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   VK Bund, 30.01.2015 - VK 2-115/14   

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https://dejure.org/2015,3711
VK Bund, 30.01.2015 - VK 2-115/14 (https://dejure.org/2015,3711)
VK Bund, Entscheidung vom 30.01.2015 - VK 2-115/14 (https://dejure.org/2015,3711)
VK Bund, Entscheidung vom 30. Januar 2015 - VK 2-115/14 (https://dejure.org/2015,3711)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • VERIS(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • Reguvis VergabePortal - Veris(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Wann sind die in einem Fachlos zusammengefassten Wirkstoffe "vergleichbar"?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä. (2)

  • vergabeblog.de (Entscheidungsbesprechung)

    Unterschiedliche Fristberechnung: Nichtabhilfe der Rüge und Vorabinformation

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Wann sind die in einem Fachlos zusammengefassten Wirkstoffe "vergleichbar"? (VPR 2015, 187)

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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (21)

  • OLG Düsseldorf, 27.06.2012 - Verg 7/12

    Zulässigkeit des Ausschlusses von Einwegspritzen mit feststehender Kanüle in der

    Auszug aus VK Bund, 30.01.2015 - VK 2-115/14
    Solange er dabei nicht - offen oder versteckt - ein bestimmtes Produkt bevorzugt (und andere Anbieter diskriminiert), ist er bei dieser Bestimmung im Grundsatz weitgehend frei (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 27. Juni 2012, VII-Verg 7/12).

    Des Weiteren muss die Begründung nachvollziehbar sein (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 27. Juni 2012, VII-Verg 7/12; Beschluss vom 17.Februar 2010, VII-Verg 42/09; Beschluss vom 03. März 2010, VII-Verg 46/09; vgl. auch OLG München, Beschluss vom 09. September.

  • OLG Düsseldorf, 25.03.2013 - Verg 6/13

    Anforderungen an die Ausschreibung der Beschaffung von Arzneimitteln durch

    Auszug aus VK Bund, 30.01.2015 - VK 2-115/14
    Im Ansatz ist festzustellen, dass die konkrete Ausgestaltung des Loszuschnitts Ausfluss der Bestimmungsfreiheit des öffentlichen Auftraggebers hinsichtlich des Beschaffungsgegenstands und der Bedingungen für die Auftragsvergabe ist (so schon OLG Düsseldorf, Beschluss vom 25. März 2013, VII-Verg 6/13, zu einem Critical-Dose- Wirkstoff).

    Infolgedessen war die Ausschreibung in einer Weise ausgestaltet, die miteinander vergleichbare Angebote erwarten ließ (vgl. zu diesen, vom OLG Düsseldorf aufgestellten Grundsätzen OLG Düsseldorf, Beschluss vom 25. März 2013, VII-Verg 6/13).

  • BGH, 03.11.1976 - VIII ZR 140/75

    Zugang einer Willenserklärung bei Zustellung durch die Post

    Auszug aus VK Bund, 30.01.2015 - VK 2-115/14
    Zugegangen ist eine Willenserklärung dann, wenn sie so in den Bereich des Empfängers gelangt ist, dass dieser unter normalen Verhältnissen die Möglichkeit hat, vom Inhalt der Erklärung Kenntnis zu nehmen (vgl. BGH, Urteil vom 26. November 1997, VIII ZR 22/97; BGH, Urteil vom 3. November 1976, VIII ZR 140/75).

    Daher ist auch bei einer Übermittlung per Telefax auf den Zeitpunkt abzustellen, in dem sich der Empfänger nach den Gepflogenheiten der Verkehrsanschauung Kenntnis vom Inhalt der Willenserklärung verschaffen konnte (vgl. BGH, Urteil vom 3. November 1976, VIII ZR 140/75).

  • VK Bund, 29.01.2015 - VK 2-117/14

    Nachprüfungsverfahren: Kontrastmittel

    Auszug aus VK Bund, 30.01.2015 - VK 2-115/14
    Die Ag sind angesichts von nur zwei Konkurrenzprodukten gehalten, das Fachlos für beide Produkte zu öffnen (anders verhält es sich im Parallelverfahren VK 2-117/14, wo die dortige Antragstellerin zwar ebenfalls aufgrund einer Mindestbedingung bezüglich der geforderten Anwendungsgebiete nicht am Wettbewerb für ein Los teilnehmen konnte, aber diverse Marktteilnehmer die Mindestbedingungen bedienen konnten, so dass ausreichend Wettbewerb gesichert ist; zu einer der vorliegenden Situation vergleichbaren Konstellation mit Bezug auf Packungsgrößen vgl. aber 3. Vergabekammer des Bundes, Beschluss vom 21. September 2012, VK 3-102/12).
  • VK Bund, 29.01.2015 - VK 2-119/14

    Nachprüfungsverfahren: Kontrastmittel

    Auszug aus VK Bund, 30.01.2015 - VK 2-115/14
    Gewünscht ist, dass sich die abzuschließenden Rahmenverträge möglichst gut durchsetzen, was umso besser gewährleistet ist, wenn das bisherige Bestellverhalten der Ärzte auch als ein Faktor aufgenommen wird (vgl. ausführlich zu dem Aspekt des bisherigen Beschaffungsverhaltens der Ärzte die Entscheidung der 2. Vergabekammer vom 29. Januar 2015 im Parallelverfahren VK 2-119/14).
  • VK Bund, 21.09.2012 - VK 3-102/12

    Abschluss von Rabattvereinbarungen zu Arzneimitteln gem. § 130 a Abs. 8 SGB V für

    Auszug aus VK Bund, 30.01.2015 - VK 2-115/14
    Die Ag sind angesichts von nur zwei Konkurrenzprodukten gehalten, das Fachlos für beide Produkte zu öffnen (anders verhält es sich im Parallelverfahren VK 2-117/14, wo die dortige Antragstellerin zwar ebenfalls aufgrund einer Mindestbedingung bezüglich der geforderten Anwendungsgebiete nicht am Wettbewerb für ein Los teilnehmen konnte, aber diverse Marktteilnehmer die Mindestbedingungen bedienen konnten, so dass ausreichend Wettbewerb gesichert ist; zu einer der vorliegenden Situation vergleichbaren Konstellation mit Bezug auf Packungsgrößen vgl. aber 3. Vergabekammer des Bundes, Beschluss vom 21. September 2012, VK 3-102/12).
  • OLG Düsseldorf, 01.08.2012 - Verg 10/12

    Voraussetzungen der Ausnahme vom Vergaberecht wegen überwiegender

    Auszug aus VK Bund, 30.01.2015 - VK 2-115/14
    Die Bestimmung des Beschaffungsgegenstands muss willkürfrei erfolgt sein und andere Wirtschaftsteilnehmer dürfen dadurch nicht diskriminiert werden (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 01. August 2012, VII-Verg 10/12).
  • OLG Düsseldorf, 03.03.2010 - Verg 46/09

    Ausschluss eines Angebots wegen unvollständiger Angaben und Abweichungen von den

    Auszug aus VK Bund, 30.01.2015 - VK 2-115/14
    Des Weiteren muss die Begründung nachvollziehbar sein (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 27. Juni 2012, VII-Verg 7/12; Beschluss vom 17.Februar 2010, VII-Verg 42/09; Beschluss vom 03. März 2010, VII-Verg 46/09; vgl. auch OLG München, Beschluss vom 09. September.
  • OLG Düsseldorf, 17.02.2010 - Verg 42/09

    Zulässigkeit einer Technologiewahl in der Ausschreibung von Leistungen

    Auszug aus VK Bund, 30.01.2015 - VK 2-115/14
    Des Weiteren muss die Begründung nachvollziehbar sein (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 27. Juni 2012, VII-Verg 7/12; Beschluss vom 17.Februar 2010, VII-Verg 42/09; Beschluss vom 03. März 2010, VII-Verg 46/09; vgl. auch OLG München, Beschluss vom 09. September.
  • OLG München, 09.09.2010 - Verg 10/10

    Vergabeverfahren: Abweichung von den zwingenden Vorgaben des

    Auszug aus VK Bund, 30.01.2015 - VK 2-115/14
    2010, Verg 10/10).
  • OLG Düsseldorf, 05.11.2014 - Verg 20/14

    Zulässigkeit eines Vergabenachprüfungsantrags eines potentiellen

  • VK Bund, 02.12.2010 - VK 3-120/10

    Rahmenvereinbarung über die Lieferung von saisonalem Grippeimpfstoff im

  • VK Bund, 15.01.2010 - VK 1-227/09

    Abschluss einer Rahmenvereinbarung über die Lieferung von saisonalen

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 03.09.2009 - L 21 KR 51/09

    Wichtige Entscheidung für Apotheker und Patienten

  • BGH, 03.06.1987 - IVa ZR 292/85

    Rechtzeitigkeit der Einlegung eines Rechtsmittels per Telex; Beendigung der

  • OLG Düsseldorf, 22.10.2008 - 27 U 2/08

    Zuständigkeit der Sozialgerichte bei Unterlassungsklage

  • VK Bund, 15.08.2008 - VK 3-107/08

    Rabattvereinbarung im Sinne des § 130 a Abs. 8 SGB V

  • BGH, 07.12.1994 - VIII ZR 153/93

    Beweiskraft des Sendeberichts bei Streit über den Zugang eines Telefaxschreibens

  • BGH, 26.11.1997 - VIII ZR 22/97

    Zeitpunkt des Zugangs einer per Einschreiben abgesandten, auf dem Postamt

  • EuGH, 28.01.2010 - C-406/08

    Uniplex (UK) - Richtlinie 89/665/EWG - Nachprüfungsverfahren im Rahmen der

  • EuGH, 11.06.2009 - C-300/07

    Hans & Christophorus Oymanns - Richtlinie 2004/18/EG - Öffentliche Lieferaufträge

  • OLG Düsseldorf, 29.07.2015 - Verg 13/15

    Anforderungen an Beschaffung von Kontrastmittel zur Verwendung in radiologischen

    Die sofortige Beschwerde der Antragstellerin vom 13.02.2015 gegen den Beschluss der 2. Vergabekammer des Bundes vom 30. Januar 2015, VK 2 - 115/14, wird zurückgewiesen.

    Die Antragstellerin beantragt, 1. Den Beschluss der 2. Vergabekammer des Bundes vom 30.01.2015, VK 2 - 115/14, aufzuheben und die Antragsgegnerinnen zu verpflichten, das Vergabeverfahren für die Fachlose C, D, I, K und L des Teilloses 1 aufzuheben, hilfsweise, das Vergabeverfahren für die Fachlose C, D, I, K und L des.

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 09.12.2021 - L 16 KR 868/18

    Vergütungsanspruch von Großhändlern für die Belieferung von Ärzten mit

    Hinsichtlich der sozialrechtlichen Befugnis solch exklusiver Verträge sage das Vergabeverfahren auch nach Auffassung der 2. Vergabekammer des Bundes nichts aus (Beschluss vom 30.01.2015 - VK 2 - 115/14).
  • VK Bund, 25.07.2016 - VK 2-59/16

    Wertungsvorgaben bei Rabattvertragsausschreibungen

    a) Der Nachprüfungsantrag ist insoweit unbegründet, als die ASt fordert, beim Wirtschaftlichkeitsvergleich die unterschiedlichen Iod-Konzentrationen der für das Fachlos K in der 2. Konzentration in Betracht kommenden Röntgenkontrastmittel (350 mg/ml bzw. 370 mg/ml) einen Korrekturfaktor von ca. 5 % zugunsten höher konzentrierter Mittel einzustellen (so auch schon 2. VK Bund, Beschl. v. 30. Januar 2015, VK2-115/14 und nachfolgend OLG Düsseldorf, Beschl. v. 17. Juni 2015, VII- Verg 13/15; ebenso im damaligen Parallelverfahren 2. VK Bund, Beschl. v. 29. Januar 2015, VK2-117/14; nachfolgend OLG Düsseldorf, Beschl. v. 29. Juli 2015, VII-Verg 12/15).
  • VK Bund, 25.07.2016 - VK 2-61/16

    Wertungsvorgaben bei Rabattvertragsausschreibungen

    a) Der Nachprüfungsantrag ist insoweit unbegründet, als die ASt fordert, beim Wirtschaftlichkeitsvergleich die unterschiedlichen Iod-Konzentrationen der für das Fachlos K in der 2. Konzentration in Betracht kommenden Röntgenkontrastmittel (350 mg/ml bzw. 370 mg/ml) einen Korrekturfaktor von ca. 5 % zugunsten höher konzentrierter Mittel einzustellen (so auch schon 2. VK Bund, Beschl. v. 30. Januar 2015, VK2-115/14 und nachfolgend OLG Düsseldorf, Beschl. v. 17. Juni 2015, VII- Verg 13/15; ebenso im damaligen Parallelverfahren 2. VK Bund, Beschl. v. 29. Januar 2015, VK2-117/14; nachfolgend OLG Düsseldorf, Beschl. v. 29. Juli 2015, VII-Verg 12/15).
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