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   VK Niedersachsen, 03.06.2016 - VgK-12/2016   

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VK Niedersachsen, 03.06.2016 - VgK-12/2016 (https://dejure.org/2016,53094)
VK Niedersachsen, Entscheidung vom 03.06.2016 - VgK-12/2016 (https://dejure.org/2016,53094)
VK Niedersachsen, Entscheidung vom 03. Juni 2016 - VgK-12/2016 (https://dejure.org/2016,53094)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Vergabe der Neuordnung der Stromversorgung und Gasversorgung in den Gemeinden; Zulassung eines Nebenangebotes

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vergabe der Neuordnung der Stromversorgung und Gasversorgung in den Gemeinden; Zulassung eines Nebenangebotes

  • Wolters Kluwer

    Vergabe der Neuordnung der Stromversorgung und Gasversorgung in den Gemeinden; Zulassung eines Nebenangebotes

  • ams-rae.de

    Nachprüfungsverfahren: Erfolgreiche Teilnahme am Konzessionierungsverfahren zum Nachweis der technischen Leistungsfähigkeit; unterschiedliche Bewertung von Haupt- und Nebenangeboten; Bewertung von Netzentgelten

  • Reguvis VergabePortal - Veris(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (22)

  • OLG München, 19.12.2013 - Verg 12/13

    Vergabenachprüfungsverfahren betreffend die Vergabe von

    Auszug aus VK Niedersachsen, 03.06.2016 - VgK-12/16
    Es kann vorliegend unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des OLG München ( Beschluss vom 19.12.2013 - Verg 12/13 , zitiert nach ibr-online) dahinstehen, ob die Präklusionsregel gem. § 107 Ab. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB a. F. unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des EuGH (vgl. Urteil vom 28.01.2010 in den Rs.C-406/08 und C-456/08) überhaupt noch anwendbar ist (zu den unterschiedlichen Auffassungen aktuell VK Südbayern, Beschluss vom 18.03.2015 - Z3-3-3194-1-62-12/14 OLG Dresden, Beschluss vom 07.05.2010, Az.: WVerg 6/10 , und OLG Rostock, Beschluss vom 20.10.2010, Az.: 17 Verg 5/10, zitiert nach ibr-online; offen gelassen noch durch OLG Celle, Beschluss vom 16.09.2010, Az.: 13 Verg 8/10).

    Das OLG München hat in seiner Entscheidung vom 19.12.2013 - Verg 12/13 offen gelassen, ob die Präklusionsregel des § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB a. F. nach diesen Entscheidungen des EuGH überhaupt noch anwendbar ist oder dem Europarecht widerspricht.

  • OLG Stuttgart, 19.11.2015 - 2 U 60/15

    Gerichtliche Kontrolle der Vergabe einer Stromkonzession durch eine Gemeinde:

    Auszug aus VK Niedersachsen, 03.06.2016 - VgK-12/16
    Aber selbst wenn man der Antragstellerin zugestehen würde, dass ihr erst aufgrund einer Entscheidung des OLG Stuttgart vom 12.11.2015 - 2 U 60/15 (= EnWZ 2016, 89 ff.) und auch dann erst aufgrund der Beratung durch die jetzigen Verfahrensbevollmächtigten die geltend gemachte, vermeintliche Vergaberechtswidrigkeit der Berücksichtigung der Netzentgelte bewusst geworden sei, wäre die Rüge zumindest nicht unverzüglich im Sinne des § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB a. F. erfolgt.
  • VK Südbayern, 18.03.2015 - Z3-3-3194-1-62-12/14

    Gerügt werden muss immer (noch), wenn auch nicht (mehr) unverzüglich!

    Auszug aus VK Niedersachsen, 03.06.2016 - VgK-12/16
    Es kann vorliegend unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des OLG München ( Beschluss vom 19.12.2013 - Verg 12/13 , zitiert nach ibr-online) dahinstehen, ob die Präklusionsregel gem. § 107 Ab. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB a. F. unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des EuGH (vgl. Urteil vom 28.01.2010 in den Rs.C-406/08 und C-456/08) überhaupt noch anwendbar ist (zu den unterschiedlichen Auffassungen aktuell VK Südbayern, Beschluss vom 18.03.2015 - Z3-3-3194-1-62-12/14 OLG Dresden, Beschluss vom 07.05.2010, Az.: WVerg 6/10 , und OLG Rostock, Beschluss vom 20.10.2010, Az.: 17 Verg 5/10, zitiert nach ibr-online; offen gelassen noch durch OLG Celle, Beschluss vom 16.09.2010, Az.: 13 Verg 8/10).
  • OLG Celle, 16.09.2010 - 13 Verg 8/10

    Angebote ohne Preise oder geforderte Erklärungen sind auszuschließen

    Auszug aus VK Niedersachsen, 03.06.2016 - VgK-12/16
    Es kann vorliegend unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des OLG München ( Beschluss vom 19.12.2013 - Verg 12/13 , zitiert nach ibr-online) dahinstehen, ob die Präklusionsregel gem. § 107 Ab. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB a. F. unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des EuGH (vgl. Urteil vom 28.01.2010 in den Rs.C-406/08 und C-456/08) überhaupt noch anwendbar ist (zu den unterschiedlichen Auffassungen aktuell VK Südbayern, Beschluss vom 18.03.2015 - Z3-3-3194-1-62-12/14 OLG Dresden, Beschluss vom 07.05.2010, Az.: WVerg 6/10 , und OLG Rostock, Beschluss vom 20.10.2010, Az.: 17 Verg 5/10, zitiert nach ibr-online; offen gelassen noch durch OLG Celle, Beschluss vom 16.09.2010, Az.: 13 Verg 8/10).
  • OLG Celle, 04.05.2011 - 13 Verg 1/11

    Kostentragungspflicht nach Antragsrücknahme

    Auszug aus VK Niedersachsen, 03.06.2016 - VgK-12/16
    Ob die Hinzuziehung eines Rechtsanwalts durch einen öffentlichen Auftraggeber notwendig war und dessen Kosten im Vergabeverfahren deshalb nach § 128 Abs. 4 GWB a. F. i. V. m. § 80 Abs. 2 VwVfG bzw. § 120 GWB a. F. i. V. m. § 78 Satz 1 GWB a. F. zu erstatten sind, kann aber nicht allgemein, sondern nur an Hand der Umstände des Einzelfalles entschieden werden und richtet sich nach den objektiv anzuerkennenden Erfordernissen im jeweiligen Einzelfall nach einer ex-ante-Prognose (vgl. OLG Celle, Beschluss vom 09.02.2011 - 13 Verg 17/10 , Beschluss vom 04.05.2011 -13 Verg 1/11).
  • OLG München, 06.08.2012 - Verg 14/12

    Öffentlicher Dienstleistungsauftrag; "Unverzügliche" Rügepflicht; Behandlung

    Auszug aus VK Niedersachsen, 03.06.2016 - VgK-12/16
    Das bedeutet auch, dass bei einer Auslegung von unbestimmten Rechtsbegriffen nicht zu kleinlich zu verfahren ist (ebenso bereits OLG München, Beschluss vom 06.08.2012 - Verg 14/12 , zitiert nach ibr-online).
  • OLG Dresden, 22.02.2010 - WVerg 1/10

    Wann ist Zuziehung eines Bevollmächtigten erforderlich?

    Auszug aus VK Niedersachsen, 03.06.2016 - VgK-12/16
    Denn dann ist - zumindest bei größeren Auftraggebern, die Vergaben nicht nur in Einzelfällen ausführen - der Kernbereich der Tätigkeit betroffen, deren Ergebnisse zu rechtfertigen eine Vergabestelle grundsätzlich auch ohne anwaltlichen Beistand in der Lage sein muss (vgl. OLG Dresden, Beschluss vom 22. Februar 2010 - WVerg 0001/10, zitiert nach , Tz 15 f.; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 16. Juni 2010 - 15 Verg 4/10 , zitiert nach , Tz 54; OLG München, Beschluss vom 11. Juni 2008 - Verg 6/08 , zitiert nach , Tz 13).
  • OLG Celle, 09.02.2011 - 13 Verg 17/10

    Notwendigkeit der Hinzuziehung eines Rechtsanwalts durch den öffentlichen

    Auszug aus VK Niedersachsen, 03.06.2016 - VgK-12/16
    Ob die Hinzuziehung eines Rechtsanwalts durch einen öffentlichen Auftraggeber notwendig war und dessen Kosten im Vergabeverfahren deshalb nach § 128 Abs. 4 GWB a. F. i. V. m. § 80 Abs. 2 VwVfG bzw. § 120 GWB a. F. i. V. m. § 78 Satz 1 GWB a. F. zu erstatten sind, kann aber nicht allgemein, sondern nur an Hand der Umstände des Einzelfalles entschieden werden und richtet sich nach den objektiv anzuerkennenden Erfordernissen im jeweiligen Einzelfall nach einer ex-ante-Prognose (vgl. OLG Celle, Beschluss vom 09.02.2011 - 13 Verg 17/10 , Beschluss vom 04.05.2011 -13 Verg 1/11).
  • OLG Rostock, 20.10.2010 - 17 Verg 5/10

    Vergabeverfahren: Rügeobliegenheit nach § 107 Abs. 3 GWB

    Auszug aus VK Niedersachsen, 03.06.2016 - VgK-12/16
    Es kann vorliegend unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des OLG München ( Beschluss vom 19.12.2013 - Verg 12/13 , zitiert nach ibr-online) dahinstehen, ob die Präklusionsregel gem. § 107 Ab. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB a. F. unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des EuGH (vgl. Urteil vom 28.01.2010 in den Rs.C-406/08 und C-456/08) überhaupt noch anwendbar ist (zu den unterschiedlichen Auffassungen aktuell VK Südbayern, Beschluss vom 18.03.2015 - Z3-3-3194-1-62-12/14 OLG Dresden, Beschluss vom 07.05.2010, Az.: WVerg 6/10 , und OLG Rostock, Beschluss vom 20.10.2010, Az.: 17 Verg 5/10, zitiert nach ibr-online; offen gelassen noch durch OLG Celle, Beschluss vom 16.09.2010, Az.: 13 Verg 8/10).
  • OLG Dresden, 07.05.2010 - WVerg 6/10

    Europarechtliche Grenzen der richterlichen Überprüfung von Fristen für den Zugang

    Auszug aus VK Niedersachsen, 03.06.2016 - VgK-12/16
    Es kann vorliegend unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des OLG München ( Beschluss vom 19.12.2013 - Verg 12/13 , zitiert nach ibr-online) dahinstehen, ob die Präklusionsregel gem. § 107 Ab. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB a. F. unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des EuGH (vgl. Urteil vom 28.01.2010 in den Rs.C-406/08 und C-456/08) überhaupt noch anwendbar ist (zu den unterschiedlichen Auffassungen aktuell VK Südbayern, Beschluss vom 18.03.2015 - Z3-3-3194-1-62-12/14 OLG Dresden, Beschluss vom 07.05.2010, Az.: WVerg 6/10 , und OLG Rostock, Beschluss vom 20.10.2010, Az.: 17 Verg 5/10, zitiert nach ibr-online; offen gelassen noch durch OLG Celle, Beschluss vom 16.09.2010, Az.: 13 Verg 8/10).
  • OLG Karlsruhe, 16.06.2010 - 15 Verg 4/10

    Hinzuziehung eines Beraters und Veröffentlichung von Beschlussvorlage in

  • EuGH, 28.01.2010 - C-406/08

    Uniplex (UK) - Richtlinie 89/665/EWG - Nachprüfungsverfahren im Rahmen der

  • OLG Stuttgart, 19.07.2000 - 2 Verg 4/00

    Zulässigkeit der sofortigen Beschwerde gegen die Kostenentscheidung der

  • BVerwG, 10.04.1978 - 6 C 27.77

    Antrag auf Verweigerung des Kriegsdienstes - Verweigerung des Kriegsdienstes mit

  • OLG München, 11.06.2008 - Verg 6/08

    Vergabenachprüfungsverfahren: Erstattungsfähigkeit der Kosten des Rechtsanwalts

  • OLG Düsseldorf, 09.08.2001 - Verg 1/01

    Vergaberecht - Anwaltskosten

  • BGH, 07.01.2014 - X ZB 15/13

    Vergabenachprüfungsverfahren betreffend die Europaweite Ausschreibung eines

  • OLG Düsseldorf, 09.01.2013 - Verg 26/12

    Zulässigkeit der Ausschreibung einer strategischen Partnerschaft für eine

  • OLG Brandenburg, 14.12.2007 - Verg W 21/07

    Vergabeverfahren: Prognoseentscheidung über die Zuverlässigkeit des Bieters nach

  • BGH, 26.09.2006 - X ZB 14/06

    Antragsberechtigung eines ausgeschlossenen Bieters; Rechtsfolgen des Fehlens

  • OLG Stuttgart, 24.03.2000 - 2 Verg 2/99

    Sofortige Beschwerde im Vergabeverfahren, Anwendung des § 107 III GBW in

  • BayObLG, 23.11.2000 - Verg 12/00

    Verlängerung der aufschiebenden Wirkung

  • OLG Celle, 12.10.2021 - 13 Verg 7/21

    Sofortige Beschwerde gegen den Beschluss einer Vergabekammer; Ausschluss eines

    Noch nicht abschließend geklärt ist aber, ob dies auch für den Begriff der Vergabeunterlagen i. S. d. § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB gilt (befürwortend: VK Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 10. Juni 2010 - VK 1-17/10, juris Rn. 72; Kadenbach in: Willenbruch/Wieddekind, Vergaberecht, 4. Aufl., § 160 GWB, Rn. 82; im Ergebnis ebenso: VK Lüneburg, Beschluss vom 3. Juni 2016 - VgK-12/2016, juris Rn. 161-166, 191; dies befürwortend, aber letztlich offenlassend: BKartA, Beschluss vom 13. Januar 2020 - VK 3 - 173/11, juris Rn. 46 f.; wohl ebenso: OLG Brandenburg, Beschluss vom 30. April 2013 - Verg W 3/13, juris Rn. 55; VK München, Beschluss vom 14. Februar 2017 - Z3-3-3194-1-54-12/16, juris Rn. 257).
  • VK Niedersachsen, 20.04.2017 - VgK-04/17

    Bieter darf versehentlich übersandte Unterlagen nicht lesen!

    Mangels finalen Angebots der Antragstellerin legt die Vergabekammer den Wert unter Rückgriff auf die unstreitigen Angaben im zu diesem Sachverhalt entschiedenen Nachprüfungsverfahren VgK-12/2016 fest.
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