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   VK Mecklenburg-Vorpommern, 19.06.2012 - 2 VK 03/12   

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VK Mecklenburg-Vorpommern, 19.06.2012 - 2 VK 03/12 (https://dejure.org/2012,53981)
VK Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 19.06.2012 - 2 VK 03/12 (https://dejure.org/2012,53981)
VK Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 19. Juni 2012 - 2 VK 03/12 (https://dejure.org/2012,53981)
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    Keine unverzügliche Rüge: Nachprüfungsantrag unzulässig!

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (10)

  • EuGH, 28.01.2010 - C-406/08

    Uniplex (UK) - Richtlinie 89/665/EWG - Nachprüfungsverfahren im Rahmen der

    Auszug aus VK Mecklenburg-Vorpommern, 19.06.2012 - 2 VK 3/12
    Der Anwendbarkeit der Vorschrift des § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB, wonach ein Nachprüfungsantrag unzulässig ist, "soweit der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat," steht die Entscheidung des EuGH vom 28.01.2010 (Rs. C-406/08, IBR 2010, 159) nicht entgegen.

    Zum einen sei diese Gesetzesvorschrift entsprechend der EuGH-Entscheidung vom 28.01.2010 - Rs. C-406/08 - europarechtswidrig und somit nicht mehr anwendbar.

    Zwar ist der Antragstellerin zuzugestehen, dass teilweise in Literatur und Rechtsprechung ausgehend von der Entscheidung des EuGH vom 28.01.2010 in der Rechtssache Rs. C-406/08 (betreffend britisches Vergaberecht) die Unanwendbarkeit auch des § 107 Abs. 3 Satz 1 GWB angenommen wird (so Summa in: jurisPK-VergR, Rdnr. 153ff. zu § 153 GWB m.w. Hinweisen auf Rechtsprechung und Literatur).

  • OLG Naumburg, 05.12.2008 - 1 Verg 9/08

    Pflicht des Bieters zur Prüfung der Verdingungsunterlagen auf Vergabeverstöße;

    Auszug aus VK Mecklenburg-Vorpommern, 19.06.2012 - 2 VK 3/12
    Vielmehr ist grundsätzlich auf den Zeitpunkt der Durchsicht der Verdingungsunterlagen durch einen fachkundigen Mitarbeiter auf Seiten des Bieters abzustellen (vgl. OLG Naumburg, Beschluss vom 05.12.2008 - 1 Verg 9/08).

    Im Übrigen entfällt die Rügeobliegenheit eines Bieters auch nicht etwa im Hinblick auf künftig erwartete oder auch nur für möglich gehaltene Selbstkorrekturen der Vergabestelle (vgl. OLG Naumburg, Beschluss vom 05.12.2008 - 1 Verg 9/08).

  • OLG Rostock, 06.03.2009 - 17 Verg 1/09

    Vergabenachprüfungsverfahren: Verlangen der Einstellung der Sammlung von

    Auszug aus VK Mecklenburg-Vorpommern, 19.06.2012 - 2 VK 3/12
    Die somit bestehende Rügepflicht nach § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB beginnt mit positiver Kenntnis des (potentiellen) Bieters von dem Vergabeverstoß, die regelmäßig dann vorausgesetzt werden kann, wenn er bestimmte Tatsachen kennt, die bei vernünftiger rechtlicher Würdigung einen Mangel des Vergabeverfahrens darstellen können (vgl. OLG Rostock, Beschluss vom 06.03.2009 - 17 Verg 1/09, unter Hinweis auf OLG München, Beschluss vom 17.09.2007 - Verg 10/07).

    Zwar kann von einem Bieter nicht in jedem Fall verlangt werden, etwaige Fehler in den Verdingungsunterlagen sofort nach deren Eingang festzustellen und zu rügen (OLG Rostock, Beschluss vom 06.03.2009 - 17 Verg 1/09, unter Hinweis auf Schleswig-Holsteinisches OLG, Beschluss vom 30.06.2005 - 6 Verg 5/05, und OLG Naumburg, Beschluss vom 30.07.2004 - 1 Verg 10/04).

  • BayObLG, 19.12.2000 - Verg 7/00

    Zulässigkeit des Nachprüfungsverfahrens nach Vertragsschluss zwischen

    Auszug aus VK Mecklenburg-Vorpommern, 19.06.2012 - 2 VK 3/12
    Da der Nachprüfungsantrag aber jetzt als unzulässig verworfen wird, ist der Anwendungsbereich des § 111 GWB nicht eröffnet (BayObLG, Beschluss vom 19.12.2000 - Verg 7/00).
  • VK Mecklenburg-Vorpommern, 22.06.2010 - 1 VK 5/10

    Rügeerfordernis durch Zuschlag auf Konkurrenzangebot nicht erledigt

    Auszug aus VK Mecklenburg-Vorpommern, 19.06.2012 - 2 VK 3/12
    Die Vergabekammer sieht keinen Anlass, diese Argumentationslinie des OLG Rostock (welche bereits die 1. Vergabekammer Mecklenburg-Vorpommern in ihrer Entscheidung vom 22.06.2010 - 1 VK 5/10 - vertreten hatte) zu verlassen.
  • OLG Rostock, 20.10.2010 - 17 Verg 5/10

    Vergabeverfahren: Rügeobliegenheit nach § 107 Abs. 3 GWB

    Auszug aus VK Mecklenburg-Vorpommern, 19.06.2012 - 2 VK 3/12
    Dagegen hat das OLG Rostock in seiner Entscheidung vom 20.10.2010 - 17 Verg 5/10 wie folgt argumentiert:.
  • OLG Jena, 23.12.2011 - 9 Verg 3/11

    eigenwirtschaftlicher Verkehr - Vergabenachprüfungsverfahren: Prüfungsumfang bei

    Auszug aus VK Mecklenburg-Vorpommern, 19.06.2012 - 2 VK 3/12
    Die daraus folgende Basisgebühr i.H.v. 50.000,- EUR war aufgrund des Entfallens der mündlichen Verhandlung (§ 112 Abs. 1 Satz 3 Fall 2 GWB) aus Gründen der Billigkeit auf 35.000,- EUR zu ermäßigen [§ 128 Abs. 2 Satz 1 GWB, vgl. Thüringer OLG, Beschluss vom 23.12.2011 - 9 Verg 3/11, ibr-/vpr-online].
  • OLG München, 17.09.2007 - Verg 10/07

    Keine konforme Leistung - Ausschluss!

    Auszug aus VK Mecklenburg-Vorpommern, 19.06.2012 - 2 VK 3/12
    Die somit bestehende Rügepflicht nach § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB beginnt mit positiver Kenntnis des (potentiellen) Bieters von dem Vergabeverstoß, die regelmäßig dann vorausgesetzt werden kann, wenn er bestimmte Tatsachen kennt, die bei vernünftiger rechtlicher Würdigung einen Mangel des Vergabeverfahrens darstellen können (vgl. OLG Rostock, Beschluss vom 06.03.2009 - 17 Verg 1/09, unter Hinweis auf OLG München, Beschluss vom 17.09.2007 - Verg 10/07).
  • OLG Naumburg, 30.07.2004 - 1 Verg 10/04

    Ausschluss eines Bieters wegen mehrfacher Beteiligung an der Ausschreibung;

    Auszug aus VK Mecklenburg-Vorpommern, 19.06.2012 - 2 VK 3/12
    Zwar kann von einem Bieter nicht in jedem Fall verlangt werden, etwaige Fehler in den Verdingungsunterlagen sofort nach deren Eingang festzustellen und zu rügen (OLG Rostock, Beschluss vom 06.03.2009 - 17 Verg 1/09, unter Hinweis auf Schleswig-Holsteinisches OLG, Beschluss vom 30.06.2005 - 6 Verg 5/05, und OLG Naumburg, Beschluss vom 30.07.2004 - 1 Verg 10/04).
  • OLG Schleswig, 30.06.2005 - 6 Verg 5/05

    Nachprüfung eines Vergabeverfahrens: Vergaberechtsschutz trotz Ausschluss des

    Auszug aus VK Mecklenburg-Vorpommern, 19.06.2012 - 2 VK 3/12
    Zwar kann von einem Bieter nicht in jedem Fall verlangt werden, etwaige Fehler in den Verdingungsunterlagen sofort nach deren Eingang festzustellen und zu rügen (OLG Rostock, Beschluss vom 06.03.2009 - 17 Verg 1/09, unter Hinweis auf Schleswig-Holsteinisches OLG, Beschluss vom 30.06.2005 - 6 Verg 5/05, und OLG Naumburg, Beschluss vom 30.07.2004 - 1 Verg 10/04).
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