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   VK Bund, 27.01.2015 - VK 2-123/14   

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https://dejure.org/2015,3709
VK Bund, 27.01.2015 - VK 2-123/14 (https://dejure.org/2015,3709)
VK Bund, Entscheidung vom 27.01.2015 - VK 2-123/14 (https://dejure.org/2015,3709)
VK Bund, Entscheidung vom 27. Januar 2015 - VK 2-123/14 (https://dejure.org/2015,3709)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • VERIS(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • Reguvis VergabePortal - Veris(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Ablehnung der Aufnahme in Prüfungssystem als Gegenstand eines Nachprüfungsverfahrens?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Ablehnung der Aufnahme in Prüfungssystem als Gegenstand eines Nachprüfungsverfahrens? (VPR 2015, 144)

 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Koblenz, 16.09.2013 - 1 Verg 5/13

    Sammeltonnen - Europaweite Ausschreibung: Aufgabenspezifischer Anbietermarkt für

    Auszug aus VK Bund, 27.01.2015 - VK 2-123/14
    Selbst wenn das Erfordernis der "unverzüglichen" Rügeerhebung noch anwendbar wäre (verneinend: OLG Koblenz, Beschluss vom 16. September 2013, 1 Verg 5/13; offen gelassen in OLG Düsseldorf, Beschluss vom 17. Dezember 2014, VII-Verg 22/14), hätte die ASt den an eine unverzügliche Rüge zu stellenden Anforderungen genügt.
  • OLG Düsseldorf, 17.12.2014 - Verg 22/14

    Zulässigkeit der Beteiligung einer Bietergemeinschaft an einer Ausschreibung von

    Auszug aus VK Bund, 27.01.2015 - VK 2-123/14
    Selbst wenn das Erfordernis der "unverzüglichen" Rügeerhebung noch anwendbar wäre (verneinend: OLG Koblenz, Beschluss vom 16. September 2013, 1 Verg 5/13; offen gelassen in OLG Düsseldorf, Beschluss vom 17. Dezember 2014, VII-Verg 22/14), hätte die ASt den an eine unverzügliche Rüge zu stellenden Anforderungen genügt.
  • VK Südbayern, 07.03.2017 - Z3-3-3194-1-45-11/16

    Vorlage zur Vorabentscheidung zum EuGH zwecks Auslegung von Art. 57 der

    (VK Bund, Beschluss vom 27.01.2015 - VK 2-123/14; Opitz, in: Eschenbruch/Opitz, a.a.O., § 24 Rn. 31; Greb/Müller, Kommentar zur SektVO, 2010, § 24 Rn. 38; Hänsel, in: Ziekow/Völlink, Vergaberecht, 2. Aufl. (2013), § 24 SektVO, Rn. 22).

    Zur Gewährleistung eines effektiven Rechtschutzes ist es daher geboten, beim Ausschluss aus einem Qualifizierungssystem die Anwendbarkeit des vierten Teils des GWB auch dann zu bejahen, wenn nicht festgestellt werden kann, ob der maßgebliche Schwellenwert erreicht ist (VK Bund, Beschluss vom 27.01.2015 - VK 2-123/14).

  • VK Südbayern, 11.12.2018 - Z3-3-3194-1-45-11/16

    Qualifizierungssystem

    (VK Bund, Beschluss vom 27.01.2015 - VK 2-123/14; Opitz, in: Eschenbruch/Opitz, a.a.O., § 24 Rn. 31; Greb/Müller, Kommentar zur SektVO, 2010, § 24 Rn. 38; Hänsel, in: Ziekow/Völlink, Vergaberecht, 2. Aufl. (2013), § 24 SektVO, Rn. 22).

    Zur Gewährleistung eines effektiven Rechtschutzes ist es daher geboten, beim Ausschluss aus einem Qualifizierungssystem die Anwendbarkeit des vierten Teils des GWB auch dann zu bejahen, wenn nicht festgestellt werden kann, ob der maßgebliche Schwellenwert erreicht ist (VK Bund, Beschluss vom 27.01.2015 - VK 2-123/14).

    Da es sich bei der Auferlegung von Gebühren um einen Eingriff zu Lasten des jeweiligen Antragstellers handelt, muss in Ermangelung von tauglichen Anknüpfungspunkten für die Bemessung des Auftragswertes und unter Heranziehung der soeben dargestellten Erwägungen der Sachverhalt unterstellt werden, welcher für die Antragstellerin am günstigsten ist, und dies ist das Anknüpfen an den für die Mindestgebühr maßgeblichen Auftragswert in Höhe von 80.000,- EUR (ebenso VK Bund, Beschluss vom 24.04.2015, VK 2 - 123/14).

  • VK Südbayern, 13.12.2016 - Z3-3-3194-1-45-11/16

    Ausschluss aus dem Prüfungssystem für die Lieferung von Oberbaumaterial

    (VK Bund, Beschluss vom 27.01.2015 - VK 2-123/14; Opitz, in: Eschenbruch/Opitz, a. a. O., § 24 Rn. 31; Greb/Müller, Kommentar zur SektVO, 2010, § 24 Rn. 38; Hänsel, in: Ziekow/Völlink, Vergaberecht, 2. Aufl. (2013), § 24 SektVO, Rn. 22).

    Zur Gewährleistung eines effektiven Rechtschutzes ist es daher geboten, beim Ausschluss aus einem Qualifizierungssystem die Anwendbarkeit des vierten Teils des GWB auch dann zu bejahen, wenn nicht festgestellt werden kann, ob der maßgebliche Schwellenwert erreicht ist (VK Bund, Beschluss vom 27.01.2015 - VK 2-123/14).

  • VK Bund, 17.02.2021 - VK 1-22/21

    Zulassungsverfahren

    Davon gehe ausweislich des 2. Erwägungsgrundes der Richtlinie 2007/66/EG auch der EU- Gesetzgeber aus, in dem u.a. ,,Prüfungssysteme" genannt seien, dieselbe Auffassung werde in Rechtsprechung (VK 2-123/14) und Literatur vertreten.

    Zwar sind die Vergabekammern für die Nachprüfung von Qualifizierungssystemen i.S.d. § 48 SektVO möglicherweise zuständig (so 2. VK Bund, Beschluss vom 27. Januar 2015, VK 2 - 123/14).

  • VK Bund, 25.08.2015 - VK 1-51/15

    Nachprüfungsverfahren: Winterdienstleistungen

    Dem steht auch nicht die Entscheidung der VK Bund vom 27. Januar 2015 (VK 2-123/14) zu Prüfungssystemen entgegen.
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