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   VK Bund, 29.01.2015 - VK 2-117/14   

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https://dejure.org/2015,3708
VK Bund, 29.01.2015 - VK 2-117/14 (https://dejure.org/2015,3708)
VK Bund, Entscheidung vom 29.01.2015 - VK 2-117/14 (https://dejure.org/2015,3708)
VK Bund, Entscheidung vom 29. Januar 2015 - VK 2-117/14 (https://dejure.org/2015,3708)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • VERIS(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • Reguvis VergabePortal - Veris(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Änderungen aufgrund von Bieterfragen machen die Ausschreibung nicht intransparent!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • bundesanzeiger-verlag.de (Kurzinformation)

    Nachträgliche Korrektur der Vergabeunterlagen anlässlich von Bieterfragen zulässig!

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Nachträgliche Korrektur der Vergabeunterlagen zulässig? (VPR 2015, 157)

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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (22)

  • OLG Düsseldorf, 25.03.2013 - Verg 6/13

    Anforderungen an die Ausschreibung der Beschaffung von Arzneimitteln durch

    Auszug aus VK Bund, 29.01.2015 - VK 2-117/14
    Eine unionsrechtliche oder nationale Regelung zur Einschränkung des Beschaffungsbedarfs besteht nicht; die Ag sind als gesetzliche Krankenkassen in ihrer Entscheidungsfindung, was sie beschaffen, grundsätzlich frei (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 25. März 2013, VII-Verg 6/13).

    Auch bei Critical-Dose-Drugs wird eine Umstellungsmöglichkeit des Patienten und damit ein existierendes Wettbewerbsverhältnis anerkannt (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 25. März 2013, VII-Verg 6/13).

  • OLG Düsseldorf, 24.09.2014 - Verg 17/14

    Preis als ausschließliches Zuschlagskriterium zulässig!

    Auszug aus VK Bund, 29.01.2015 - VK 2-117/14
    (1) Den Ag steht bei der Definition ihres Beschaffungsbedarfs eine durch die Nachprüfungsinstanzen nur eingeschränkt überprüfbare Bestimmungsfreiheit zu (st. Rspr; vgl. OLG Düsseldorf Beschlüsse vom 17. Februar 2010, VII-Verg 42/09, 24. September 2014, VII-Verg 17/14, 1. August 2012, VII-Verg 10/12; 27. Juni 2012, VII- Verg 7/12; 8. Juni 2011, VII-Verg 2/11; 15. Juni 2010, VII-Verg 10/10; 3. März 2010, VII-Verg 46/09; 22. Oktober 2009, VII-Verg 25/09).
  • VK Bund, 26.10.2012 - VK 2-107/12

    Arzneimittel-Rahmenrabattverträge gemäß § 130a Abs. 8 SGB V

    Auszug aus VK Bund, 29.01.2015 - VK 2-117/14
    Ziel des § 8 EG Abs. 1 VOL/A ist es zu gewährleisten, dass die Angebote aller Bieter vergleichbar sind, was wiederum unabdingbare Voraussetzung für eine faire und transparente Entscheidung über den Zuschlag ist (2. VK Bund, Beschlüsse vom 26.Oktober 2012, VK 2 - 104/12 und VK 2 - 107/12; 3. VK Bund, Beschluss vom 28. Oktober 2009, VK 3 - 187/09).
  • OLG Düsseldorf, 29.07.2015 - Verg 12/15

    Zulässigkeit der indikationsbezogenen wirkstoffübergreifenden Ausschreibung von

    Die sofortige Beschwerde der Antragstellerin vom 13.02.2015 gegen den Beschluss der 2. Vergabekammer des Bundes vom 30. Januar 2015, VK 2 - 117/14, wird zurückgewiesen.

    Die Antragstellerin beantragt, 1. den Beschluss der 2. Vergabekammer des Bundes vom 29.01.2015, VK 2 - 117/14, aufzuheben und die Antragsgegnerinnen zu verpflichten, das Vergabeverfahren für die Fachlose C, K, L und M des Teilloses 1 in den Stand vor Eintritt der Rechtsverletzungen zurückzuversetzen und unter Beachtung der Rechtsauffassung des Senats zu wiederholen.

  • VK Bund, 11.05.2017 - VK 2-48/17

    Rabattvertrag Röntgenkontrastmittel; Gewichtung anhand historischer Zahlen;

    (3) Hinzu kommt, dass die Ag die Ausschreibung nicht so ausrichten mussten, dass sich jedes in Frage kommende pharmazeutische Unternehmen durch eine Angebotsabgabe optimal am Vergabeverfahren beteiligen kann (2. VK Bund, Beschluss vom 29. Januar 2015, VK2-117/14).
  • VK Sachsen, 30.08.2016 - 1/SVK/016-16

    Wann darf produktspezifisch ausgeschrieben werden?

    Ebenso wenig muss ein Auftraggeber seine Ausschreibung so ausrichten, dass jedes in Frage kommende branchenspezifische Unternehmen sich durch eine Angebotsabgabe am Vergabeverfahren beteiligen kann (VK Bund, B. v. 29.01.2015 - VK 2-117/14).
  • VK Bund, 30.01.2015 - VK 2-115/14

    Nachprüfungsverfahren: Kontrastmittel

    Die Ag sind angesichts von nur zwei Konkurrenzprodukten gehalten, das Fachlos für beide Produkte zu öffnen (anders verhält es sich im Parallelverfahren VK 2-117/14, wo die dortige Antragstellerin zwar ebenfalls aufgrund einer Mindestbedingung bezüglich der geforderten Anwendungsgebiete nicht am Wettbewerb für ein Los teilnehmen konnte, aber diverse Marktteilnehmer die Mindestbedingungen bedienen konnten, so dass ausreichend Wettbewerb gesichert ist; zu einer der vorliegenden Situation vergleichbaren Konstellation mit Bezug auf Packungsgrößen vgl. aber 3. Vergabekammer des Bundes, Beschluss vom 21. September 2012, VK 3-102/12).
  • VK Bund, 25.07.2016 - VK 2-59/16

    Wertungsvorgaben bei Rabattvertragsausschreibungen

    a) Der Nachprüfungsantrag ist insoweit unbegründet, als die ASt fordert, beim Wirtschaftlichkeitsvergleich die unterschiedlichen Iod-Konzentrationen der für das Fachlos K in der 2. Konzentration in Betracht kommenden Röntgenkontrastmittel (350 mg/ml bzw. 370 mg/ml) einen Korrekturfaktor von ca. 5 % zugunsten höher konzentrierter Mittel einzustellen (so auch schon 2. VK Bund, Beschl. v. 30. Januar 2015, VK2-115/14 und nachfolgend OLG Düsseldorf, Beschl. v. 17. Juni 2015, VII- Verg 13/15; ebenso im damaligen Parallelverfahren 2. VK Bund, Beschl. v. 29. Januar 2015, VK2-117/14; nachfolgend OLG Düsseldorf, Beschl. v. 29. Juli 2015, VII-Verg 12/15).
  • VK Westfalen, 27.10.2023 - VK 1-31/23

    Vorgabe einer Nutzschichtdicke: Keine produktneutrale Ausschreibung!

    Ebenso wenig muss ein öffentlicher Auftraggeber seine Ausschreibung so ausrichten, dass jedes in Frage kommende Unternehmen sich durch eine Angebotsabgabe am Vergabeverfahren beteiligen kann (vgl. VK Bund, Beschluss vom 29.01.2015 - VK 2-117/14).
  • VK Bund, 25.07.2016 - VK 2-61/16

    Wertungsvorgaben bei Rabattvertragsausschreibungen

    a) Der Nachprüfungsantrag ist insoweit unbegründet, als die ASt fordert, beim Wirtschaftlichkeitsvergleich die unterschiedlichen Iod-Konzentrationen der für das Fachlos K in der 2. Konzentration in Betracht kommenden Röntgenkontrastmittel (350 mg/ml bzw. 370 mg/ml) einen Korrekturfaktor von ca. 5 % zugunsten höher konzentrierter Mittel einzustellen (so auch schon 2. VK Bund, Beschl. v. 30. Januar 2015, VK2-115/14 und nachfolgend OLG Düsseldorf, Beschl. v. 17. Juni 2015, VII- Verg 13/15; ebenso im damaligen Parallelverfahren 2. VK Bund, Beschl. v. 29. Januar 2015, VK2-117/14; nachfolgend OLG Düsseldorf, Beschl. v. 29. Juli 2015, VII-Verg 12/15).
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