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   VK Niedersachsen, 06.07.2006 - VgK-13/2006   

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VK Niedersachsen, 06.07.2006 - VgK-13/2006 (https://dejure.org/2006,21840)
VK Niedersachsen, Entscheidung vom 06.07.2006 - VgK-13/2006 (https://dejure.org/2006,21840)
VK Niedersachsen, Entscheidung vom 06. Juli 2006 - VgK-13/2006 (https://dejure.org/2006,21840)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 97 Abs. 1 GWB; § ... 97 Abs. 7 GWB; § 98 GWB; § 99 Abs. 1 GWB; § 99 Abs. 2 GWB; § 99 Abs. 4 GWB; § 107 Abs. 2 GWB; § 107 Abs. 3 GWB; § 114 Abs. 1 GWB; § 114 Abs. 2 S. 1 GWB; § 2 VgV; § 13 VgV; § 3a VOL/A
    Vergabe von Softwarelösungen für den Sozialbereich eines Zusammenschlusses kommunaler Gebietskörperschaften; Rüge gegen die Direktvergabe an einen Bewerber durch einen öffentlichen Auftraggeber ohne vorherige europaweite Ausschreibung; Addition der Auftragswerte mehrerer ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vergabe von Softwarelösungen für den Sozialbereich eines Zusammenschlusses kommunaler Gebietskörperschaften; Rüge gegen die Direktvergabe an einen Bewerber durch einen öffentlichen Auftraggeber ohne vorherige europaweite Ausschreibung; Addition der Auftragswerte mehrerer ...

  • oeffentliche-auftraege.de PDF

    Rüge: keine Rügepflicht bei erst im Nachprüfungsverfahren erkannten Vergaberechtsverstößen

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Vorrang des offenen Verfahrens vor Verhandlungsverfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (16)

  • VK Niedersachsen, 30.06.2006 - VgK-12/06

    Erreichen des Schwellenwertes als Voraussetzung für die Zulässigkeit eines

    Auszug aus VK Niedersachsen, 06.07.2006 - VgK-13/06
    Erst im Rahmen des Nachprüfungsverfahrens VgK-12/2006, gerichtet gegen den Beigeladenen zu 3, war die Antragstellerin am 30.05.06 darüber in Kenntnis gesetzt worden, dass der Beigeladene zu 3 die Software nicht selbst beschafft, sondern dass die Software von der Antragsgegnerin im Rahmen eines Liefer- und Dienstleistungsvertrages mit den Beigeladenen zu 3 und 4 beschafft worden sei.

    Wegen des übrigen Sachverhalts wird auf die Schriftsätze der Beteiligten, die von der Antragsgegnerin vorgelegten Dokumente über die angefochtenen de-facto-Vergaben, die beigezogenen Akten im Parallelverfahren VgK-12/2006 und das Protokoll über die mündliche Verhandlung vom 23.06.2006 Bezug genommen.

    Die Einschaltung der ... wurde der Antragstellerin erstmals im Rahmen des Nachprüfungsverfahrens VgK-12/2006 mit Schriftsatz des Landkreises ... (Beigeladener zu 3) vom 29.05.2006 bekannt gegeben.

    Im vorliegenden Fall hat die Antragstellerin erstmals im Rahmen des Parallelverfahrens VgK-12/2006 und des dortigen Schriftsatzes des Landkreises ... (Beigeladener zu 3) vom 29.05.2006 Kenntnis davon erhalten, dass die von den Landkreisen für den Sozialbereich benötigte Software nicht von diesen direkt beschafft wurden, sondern dass die Antragsgegnerin die Verträge für die beigeladenen Landkreise im eigenen Namen geschlossen hat.

  • OLG München, 28.04.2006 - Verg 6/06

    Berechnung des Schwellenwertes für ein Nachprüfungsverfahren bei einem

    Auszug aus VK Niedersachsen, 06.07.2006 - VgK-13/06
    Deshalb ist für die Berechnung des Schwellenwertes auf die Summe der Einzelleistungen abzustellen (vgl. OLG München, Beschluss v. 28.04.2006, Az.: Verg 6/06 ).

    Nach der zitierten Rechtsprechung des OLG München vom 28.04.2006, Az.: Verg 6/06, ist für die Berechnung des Schwellenwertes jedenfalls dann auf die Summe der Einzelleistungen abzustellen, wenn der Auftraggeber sich offen hält, die zu vergebenden Lose/Aufträge einem einzigen Auftragnehmer zu übertragen.

  • EuGH, 28.10.1999 - C-81/98

    Alcatel Austria u.a.

    Auszug aus VK Niedersachsen, 06.07.2006 - VgK-13/06
    Wie bereits das OLG Düsseldorf in seinem Beschluss vom 30.04.2003, Az.: Verg 67/02 , zutreffend ausgeführt hat, soll mit einer Information des Auftraggebers nach § 13 VgV über den beabsichtigten Zuschlag dem Erfordernis eines effektiven Rechtsschutzes bis zur Zuschlagserteilung entsprochen und auch dem Urteil des EuGH vom 28.10.1999 (Rs. C-81/98) Rechnung getragen werden.

    In diesem unter dem Stichwort "Alcatel" bekannt gewordenen Urteil (s. NZBau 2000, 33 ff. [BFH 11.08.1999 - XI R 47/98] ) hat der EuGH Artikel 2 Abs. 1 lit. a und b der Richtlinie vom 21.12.1989 zur Koordinierung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften für die Anwendung der Nachprüfungsverfahren im Rahmen der Vergabe öffentlicher Liefer- und Bauaufträge dahin ausgelegt, dass die Mitgliedsstaaten verpflichtet sind, die dem Vertragsschluss vorangehende Entscheidung des Auftraggebers darüber, mit welchem Bieter eines Vergabeverfahrens er den Vertrag schließt, in jedem Fall einem Nachprüfungsverfahren zugänglich zu machen, indem der Antragsteller - unabhängig vom Sekundärrechtsschutz - die Aufhebung der Entscheidung erwirken kann, wenn die Voraussetzungen hierfür erfüllt sind.

  • BayObLG, 27.02.2003 - Verg 25/02

    Vergabesachen: Gewährung von Primärrechtsschutz - Anwendung des Vergaberechts auf

    Auszug aus VK Niedersachsen, 06.07.2006 - VgK-13/06
    Nach überwiegender Auffassung in Rechtsprechung und Schrifttum ist eine Rüge nach § 107 Abs. 3 Satz 1 GWB jedoch dann entbehrlich, wenn sich der Nachprüfungsantrag gegen eine de-facto-Vergabe richtet (vgl. Wiese in: Kulartz/Kus/Portz, GWB-Vergaberecht, § 107 Rdnr. 104, m.w.N.; OLG Düsseldorf, Beschluss v. 25.01.2005, VergabeR 2005, S. 343 ; BayObLG, Beschluss v. 27.02.2003, VergabeR 2003, S. 669 ).
  • OLG Düsseldorf, 25.01.2005 - Verg 93/04

    Antragsbefugnis bei unterlassenem Vergabeverfahren

    Auszug aus VK Niedersachsen, 06.07.2006 - VgK-13/06
    Nach überwiegender Auffassung in Rechtsprechung und Schrifttum ist eine Rüge nach § 107 Abs. 3 Satz 1 GWB jedoch dann entbehrlich, wenn sich der Nachprüfungsantrag gegen eine de-facto-Vergabe richtet (vgl. Wiese in: Kulartz/Kus/Portz, GWB-Vergaberecht, § 107 Rdnr. 104, m.w.N.; OLG Düsseldorf, Beschluss v. 25.01.2005, VergabeR 2005, S. 343 ; BayObLG, Beschluss v. 27.02.2003, VergabeR 2003, S. 669 ).
  • VK Niedersachsen, 12.04.2002 - 203-VgK-05/02

    Präklusion des Vortrags im Nachprüfungsverfahren wegen unterlassener Rüge

    Auszug aus VK Niedersachsen, 06.07.2006 - VgK-13/06
    Ein Pflichtenheft sollte Ausführungen zu bisherigen Verfahren und Hilfsmitteln haben, zur Zielsetzung mit der Priorität nach dargestellten Unterzielen (Musskriterien, Sollkriterien und wünschenswerten Kriterien), zum Produkteinsatz, zu den Betriebsbedingungen, zum Mengengerüst, insbesondere hinsichtlich Stamm- und Grunddaten, zu Produktfunktionen (z.B. zur Frage, wie Neueingaben/Änderungen funktionieren sollen, ggf. Sortier- und Suchfunktionen), zur Benutzeroberfläche (falls besondere Wünsche bestehen) und, worauf es offensichtlich auch der Antragsgegnerin und den beigeladenen Landkreisen bei den streitbefangenen Beschaffungen ankam, zu Qualitätszielen (vgl. VK Lüneburg, Beschluss v. 12.04.2002, Az.: 203-VgK-05/2002).
  • EuGH, 10.03.1987 - 199/85

    Kommission / Italien

    Auszug aus VK Niedersachsen, 06.07.2006 - VgK-13/06
    Die Beweislast für das Vorliegen dieser Ausnahmetatbestände trägt der Auftraggeber (vgl. Fett, a.a.O., Rdnr. 16; EuGH, Urteil v. 10.03.1987, Rs. 199/85, Slg. 1987, 1039).
  • OLG Düsseldorf, 23.02.2005 - Verg 85/04

    Rechte potentieller Bieter nach Aufhebung des offenen Verfahrens

    Auszug aus VK Niedersachsen, 06.07.2006 - VgK-13/06
    Demgegenüber hat das OLG Düsseldorf mit Beschluss vom 23.02.2005 - Az.: Verg 85/04 (= VergabeR 4/2005, S. 508 ff. ) die Hürden für die Anfechtbarkeiten von de-facto-Vergaben unter Berufung auf die Stadt Halle-Entscheidung des EuGH vom 11.01.2005 noch herabgesetzt.
  • BGH, 01.02.2005 - X ZB 27/04

    Rechte der Beteiligten im Vergabeverfahren; Begriff der Dienstleistung

    Auszug aus VK Niedersachsen, 06.07.2006 - VgK-13/06
    Auf dieser Linie liegt die Rechtsprechung des BGH, der mit Beschluss vom 1. Februar 2005, Az.: X ZB 27/04 (= VergabeR 3/2005, S. 328 ff., 334, 335 ) die Voraussetzungen für eine Anfechtbarkeit von de-facto-Vergaben in entsprechender Anwendung des § 13 VgV festgelegt hat.
  • VK Düsseldorf, 18.04.2002 - VK-5/02

    Anforderungen an die Aufhebung einer Ausschreibung zur öffentlichen

    Auszug aus VK Niedersachsen, 06.07.2006 - VgK-13/06
    § 98 Nr. 3 GWB stellt jedoch lediglich einen Auffangtatbestand dar, der eingreift, wenn die Verbände - anders als im vorliegenden Fall - nicht eigene Auftraggeberqualität haben (vgl. Weyand, a.a.O., § 98 GWB, Rdnr. 568; VK Düsseldorf, Beschluss v. 18.04.2002 - Az.: VK-5/2002/L).
  • EuGH, 27.02.2003 - C-373/00

    Adolf Truley

  • VK Bremen, 23.08.2001 - VK 3/01

    Begriff des öffentlichen Auftraggebers

  • EuGH, 22.05.2003 - C-18/01

    Korhonen u.a.

  • EuGH, 11.01.2005 - C-26/03

    DIE VERGABE EINES ÖFFENTLICHEN DIENSTLEISTUNGSAUFTRAGS AN EIN UNTERNEHMEN MIT

  • OLG Düsseldorf, 30.04.2003 - Verg 67/02

    Rechtsfolgen der Übertragung des Bekleidungswesens der Bundeswehr auf eine

  • BFH, 11.08.1999 - XI R 47/98

    Architekten-ähnliche Tätigkeit

  • VK Niedersachsen, 30.06.2006 - VgK-12/06
    Das Parallelverfahren ist unter dem Az. VgK-13/2006 bei der Vergabekammer anhängig.

    Ob diese de-facto-Vergabe noch wirksam angefochten werden kann, ist Gegenstand des Parallelverfahrens VgK-13/2006.

    Der Vergabekammer liegt im Rahmen des - die identische Beschaffung betreffenden - Parallelverfahrens VgK-13/2006 ein Angebot der Beigeladenen an den Antragsgegner vom 20.02.2006 vor.

    Das Vergabeverfahren der Beigeladenen wiederum ist Gegenstand eines weiteren Nachprüfungsantrags der Antragstellerin, der im Parallelverfahren VgK-13/2006 bei der Vergabekammer anhängig ist.

    Diese de-facto-Vergabe ist Gegenstand des Parallelverfahrens VgK-13/2006.

  • VK Hessen, 27.04.2007 - 69d-VK-11/07

    Rügepflicht bei de-facto-Vergaben entbehrlich

    In Rechtsprechung und Literatur ist es umstritten, ob eine Rüge nach § 107 Abs. 3 Satz 1 GWB überhaupt erforderlich ist, wenn sich der Nachprüfungsantrag gegen eine de-facto-Vergabe richtet (gegen eine Rügepflicht: OLG Düsseldorf, Be-schluss vom 25.01.2005, VergabeR 2005, S. 343; BayObLG, Beschluss vom 27.02.2003, VergabeR 2003, S. 669; VK Niedersachsen, Beschluss vom 06.07.2006, VgK-13/2006; VK Münster, Beschluss vom 19.09.2006, VK 12/06; Wiese in: Kulartz/Kus/Portz (Hrsg.), Kommentar zum Vergaberecht, 1. Aufl. 2006, § 107 GWB, Rn. 104; Wagner, Anmerkung zu Beschluss des BayObLG, Beschluss vom 22.01.2002, VergabeR 2002, S. 250; für eine Rügepflicht: OLG Naumburg, Beschluss vom 02.03.2006, 1. Verg 1/06).

    An einem derartigen vorvertraglichen Vertrauensverhältnis fehlt es aber gerade bei einer de-facto-Vergabe (VK Niedersachsen, Beschluss vom 06.07.2006, VgK-13/2006).

  • VK Südbayern, 29.04.2010 - Z3-3-3194-1-03-01/10

    § 13 VgV analog auf de-facto-Vergaben anzuwenden

    Das hat zur Folge, dass diese Bestimmung nicht unmittelbar anwendbar ist, wenn bislang ein derart geregeltes Verfahren nicht stattgefunden hat (BGH, B. v. 01.02.2005 - Az.: X ZB 27/04; OLG Naumburg, B. v. 15.03.2007 - Az.: 1 Verg 14/06; OLG Celle, B. v. 29.10.2009 ­ Az.: 13 Verg 8/09; B. v. 14.09.2006 - Az.: 13 Verg 3/06; B. v. 14.09.2006 - Az.:13 Verg 2/06; OLG Düsseldorf, B. v. 25.09.2008 - Az.: VII-Verg 57/08; VK Brandenburg, B. v. 17.06.2008 - Az.: VK 13/08; 1. VK Bund, B. v. 05.02.2009 - Az.: VK 1 - 186/08; VK Lüneburg, B. v. 30.06.2006 - Az.: VgK-13/2006; VK Münster, B. v. 25.06.2009 - Az.: VK 7/09; VK Düsseldorf, B. v. 24.06.2008 - Az.: VK - 19/2008 - B; B. v. 27.04.2006 - Az.: VK - 12/2006 - L; B. v. 30.09.2005 - Az.: VK - 25/2005 - L).
  • VK Sachsen, 22.02.2007 - 1/SVK/110-06

    Zuschlagsverbot bei gleichwertigen Mängeln der Angebote

    Die Bereitstellung oder Beschaffung der IT-Infrastruktur verliert ihren Charakter als im Allgemeininteresse liegende Aufgabe nicht dadurch, wenn kommunale Gesellschafter sie zu einem großen Teil auf eine privatrechtliche Gesellschaft ausgliedern (OLG Celle, B. v. 14.09.2006 - Az.: 13 Verg 3/06; VK Lüneburg, B. v. 30.06.2006 - Az.: VgK-13/2006).
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