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   VK Hessen, 02.12.2004 - 69d-VK-72/2004   

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https://dejure.org/2004,19283
VK Hessen, 02.12.2004 - 69d-VK-72/2004 (https://dejure.org/2004,19283)
VK Hessen, Entscheidung vom 02.12.2004 - 69d-VK-72/2004 (https://dejure.org/2004,19283)
VK Hessen, Entscheidung vom 02. Dezember 2004 - 69d-VK-72/2004 (https://dejure.org/2004,19283)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Papierfundstellen

  • ZfBR 2005, 518 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (17)

  • OLG Brandenburg, 02.09.2003 - Verg W 3/03

    Pflicht zur Ausschreibung von Leistungen des Schienenpersonennahverkehrs

    Auszug aus VK Hessen, 02.12.2004 - 69d-VK-72/04
    Die Entstehungsgeschichte der Regelungen der §§ 15 AEG, 4 RegG einerseits und der §§ 97 ff. GWB andererseits zeigt, dass der Gesetzgeber beide Komplexe rechtlich unabhängig voneinander ausgestalten wollte (OLG Brandenburg, NZBau 2003, S. 688 ff., S. 689), was bedeutet, dass die Vorschriften sich nicht gegenseitig ausschließen, sondern nebeneinander gelten (OLG Düsseldorf, NZBau 2002, S. 634 ff., S. 635).

    Dieses Ziel wird nach Einschätzung des Gesetzgebers am ehesten dadurch erreicht, dass die SPNV-Leistungen (noch) nicht dem vollständigen freien Wettbewerb unterliegen Der Gesetzgeber wählte daher zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des AEG 1993 den Weg der schrittweisen Einführung des Wettbewerbs, um die Sicherstellung eines den Anforderungen der Daseinsvorsorge genügenden SPNV nicht zu gefährden (OLG Brandenburg, NZBau 2003, S. 688 ff., S. 690).

    Auch aus dem Wortlaut der Regelung des § 15 Abs. 2 AEG (,,können diese Leistungen ausschreiben") ist ableitbar, dass bei der Vergabe von SPNV- Leistungen förmlich-wettbewerbliche Vergabeverfahren durchzuführen sind, wenn keine freien Vertragsverhandlungen erfolgen (OLG Brandenburg, NZBau 2003, S. 688 ff., 690).

    des SPNV den (gesamten) Vergaberechtsvorschriften einschließlich des § 4 Abs. 3 VgV unterliegt (OLG Brandenburg, NZBau 2003, S. 688 ff., S. 693).

    Zum anderen müsste eine Regelung, die grundsätzlich das Verhältnis zwischen gemeinwirtschaftlichen Verpflichtungen des Schienenverkehrs und des freien Wettbewerbs trifft, durch ein Gesetz, nicht jedoch durch eine Verordnung erfolgen (OLG Brandenburg, NZBau 2003, S. 688 ff., S. 693).

  • OLG Stuttgart, 07.06.2004 - 2 Verg 4/04

    Vergabe öffentlicher Aufträge: Nachprüfung nachrangiger Dienstleistungsaufträge

    Auszug aus VK Hessen, 02.12.2004 - 69d-VK-72/04
    Damit ist ­ bei Überschreitung des Schwellenwertes ­ auch hinsichtlich nachrangiger Dienstleistungen nach Anhang I B der VOL/A ein Nachprüfungsverfahren grundsätzlich eröffnet (OLG Stuttgart, NZBau 2004, S. 627 ff., 628).

    Der einzige Unterschied zwischen vorrangigen und nachrangigen Dienstleistungsaufträgen liegt also nicht in der Eröffnung des Rechtsweges bzw. in dem Anwendungsbereich des Primärrechtsschutzes, sondern allein in der Tatsache, dass bei Aufträgen im Sinne des Anhangs I B VOL/A der Überprüfungskatalog verringert ist (OLG Stuttgart, NZBau 2004, S. 627 ff., S. 628).

    Hat der Auftraggeber sich also, wie im vorliegenden Fall, gemäß § 15 Abs. 2 AEG für die Ausschreibung von Eisenbahnleistungen im Sinne des Anhangs I B der VOL/A entschieden, ist das Vergabeverfahren der vergaberechtlichen Überprüfung - im eingeschränkten Umfang - unterworfen (vgl. OLG Stuttgart, NZBau 2004, S. 627 ff., S. 629).

  • OLG Koblenz, 18.09.2003 - 1 Verg 4/03

    Vergabenachprüfungsverfahren für eine offene Ausschreibung über Abfallentsorgung:

    Auszug aus VK Hessen, 02.12.2004 - 69d-VK-72/04
    Nach einer strengen Auffassung in der Rechtsprechung wird für erforderlich gehalten, dass die Rüge grundsätzlich binnen ein bis drei Tagen erfolgen muss (OLG Koblenz, ZfBR 2003, S. 822 ff., 823).

    Eine vorsorgliche ,,Rüge" künftigen fehlerhaften Handelns des Auftraggebers sieht das Vergaberecht aber nicht vor (OLG Koblenz, ZfBR 2003, S. 822 ff., S. 824).

    Der bezweckte Korrektureffekt kann jedoch nur dann eintreten, wenn bereits eine ,,vollzogene Vergabemaßnahme" (OLG Koblenz, ZfBR 2003, S. 822 ff., S. 824) vorliegt.

  • OLG Düsseldorf, 26.07.2002 - Verg 22/02

    Rechtsnatur eines Vertrages zwischen einem kommunalen Zweckverband und einem

    Auszug aus VK Hessen, 02.12.2004 - 69d-VK-72/04
    Dieses bezieht sich auf die Wahl, die in § 15 AEG definierten Leistungen im Rahmen eines förmlichen Vergabeverfahrens zu vergeben oder mit einem möglichen Vertragspartner frei über die Ausgestaltung und den Abschluss eines Vertrages zu verhandeln (OLG Düsseldorf, NZBau 2002, S. 634 ff., S 635).

    Die Entstehungsgeschichte der Regelungen der §§ 15 AEG, 4 RegG einerseits und der §§ 97 ff. GWB andererseits zeigt, dass der Gesetzgeber beide Komplexe rechtlich unabhängig voneinander ausgestalten wollte (OLG Brandenburg, NZBau 2003, S. 688 ff., S. 689), was bedeutet, dass die Vorschriften sich nicht gegenseitig ausschließen, sondern nebeneinander gelten (OLG Düsseldorf, NZBau 2002, S. 634 ff., S. 635).

    Mit der Entscheidung für die Ausschreibung unterwerfen sie sich vielmehr automatisch dem formalisierten Vergaberechtsregime (OLG Koblenz, NZBau 2002, S. 699 ff., S. 703; OLG Düsseldorf, NZBau 2002, S. 634 ff., S. 635).

  • OLG Dresden, 06.04.2004 - WVerg 1/04

    Rügefrist; Fehlen geforderter Angaben; Ermessensreduzierung; Wertungskriterien

    Auszug aus VK Hessen, 02.12.2004 - 69d-VK-72/04
    Diese Höchstfrist kann einem Unternehmen jedoch allenfalls dann zugestanden werden, wenn eine verständliche Abfassung der Rüge durch eine schwierige Sach- und/oder Rechtslage erschwert wird und die Inanspruchnahme fachkundiger Hilfe erfordert (OLG Koblenz, BauR 2000, S. 1600 ff., S. 1601 f.; OLG Dresden, VergabeR 2004, S. 609 ff., S. 611).

    Insbesondere lag keine exeptionell schwierige Sach- oder Rechtslage vor, die einen umfangreichen Prüfungs- und ggf. externen Beratungsbedarf des Bieters verursacht hat (vgl. OLG Dresden, VergabeR 2004, S. 609 ff., S. 611).

  • OLG Frankfurt, 11.05.2004 - 11 Verg 8/04

    Vergabenachprüfungsverfahren für ein Verhandlungsverfahren über die

    Auszug aus VK Hessen, 02.12.2004 - 69d-VK-72/04
    Maßgebend für den Beginn der Rügefrist ist der Zeitpunkt, in dem dem Bieter diejenigen Tatsachen bekannt sind, aus denen sich ein tatsächlicher oder vermeintlicher Vergabefehler ergibt und zusätzlich eine zumindest laienhaft rechtliche Wertung des Antragstellers vorhanden ist, dass es sich in den betreffenden Punkten um ein rechtlich zu beanstandendes Vergabeverfahren handelt (OLG Frankfurt am Main, ZfBR 2004, S. 610 ff., S. 612).

    In Bezug auf Vergaberechtsverletzungen, von denen der Antragsteller erst im Rahmen eines Nachprüfungsverfahrens Kenntnis erhält, gilt, dass eine Rüge entbehrlich ist (OLG Düsseldorf, VergabeR 2002, S. 267 ff., S. 270; OLG Frankfurt am Main, ZfBR 2004, S. 610 ff., S. 612).

  • BGH, 13.02.1980 - VIII ZR 5/79
    Auszug aus VK Hessen, 02.12.2004 - 69d-VK-72/04
    Zugegangen ist eine Willenserklärung, wenn sie so in den Bereich des Empfängers gelangt ist, dass dieser unter normalen Verhältnissen die Möglichkeit hat, vom Inhalt der Erklärung Kenntnis zu nehmen (BGH NJW 1980, S. 990 f., S. 990).
  • VK Sachsen, 16.05.2003 - 1/SVK/035-03

    Dienstleistungen der Kategorie Eisenbahnen

    Auszug aus VK Hessen, 02.12.2004 - 69d-VK-72/04
    Zwar gelten für Aufträge, deren Gegenstand Dienstleistungen nach Anhang I B sind, gemäß § 1 a VOL/A Nr. 2 Abs. 2 neben den Basisparagrafen ausschließlich die §§ 8 a und 28 a VOL/A. Dennoch ist auf nationaler Ebene der Grundsatz anzuwenden, dass die allgemeinen Regelungen des § 97 GWB, insbesondere das Transparenz- und das Gleichbehandlungsgebot, bei derartigen Ausschreibungen zu beachten sind (VK Sachsen, Beschluss vom 16.05.2003, 1/SVK/035-03).
  • BVerfG, 27.07.1971 - 2 BvR 443/70

    Bebauungspläne

    Auszug aus VK Hessen, 02.12.2004 - 69d-VK-72/04
    Der garantierte Rechtsweg ist dagegen nicht auf einen bestimmten Gerichtszweig festgelegt (BVerfGE 31, S. 364 ff., S. 368).
  • OLG Koblenz, 25.05.2000 - 1 Verg 1/00

    Antragsbefugnis ohne Angebotsabgabe; Unverzüglichkeit der Rüge nach § 107 Abs. 3

    Auszug aus VK Hessen, 02.12.2004 - 69d-VK-72/04
    Diese Höchstfrist kann einem Unternehmen jedoch allenfalls dann zugestanden werden, wenn eine verständliche Abfassung der Rüge durch eine schwierige Sach- und/oder Rechtslage erschwert wird und die Inanspruchnahme fachkundiger Hilfe erfordert (OLG Koblenz, BauR 2000, S. 1600 ff., S. 1601 f.; OLG Dresden, VergabeR 2004, S. 609 ff., S. 611).
  • OLG Koblenz, 05.09.2002 - 1 Verg 2/02

    Vergabeverfahren: Befangenheit eines Mitarbeiters der Vergabestelle bei

  • OLG Düsseldorf, 29.12.2001 - Verg 22/01

    Hinreichende Aussicht auf Zuschlagserteilung als Voraussetzungen der

  • OLG Düsseldorf, 17.06.2002 - Verg 18/02

    Zulässigkeit der privatwirtschaftlichen Abfallsammeltätigkeit eines

  • OLG Stuttgart, 12.08.2002 - 2 Verg 9/02

    Zulässigkeit des Vergabenachprüfungsverfahrens bei europaweiter Ausschreibung

  • OLG Stuttgart, 11.07.2000 - 2 Verg 5/00

    Beginn der Beschwerdefrist im Nachprüfungsverfahren; Übersendung der Entscheidung

  • OLG Düsseldorf, 13.04.1999 - Verg 1/99

    Rechtsschutz für Bieter nach dem neuen Vergaberechtsänderungsgesetz: Erstes

  • OLG Saarbrücken, 29.05.2002 - 5 Verg 1/01

    Fehlende Angaben nach der VOB/A und zwingender Ausschluss

  • VK Sachsen, 16.11.2006 - 1/SVK/097-06

    Keine nachträgliche Fristverlängerung!

    Da eine Rüge eine empfangsbedürftige Erklärung ist (so ständige Rechtssprechung VK Sachsen wie VK Sachsen, Beschluss vom 31.01.2005, Az: 1/SVK/144-04, Beschluss vom 21.03.2006, Az: 1/SVK/012-06, Beschluss vom 08.06.2006, Az: 1/SVK/050-06, Beschluss vom 10.08.2006, Az: 1/SVK/079-06 so auch VK Hessen, Beschluss vom 02.12.2004 - Az.: 69 d VK-72/2004), ist der Zugang der Rüge erst für den 12.10.2006 festzustellen.

    Sie gilt dann als zugegangen, wenn sie so in den Bereich des Empfängers gelangt ist, dass dieser unter normalen Verhältnissen die Möglichkeit hat, vom Inhalt der Erklärung Kenntnis zu nehmen (VK Hessen, Beschluss vom 02.12.2004 - Az.: 69 d VK-72/2004).

  • VK Mecklenburg-Vorpommern, 25.08.2005 - 2 VK 9/05

    Rechtswidrigkeit eines Vergabeverfahrens wegen Vermischung der Wertungsstufen;

    Schon deshalb entfällt die Rügeobliegenheit für solche Vergaberechtsfehler, die der antragstellenden Partei erst während des laufenden Vergabenachprüfungsverfahrens bekannt werden (OLG Celle, Beschluss vom 12.05.2005, Az.: 13 Verg 5/05 ; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 23.02.2005, Az.: VII-Verg 92/04; Beschluss vom 21.02.2005, Az.: VII-Verg 91/04; Beschluss vom 16.02.2005, Az.: VII- Verg 74/04; Beschluss vom 8.5.2002, Az.: Verg 4/02; Beschluss vom 25.5.2002, Az.: 5 Verg/02; ebenso VK Hessen, Beschluss vom 02.12.2004, Az.: 69 d VK-72/2004; VK Südbayern, Beschluss vom 25.6.2003, Az.: 16-04/03).
  • VK Sachsen-Anhalt, 14.06.2013 - 2 VK LSA 1/13

    Keine Präklusion - Entbehrlichkeit einer förmlichen Rüge - Angebotsausschluss der

    Dieser bezweckte Korrektureffekt kann jedoch nur dann eintreten, wenn eine bereits vollzogene Vergabemaßnahme vorliegt (vgl. VK Sachsen v.08.06.2006 1/SVK/050-06, VK Hessen v.02.12.2004 69d VK-72/2004, VK Brandenburg v. 21.11.2005 1VK 67/05).
  • VK Südbayern, 21.04.2009 - Z3-3-3194-1-09-02/09

    "Vorsorgliche Rüge" künftigen fehlerhaften Handelns möglich?

    Daran gemessen geht eine vorsorgliche Rüge, die aufschiebend bedingt eine noch gar nicht vollzogene Vergabemaßnahme beanstandet, von vornherein ins Leere (1. VK Sachsen, B. v. 08.06.2006 - Az.: 1/SVK/050-06; VK Hessen, B. v. 02.12.2004 - Az.: 69 d VK-72/2004; VK Brandenburg, B. v. 21.11.2005 - Az.: 1 VK 67/05; B. v. 18.06.2004 - Az.: VK 22/04).
  • VK Sachsen, 10.08.2006 - 1/SVK/079-06

    Unverzüglichkeit der Rüge

    Nach Auffassung der Vergabekammer Hessen ist eine Rüge, die bei einem klaren Sachverhalt und einer eindeutigen verbindlichen Mitteilung über die Nichtberücksichtigung im weiteren Vergabeverfahren erst 8 oder 9 Arbeitstage nach Kenntnis des möglichen Verstoßes erfolgt, als nicht mehr unverzüglich anzusehen (Vergabekammer des Landes Hessen bei dem Regierungspräsidium Darmstadt, Beschluss vom 02.12.2004 - Az.: 69 d VK-72/2004).
  • VK Südbayern, 13.02.2013 - Z3-3-3194-1-65-12/12

    VOF § 20 Abs. 3: Nachprüfung gegen unzureichende Vergütung zulässig!

    Daran gemessen geht eine vorsorgliche Rüge, die aufschiebend bedingt eine noch gar nicht vollzogene Vergabemaßnahme beanstandet, von vornherein ins Leere (VK Brandenburg, B. v. 21.11.2005 - Az.: 1 VK 67/05; B. v. 18.06.2004 - Az.: VK 22/04; B. v. 21.04.2009 - Az.: Z3-3-3194-1-09-02/09; VK Hessen, B. v. 02.12.2004 - Az.: 69d-VK-72/2004; 1. VK Sachsen, B. v. 08.06.2006 - Az.: 1/SVK/050-06).
  • VK Mecklenburg-Vorpommern, 22.01.2008 - 3 VK 11/07

    Unverzüglichkeit einer Rüge von Vergaberechtsverstößen; Auslösung der

    Unter Einbeziehung und Bewertung der Rechtsprechung des OLG Brandenburg, Beschluss vom 2. September 2003 - Verg 3/03 -, des OLG Stuttgart, Beschluss vom 7. Juni 2004 - 2 Verg 4/04 -, der VK Münster, Beschluss vom 19. Juni 2007 - VK 12/07 -, der VK Hessen, Beschluss vom 2. Dezember 2005 - 69d VK-72/2004 -, der VK Schleswig-Holstein, Beschluss vom 17. Juli 2007 - VK-SH 05/07 -, der VK Sachsen, Beschluss vom 16. Juni 2000 - 1/SVK/50-00 -, der VK Bund, Beschluss vom 5. Mai 1999 - VKA 13/99 -, des Bundesverfassungsgerichts, Beschluss vom 6. Dezember 2006 - 1 BvR 2085/03 - und des Europäischen Gerichtshofs, Urteil vom 11. Januar 2005 - Rs. C-26/03 - sowie das Vertragsverletzungsverfahren der EU-Kommission gegen die Bundesrepublik Deutschland (Beschwerde 2003/5033) und die daraufhin von der Verkehrsministerkonferenz der Länder gefassten Beschluss zur Selbstverpflichtung zum künftigen Verzicht auf nicht-wettbewerbliche Verfahren und Durchführung transparenter und diskriminierungsfreier Vergabeverfahren im SPNV vom 17. Februar 2006 vertritt er im Ergebnis die Auffassung, dass die Vergabe von SPNV-Dienstleistungsverträgen dem Kartellvergaberecht unterfielen.
  • VK Sachsen, 17.01.2007 - 1/SVK/002-05

    Zwingend auszuschließen - kein Feststellungsinteresse

    Insoweit ist aber anerkannt, dass, selbst wenn man nachträglich erkannte Vergaberechtsverstöße trotz unzulässigen Nachprüfungsantrags in das laufende Verfahren einführen kann, es unverzichtbar ist, dass (neue) erkannte Vergaberechtsverstöße - anders als hier - unmittelbar und unverzüglich, etwa im Rahmen des auch damals gewährten Schriftsatznachlasses, vor der Vergabekammer geltend gemacht werden müssen (VK Thüringen, B. v. 07.02.2006, 360-4002.20-063/05-EF-S; VK Hessen, B. v. 02.12.2004, 69 d VK-72/2004; OLG Düsseldorf, B. v. 28.06.2006, Verg 18/06).
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