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   VK Bund, 27.07.2016 - VK 2-63/16   

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VK Bund, 27.07.2016 - VK 2-63/16 (https://dejure.org/2016,26168)
VK Bund, Entscheidung vom 27.07.2016 - VK 2-63/16 (https://dejure.org/2016,26168)
VK Bund, Entscheidung vom 27. Juli 2016 - VK 2-63/16 (https://dejure.org/2016,26168)
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Volltextveröffentlichungen (4)

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    Für Nachfragekartelle sind die Vergabekammern nicht zuständig!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • bbgundpartner.de PDF (Kurzinformation)

    Prüfung von Kartellrecht im Nachprüfungsverfahren

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Für Nachfragekartelle sind die Vergabekammern nicht zuständig! (VPR 2016, 272)

 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (14)

  • OLG Düsseldorf, 22.05.2002 - Verg 6/02

    Rechtsweg für Einwendungen eines Bieters gegen die Vergabe durch eine

    Auszug aus VK Bund, 27.07.2016 - VK 2-63/16
    Der Senat hält im Anschluss an die Rechtsprechung des OLG Düsseldorf (Beschluss vom 10.04.2002 - Verg 6/02) daran fest, dass im Hinblick auf eine geltend gemachte Verletzung kartellrechtlicher Vorschriften der Rechtsweg in das Nachprüfungs- und Beschwerdeverfahren nicht eröffnet ist (vgl. bereits Senat, Beschluss vom 30.01.2009 - L 21 KR 1/08 SFB).

    der Transparenz und der Gleichbehandlung sowie weitere ungeschriebene Vergaberegeln, wie z.B. das Gebot der Fairness im Vergabeverfahren (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 10.04.2002, a.a.O.; Summa/Kullack in: jurisPK-VergR, § 97 GWB, Rdn. 29, m.w.N.).

    Wie bereits das OLG Düsseldorf (Beschluss vom 10.04.2002, a.a.O.) ausgeführt hat, liegt die Bildung eines "Einkaufskonsortiums" zeitlich vor dem Beginn des eigentlichen Vergabeverfahrens und stellt sich mithin lediglich als eine vorbereitende Handlung, jedoch nicht als Verfahrenshandlung im Vergabeverfahren dar.

  • OLG Düsseldorf, 17.01.2011 - Verg 3/11

    Nachprüfung der Beschaffung von Grippeimpfstoff durch gesetzliche Krankenkassen

    Auszug aus VK Bund, 27.07.2016 - VK 2-63/16
    In Rechtsprechung (z.B. OLG Düsseldorf, Beschl. v. 17.1.2011, VII-Verg 3/11) und Literatur sei anerkannt, dass eine kartellrechtlich unzulässige Nachfragebündelung gegen das Mißbrauchsverbot des § 21 Abs. 1 Satz 3 VgV verstoßen könne.

    Dies gilt beispielsweise für die Frage, ob gesetzliche Krankenkassen sich trotz möglicherweise entgegenstehenden sozialrechtlichen Vorgaben im Einzelfall entschließen dürfen, überhaupt auszuschreiben; diese, dem Vergabeverfahren vorgelagerte Fragestellung ist durch die Sozialgerichte zu prüfen und wurde im konkreten Einzelfall auch tatsächlich durch die Sozialgerichte geprüft (vgl. zu diesem Sachverhalt, der sich im Rahmen einer Ausschreibung von Grippeimpfstoff in Sachsen- Anhalt gestellt hatte, 3. Vergabekammer des Bundes, Beschlusss vom 2. Dezember 2010 - VK 3-120/10 mit Hinweis auf das Aktenzeichen, unter dem dieser Vorgang beim Landessozialgericht Sachsen-Anhalt geführt worden war, bestätigt im Ergebnis durch OLG Düsseldorf, Beschluss vom 17.Januar 2011 nach § 118 GWB und vom 11. Mai 2011 in der Hauptsache, VII-Verg 3/11; vgl. zu einer parallelen Problematik der Ausschreibungsberechtigung nach Sozialrecht bei.

    Die Feststellung, ein bzw. mehrere öffentliche Auftraggeber hätten gegen § 1 GWB verstoßen, ist eben nicht einfach zu treffen (zum Gesichtspunkt der Einfachheit der Feststellung vgl. OLG Düsseldorf in Verfahren Grippeimpfstoff Sachsen-Anhalt, Beschlüsse vom 17. Januar 2011 und vom 11. Mai 2011 - VII-Verg 3/11).

  • OLG Düsseldorf, 27.06.2012 - Verg 7/12

    Zulässigkeit des Ausschlusses von Einwegspritzen mit feststehender Kanüle in der

    Auszug aus VK Bund, 27.07.2016 - VK 2-63/16
    Das OLG Düsseldorf habe in einer Entscheidung vom 27. Juni 2012 (Az.: Verg 7/12) deutlich gemacht, dass die Vergabekammer befugt sei, kartellrechtliche Verstöße festzustellen, wenn diese ohne zeitaufwändige Untersuchung einwandfrei festzustellen seien.

    Das OLG Düsseldorf habe eine solche Prüfzuständigkeit der Nachprüfungsinstanz jedenfalls in den Fällen anerkannt, in denen die kartellrechtlichen Verstöße des Auftraggebers ohne zeitaufwändige Untersuchung festzustellen seien (OLG Düsseldorf, Beschl. v. 27.6.2012, VII-Verg 7/12).

  • OLG Düsseldorf, 19.10.2011 - Verg 54/11

    Unzumutbarkeit von Ausschreibungsbedingungen

    Auszug aus VK Bund, 27.07.2016 - VK 2-63/16
    Höherrangige Rechtsgrundsätze stehen dem entgegen; auf eine parallele Fallgestaltung des "ungewöhnlichen Wagnisses", dessen Streichung in der VOL/A-EG durch die Rechtsprechung des OLG Düsseldorf nicht kompensationslos hingenommen wurde, sondern sehr überzeugend durch eine "Zumutbarkeitsgrenze" kompensiert wurde, kann verwiesen werden (z.B. OLG Düsseldorf,Beschluss vom 19. Oktober 2011 - Verg 54/11).
  • VK Bund, 20.03.2009 - VK 3-22/09

    Rabattvereinbarungen nach § 130 a Abs. 8 SGB V

    Auszug aus VK Bund, 27.07.2016 - VK 2-63/16
    Dennoch wäre eine solche Feststellung, wie die damalige 3. Vergabekammer des Bundes bereits im Jahr 2009 in einer Serie von Entscheidungen ausführlich begründet hatte (vgl. statt aller 3. Vergabekammer des Bundes, Beschluss vom 20. März 2009 - VK 3-22/09) und die von dem damals für sofortige Beschwerden im Bereich der gesetzlichen Krankenkassen zuständigen Landesozialgericht Nordrhein-Westfalen bestätigt worden waren (vgl. Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 28. April 2009 - L 21 KR 40/09 SFB), aus rechtsstaatlichen Überlegungen heraus höchst problematisch.
  • EuGH, 05.03.2009 - C-350/07

    Kattner Stahlbau - Wettbewerb - Art. 81 EG, 82 EG und 86 EG - Pflichtversicherung

    Auszug aus VK Bund, 27.07.2016 - VK 2-63/16
    Dies hat der EuGH für die Berufgenossenschaften unter Bezugnahme auf diese Rechtsprechung jüngst noch einmal ausdrücklich bestätigt (Urteil vom 05.03.2009 - Az.: C - 350/07).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 28.04.2009 - L 21 KR 40/09

    Eignungskriterium "Produktionskapazität" kein ungewöhnliches Wagnis!

    Auszug aus VK Bund, 27.07.2016 - VK 2-63/16
    Dennoch wäre eine solche Feststellung, wie die damalige 3. Vergabekammer des Bundes bereits im Jahr 2009 in einer Serie von Entscheidungen ausführlich begründet hatte (vgl. statt aller 3. Vergabekammer des Bundes, Beschluss vom 20. März 2009 - VK 3-22/09) und die von dem damals für sofortige Beschwerden im Bereich der gesetzlichen Krankenkassen zuständigen Landesozialgericht Nordrhein-Westfalen bestätigt worden waren (vgl. Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 28. April 2009 - L 21 KR 40/09 SFB), aus rechtsstaatlichen Überlegungen heraus höchst problematisch.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 30.01.2009 - L 21 KR 1/08

    Rahmenverträge begründen kein ungewöhnliches Wagnis!

    Auszug aus VK Bund, 27.07.2016 - VK 2-63/16
    Der Senat hält im Anschluss an die Rechtsprechung des OLG Düsseldorf (Beschluss vom 10.04.2002 - Verg 6/02) daran fest, dass im Hinblick auf eine geltend gemachte Verletzung kartellrechtlicher Vorschriften der Rechtsweg in das Nachprüfungs- und Beschwerdeverfahren nicht eröffnet ist (vgl. bereits Senat, Beschluss vom 30.01.2009 - L 21 KR 1/08 SFB).
  • EuGH, 16.03.2004 - C-264/01

    DIE WETTBEWERBSVORSCHRIFTEN DES EG-VERTRAGS HINDERN DIE DEUTSCHEN

    Auszug aus VK Bund, 27.07.2016 - VK 2-63/16
    Hinsichtlich der Krankenkassen der gesetzlichen Krankenversicherung in Deutschland hat der EuGH bereits explizit und unmissverständlich entschieden (Urteil vom 16.03.2004 - Az C-264/01), dass diese von dem Begriff des Unternehmens im Rahmen des gemeinschaftlichen Wettbewerbsrechts nicht erfasst werden, weil sie ohne die Möglichkeit der Einflussnahme ihren Mitgliedern im Wesentlichen die gleichen Pflichtleistungen zu gewähren hätten und zudem untereinander zu einer Art Solidargemeinschaft zusammengeschlossen seien.
  • LG Hannover, 15.06.2011 - 21 O 25/11

    Pharmaunternehmen können gegen Nachfragekartell vorgehen!

    Auszug aus VK Bund, 27.07.2016 - VK 2-63/16
    Das LG Hannover habe in einer zu Grippeschutzimpfungen ergangenen Entscheidung festgestellt, dass die Horizontalleitlinien der Europäischen Kommission auch auf die Nachfragebündelung durch Krankenkassen Anwendung finde (LG Hannover, Urt. v. 15.6.2011, 21 O 25/11).
  • VK Bund, 02.12.2010 - VK 3-120/10

    Rahmenvereinbarung über die Lieferung von saisonalem Grippeimpfstoff im

  • BGH, 19.12.2000 - X ZB 14/00

    Anrufung der Vergabekammer nach Abschluß des Vergabeverfahrens

  • EuGH, 11.07.2006 - C-205/03

    FENIN / Kommission - Rechtsmittel - Wettbewerb - Einrichtungen, die das spanische

  • VK Bund, 21.06.2016 - VK 2-45/16

    Angaben des Auftraggebers für die Kalkulation von Rabattverträgen

  • VK Sachsen, 12.04.2017 - 1/SVK/003-17

    Vergabe einer Abwasserbeseitigungskonzession: Wann besteht ein Zusammenhang mit

    So waren, entgegen der Auffassung der Antragstellerin insbesondere auch keine tiefgreifenden kartellrechtlichen Überlegungen anzustellen, da schon allein aus rechtsstaatlichen Überlegungen heraus die Feststellung eines Missbrauchs oder gar Verstoßes gegen das Kartellverbot in einem rein "summarischen" Nachprüfungsverfahren nach Auffassung der Vergabekammer als höchst problematisch einzuordnen ist (siehe dazu ausführlich VK Bund, Beschluss vom 21.09.2016 - VK 2-87/16; VK Bund, Beschluss vom 27.07.2016 - VK 2-63/16) Hierfür sind die Vergabekammer nach überwiegender Rechtsprechung nicht zuständig.
  • VK Bund, 27.07.2016 - VK 2-65/16

    Zusammenfassung des Bedarfs mehrerer Auftraggeber, Nachfragekartell

    Gegen die Parallelausschreibung richtet sich ein weiterer Nachprüfungsantrag der ASt (VK 2 - 63/16).

    Über beide Ausschreibungen hinweg, welche die ASt in den beiden Verfahren VK 2- 63/16 und VK 2-65/16 parallel angreift, haben aber die Ag die von der ASt geltend gemachte Ausschlusswirkung von Teilen des Marktes in der Folge insofern deutlich und richtigerweise dadurch relativiert, dass sie das Gebot der Losaufteilung, § 97 Abs. 4 S. 2 GWB, auf diese zusammengefasste Menge angewandt haben.

  • VK Bund, 05.12.2016 - VK 2-107/16

    Klinikpackungen als Liefergegenstand bei Rabattvertragsausschreibung

    Dies habe die erkennende Vergabekammer in Parallelverfahren bereits entschieden (Vergabekammer des Bundes, Beschl. v. 27. Juli 2016, VK 2-59/16 und VK 2-63/16).
  • VK Bund, 08.12.2016 - VK 1-108/16

    Anti-Grippeimpfstoffe

    Dieser Ansatz erscheint auch weiterhin sachgerecht (vgl. hierzu auch ausführlich VK Bund, Beschluss vom 27. Juli 2016, VK 2-63/16); insbesondere erfordert die Feststellung eines Einkaufskartells regelmäßig umfassende Ermittlungen und Marktbetrachtungen, so dass ein beschleunigtes Vorgehen im Nachprüfungsverfahren, wie es § 167 GWB vorschreibt, nicht mehr möglich wäre.
  • SG Reutlingen, 28.12.2017 - S 1 KR 2858/17

    Krankenversicherung - Ausschreibung von Verträgen über Versorgung mit

    Die Kammer folgt insoweit weder der Rechtsprechung der Vergabekammern des Bundes (Beschlüsse vom 02.04.2014 - VK 1 - 14/14 -, vom 17.04.2014 - VK 1 - 22/14 -, vom 21.06.2016 - VK 2 - 45/16 - und vom 27.07.2016 - VK 2 - 63/16) noch insoweit dem von der Ag vorgelegten Beschluss des Sozialgerichtes Freiburg vom 11.12.2017 (S 15 KR 4490/17 ER).
  • VG Schleswig, 14.11.2017 - 3 A 14/17

    Rettungsdienst; Kündigung des öffentlich-rechtlichen Rettungsdienstvertrags;

    Solche Streitigkeiten im Vorfeld einer evtl. Vergabe sind nicht von den Vergabekammern zu entscheiden (Bundeskartellamt Bonn, Vergabekammer des Bundes, Beschluss vom 27.07.2016, VK 2-63/16; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 10.03.2014, VII Verg 11/14).
  • VK Bund, 02.12.2016 - VK 2-105/16

    Klinikpackungen als Liefergegenstand bei Rabattvertragsausschreibung

    Dies habe die erkennende Vergabekammer in Parallelverfahren bereits entschieden (Vergabekammer des Bundes, Beschl. v. 27. Juli 2016, VK 2-59/16 und VK 2-63/16).
  • SG Wiesbaden, 20.12.2017 - S 17 KR 524/17

    Antrag auf die Gewährung einstweiligen Rechtsschutzes - Versorgung mit

    Abweichend von der Rechtsprechung des OLG Düsseldorf habe zudem die Vergabekammer Bund etwa mit Beschluss vom 27.07.2016 (VK 2-63/16) festgestellt, dass die Frage, ob gesetzliche Krankenkassen sich trotz möglicherweise entgegenstehender sozialrechtlicher Vorgaben im Einzelfall entschließen dürften, überhaupt auszuschreiben, als vorgelagerte Fragestellung durch die Sozialgericht zu prüfen sei (betraf: Ausschreibung von Grippeimpfstoffen).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 25.01.2018 - L 4 KR 16/18
    Denn die zuständige Vergabekammer könnte sich für die Prüfung des Streitgegenstandes ihrerseits für unzuständig halten (siehe exemplarisch: 2. Vergabekammer des Bundes, Beschluss vom 27. Juli 2016 - VK 2 - 63/16, juris).
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