Rechtsprechung
VK Detmold, 27.02.2003 - VK.11-48/02 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- oeffentliche-auftraege.de
Verhandlungsverfahren: Inhalt und wesentliche Grundsätze (Festlegung des zeitlichen Rahmens der Verhandlungen und Zeitpunkt der Bewertung der Angebote)
- VERIS(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
- Reguvis VergabePortal - Veris(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Bauleistungen für die Dachlandschaften zum Neubau eines Museums
Verfahrensgang
- VK Detmold, 27.02.2003 - VK.11-48/02
- OLG Düsseldorf, 18.06.2003 - Verg 15/03
Wird zitiert von ...
- VK Mecklenburg-Vorpommern, 25.01.2008 - 2 VK 5/07
Gesetzliche Krankenkasse ist öffentlicher Auftraggeber!
Dabei ist zu beachten, dass allen Bietern in einem Vergabeverfahren die Kenntnis allgemeiner Vergabegrundsätze grundsätzlich abverlangt werden kann (vgl. Vergabekammer Detmold, Beschluss vom 27.2.2003, Az.: VK 11-48/02; VK Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 17.02.2006, Az.: 2 VK 16/05; Weyand, ibronline-Kommentar Vergaberecht, Stand 22.11.2005, § 107 GWB, 16.4.11.1).Dass öffentliche Aufträge nur an hinreichend geeignete, d. h. fachkundige, zuverlässige und leistungsfähige Bieter vergeben werden dürfen, ist ein fundamentaler Grundsatz des Vergaberechts (Artikel 44 ff. VKR, § 97 Abs. 4 S. 1 Halbsatz 1 GWB, § 2 Nr. 3 VOL/A).