattverträge gemäß § 130a Abs. 8 Sozialgesetzbuch 5. Buch (SGB V)

  • OLG Düsseldorf, 23.05.2007 - Verg 50/06

    Ausschreibungspflicht der gesetzlichen Krankenkassen

  • VK Bund, 24.06.2011 - VK 2-58/11

    Abschluss von Arzneimittel-Rahmenrabattverträgen gem. § 130a Abs. 8 SGB V für

    RL 2004/18/EG in nationales Recht umsetzt, verstößt (vgl. z.B. 2. Vergabekammer des Bundes, Beschluss vom 19. Mai 2009, VK 2 - 15/09, Beschluss vom 22. Mai 2009, VK 2 - 27/09, Beschlüsse vom 26. Mai 2009, VK 2 - 30/09 und - 33/09 unter ausdrücklicher Aufgabe der gegenteiligen Spruchpraxis, Beschlüsse vom 15. November 2007 - VK 2 - 102/07, - 105/07, - 108/07, - 114/07, - 117/07, - 120/07, -123/07; 1. Vergabekammer des Bundes, Beschluss vom 3. Juli 2009, VK 1 - 107/09; 3. Vergabekammer des Bundes, Beschluss vom 3. August 2009, VK 3 - 145/09).
  • VK Bund, 10.08.2011 - VK 2-76/11

    Besondere zahnärztliche Versorgung nach § 73c SGB V zur Erkennung und Vermeidung

    (a) Bei den Ag als gesetzliche Krankenkassen handelt es sich um öffentliche Auftraggeber gemäß § 98 Nr. 2 GWB, die aufgrund eines Bundesgesetzes (§§ 37 ff. des Gesetzes über die Krankenversicherung der Landwirte, KVLG-Bund) finanziert werden (siehe EuGH, 11.06.2009, C-300/07; Vergabekammer des Bundes, 26.05.2009, VK2-30/09).
  • VK Bund, 10.08.2011 - VK 2-73/11

    Besondere zahnärztliche Versorgung nach § 73c SGB V zur Prävention von

    (a) Bei der Ag als gesetzliche Krankenkasse handelt es sich um einen öffentlichen Auftraggeber gemäß § 98 Nr. 2 GWB, der (hauptsächlich über den "Gesundheitsfonds") unmittelbar vom Bund finanziert wird (siehe EuGH, 11.06.2009, C-300/07; Vergabekammer des Bundes, 26.05.2009, VK2-30/09).
  • VK Bund, 31.08.2009 - VK 2-108/09

    Produktion, Personalisierung und Versand elektronischer Gesundheitskarten

    Bei den Ag handelt es sich um öffentliche Auftraggeber, die sowohl im Hinblick auf ihre Finanzierung als auch wegen der durch den Bund ausgeübten Aufsicht dem Bund zuzurechnen sind (vgl. nur 2. Vergabekammer des Bundes, Beschl. v. 26. Mai 2009 - VK 2 - 30/09; 3. Vergabekammer des Bundes, Beschl. v. 24. Juli 2009 - VK 3 - 148/09, jew. m.w.Nachw.).
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