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   VK Hamburg, 25.06.2014 - VgK FB 3/14   

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https://dejure.org/2014,15909
VK Hamburg, 25.06.2014 - VgK FB 3/14 (https://dejure.org/2014,15909)
VK Hamburg, Entscheidung vom 25.06.2014 - VgK FB 3/14 (https://dejure.org/2014,15909)
VK Hamburg, Entscheidung vom 25. Juni 2014 - VgK FB 3/14 (https://dejure.org/2014,15909)
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Volltextveröffentlichungen (4)

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    De-facto-Vergabe: Vereitelung effektiven Rechtsschutzes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    De-facto-Vergabe: Vereitelung effektiven Rechtsschutzes (VPR 2015, 1019)

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (11)

  • OLG Dresden, 28.03.2006 - WVerg 4/06

    Wettbewerbskonformes Verhalten bei der Vergabe öffentlicher Bauaufträge

    Auszug aus VK Hamburg, 25.06.2014 - VgK FB 3/14
    Erwogen werden müsste allenfalls die Aufklärung des Verdachts unzulässiger Preisabsprachen im Rahmen der Wertungsstufe 2. Ein Angebotsausschluss gemäß § 19 EG Abs. 3 lit. f VOL/A setzt grundsätzlich auf Seiten der Vergabestelle einen gesicherten Nachweis für die Existenz einer wettbewerbsbeschränkenden Abrede voraus (vgl. OLG Dresden, Bschl. v. 28.03.2006 - WVerg 4/06).
  • EuGH, 05.10.2000 - C-16/98

    Kommission / Frankreich

    Auszug aus VK Hamburg, 25.06.2014 - VgK FB 3/14
    Gesichtspunkte für einen einheitlichen Auftrag können sein, dass die Maßnahmen einheitlich geplant worden sind und durchgeführt werden sollen sowie funktionell und wirtschaftlich in einem engen Zusammenhang stehen (KG, Beschl. v. 13.05.2013 - Verg 10/12 - Juris Tz. 13; VK Düsseldorf, Beschl. v. 28.09.2007 - VK 27/2007 - Juris Tz. 85 f.), ferner die Gleichzeitigkeit der Einleitung verschiedener Vergabeverfahren, die Ähnlichkeit der jeweiligen Bekanntmachungen, die Einheitlichkeit des Gebietes, in dem die Verfahren eingeleitet worden sind, und die Koordinierung durch einen Auftraggeber (vgl. EuGH, U. v. 05.10.2000 - C-16/98 - Rz. 64 f.).
  • OLG München, 21.08.2008 - Verg 13/08

    Vergabenachprüfungsverfahren: Angebotsausschluss wegen nicht vorliegender -

    Auszug aus VK Hamburg, 25.06.2014 - VgK FB 3/14
    Die im Vergabevermerk enthaltenen Angaben und die mitgeteilten Gründe für getroffene Entscheidungen müssen so detailliert sein, dass sie für einen mit der Sachlage des jeweiligen Vergabeverfahrens vertrauten Leser nachvollziehbar sind (vgl. OLG Karlsruhe, Beschl. v. 21.07.2010, 15 Verg 6/10; OLG Düsseldorf, Beschl. v. 17.03.2004 - Verg 1/04 - Juris, Rn. 5; OLG München, Beschl. v. 21.08.2008 - Verg. 13/08, veröffentlicht in IBR-online).
  • VK Arnsberg, 27.09.2007 - VK 27/07
    Auszug aus VK Hamburg, 25.06.2014 - VgK FB 3/14
    Gesichtspunkte für einen einheitlichen Auftrag können sein, dass die Maßnahmen einheitlich geplant worden sind und durchgeführt werden sollen sowie funktionell und wirtschaftlich in einem engen Zusammenhang stehen (KG, Beschl. v. 13.05.2013 - Verg 10/12 - Juris Tz. 13; VK Düsseldorf, Beschl. v. 28.09.2007 - VK 27/2007 - Juris Tz. 85 f.), ferner die Gleichzeitigkeit der Einleitung verschiedener Vergabeverfahren, die Ähnlichkeit der jeweiligen Bekanntmachungen, die Einheitlichkeit des Gebietes, in dem die Verfahren eingeleitet worden sind, und die Koordinierung durch einen Auftraggeber (vgl. EuGH, U. v. 05.10.2000 - C-16/98 - Rz. 64 f.).
  • OLG Frankfurt, 05.03.2002 - 11 Verg 2/01

    Keine Antragsbefugnis ohne schlüssige Schadensdarlegung!

    Auszug aus VK Hamburg, 25.06.2014 - VgK FB 3/14
    Eine ordnungsgemäße Rüge hat eine konkrete und deutliche Beanstandung zur Voraussetzung, die eine Verletzung von Vergabevorschriften erkennen lässt und die Vergabestelle in die Lage versetzt, einen beanstandeten Fehler zu erkennen und zu berichtigen (OLG Frankfurt, Beschluss vom 05.03.2002, VergabeR 2002, 394 ff.).
  • KG, 13.05.2013 - Verg 10/12

    Vergabenachprüfungsverfahren: Bewertung einzeln ausgeschriebener Aufträge als

    Auszug aus VK Hamburg, 25.06.2014 - VgK FB 3/14
    Gesichtspunkte für einen einheitlichen Auftrag können sein, dass die Maßnahmen einheitlich geplant worden sind und durchgeführt werden sollen sowie funktionell und wirtschaftlich in einem engen Zusammenhang stehen (KG, Beschl. v. 13.05.2013 - Verg 10/12 - Juris Tz. 13; VK Düsseldorf, Beschl. v. 28.09.2007 - VK 27/2007 - Juris Tz. 85 f.), ferner die Gleichzeitigkeit der Einleitung verschiedener Vergabeverfahren, die Ähnlichkeit der jeweiligen Bekanntmachungen, die Einheitlichkeit des Gebietes, in dem die Verfahren eingeleitet worden sind, und die Koordinierung durch einen Auftraggeber (vgl. EuGH, U. v. 05.10.2000 - C-16/98 - Rz. 64 f.).
  • OLG Karlsruhe, 21.07.2010 - 15 Verg 6/10

    Patientenüberwachungsanlagen - Vergabenachprüfungsverfahren: Zulässigkeit eines

    Auszug aus VK Hamburg, 25.06.2014 - VgK FB 3/14
    Die im Vergabevermerk enthaltenen Angaben und die mitgeteilten Gründe für getroffene Entscheidungen müssen so detailliert sein, dass sie für einen mit der Sachlage des jeweiligen Vergabeverfahrens vertrauten Leser nachvollziehbar sind (vgl. OLG Karlsruhe, Beschl. v. 21.07.2010, 15 Verg 6/10; OLG Düsseldorf, Beschl. v. 17.03.2004 - Verg 1/04 - Juris, Rn. 5; OLG München, Beschl. v. 21.08.2008 - Verg. 13/08, veröffentlicht in IBR-online).
  • OLG Brandenburg, 20.08.2002 - Verg W 4/02

    Zusammenrechnung einzelner Bauabschnitte?

    Auszug aus VK Hamburg, 25.06.2014 - VgK FB 3/14
    Erfüllen die Ergebnisse der jeweiligen Aufträge unterschiedliche wirtschaftliche und technische Funktionen, spricht dies für unterschiedliche Auftragsgegenstände (vgl. OLG Brandenburg, Beschl. v. 20.08.2002 Verg W 4/02 - Juris Tz. 71).
  • OLG Düsseldorf, 17.03.2004 - Verg 1/04

    Anforderungen an die Dokumentation der Aufteilung eines öffentlichen Auftrages in

    Auszug aus VK Hamburg, 25.06.2014 - VgK FB 3/14
    Die im Vergabevermerk enthaltenen Angaben und die mitgeteilten Gründe für getroffene Entscheidungen müssen so detailliert sein, dass sie für einen mit der Sachlage des jeweiligen Vergabeverfahrens vertrauten Leser nachvollziehbar sind (vgl. OLG Karlsruhe, Beschl. v. 21.07.2010, 15 Verg 6/10; OLG Düsseldorf, Beschl. v. 17.03.2004 - Verg 1/04 - Juris, Rn. 5; OLG München, Beschl. v. 21.08.2008 - Verg. 13/08, veröffentlicht in IBR-online).
  • OLG Düsseldorf, 18.10.2006 - Verg 30/06

    Auschluss des Angebots vom Vergabeverfahren wegen Umwandlung der Bieter-GmbH

    Auszug aus VK Hamburg, 25.06.2014 - VgK FB 3/14
    (vgl. OLG Düsseldorf, Bschl. v. 18.10.2006 - VII Verg 30/06).
  • BGH, 10.11.2009 - X ZB 8/09

    Endoskopiesystem

  • VK Sachsen, 09.12.2014 - 1/SVK/032-14

    Energieversorger will Telefonanlage beschaffen: SektVO ist anzuwenden!

    Ob ein einheitliches Beschaffungsvorhaben vorliegt oder mehrere trennbare, ist nach den Umständen des Einzelfalls zu beurteilen (VK Hamburg, B. v. 25.06.2014 - VgK FB 3/14).
  • VK Niedersachsen, 10.07.2014 - VgK-17/14

    Keine direkte Vergabe ohne besondere Dringlichkeit

    Der Bieter darf sich daher nicht darauf verlassen, dass die Vergabestelle stets in vorbildlicher Weise das Vergaberecht beachtet (vgl. jüngst, VK Hamburg, Beschluss vom 25.06.2014 - VgK FB 3/14) sondern er hat sich zumindest insoweit mit den vergaberechtlichen Grundsätzen vertraut zu machen, als es aus der Sicht ex ante erforderlich scheint, um die eigenen Rechte gegenüber dem Konkurrenten und ggf. auch einer rechtsfehlerhaft handelnden Vergabestelle zu wahren.
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