Rechtsprechung
   VK Düsseldorf, 31.10.2005 - VK-30/2005-B   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,19999
VK Düsseldorf, 31.10.2005 - VK-30/2005-B (https://dejure.org/2005,19999)
VK Düsseldorf, Entscheidung vom 31.10.2005 - VK-30/2005-B (https://dejure.org/2005,19999)
VK Düsseldorf, Entscheidung vom 31. Oktober 2005 - VK-30/2005-B (https://dejure.org/2005,19999)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • nrw.de PDF

    §§ 8 Nr. 2 Abs. 1 und Nr. 3 VOB/A; § 8 Nr. 5 c VOB/A; § 17 a Nr. 3 Abs. 1 i.V.m. § 17 Nr. 1 Abs. 2 VOB/A; § 25 Nr. 1 Abs. 2 VOB/A; § 97 Abs. 7 GWB, § 107 Abs. 2 und 3 GWB
    Vergabeverfahren Elektroinstallation, Blitzschutz

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Darlegung des Vorliegens einer Meinungsverschiedenheit als Nachweis für eine schwere Verfehlung im Vergaberecht; Auslegung des Begriffs der schweren Verfehlung; Erfordernis der Bekanntmachung der verlangten Nachweise für die Beurteilung der Eignung des Bieters bei ...

  • oeffentliche-auftraege.de PDF

    Eignung: schwere Verfehlung (Grundsätze)

  • VERIS(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Ausschluss wegen schwerer Verfehlung bei zivilrechtl. Streitigkeiten?

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Ausschluss wegen schwerer Verfehlung bei zivilrechtlichen Streitigkeiten? (IBR 2006, 1324)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Frankfurt, 20.07.2004 - 11 Verg 6/04

    Vergabeverfahren: Ermessensspielraum bei Angebotsausschluß wegen schwerer

    Auszug aus VK Düsseldorf, 31.10.2005 - VK-30/05
    Überdies wäre letztlich zudem erforderlich gewesen, den Ausschluss der Antragstellerin wegen der angenommenen Unzuverlässigkeit im Einzelnen zu dokumentieren und die Gründe im Vergabeprotokoll darzustellen (vgl. OLG Frankfurt, Beschl. vom 20.07.2004; AZ: 11 Verg 6/04).
  • OLG Frankfurt, 16.05.2000 - 11 Verg 1/99

    Vergabeverfahren: Selbständige Kostenanfechtung nach Hauptsacheerledigung;

    Auszug aus VK Düsseldorf, 31.10.2005 - VK-30/05
    Zwingend ist jedoch, dass der Hauptunternehmer noch wesentliche Teile der Bauleistung (ca. ein Drittel) im eigenen Betrieb ausführt (vgl. OLG Frankfurt Beschl. vom 16.05.2000, AZ: 11 Verg 1/99).
  • BGH, 18.02.2003 - X ZB 43/02

    Zulässigkeit einer Vorlage; Anfechtbarkeit der Aufhebung einer Ausschreibung

    Auszug aus VK Düsseldorf, 31.10.2005 - VK-30/05
    (vgl. BGH. Beschl. vom 18.02.2003, AZ: X ZB 43/02).
  • VK Bund, 11.10.2004 - VK 1-174/04

    Ingenieurtechnische Bearbeitung der Schallschutzmaßnahmen im Umfeld des

    Auszug aus VK Düsseldorf, 31.10.2005 - VK-30/05
    Dies ergibt sich aus dem Sinn und Zweck des § 107 Abs. 2 GWB, wonach verhindert werden soll, dass ein Bieter, der auch bei ordnungsgemäß durchgeführtem Vergabeverfahren keine Aussicht auf Berücksichtigung seines Angebots und damit auf Erteilung des Zuschlags gehabt hätte, ein Nachprüfungsverfahren einleiten kann (vgl. OLG Düsseldorf, Beschl. vom 15.12.2004, AZ: VII ­ Verg 47/04; 1. VK des Bundes beim Bundeskartellamt, Beschl. vom 11.10.2004, AZ: VK 1-174/04, VK bei der Bezirksregierung Arnsberg, Beschl. vom 09.04.2004, AZ: VK-03/02).
  • VK Sachsen, 26.06.2009 - 1/SVK/024-09

    Keine Pflicht zur losweisen Vergabe bei Unzweckmäßigkeit!

    Bloße Meinungsverschiedenheiten, die hinsichtlich einer ordnungsgemäßen Vertragserfüllung bestehen, mögen sie auch Gegenstand eines Rechtsstreits oder eines selbständigen Beweisverfahrens sein, sind jedoch noch nicht als schwere Verfehlung zu werten (VK Düsseldorf, IBR 2006, 1324 - nur online).
  • VK Bund, 15.05.2009 - VK 2-21/09

    Leistungskatalog gesetzl. Krankenvers. in Form von Richtlinien

    Im Übrigen bedürfte es für einen Ausschluss einer schweren Verfehlung, was nur bei schuldhafter, also nicht ohne weiteres schon bei rechtsirriger Begehung und erheblichen Auswirkungen anzunehmen ist (2. VK Bund, Beschluss vom 13. Juli 2005 - VK 2-75/05; VK Düsseldorf, Beschluss vom 31. Oktober 2005 - VK-30/2005-B; VK Nordbayern, Beschluss vom 22. Januar 2007 - 21.VK-3194 - 44/06).
  • VK Sachsen, 17.07.2007 - 1/SVK/046-07

    Was sind schwere Verfehlungen?

    Im Ergebnis bedeutete dies, dass ein schuldhaftes, d.h. vorsätzliches Fehlverhalten der Antragstellerin, was einen Ausschluss deren Angebotes nach § 25 Nr. 1 Absatz 2 VOB/A i. V. m. § 8 Nr. 5 VOB/A hätte rechtfertigen können (vgl. VK Düsseldorf, B. v. 31.10.2005, VK- 30/2005-B; 2. VK Bund, B. v. 13.07.2005, VK 2-75/05; LG Düsseldorf, Urteil vom 16.03.2005 12 O 225/04 ) in diesem frühen Stadium der Klärung zivilrechtlicher Meinungsverschiedenheiten durch die Vergabekammer gerade nicht festgestellt werden konnte.
  • VK Sachsen, 26.06.2009 - 1/SVK/026-09
    Bloße Meinungsverschiedenheiten, die hinsichtlich einer ordnungsgemäßen Vertragserfüllung bestehen, mögen sie auch Gegenstand eines Rechtsstreits oder eines selbständigen Beweisverfahrens sein, sind jedoch noch nicht als schwere Verfehlung zu werten (VK Düsseldorf, IBR 2006, 1324 - nur online).
  • VK Bund, 29.07.2011 - VK 2-79/11

    Vorbereitende Experten-Unterstützungsleistungen Einführung TI

    Im Übrigen bedürfte es für einen Ausschluss einer schweren Verfehlung nach § 6 Abs. 6 lit. c) VOL/A-EG , was nur bei schuldhafter - also nicht ohne weiteres schon bei rechtsirriger - Begehung und erheblichen Auswirkungen anzunehmen ist (2. VK Bund, Beschluss vom 17. März 2009, VK 2 - 21/09; 2. VK Bund, Beschluss vom 13. Juli 2005 - VK 2-75/05; VK Düsseldorf, Beschluss vom 31. Oktober 2005 - VK-30/2005-B; VK Nordbayern, Beschluss vom 22. Januar 2007 - 21.VK.
  • VK Düsseldorf, 31.10.2005 - VK-32/05

    Darlegung des Vorliegens einer Meinungsverschiedenheit als Nachweis für eine

    Volltext siehe unter: VK Düsseldorf - 31.10.2005 - AZ: VK-30/2005 - B.
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