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   VK Bund, 31.10.2016 - VK 1-90/16   

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https://dejure.org/2016,55904
VK Bund, 31.10.2016 - VK 1-90/16 (https://dejure.org/2016,55904)
VK Bund, Entscheidung vom 31.10.2016 - VK 1-90/16 (https://dejure.org/2016,55904)
VK Bund, Entscheidung vom 31. Oktober 2016 - VK 1-90/16 (https://dejure.org/2016,55904)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • VERIS(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • Reguvis VergabePortal - Veris(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Losaufteilung würde Bieter nicht besser stellen: Nachprüfungsantrag unbegründet!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • vergabeblog.de (Entscheidungsbesprechung)

    Auf das Gebot zur Bildung von (mengenmäßigen) Teillosen kann sich nur der Bieter berufen, den es betrifft

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • VK Bund, 31.05.2016 - VK 1-34/16

    Abschluss eines Rahmenvertrages über Gebäudereinigung

    Auszug aus VK Bund, 31.10.2016 - VK 1-90/16
    Diesbezüglich wandte sich zunächst ein Bieter im Wege des Nachprüfungsverfahrens erfolgreich gegen eine unterbliebene Unterteilung des fraglichen Auftrags in Fachlose, und zwar Unterhaltsreinigung einerseits und Fensterreinigung andererseits; die Vergabekammer ordnete für den Fall fortbestehender Beschaffungsansicht seitens der Ag die Zurückversetzung des Vergabeverfahrens in den Stand vor Bekanntmachung sowie die erneute Entscheidung über eine Fachlosaufteilung an (vgl. VK Bund, Beschluss vom 31. Mai 2016, VK 1-34/16).
  • OLG Düsseldorf, 21.03.2012 - Verg 92/11

    Anforderungen an die Vergabe des Abschleppens, Versetzen und Verwahrens

    Auszug aus VK Bund, 31.10.2016 - VK 1-90/16
    Diesen Unternehmen soll somit die Chance gegeben werden, überhaupt ein Angebot abgeben zu können und sich damit am Wettbewerb zumindest um Teile des Gesamtauftrags beteiligten zu können (vgl. zum Ganzen auch OLG Düsseldorf, Beschluss vom 21. März 2012, VII-Verg 92/11).
  • BVerfG, 29.07.2004 - 2 BvR 2248/03

    Zu den Anforderungen an die Antragsbefugnis im vergaberechtlichen

    Auszug aus VK Bund, 31.10.2016 - VK 1-90/16
    Mit Blick auf die Rechtsprechung zur Antragsbefugnis, dass eine Überspannung ihrer Voraussetzungen nicht zu einer Verkürzung des Rechtsschutzes führen darf (vgl. nur BVerfG, Beschluss vom 29. Juli 2004, 2 BvR 2248/03), geht die Vergabekammer jedoch noch von dem Drohen eines möglichen Schadens im Sinne der nach § 160 Abs. 2 Satz 2 GWB bzw. § 107 Abs. 2 Satz 2 GWB a.F. und damit von der Antragsbefugnis der ASt aus.
  • VK Südbayern, 30.03.2017 - Z3-3-3194-1-04-02/17

    Abweichung von langjähriger Übung muss besonders begründet werden!

    Ist ein Bieter aufgrund eigener Kapazitäten in der Lage, die ausgeschriebenen Leistungen insgesamt zu erbringen, und damit in der Lage, auf die Fachlose jeweils ein Angebot abzugeben, hätte er durch eine Losaufteilung keine besseren Chancen auf Erteilung des Zuschlags für den Gesamtauftrag oder Teilen davon (VK Bund, Beschluss vom 31.10.2016 - VK 1-90/16, IBRRS 2017, 1050 = VPRRS 2017, 0102).*).

    Ist ein Bieter aufgrund eigener Kapazitäten in der Lage, die ausgeschriebenen Leistungen insgesamt zu erbringen, und damit in der Lage, auf die Fachlose jeweils ein Angebot abzugeben, hätte er durch eine Losaufteilung keine besseren Chancen auf Erteilung des Zuschlags für den Gesamtauftrag oder Teilen davon (VK Bund, Beschluss vom 31.10.2016 - VK 1-90/16, IBRRS 2017, 1050 = VPRRS 2017, 0102.*).

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