Rechtsprechung
VK Niedersachsen, 04.09.2003 - 203-VgK-16/2003 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- oeffentliche-auftraege.de
Nachprüfungsverfahren: Antragsbefugnis dann, wenn der Nachprüfungsantrag zur Aufhebung der Ausschreibung führt
- Reguvis VergabePortal - Veris(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Wann liegt eine Pflicht zur Ausschreibungsaufhebung vor?
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (11)
- VK Niedersachsen, 14.02.2003 - 203-VgK-35/02
Anforderungen an die Darlegung eines Rechtsschutzbedürfnisses; Voraussetzungen …
Auszug aus VK Niedersachsen, 04.09.2003 - 203-VgK-16/03
Der Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit die Antragstellerin ihren erneuten Nachprüfungsantrag auf Sachverhalte stützt, die bereits Gegenstand des rechtskräftigen Beschlusses der Vergabekammer vom 14.02.2003 gewesen sind, der im Zuge des vorangegangenen Nachprüfungsverfahrens 203-VgK-35/2002 zum streitbefangenen Vergabeverfahren ergangen ist.Die Antragsbefugnis der Antragstellerin ist lediglich zu verneinen, soweit sie sich erneut zur Begründung ihres Antrags auf ihren Vortrag und auf Sachverhalte bezieht, mit dem sie bereits im vorangegangenen Nachprüfungsverfahren 203-VgK-35/2002 gemäß dem rechtskräftigen Beschluss der Vergabekammer vom 14.02.2003 schon seinerzeit gem. § 107 Abs. 3 GWB präkludiert war.
Die Vergabekammer hat mit rechtskräftigem Beschluss vom 14.02.2003, 203-VgK-35/2002 (S. 12 ff.) festgestellt, dass die Antragstellerin mit ihrem diesbezüglichen Vorbringen gem. § 107 Abs. 3 GWB präkludiert ist, weil die Antragstellerin die Angebotsunterlagen bereits mit Schreiben vom 12.07.2002 erhalten hatte und die von ihr geltend gemachten, vermeintlichen Unzulänglichkeiten der Leistungsbeschreibung als fachkundiges Unternehmen, das zudem als einziges Unternehmen im streitbefangenen Vergabeverfahren die Verhältnisse im Landkreis xxxxxxx (Auftraggeber) aus dem vorangegangenen Entsorgungsauftrag hinsichtlich der Infrastruktur und der Entsorgungsmengen für die einzelnen Abfallfraktionen genau kannte, unverzüglich nach Prüfung der Angebotsunterlagen bzw. während der Erarbeitung des Angebotes gegenüber dem Auftraggeber hätte rügen müssen.
Da das vorangegangene Nachprüfungsverfahren 203-VgK-35/2002 erst mit Beschluss vom 14.02.2003 beendet wurde, wäre die Antragstellerin als bisher mit der Durchführung der streitbefangenen Entsorgungsdienstleistungen beauftragtes Fachunternehmen zumindest hinsichtlich der Zahlen aus dem Jahr 2000 und 2001 in der Lage gewesen, diese Mengenentwicklung spätestens in der dem vorangegangenen Nachprüfungsverfahren durchgeführten mündlichen Verhandlung vom 05.02.2003 vorzutragen, so dass der diesbezügliche Vortrag mit Schreiben vom 28.02.2003 nicht mehr unverzüglich im Sinne des § 107 Abs. 3 GWB war.
- OLG Jena, 24.10.2002 - 6 Verg 5/02
Antragsbefugnis bei Ausschreibungsaufhebung
Auszug aus VK Niedersachsen, 04.09.2003 - 203-VgK-16/03
Wenn die Ausschreibung aufgehoben werden würde, bestünde für den Antragsteller grundsätzlich die Möglichkeit, sich an einem anschließenden neuen Vergabeverfahren zu beteiligen und so den Auftrag doch noch zu erhalten (vgl. Thüringer OLG, Beschluss v. 24.10.2002, Az.: 6 Verg 5/02; BayObLG, Beschluss v. 15.07.2002, Az.: Verg 15/02).In diesen Fällen kann einem Bieter ein vergaberechtlicher Anspruch auf Aufhebung des Vergabeverfahrens erwachsen, um so die Chance zu erhalten, in einem sich anschließenden, neuen Vergabeverfahren ein Angebot zu einem konkurrenzfähigen Preis anzubieten (vgl. Vergabekammer Baden-Württemberg, Beschluss v. 06.11.2001, Az.: 1 VK 41/01; Thüringer OLG, Beschluss v. 24.10.2002, Az.: 6 Verg 5/02; BayObLG, Beschluss v. 15.07.2002, Az.: Verg 15/02).
- VK Baden-Württemberg, 06.11.2001 - 1 VK 41/01
Vergabeverfahren "Beschaffung von Bibliothekenverwaltungssoftware"
Auszug aus VK Niedersachsen, 04.09.2003 - 203-VgK-16/03
Die Antragsbefugnis für ein auf Aufhebung eines Vergabeverfahrens gerichtetes Nachprüfungsverfahren kann einer Antragstellerin jedenfalls dann nicht abgesprochen werden, wenn sie, wie im vorliegenden Fall, schlüssig vorträgt, warum ihrer Auffassung nach im konkreten Fall das dem öffentlichen Auftraggeber durch § 26 VOL/A eingeräumte Ermessen ausnahmsweise zu Gunsten einer Aufhebung auf Null reduziert (vgl. VK beim Landesgewerbeamt Baden- Württemberg, Beschluss v. 06.11.2001, Az.: 1 VK 41/01).In diesen Fällen kann einem Bieter ein vergaberechtlicher Anspruch auf Aufhebung des Vergabeverfahrens erwachsen, um so die Chance zu erhalten, in einem sich anschließenden, neuen Vergabeverfahren ein Angebot zu einem konkurrenzfähigen Preis anzubieten (vgl. Vergabekammer Baden-Württemberg, Beschluss v. 06.11.2001, Az.: 1 VK 41/01; Thüringer OLG, Beschluss v. 24.10.2002, Az.: 6 Verg 5/02; BayObLG, Beschluss v. 15.07.2002, Az.: Verg 15/02).
- BayObLG, 15.07.2002 - Verg 15/02
Bitte der Vergabestelle um Verlängerung der Zuschlagsfrist - Vertragsinhalt bei …
Auszug aus VK Niedersachsen, 04.09.2003 - 203-VgK-16/03
Wenn die Ausschreibung aufgehoben werden würde, bestünde für den Antragsteller grundsätzlich die Möglichkeit, sich an einem anschließenden neuen Vergabeverfahren zu beteiligen und so den Auftrag doch noch zu erhalten (vgl. Thüringer OLG, Beschluss v. 24.10.2002, Az.: 6 Verg 5/02; BayObLG, Beschluss v. 15.07.2002, Az.: Verg 15/02).In diesen Fällen kann einem Bieter ein vergaberechtlicher Anspruch auf Aufhebung des Vergabeverfahrens erwachsen, um so die Chance zu erhalten, in einem sich anschließenden, neuen Vergabeverfahren ein Angebot zu einem konkurrenzfähigen Preis anzubieten (vgl. Vergabekammer Baden-Württemberg, Beschluss v. 06.11.2001, Az.: 1 VK 41/01; Thüringer OLG, Beschluss v. 24.10.2002, Az.: 6 Verg 5/02; BayObLG, Beschluss v. 15.07.2002, Az.: Verg 15/02).
- OLG Düsseldorf, 15.06.2000 - Verg 6/00
Euro-Münzplättchen III; Teilung eines ausgeschriebenen Auftrags in Lose
Auszug aus VK Niedersachsen, 04.09.2003 - 203-VgK-16/03
Die analoge Anwendung dieser Vorschrift zugunsten eines obsiegenden Beigeladenen ist im Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer geboten (…vgl. OLG Düsseldorf, NZBau 2000, S. 155, 158; sowie OLG Düsseldorf, Beschluss v. 15.06.2000, Az.: Verg 6/00). - OLG Stuttgart, 19.07.2000 - 2 Verg 4/00
Zulässigkeit der sofortigen Beschwerde gegen die Kostenentscheidung der …
Auszug aus VK Niedersachsen, 04.09.2003 - 203-VgK-16/03
Deshalb ist im vergaberechtlichen Nachprüfungsverfahren die nach § 80 VwVfG gebotene Rechtspraxis zur Erstattung der Rechtsanwaltskosten nicht übertragbar (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 09.11.2001, Az.: Verg 1/01; OLG Stuttgart, Beschluss v. 19.07.2000, 2 Verg 4/00, NZBau 11/2000, S. 543 ff.). - BVerwG, 10.04.1978 - 6 C 27.77
Antrag auf Verweigerung des Kriegsdienstes - Verweigerung des Kriegsdienstes mit …
Auszug aus VK Niedersachsen, 04.09.2003 - 203-VgK-16/03
Nach den zu § 80 VwVfG geltenden Grundsätzen ist die Hinzuziehung eines Rechtsanwaltes dann notwendig, wenn sie vom Standpunkt eines verständigen Beteiligten für erforderlich gehalten werden durfte (BVerwGE 55, 299, 306). - VK Hamburg, 14.08.2003 - VgK FB 3/03
Voraussetzungen für Aufhebung einer Aufhebung
Auszug aus VK Niedersachsen, 04.09.2003 - 203-VgK-16/03
Es kann deshalb dahinstehen, ob, wie in der Rechtsprechung vertreten, Prognosen schon deshalb nicht geeignet sind, den Aufhebungstatbestand des § 26 Nr. 1 lit. b VOL/A zu erfüllen, weil der Normgeber durch die gewählte Zeitform "Perfekt" ("geändert haben") deutlich gemacht habe, dass es sich um ein Ereignis handeln muss, das bereits stattgefunden haben muss (vgl. VK bei der Finanzbehörde der Freien und Hansestadt Hamburg, Beschluss vom 14.08.2003, Az.: VgK FB 3/03). - OLG Düsseldorf, 09.08.2001 - Verg 1/01
Vergaberecht - Anwaltskosten
Auszug aus VK Niedersachsen, 04.09.2003 - 203-VgK-16/03
Deshalb ist im vergaberechtlichen Nachprüfungsverfahren die nach § 80 VwVfG gebotene Rechtspraxis zur Erstattung der Rechtsanwaltskosten nicht übertragbar (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 09.11.2001, Az.: Verg 1/01; OLG Stuttgart, Beschluss v. 19.07.2000, 2 Verg 4/00, NZBau 11/2000, S. 543 ff.). - OLG Düsseldorf, 22.08.2000 - Verg 9/00
Notwendigkeit der Hinzuziehung eines Rechtsanwalts
Auszug aus VK Niedersachsen, 04.09.2003 - 203-VgK-16/03
Ausreichend für die positive Kenntnis eines Mangels im Sinne von § 107 Abs. 3 GWB ist bereits das Wissen um einen Sachverhalt, der den Schluss auf die Verletzung vergaberechtlicher Bestimmungen erlaubt und es bei vernünftiger Betrachtung gerechtfertigt erscheinen lässt, das Verfahren als fehlerhaft zu beanstanden (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss v. 22.08.2000, Az.: Verg 9/00). - OLG Düsseldorf, 12.01.2000 - Verg 3/99
Wann liegt Missverhältnis zwischen Preis und Leistung vor?
- VK Sachsen, 18.08.2006 - 1/SVK/077-06
Aufhebung der Ausschreibung
Eine Pflicht zur Aufhebung ist nämlich als "ultima ratio" immer dann gegeben, wenn ohne die Aufhebung das bisherige Verfahren mit derart gravierenden Mängeln behaftet ist, dass diese im Rahmen einer chancengleichen und wettbewerbsgerechten Eignungs- und Angebotsprüfung nicht mehr heilbar sind (OLG Koblenz, Beschluss vom 26.10.2005, 1 Verg 4/05; VK Schleswig-Holstein, Beschluss vom 06.10.2005, VK-SH 27/05, VK Lüneburg, Beschluss vom 4.9.2003, 203-VgK-16/2003). - VK Sachsen, 07.08.2007 - 1/SVK/051-07
Fehlende Bietererklärung: Kein genereller Angebotsausschluss!
In diesen Fällen kann einem Bieter ein vergaberechtlicher Anspruch auf Aufhebung des Vergabeverfahrens erwachsen, um so die Chance zu erhalten, in einem sich anschließenden, neuen Vergabeverfahren ein Angebot zu einem konkurrenzfähigen Preis anzubieten (VK Münster, B. v. 17.11.2005 - Az.: VK 21/05; VK Lüneburg, B. v. 4.9.2003 - Az.: 203-VgK-16/2003).