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   VK Bund, 26.11.2009 - VK 1-197/09   

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VK Bund, 26.11.2009 - VK 1-197/09 (https://dejure.org/2009,28387)
VK Bund, Entscheidung vom 26.11.2009 - VK 1-197/09 (https://dejure.org/2009,28387)
VK Bund, Entscheidung vom 26. November 2009 - VK 1-197/09 (https://dejure.org/2009,28387)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (24)

  • VK Bund, 27.03.2009 - VK 3-46/09

    Rabattvereinbarungen nach § 130 a Abs. 8 SGB V

    Auszug aus VK Bund, 26.11.2009 - VK 1-197/09
    Als Zuschlagskriterium ist die Unterschreitung des Festbetrags daher durchaus durch den Auftragsgegenstand gerechtfertigt und sachgerecht i.S.d. § 25a Nr. 1 Abs. 1 S. 1 VOL/A (vgl. zu der insoweit identischen Vorgängerausschreibung der Ag auch vgl. LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 28. April 2009, aaO.; 3. Vergabekammer des Bundes, Beschluss vom 27. März 2009, VK 3-46/09).

    Abgesehen hiervon ist es nicht Sache des öffentlichen Auftraggebers, Wettbewerbsvor- oder -nachteile der einzelnen Bieter untereinander auszugleichen, vielmehr ist es dem Wettbewerb immanent, dass unterschiedliche Marktteilnehmer insoweit insbesondere aufgrund ihres eigenen unternehmerischen Verhaltens unterschiedlich wettbewerbliche Ausgangsbedingungen haben (vgl. EuGH, Urteil vom 17. September 2002, Rs. C-513/99; LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 17. Februar 2009, aaO.; 3. Vergabekammer des Bundes, Beschluss vom 27. März 2009, aaO. m.w.N.).

    Dass die Ag die Festbetragsüberschreitung daher möglicherweise auch anders hätten berücksichtigen können, macht daher die von der Ag gewählte Vorgehensweise nicht rechtswidrig (vgl. auch 3. Vergabekammer des Bundes, Beschluss vom 27. März 2009, aaO.).

    Im Übrigen wurde die Schaffung einer vertraglichen Ausgleichsvereinbarung für die festbetragsbedingten Mehrkosten auch im Rahmen der insoweit identischen Vorgängerausschreibung der Ag nicht für geboten erachtet (vgl. LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 28. April 2009, aaO.; 3. Vergabekammer des Bundes, Beschluss vom 27. März 2009, aaO.).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 26.03.2009 - L 21 KR 26/09

    Produktneutralität: Anküpfung an Lauer-Taxe zulässig!

    Auszug aus VK Bund, 26.11.2009 - VK 1-197/09
    Die Wertungssystematik in der Vorgängerausschreibung der Ag für andere Wirkstoffe Ende 2008/Anfang 2009 war im Übrigen weitgehend ähnlich und ist in der Vergaberechtsprechung einhellig bestätigt worden (vgl. nur LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 26. März 2009, L 21 KR 26/09 SFB; 3. Vergabekammer des Bundes, Beschluss vom 23. Januar 2009, VK 3-194/08).

    sind praktisch also größer, je größer die Produkt- und Angebotsbreite des Rabattvertragspartners ist (so auch 3. Vergabekammer des Bundes, Beschluss vom 23. Januar 2009, aaO. m.w.N.; vgl. auch LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 26. März 2009, aaO.; LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 17. Februar 2009, L 11 WB 381/09).

    Soweit sich die ASt insoweit auf kartellrechtliche Vorschriften, insbesondere §§ 19, 20 GWB, stützen sollte, fehlt der Vergabekammer bereits die Prüfungskompetenz (vgl. nur LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 26. März 2009, L 21 KR 26/09 SFB; 3. Vergabekammer des Bundes, Beschluss vom 23. Januar 2009, aaO., jeweils m.w.N.).

    Zum Einen hat die ASt nichts dazu vorgetragen, dass während der Laufzeit des Vertrages überhaupt wesentliche Änderungen der Preisermittlungsgrundlagen zu erwarten sind, die eine Preisanpassungsklausel oder Staffelrabatte erforderlich erscheinen lassen könnten (vgl. LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 26. März 2009, L 21 KR 26/09 SFB).

  • VK Bund, 23.01.2009 - VK 3-194/08

    Rabattvereinbarungen nach § 130 a Abs. 8 SGB V

    Auszug aus VK Bund, 26.11.2009 - VK 1-197/09
    Die Wertungssystematik in der Vorgängerausschreibung der Ag für andere Wirkstoffe Ende 2008/Anfang 2009 war im Übrigen weitgehend ähnlich und ist in der Vergaberechtsprechung einhellig bestätigt worden (vgl. nur LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 26. März 2009, L 21 KR 26/09 SFB; 3. Vergabekammer des Bundes, Beschluss vom 23. Januar 2009, VK 3-194/08).

    sind praktisch also größer, je größer die Produkt- und Angebotsbreite des Rabattvertragspartners ist (so auch 3. Vergabekammer des Bundes, Beschluss vom 23. Januar 2009, aaO. m.w.N.; vgl. auch LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 26. März 2009, aaO.; LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 17. Februar 2009, L 11 WB 381/09).

    Soweit sich die ASt insoweit auf kartellrechtliche Vorschriften, insbesondere §§ 19, 20 GWB, stützen sollte, fehlt der Vergabekammer bereits die Prüfungskompetenz (vgl. nur LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 26. März 2009, L 21 KR 26/09 SFB; 3. Vergabekammer des Bundes, Beschluss vom 23. Januar 2009, aaO., jeweils m.w.N.).

    nehmers, Anlage 8) fordern, da es zur ordnungsgemäßen Abwicklung des ausgeschriebenen Rahmenvertrags insbesondere auf die Lieferfähigkeit des Vertragspartners ankommt, um die ausreichende und sichere Versorgung der Versicherten (§§ 1, 12 SGB V) zu gewährleisten (vgl. 3. Vergabekammer des Bundes, Beschluss vom 23. Januar 2009, VK 3-194/08).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 28.04.2009 - L 21 KR 44/09

    Rahmenvereinbarung adäquate Form der Ausschreibung von Rabattverträgen

    Auszug aus VK Bund, 26.11.2009 - VK 1-197/09
    Solche Einsparungen sind durch die Festsetzung von Festbeträgen gesetzlich ausdrücklich gewollt: Die Festbeträge sollen dazu führen, den Wettbewerb unter den Leistungserbringern anzureizen, so dass sich die Preise auf oder unter der Höhe des Festbetrags am Markt etablieren (vgl. LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 28. April 2009, L 21 KR 44/09).

    Als Zuschlagskriterium ist die Unterschreitung des Festbetrags daher durchaus durch den Auftragsgegenstand gerechtfertigt und sachgerecht i.S.d. § 25a Nr. 1 Abs. 1 S. 1 VOL/A (vgl. zu der insoweit identischen Vorgängerausschreibung der Ag auch vgl. LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 28. April 2009, aaO.; 3. Vergabekammer des Bundes, Beschluss vom 27. März 2009, VK 3-46/09).

    Im Übrigen wurde die Schaffung einer vertraglichen Ausgleichsvereinbarung für die festbetragsbedingten Mehrkosten auch im Rahmen der insoweit identischen Vorgängerausschreibung der Ag nicht für geboten erachtet (vgl. LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 28. April 2009, aaO.; 3. Vergabekammer des Bundes, Beschluss vom 27. März 2009, aaO.).

  • LSG Baden-Württemberg, 17.02.2009 - L 11 WB 381/09

    Krankenversicherung - Ausschreibung - Rabattvertrag - Zulassung nur bestimmter

    Auszug aus VK Bund, 26.11.2009 - VK 1-197/09
    Insbesondere ist es im Bereich der Arzneimittelrabattverträge nicht erforderlich, zur Gewährleistung der Vergleichbarkeit der Rabattangebote auf die Substituierbarkeit der jeweils in einem Los ausgeschriebenen Arzneimittel i.S.d. § 129 Abs. 1 SGB V abzustellen (s. LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 17. Februar 2009, L 11 WB 381/09), denn anderenfalls könnten ggf. nicht einmal Arzneimittel eines Wirkstoffs mit unterschiedlicher Wirkstärke oder Packungsgröße gemeinsam ausgeschrieben werden (vgl. LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 17. Februar 2009, aaO.).

    sind praktisch also größer, je größer die Produkt- und Angebotsbreite des Rabattvertragspartners ist (so auch 3. Vergabekammer des Bundes, Beschluss vom 23. Januar 2009, aaO. m.w.N.; vgl. auch LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 26. März 2009, aaO.; LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 17. Februar 2009, L 11 WB 381/09).

    Abgesehen hiervon ist es nicht Sache des öffentlichen Auftraggebers, Wettbewerbsvor- oder -nachteile der einzelnen Bieter untereinander auszugleichen, vielmehr ist es dem Wettbewerb immanent, dass unterschiedliche Marktteilnehmer insoweit insbesondere aufgrund ihres eigenen unternehmerischen Verhaltens unterschiedlich wettbewerbliche Ausgangsbedingungen haben (vgl. EuGH, Urteil vom 17. September 2002, Rs. C-513/99; LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 17. Februar 2009, aaO.; 3. Vergabekammer des Bundes, Beschluss vom 27. März 2009, aaO. m.w.N.).

  • VK Bund, 24.07.2009 - VK 3-136/09

    Arzneimittel-Rahmenrabattverträge

    Auszug aus VK Bund, 26.11.2009 - VK 1-197/09
    D.h. der Auftraggeber ist für jeden Einzelfall verpflichtet, die Eignungsanforderungen am Gegenstand des Auftrags zu orientieren und entsprechend angemessene Anforderungen aufzustellen (3. Vergabekammer des Bundes, Beschluss vom 24. Juli 2009, VK 3-136/09).

    Umsätze des Bieters aus der Vergangenheit, Bankauskünfte etc. sind für diese Beurteilung nicht zwingend aussagekräftig (vgl. 3. Vergabekamer, Beschluss vom 24. Juli 2009, aaO.) und erscheinen angesichts dessen, dass die Bieter in Anlage 7 und 8 für jedes angebotene Arzneimittel unter Berücksichtigung der hiervon in der Vergangenheit zu Lasten der Ag abgesetzten Mengen genau angeben müssen, welche eigenen und/oder fremden Produktionskapazitäten ihnen zur Herstellung der nachzuweisenden Packungszahlen zur Verfügung stehen, auch gar nicht erforderlich.

  • OLG Düsseldorf, 17.04.2008 - Verg 15/08

    Gesetzliche Krankenkassen als öffentliche Auftraggeber - Antrag auf

    Auszug aus VK Bund, 26.11.2009 - VK 1-197/09
    § 8 Nr. 1 Abs. 3 VOL/A fordert darüber hinaus vielmehr, dass eine kaufmännisch vernünftige Kalkulation des Angebotspreises für den Bieter unzumutbar gemacht wird (1. Vergabekammer des Bundes, Beschluss vom 9. Mai 2007, VK 1-26/07; vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 17. April 2008, VII-Verg 15/08).

    stände, die für sie nicht kalkulierbar seien, fehlt (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 17. April 2008, VII-Verg 15/08).

  • BGH, 23.01.2003 - VII ZR 210/01

    Zur Wirksamkeit von Vertragsstrafen in Bauverträgen

    Auszug aus VK Bund, 26.11.2009 - VK 1-197/09
    Ein solcher Betrag erscheint im Hinblick auf die Gesamtumstände vorliegend angemessen, da ein solcher Lieferausfall angesichts der Bedeutung der pünktlichen Lieferung verordnungspflichtiger Arzneimittel an die Versicherten der Ag, die grundsätzlich schnellstmöglich benötigt werden, des Umfangs des Lieferausfalls (aufsummiert immerhin 1 Woche innerhalb von 3 aufeinanderfolgenden Monaten) und angesichts des Umstands, dass sich die Ag bei Lieferausfällen den Wirkstoff (aufgrund der gemäß § 7 RV vereinbarten Exklusivität) nicht von einem anderen Rabattvertragspartner, sondern ohne Rabatt beschaffen müssen, eine erhebliche Vertragsstörung darstellt (vgl. zur Doppelfunktion einer Vertragsstrafenvereinbarung (Druckmittel auf den Vertragspartner und Mittel zu erleichterten Schadloshaltung des Auftraggebers), BGH, Urteil vom 23. Januar 2003, VII ZR 210/01).

    Im vom BGH am 23. Januar 2003 entschiedenen Fall (VII ZR 210/01) wurde eine Vertragsstrafe i.H.v. 5% der gesamten Auftragssumme für unangemessen erachtet (vgl. auch BGH, Urteil vom 20. Januar 2000, VII R 46/09, NZBau 2000, 327) - nicht jedoch wie hier i.H.v. 20% des Umsatzes in einem Monat eines insgesamt 24-monatigen Vertrags.

  • OLG Düsseldorf, 14.01.2009 - Verg 59/08

    Zuschlagskriterien bei der Ausschreibung von Reinigungsdienstleistungen

    Auszug aus VK Bund, 26.11.2009 - VK 1-197/09
    b) Gegen die Antragsbefugnis der ASt bestehen keine Bedenken: Die ASt als Anbieter von Arzneimitteln des im Los Nr. ... ausgeschriebenen Wirkstoffs ... will ein Angebot für ihre Präparate mit diesem Wirkstoff abgeben; damit hat sie ein Interesse an dem ausgeschriebenen Auftrag i.S.d. § 107 Abs. 2 GWB, das sie durch ihre Rüge und ihren anschließende Nachprüfungsantrag hinreichend bekundet hat (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 14. Januar 2009, VII-Verg 59/08).

    Auch ohne dieses Angebot bereits abgegeben zu haben, droht ihr durch die schlüssig behauptete Verletzung vergaberechtlicher Vorschriften ein Schaden zu entstehen - die ASt beruft sich nämlich auf die Rechtswidrigkeit der Ausschreibungsgrundlagen des ausgeschriebenen Rabattvertrags und des Rabattvertrags selbst, die ihre Chancen, ein zuschlagsfähiges Angebot abzugeben, ihrer Auffassung nach beeinträchtigen (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 14. Januar 2009, aaO.).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 03.09.2009 - L 21 KR 51/09

    Wichtige Entscheidung für Apotheker und Patienten

    Auszug aus VK Bund, 26.11.2009 - VK 1-197/09
    Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 3. September 2009, L 21 KR 51/09 SFB; 1. Vergabekammer des Bundes, Beschluss vom 3. Juli 2009, VK 1-107/09 m.w.N.).

    Des Weiteren handelt es sich bei den zu beurteilenden Rabattverträgen nach § 130a Abs. 8 SGB V um öffentliche Lieferaufträge im Sinne des § 99 Abs. 1 und 2 GWB (vgl. LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 3. September 2009, aaO.).

  • EuGH, 17.09.2002 - C-513/99

    EINE GEMEINDE, DIE EINE AUSSCHREIBUNG FÜR DEN BETRIEB EINES STÄDTISCHEN

  • BFH - VII R 46/09 (Verfahren ohne Entscheidung erledigt)
  • VK Bund, 09.05.2007 - VK 1-26/07

    Vertrag über die Versorgung mit wieder verwendbaren Hilfsmitteln

  • OLG Düsseldorf, 16.04.2007 - Verg 55/06

    Zur Notwendigkeit der Hinzuziehung eines Verfahrensbevollmächtigten im Verfahren

  • OLG Düsseldorf, 17.05.2004 - Verg 12/03

    Erstattung der außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen

  • BGH, 20.01.2000 - VII ZR 46/98

    Formularmäßige Vereinbarung einer Vertragsstrafe

  • BVerfG, 26.03.2003 - 1 BvR 112/03

    Erlass weiterer einstweiliger Anordnung gegen Regelungen des

  • EuGH, 24.01.2008 - C-532/06

    Lianakis u.a. - Richtlinie 92/50/EWG - Öffentliche Dienstleistungsaufträge -

  • EuGH, 11.06.2009 - C-300/07

    Hans & Christophorus Oymanns - Richtlinie 2004/18/EG - Öffentliche Lieferaufträge

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 23.04.2009 - L 21 KR 36/09

    Aufschiebende Wirkung der sofortigen Beschwerde nicht verlängert

  • VK Bund, 30.10.2009 - VK 1-188/09

    Abschluss von Rabattvereinbarungen gem. § 130a Abs. 8 SGB V für 2010/2011

  • VK Bund, 10.11.2009 - VK 1-191/09

    Vergabe von Rabattvereinbarungen nach § 130a Abs. 8 SGB V

  • VK Bund, 03.07.2009 - VK 1-107/09

    Rahmenvereinbarungen gemäß § 130a Absatz 8 SGB V

  • BGH, 08.09.1998 - X ZR 85/97

    Ausschluß eines Angebots wegen Änderung der Verdingungsunterlagen; Aufbürdung

  • VK Schleswig-Holstein, 16.06.2011 - VK-SH 7/11

    Einstufbarkeit der Vergabe von SPVN-Leistungen als Dienstleistungskonzessionen;

    (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 18.11.2009 - Az.: VII-Verg 19/09; 1. VK Bund, Beschluss vom 26.11.2009 - VK 1 - 197/09;; 2. VK Bund, Beschluss vom 14.09.2009 - VK 2 - 153/09; 1. VK Sachsen, Beschluss vom 09.02.2009 - 1/SVK/071-08).
  • VK Schleswig-Holstein, 18.10.2012 - VK-SH 26/12

    Versicherungsvergabe: Gesamtschuldnerische Haftung i.d.R. unzulässig!

    Soweit dem Bieter also noch eine kaufmännisch vernünftige Kalkulation seines Angebotspreises möglich ist, ist demnach kein ungewöhnliches Wagnis gegeben (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 18.11.2009 - VII-Verg 19/09; 1. VK Bund, Beschluss vom 26.11.2009 - VK 1 - 197/09).
  • VK Bund, 17.02.2014 - VK 1-02/14

    Nachprüfungsverfahren: Bereitstellung von Messeständen

    Die Vorschrift regelt lediglich Ausschlussgründe wegen Unzuverlässigkeit, von denen der Auftraggeber "Kenntnis hat", gibt diesem jedoch nicht vor, welche Erklärungen er von den Bewerbern oder Bietern konkret abzufordern hat (vgl. VK Bund, Beschluss vom 26. November 2009, VK 1 - 197/09).
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