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   VK Bund, 27.08.2018 - VK 2-74/18   

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https://dejure.org/2018,28072
VK Bund, 27.08.2018 - VK 2-74/18 (https://dejure.org/2018,28072)
VK Bund, Entscheidung vom 27.08.2018 - VK 2-74/18 (https://dejure.org/2018,28072)
VK Bund, Entscheidung vom 27. August 2018 - VK 2-74/18 (https://dejure.org/2018,28072)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • VERIS(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • Reguvis VergabePortal - Veris(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Über qualifiziertes Personal muss der Bieter erst zu Beginn der Arbeiten verfügen!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • vergabeblog.de (Entscheidungsbesprechung)

    Zu dem Zeitpunkt, zu dem der Bieter leistungsfähig sein muss

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • VK Bund, 03.06.2018 - VK 2-44/18

    Instandsetzung von Tragpfählen; Prognosefehler bei der Eignungsprüfung; fehlende

    Auszug aus VK Bund, 27.08.2018 - VK 2-74/18
    Die Kammer hat insofern in einem von einem anderen Unternehmen als der hiesigen ASt eingeleiteten beide Lose umfassenden, ersten Nachprüfungsverfahren zum Az. VK2-44/18, an dem neben der hiesigen Ag auch die hiesige Bg beteiligt war, bestandskräftig festgestellt, dass die auszuführenden Arbeiten zu rund 50% Unterwasserschweißarbeiten sind.

    Die Kammer untersagte der Ag in diesem Nachprüfungsverfahren VK2-44/18 mit bestandskräftigem Beschluss vom 3. Juni 2018, auf den hier im Einzelnen Bezug genommen wird, der Bg den dort vorgesehenen Zuschlag zu erteilen und gab der Ag auf, die Eignungsprüfung zu wiederholen.

    Insofern sei, anders als es die Ag in ihrer Erwiderung auf den Nachprüfungsantrag tue, nicht auf das erste Informationsschreiben vom 11. April 2018, sondern auf das nach der infolge des Beschlusses der Vergabekammer vom 3. Juni 2018 (VK2-44/18) wiederholten Eignungsprüfung mitgeteilte Wertungsergebnis abzustellen.

    Der Wettbewerb war auf den Beschluss der Vergabekammer vom 3. Juni 2018 (VK2-44/18) und den Maßgaben zur Wiederholung der Eignungsprüfung grundsätzlich wieder offen.

    Die Eignungsprognose ist im Nachprüfungsverfahren nur dahingehend überprüfbar, ob die Entscheidungsfindung im Hinblick auf die Prognose fehlerfrei erfolgt ist (vgl. bereits zu den Voraussetzungen im Einzelnen Beschluss der Vergabekammer vom 3. Juni 2018 zum Az. VK2-44/18).

    Es war somit nicht sachfremd, dass sich die Ag im Zuge der materiellen Eignungsprüfung gehalten sah, diese Angaben im Zuge der Aufklärung der Eignung anzufordern und zur Prüfung heranzuziehen (vgl. die dem hiesigen Nachprüfungsverfahren vorausgegangenen Beschlüsse der Vergabekammer vom 3. Juni 2018, VK2-44/18, sowie vom 3. August 2018, VK2-64/18).

    Diese Veranlassung hat die Ag in ihrem ersten Prüfvermerk vom 5. April 2018, der bereits Gegenstand des Nachprüfungsverfahrens VK2-44/18 war, dokumentiert.

    (e) Vor diesem Hintergrund hat die Ag den Maßgaben des Beschlusses der Vergabekammer vom 3. Juni 2018 (VK2-44/18) entsprochen.

    Vielmehr ging es darum, die Wiederholung der Eignungsprüfung infolge des Beschlusses der Vergabekammer vom 3. Juni 2018 im Verfahren VK2-44/18 zu vertreten, so dass sich die Verteidigung der Ag gegenüber der ebenfalls anwaltlich vertretenen ASt insoweit mit komplexen Sach- und Rechtsfragen auseinanderzusetzen hatte, ob.

  • VK Bund, 03.08.2018 - VK 2-64/18

    Eignungsprüfung; ausreichend Personal für Spezialbauarbeiten

    Auszug aus VK Bund, 27.08.2018 - VK 2-74/18
    Es war somit nicht sachfremd, dass sich die Ag im Zuge der materiellen Eignungsprüfung gehalten sah, diese Angaben im Zuge der Aufklärung der Eignung anzufordern und zur Prüfung heranzuziehen (vgl. die dem hiesigen Nachprüfungsverfahren vorausgegangenen Beschlüsse der Vergabekammer vom 3. Juni 2018, VK2-44/18, sowie vom 3. August 2018, VK2-64/18).

    Dass die Ag daneben keinen eigenen Prüfansatz entwickelt hat, sondern vorrangig die Angaben der Bg aufgegriffen und nachgeprüft hat, stellt nicht nur keinen Beurteilungsfehler dar, sondern entspricht im Gegenteil dem in § 15 Abs. 1 Nr. 1 VOB/A-EU für die Eignungsaufklärung vorgesehenen Ablauf, wonach der Auftraggeber erst einmal den Bieter hört, indem er Aufklärung von ihm verlangt, und seine Prüfung sodann auf die Einlassungen des Bieters stützt (vgl. Beschluss der Kammer vom 3. August 2018, VK2-64/18).

    Anhaltspunkte für einen Verstoß gegen das Nachverhandlungsverbot liegen danach nicht vor (vgl. Beschluss der Kammer vom 3. August 2018, VK2-64/18 zum Los 1).

  • OLG Düsseldorf, 04.02.2013 - Verg 52/12

    Maßgeblicher Zeitpunkt für die Erfüllung der Eignungskriterien

    Auszug aus VK Bund, 27.08.2018 - VK 2-74/18
    Grundsätzlich ist es für die Prüfung der Eignung erforderlich, dass belastbare Umstände vorliegen, die die Prognose rechtfertigen, der Bieter sei in der Lage, das zur Auftragsausführung erforderliche Personal rechtzeitig einzustellen (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 4. Februar 2013, Az.: VII-Verg 52/12, dort unter Ziff. II.1. m.w.N.).
  • OLG Düsseldorf, 23.12.2014 - Verg 37/13

    Zulässigkeit der isolierten Beschwerde gegen die Kostenentscheidung im Verfahren

    Auszug aus VK Bund, 27.08.2018 - VK 2-74/18
    Ob die Hinzuziehung eines Verfahrensbevollmächtigten des öffentlichen Auftraggebers notwendig ist, hängt von den Umständen des Einzelfalles ab (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 23. Dezember 2014, Az.: VII-Verg 37/13).
  • OLG Düsseldorf, 02.12.2009 - Verg 39/09

    Prüfung der Vergabe zur "Wiedererrichtung Berliner Stadtschloss/Bau des

    Auszug aus VK Bund, 27.08.2018 - VK 2-74/18
    vom 2. Dezember 2009, Az.: VII-Verg 39/09, Rdnr. 89 sowie Beschluss vom 17. Februar 2016, Az.: VII-Verg 37/14, Rdnr. 41, jeweils zit. nach juris).
  • OLG Düsseldorf, 17.02.2016 - Verg 37/14

    Ausschließung eines Angebots wegen Versäumung der Frist zur Vorlage von

    Auszug aus VK Bund, 27.08.2018 - VK 2-74/18
    vom 2. Dezember 2009, Az.: VII-Verg 39/09, Rdnr. 89 sowie Beschluss vom 17. Februar 2016, Az.: VII-Verg 37/14, Rdnr. 41, jeweils zit. nach juris).
  • OLG Düsseldorf, 12.06.2019 - Verg 52/18

    Überprüfung der Eignung eines Bieters im Vergabenachprüfungsverfahren

    Die sofortige Beschwerde der Antragstellerin vom 10. September 2018 gegen den Beschluss der 2. Vergabekammer des Bundes vom 27. August 2018 (VK 2 - 74/18) wird zurückgewiesen.

    Die Vergabekammer hat mit Beschluss vom 27. August 2018 (VK 2 - 74/18) den Nachprüfungsantrag zurückgewiesen.

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