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   VK Hamburg, 04.03.2010 - VgK FB 5/09   

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https://dejure.org/2010,78009
VK Hamburg, 04.03.2010 - VgK FB 5/09 (https://dejure.org/2010,78009)
VK Hamburg, Entscheidung vom 04.03.2010 - VgK FB 5/09 (https://dejure.org/2010,78009)
VK Hamburg, Entscheidung vom 04. März 2010 - VgK FB 5/09 (https://dejure.org/2010,78009)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • EuGH, 28.01.2010 - C-406/08

    Uniplex (UK) - Richtlinie 89/665/EWG - Nachprüfungsverfahren im Rahmen der

    Auszug aus VK Hamburg, 04.03.2010 - VgK FB 5/09
    Erfährt ein Bieter, dass seine Bewerbung oder sein Angebot zurückgewiesen worden ist, so versetzt ihn allein diese Information nicht in die Lage, dagegen wirksam mit einem Nachprüfungsantrag vorzugehen, weil diese Information ihm nicht zu erkennen ermöglicht, ob die mitgeteilte Wertungsentscheidung möglicherweise auf einem Vergaberechtsverstoß beruht (vgl. EuGH, Beschl. v. 28.01.2010 - Rs. C-406/08 - Rz. 30).
  • OLG Jena, 23.01.2006 - 9 Verg 8/05

    Mischkalkulation, Feststellungslast

    Auszug aus VK Hamburg, 04.03.2010 - VgK FB 5/09
    Ein solches Vorgehen nimmt der Vergabestelle mit ihrem grundsätzlich auf das im Angebot verlautbarte Preis-Leistungs-Gefüge verengten Blickwinkel die Möglichkeit, die Wirtschaftlichkeit im Vergleich zu anderen Angeboten - bezogen auf die einzelnen Leistungspositionen - auf transparenter und alle Bieter gleich behandelnder Grundlage festzustellen (OLG Thüringen Bschl. v. 23.01.2006 - 9 Verg 8/05, zitiert nach JURIS, Rdnr. 26).
  • OLG Düsseldorf, 14.03.2001 - Verg 30/00

    Wirksame Zuschlagserteilung auch bei unklarem Auftragsumfang?

    Auszug aus VK Hamburg, 04.03.2010 - VgK FB 5/09
    Insoweit wäre die Vergabestelle verpflichtet gewesen, die kalkulatorischen Hintergründe der identischen Stundenverrechnungssätze gemäß § 24 Nr. 1 Abs. 1 VOL/A aufzuklären, denn diesbezüglich drängten sich Zweifel geradezu auf, ob in diesen Stundenverrechnungssätzen im Wege einer durch die Erklärung der Beigeladenen bereits feststehenden Mischkalkulation eine unzulässige Aufpreisung versteckt wurde (vgl. OLG Düsseldorf Bschl. v. 14.03.2001 - Verg 30/00).
  • EuGH, 04.12.2003 - C-448/01

    EVN und Wienstrom

    Auszug aus VK Hamburg, 04.03.2010 - VgK FB 5/09
    Grundsätzlich steht dem Auftraggeber bei der Gewichtung der Zuschlagskriterien ein weiter Ermessensspielraum zu, solange im Rahmen einer Gesamtwürdigung eine willkürfreie Ermittlung des wirtschaftlich günstigsten Angebots möglich ist (EuGH v. 04.12.2003 - Rs. C-448/01).
  • OLG Düsseldorf, 28.04.2008 - Verg 1/08

    Zu den Voraussetzungen der Präklusion einer Verfahrensrüge - Zum

    Auszug aus VK Hamburg, 04.03.2010 - VgK FB 5/09
    Jedes andere Verständnis des Untersuchungsgrundsatzes wäre angesichts dessen, dass die Vergaberechtsverstöße sich hier objektiv aufdrängten, grob fehlerhaft und ermöglichte willkürliche Nachprüfungsentscheidungen (vgl. OLG Düsseldorf, Bschl. v. 28.04.2008, VII-Verg 1/08 [Rdn. 35 JURIS]).
  • OLG Dresden, 01.07.2005 - WVerg 7/05

    Mischkalkulation; Darlegungs- und Beweislast

    Auszug aus VK Hamburg, 04.03.2010 - VgK FB 5/09
    Erst eine solcherart geschaffene nachvollziehbare Tatsachengrundlage würde die Vergabestelle überdies in die Lage versetzen, den betroffenen Bieter gegenüber ansonsten nahe liegenden Beanstandungen konkurrierender Beteiligter in der Wertung zu belassen, ohne das Risiko gegenläufiger Nachprüfungsbegehren fürchten zu müssen (OLG Dresden Bschl. v. 01.07.2005 - WVerg 7/05).
  • OLG Naumburg, 22.09.2005 - 1 Verg 8/05

    Vergabenachprüfungsverfahren A 38

    Auszug aus VK Hamburg, 04.03.2010 - VgK FB 5/09
    Dieses Aufklärungsverlangen war zulässig und auch verhältnismäßig (vgl. OLG Naumburg Bschl. v. 22.09.2005 - 1 Verg 8/05).
  • BGH, 18.05.2004 - X ZB 7/04

    Anforderungen an die Darlegung von Vergabefehlern im Nachprüfungsantrag;

    Auszug aus VK Hamburg, 04.03.2010 - VgK FB 5/09
    Nach der Rechtsprechung handelt es sich um eine vergaberechtlich unzulässige Mischkalkulation, wenn dieser "Abpreisung" eine ersichtliche "Aufpreisung" an anderer Stelle des Angebots entspricht (vgl. BGH Bschl. v. 18.05.2004 - X ZB 7/04, zitiert nach JURIS).
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