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   VK Mecklenburg-Vorpommern, 07.01.2020 - 3 VK 08/19   

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VK Mecklenburg-Vorpommern, 07.01.2020 - 3 VK 08/19 (https://dejure.org/2020,40419)
VK Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 07.01.2020 - 3 VK 08/19 (https://dejure.org/2020,40419)
VK Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 07. Januar 2020 - 3 VK 08/19 (https://dejure.org/2020,40419)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 01.04.2008 - 15 B 122/08

    Wirtschaftliche Betätigung der Gemeinde

    Auszug aus VK Mecklenburg-Vorpommern, 07.01.2020 - 3 VK 8/19
    Sehr ausführlich hat sich das OVG Münster mit dem Für und Wider einer Prüfung durch die Vergabekammern auseinandergesetzt (NVwZ 2008, 1031 ff.) und ist zu dem Ergebnis gekommen, dass Streitfragen des Gemeindewirtschaftsrechts primär durch die Verwaltungsgerichtsbarkeit zu beurteilen sind.

    Ist eine öffentlich- rechtliche Unzulässigkeit einer Betätigung hingegen offensichtlich und erfordert die dahingehende Feststellung deshalb keine besondere rechtliche Klärung, dient es der Konzentration und der Beschleunigung des Rechtsschutzes, wenn dem im vergaberechtlichen Nachprüfungsverfahren Rechnung getragen wird (OVG Münster NVwZ 2008, 1031, 1033).

    Der Begriff des öffentlichen Zweckes i. S. d. § 107 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 GO umfasst jeden im Aufgabenbereich der Gemeinde liegenden Gemeinwohlbelang und schließt lediglich die Gewinnerwirtschaftung als (alleinigen) öffentlichen Zweck aus (Beck OK Kommunalrecht Nordrhein-Westfalen, § 107 GO Rz. 29; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 1. April 2008; Az. 15 B 122/08).

  • OLG Düsseldorf, 01.08.2012 - Verg 10/12

    Voraussetzungen der Ausnahme vom Vergaberecht wegen überwiegender

    Auszug aus VK Mecklenburg-Vorpommern, 07.01.2020 - 3 VK 8/19
    Nach der Spruchpraxis (Zusammenfassung: OLG Düsseldorf Beschluss vom 1. August 2012 - Verg 10/12) wird die Leistungsbestimmung des Auftraggebers als vergaberechtskonform beurteilt, sofern.
  • OLG Rostock, 25.11.2020 - 17 Verg 1/20

    Jobcenter-Software - Nachprüfungsverfahren für die Vergabe von

    Auf die sofortige Beschwerde des Antragsgegners wird der Beschluss der Vergabekammer Mecklenburg-Vorpommern vom 07.01.2020 - 3 VK 08/19 - abgeändert.

    den Beschluss der Vergabekammer Schwerin vom 07.01.2020 - Aktenzeichen 3 VK 08/19 - aufzuheben und den Nachprüfungsantrag abzulehnen,.

    die sofortige Beschwerde des Antragsgegners gegen den Beschluss der Vergabekammer Mecklenburg-Vorpommern vom 07.01.2020 (Az.: 3 VK 08/19) zurückzuweisen,.

  • VK Rheinland-Pfalz, 16.12.2022 - VK 1-4/22

    Keine Marktanalyse durchgeführt: Direktvergabe unzulässig!

    Die ordnungsgemäße Marktuntersuchung muss zwingend vor der Festlegung der Wahl der Verfahrensart und der Entscheidung, nur ein Unternehmen zur Angebotsabgabe aufzufordern, erfolgen (vgl. VK Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 07.01.2020, 3 VK 08/19; VK Bund, Beschluss vom 23.10.2019, VK 1-75/19; VK Hessen, Beschluss vom 27.04.2007, 69d-VK-11/2007; Hirsch/Kaelble, in: Müller-Wrede, VgV/UVgO, § 14 VgV Rn. 174).
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