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VK Bund, 27.06.2011 - VK 3-68/11 |
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- EuGH, 11.06.2009 - C-300/07
Hans & Christophorus Oymanns - Richtlinie 2004/18/EG - Öffentliche Lieferaufträge …
Auszug aus VK Bund, 27.06.2011 - VK 3-68/11
a) Das Nachprüfungsverfahren ist vorliegend nach § 102 GWB eröffnet, da es sich beim Abschluss des geplanten Rabattvertrags um den Abschluss einer Rahmenvereinbarung nach § 4 VOL/A-EG handelt, die mit Abgabe der vertragsgegenständlichen Produkte an Versicherte der Ag zu einem späteren Zeitpunkt durch Einzelverträge ausgefüllt werden wird, die ihrerseits unter die Definition des öffentlichen Auftrags zu subsumieren sind, da die Ag öffentlicher Auftraggeber ist (EuGH, Urteil vom 11. Juni 2009 - Rs. C-300/07). - VK Bund, 15.06.2011 - VK 3-65/11
Rabattvertrag gemäß § 130a Abs. 8 SGB V für ausgewählte Wirkstoffe
Auszug aus VK Bund, 27.06.2011 - VK 3-68/11
Der Abschluss derartiger Rahmenvereinbarungen hat nach den Regeln zu erfolgen, die für die Vergabe öffentlicher Aufträge gelten, vgl. Art. 32 Abs. 2 der Richtlinie 2004/18/EG sowie § 4 VOL/A-EG (ausführlich hierzu 3. Vergabekammer des Bundes, Beschlüsse vom 10. Juni 2011, VK 3-59/11; vom 14. Juni 2011, VK 3-62/11; vom 15. Juni 2011, VK 3-65/11). - VK Bund, 14.06.2011 - VK 3-62/11
Rabattvertrag gemäß § 130a Abs. 8 SGB V für ausgewählte Wirkstoffe
Auszug aus VK Bund, 27.06.2011 - VK 3-68/11
Der Abschluss derartiger Rahmenvereinbarungen hat nach den Regeln zu erfolgen, die für die Vergabe öffentlicher Aufträge gelten, vgl. Art. 32 Abs. 2 der Richtlinie 2004/18/EG sowie § 4 VOL/A-EG (ausführlich hierzu 3. Vergabekammer des Bundes, Beschlüsse vom 10. Juni 2011, VK 3-59/11; vom 14. Juni 2011, VK 3-62/11; vom 15. Juni 2011, VK 3-65/11).
- VK Bund, 10.06.2011 - VK 3-59/11
Rabattvertrag gemäß § 130a Abs. 8 SGB V für ausgewählte Wirkstoffe
Auszug aus VK Bund, 27.06.2011 - VK 3-68/11
Der Abschluss derartiger Rahmenvereinbarungen hat nach den Regeln zu erfolgen, die für die Vergabe öffentlicher Aufträge gelten, vgl. Art. 32 Abs. 2 der Richtlinie 2004/18/EG sowie § 4 VOL/A-EG (ausführlich hierzu 3. Vergabekammer des Bundes, Beschlüsse vom 10. Juni 2011, VK 3-59/11; vom 14. Juni 2011, VK 3-62/11; vom 15. Juni 2011, VK 3-65/11). - OLG Düsseldorf, 17.01.2011 - Verg 3/11
Nachprüfung der Beschaffung von Grippeimpfstoff durch gesetzliche Krankenkassen
Auszug aus VK Bund, 27.06.2011 - VK 3-68/11
Die Frage, ob sich die Ag nach Sozialrecht überhaupt entschließen durfte, einen Rahmenvertrag über Schaumverbände zu vereinbaren, ist dem Vergaberecht vorgelagert und ggfs. durch die hierfür zuständigen Sozialgerichte zu überprüfen; für die vergaberechtliche Überprüfung zählt allein die Tatsache, dass sie diese Beschaffungsmaßnahme durchführt (3. Vergabekammer des Bundes, Beschluss vom 2. Dezember 2010, VK 3-120/10; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 17. Januar 2011, VII-Verg 3/11). - VK Bund, 02.12.2010 - VK 3-120/10
Rahmenvereinbarung über die Lieferung von saisonalem Grippeimpfstoff im …
Auszug aus VK Bund, 27.06.2011 - VK 3-68/11
Die Frage, ob sich die Ag nach Sozialrecht überhaupt entschließen durfte, einen Rahmenvertrag über Schaumverbände zu vereinbaren, ist dem Vergaberecht vorgelagert und ggfs. durch die hierfür zuständigen Sozialgerichte zu überprüfen; für die vergaberechtliche Überprüfung zählt allein die Tatsache, dass sie diese Beschaffungsmaßnahme durchführt (3. Vergabekammer des Bundes, Beschluss vom 2. Dezember 2010, VK 3-120/10; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 17. Januar 2011, VII-Verg 3/11). - OLG Düsseldorf, 17.02.2010 - Verg 42/09
Zulässigkeit einer Technologiewahl in der Ausschreibung von Leistungen
Auszug aus VK Bund, 27.06.2011 - VK 3-68/11
aa) Grundsätzlich ist die Ag als öffentlicher Auftraggeber zwar frei, ihren Beschaffungsbedarf zu definieren; sie hat sich nicht vorschreiben zu lassen, was sie zu beschaffen hat (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 17. Februar 2010, VII-Verg 42/09, und vom 22. Oktober 2009, Verg 25/09). - OLG Düsseldorf, 22.10.2009 - Verg 25/09
Zulässigkeit technischer Anforderungen in der Ausschreibung der apparativen …
Auszug aus VK Bund, 27.06.2011 - VK 3-68/11
aa) Grundsätzlich ist die Ag als öffentlicher Auftraggeber zwar frei, ihren Beschaffungsbedarf zu definieren; sie hat sich nicht vorschreiben zu lassen, was sie zu beschaffen hat (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 17. Februar 2010, VII-Verg 42/09, und vom 22. Oktober 2009, Verg 25/09).
- VK Bund, 02.07.2012 - VK 3-66/12
Gewährung von Rabatten bei der Versorgung mit Schaumverbänden
Aufgrund der Beschlüsse der Vergabekammer VK3-68/11, vom 16. Juni 2011, und VK3-71/11, vom 24. Juni 2011, wurde der Ag untersagt, die Zuschläge zu erteilen und bei fortbestehender Beschaffungsabsicht angehalten das Vergabeverfahren in den Stand vor Bekanntmachung zurückzuversetzen und entsprechend der Rechtsauffassung der Vergabekammer durchzuführen.Die Aufhebung des Ausschreibungsverfahrens der Antragsgegnerin aus dem Jahr 2011 (VK3- 68/11) durch die Vergabekammer ist kein ausreichendes Indiz für eine Wiederholungsgefahr, da das aktuelle Ausschreibungsverfahren unter vollständig anderen Rahmenbedingungen stattfand.