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   VK Niedersachsen, 17.05.2005 - VgK-16/2005   

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https://dejure.org/2005,24475
VK Niedersachsen, 17.05.2005 - VgK-16/2005 (https://dejure.org/2005,24475)
VK Niedersachsen, Entscheidung vom 17.05.2005 - VgK-16/2005 (https://dejure.org/2005,24475)
VK Niedersachsen, Entscheidung vom 17. Mai 2005 - VgK-16/2005 (https://dejure.org/2005,24475)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 98 Nr. 1 GWB; § 99 Abs. 2 GWB; § 100 Abs. 1 GWB; § 107 Abs. 2 S. 1 GWB; §127 GWB
    Abschluss von Verträgen zur Teilprivatisierung der Stadtreinigung im Rahmen eines Vergabeverfahrens; Zulässigkeit des Nachprüfungsantrags trotz erteilten Zuschlags durch die Vergabekammer; Einkapselung der Veräußerung von Geschäftsanteilen in öffentliche ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Abschluss von Verträgen zur Teilprivatisierung der Stadtreinigung im Rahmen eines Vergabeverfahrens; Zulässigkeit des Nachprüfungsantrags trotz erteilten Zuschlags durch die Vergabekammer; Einkapselung der Veräußerung von Geschäftsanteilen in öffentliche ...

  • oeffentliche-auftraege.de PDF

    Rüge: Unverzüglichkeit der Rüge (grundsätzlich binnen 1 - 3 Tagen)

  • Reguvis VergabePortal - Veris(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Anonyme Rüge

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (15)

  • OLG Dresden, 11.09.2003 - WVerg 7/03

    Verwirkung eines Nachprüfungsbegehrens; Zurechnung eines Rügeschreibens bei

    Auszug aus VK Niedersachsen, 17.05.2005 - VgK-16/05
    Zur Begründung dieser Auffassung verweist sie u.a. auf den Beschluss des OLG Dresden vom 11.09.2003, Az. WVerg 0007/03.

    Auch für den hier gegebenen Fall der de-facto-Vergabe kann es potenziellen Bietern nach der Rechtsprechung des OLG Dresden (Beschluss vom 11.09.2003, Az. WVerg 0007/03) und der VK Brandenburg (Beschluss vom 10.02.2003, Az. VK 80/02) zugemutet werden, nachdem sie Informationen erlangt haben, die das Unterlassen eines Vergabeverfahrens bedeuten, unverzüglich nach Kenntniserlangung zu rügen und die Vergabekammer anzurufen, wenn sie die Durchführung eines Vergabeverfahrens erzwingen wollen.

  • VK Brandenburg, 10.02.2003 - VK 80/02

    Zuständigkeit der Vergabekammer

    Auszug aus VK Niedersachsen, 17.05.2005 - VgK-16/05
    Ein Recht auf Durchführung eines Nachprüfungsverfahrens zur Durchsetzung eventueller vergaberechtlicher Ansprüche im Sinne von §§ 97 Abs. 7, 107 Abs. 2 GWB kann demnach nicht mehr ausgeübt werden, wenn seit der Möglichkeit der Geltendmachung bereits eine längere Zeit verstrichen ist und zum anderen besondere Umstände hinzugetreten sind, die eine spätere Geltendmachung des Vergaberechtsschutzes als Verstoß gegen den Grundsatz von Treu und Glauben erscheinen lassen (vgl. VK Schleswig-Holstein, Beschluss vom 02.02.2005, Az. VK SH 01/05; VK Brandenburg, Beschluss vom 10.02.2003, Az. VK 80/02; VK Bund, Beschluss vom 11.11.2004, Az. VK 1 - 207/04; Beschluss vom 13.11.2002, Az. VK 2 - 78/02; Beschluss vom 01.02.2001, Az. VK 1-1/01; VK Sachsen, Beschluss vom 15.07.2003, Az. 1/SVK/092-03).

    Auch für den hier gegebenen Fall der de-facto-Vergabe kann es potenziellen Bietern nach der Rechtsprechung des OLG Dresden (Beschluss vom 11.09.2003, Az. WVerg 0007/03) und der VK Brandenburg (Beschluss vom 10.02.2003, Az. VK 80/02) zugemutet werden, nachdem sie Informationen erlangt haben, die das Unterlassen eines Vergabeverfahrens bedeuten, unverzüglich nach Kenntniserlangung zu rügen und die Vergabekammer anzurufen, wenn sie die Durchführung eines Vergabeverfahrens erzwingen wollen.

  • OLG Düsseldorf, 13.04.1999 - Verg 1/99

    Rechtsschutz für Bieter nach dem neuen Vergaberechtsänderungsgesetz: Erstes

    Auszug aus VK Niedersachsen, 17.05.2005 - VgK-16/05
    Eine Rügefrist von zwei Wochen, die in der Rechtsprechung als Obergrenze anerkannt wird (vgl. OLG Düsseldorf, NZBau 2000, S. 45 ff.), kann einem Bieterunternehmen allenfalls dann zugestanden werden, wenn eine verständliche Abfassung der Rüge durch eine schwierige Sach- und/oder Rechtslage erschwert wird und die Inanspruchnahme fachkundiger Hilfe erfordert.
  • OLG Koblenz, 18.09.2003 - 1 Verg 4/03

    Vergabenachprüfungsverfahren für eine offene Ausschreibung über Abfallentsorgung:

    Auszug aus VK Niedersachsen, 17.05.2005 - VgK-16/05
    Nach der Rechtsprechung muss die Rüge angesichts der kurzen Fristen, die im Vergaberecht allgemein gelten, grundsätzlich binnen ein bis drei Tagen erfolgen (vgl. OLG Koblenz, Beschluss vom 18.09.2003, Az.: 1 Verg. 4/03 ; Bechtold, GWB, § 107, Rdnr. 2).
  • OLG Düsseldorf, 12.01.2000 - Verg 3/99

    Wann liegt Missverhältnis zwischen Preis und Leistung vor?

    Auszug aus VK Niedersachsen, 17.05.2005 - VgK-16/05
    Die analoge Anwendung dieser Vorschrift zu Gunsten eines obsiegenden Beigeladenen ist im Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer geboten (vgl. OLG Düsseldorf, NZBau 2000, S. 155, 158; sowie OLG Düsseldorf, Beschluss v. 15.06.2000, Az.: Verg 6/00).
  • VK Bund, 13.11.2002 - VK 2-78/02

    Lieferung und Einbau von Notausstiegsfenstern

    Auszug aus VK Niedersachsen, 17.05.2005 - VgK-16/05
    Ein Recht auf Durchführung eines Nachprüfungsverfahrens zur Durchsetzung eventueller vergaberechtlicher Ansprüche im Sinne von §§ 97 Abs. 7, 107 Abs. 2 GWB kann demnach nicht mehr ausgeübt werden, wenn seit der Möglichkeit der Geltendmachung bereits eine längere Zeit verstrichen ist und zum anderen besondere Umstände hinzugetreten sind, die eine spätere Geltendmachung des Vergaberechtsschutzes als Verstoß gegen den Grundsatz von Treu und Glauben erscheinen lassen (vgl. VK Schleswig-Holstein, Beschluss vom 02.02.2005, Az. VK SH 01/05; VK Brandenburg, Beschluss vom 10.02.2003, Az. VK 80/02; VK Bund, Beschluss vom 11.11.2004, Az. VK 1 - 207/04; Beschluss vom 13.11.2002, Az. VK 2 - 78/02; Beschluss vom 01.02.2001, Az. VK 1-1/01; VK Sachsen, Beschluss vom 15.07.2003, Az. 1/SVK/092-03).
  • BVerwG, 10.04.1978 - 6 C 27.77

    Antrag auf Verweigerung des Kriegsdienstes - Verweigerung des Kriegsdienstes mit

    Auszug aus VK Niedersachsen, 17.05.2005 - VgK-16/05
    Nach den zu § 80 VwVfG geltenden Grundsätzen ist die Hinzuziehung eines Rechtsanwaltes dann notwendig, wenn sie vom Standpunkt eines verständigen Beteiligten für erforderlich gehalten werden durfte (BVerwGE 55, 299, 306) [BVerwG 10.04.1978 - 6 C 27/77] .
  • OLG Brandenburg, 28.11.2002 - Verg W 8/02

    Nachprüfungsantrag zulässig bei "anonymer" Verbandsrüge?

    Auszug aus VK Niedersachsen, 17.05.2005 - VgK-16/05
    Dazu gehört, dass der interessierte Bieter bei der Rüge namentlich benannt sein muss, weil die Rüge Zugangsvoraussetzung für das Nachprüfungsverfahren ist (Weyand, Praxiskommentar Vergaberecht, Rdnr. 1115 f, OLG Brandenburg, Beschluss vom 28.11.2002, Az. Verg W 8/02).
  • VK Sachsen, 15.07.2003 - 1/SVK/092-03

    Verstoß gegen Treu und Glauben bei verspäteter Antragstellung?

    Auszug aus VK Niedersachsen, 17.05.2005 - VgK-16/05
    Ein Recht auf Durchführung eines Nachprüfungsverfahrens zur Durchsetzung eventueller vergaberechtlicher Ansprüche im Sinne von §§ 97 Abs. 7, 107 Abs. 2 GWB kann demnach nicht mehr ausgeübt werden, wenn seit der Möglichkeit der Geltendmachung bereits eine längere Zeit verstrichen ist und zum anderen besondere Umstände hinzugetreten sind, die eine spätere Geltendmachung des Vergaberechtsschutzes als Verstoß gegen den Grundsatz von Treu und Glauben erscheinen lassen (vgl. VK Schleswig-Holstein, Beschluss vom 02.02.2005, Az. VK SH 01/05; VK Brandenburg, Beschluss vom 10.02.2003, Az. VK 80/02; VK Bund, Beschluss vom 11.11.2004, Az. VK 1 - 207/04; Beschluss vom 13.11.2002, Az. VK 2 - 78/02; Beschluss vom 01.02.2001, Az. VK 1-1/01; VK Sachsen, Beschluss vom 15.07.2003, Az. 1/SVK/092-03).
  • VK Bund, 01.02.2001 - VK 1-01/01

    Lieferung und Installation einer mehrstufigen Reisegepäckkontrollanlage

    Auszug aus VK Niedersachsen, 17.05.2005 - VgK-16/05
    Ein Recht auf Durchführung eines Nachprüfungsverfahrens zur Durchsetzung eventueller vergaberechtlicher Ansprüche im Sinne von §§ 97 Abs. 7, 107 Abs. 2 GWB kann demnach nicht mehr ausgeübt werden, wenn seit der Möglichkeit der Geltendmachung bereits eine längere Zeit verstrichen ist und zum anderen besondere Umstände hinzugetreten sind, die eine spätere Geltendmachung des Vergaberechtsschutzes als Verstoß gegen den Grundsatz von Treu und Glauben erscheinen lassen (vgl. VK Schleswig-Holstein, Beschluss vom 02.02.2005, Az. VK SH 01/05; VK Brandenburg, Beschluss vom 10.02.2003, Az. VK 80/02; VK Bund, Beschluss vom 11.11.2004, Az. VK 1 - 207/04; Beschluss vom 13.11.2002, Az. VK 2 - 78/02; Beschluss vom 01.02.2001, Az. VK 1-1/01; VK Sachsen, Beschluss vom 15.07.2003, Az. 1/SVK/092-03).
  • VK Bund, 11.11.2004 - VK 1-207/04

    Vergabe der Architektenleistungen

  • OLG Düsseldorf, 15.06.2000 - Verg 6/00

    Euro-Münzplättchen III; Teilung eines ausgeschriebenen Auftrags in Lose

  • OLG Stuttgart, 19.07.2000 - 2 Verg 4/00

    Zulässigkeit der sofortigen Beschwerde gegen die Kostenentscheidung der

  • OLG Düsseldorf, 09.08.2001 - Verg 1/01

    Vergaberecht - Anwaltskosten

  • OLG Düsseldorf, 22.08.2000 - Verg 9/00

    Notwendigkeit der Hinzuziehung eines Rechtsanwalts

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