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   VK Niedersachsen, 31.08.2005 - VgK-35/2005, VgK-35/05   

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https://dejure.org/2005,40295
VK Niedersachsen, 31.08.2005 - VgK-35/2005, VgK-35/05 (https://dejure.org/2005,40295)
VK Niedersachsen, Entscheidung vom 31.08.2005 - VgK-35/2005, VgK-35/05 (https://dejure.org/2005,40295)
VK Niedersachsen, Entscheidung vom 31. August 2005 - VgK-35/2005, VgK-35/05 (https://dejure.org/2005,40295)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 99 Abs. 1 GWB; § 99 Abs. 4 GWB; § 3a Nr. 1 Abs. 4b, c VOL/A
    Vergabe von Aufträgen zur Schülerbeförderung nach der Freistellungsverordnung zum Personenbeförderungsgesetz; Beauftragung als organisationsinterne Maßnahme des Auftraggebers zur Erfüllung der ihm aus dem Schulgesetz obliegenden gesetzlichen Pflicht zur Organisation und ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vergabe von Aufträgen zur Schülerbeförderung nach der Freistellungsverordnung zum Personenbeförderungsgesetz; Beauftragung als organisationsinterne Maßnahme des Auftraggebers zur Erfüllung der ihm aus dem Schulgesetz obliegenden gesetzlichen Pflicht zur Organisation und ...

  • Reguvis VergabePortal - Veris(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (16)

  • EuGH, 11.01.2005 - C-26/03

    DIE VERGABE EINES ÖFFENTLICHEN DIENSTLEISTUNGSAUFTRAGS AN EIN UNTERNEHMEN MIT

    Auszug aus VK Niedersachsen, 31.08.2005 - VgK-35/05
    Bei der ... , deren Anteile sich vollständig in der öffentlichen Hand befinden (Land Niedersachsen, Bundesrepublik Deutschland, Deutsche Bahn AG sowie einige Kreise, Städte und Gemeinden), handelt es sich nicht um ein "privates Unternehmen" im Sinne der aktuellen Rechtsprechung des EuGH (vgl. Urteil v. 11.01.2005, Rs. C-26/03 - Stadt Halle), wonach eine - auch nur minderheitliche - Beteiligung eines privaten Unternehmens am Kapital einer Gesellschaft, an der auch der betreffende öffentliche Auftraggeber beteiligt ist, die Annahme einer vergaberechtsfreien In-house-Vergabe ausschließt.

    Mit Urteil vom 11.01.2005 in der Rechtssache Stadt Halle (Rs. C-26/03 = NZBau 2005, S. 111 ff.) hat der EuGH seine in der Teckal-Entscheidung formulierte erste Voraussetzung für eine im Vergaberecht unterfallende In-house-Vergabe dahingehend modifiziert, dass es genügt, wenn die öffentliche Stelle, die einöffentlicher Auftraggeber ist, über die fragliche Einrichtung eine ähnliche Kontrolle ausübt wie über ihre eigenen Dienststellen.

    Der EuGH hat nämlich mit seinem Urteil vom 11.01.2005 (Rs. C-26/03 - Stadt Halle = VergabeR 2005, S. 44 ff. ) abschließend entschieden, dass eine Auftragsvergabe an ein privat-wirtschaftliches Unternehmen (das Unternehmen befindet sich in der Handöffentlicher und privater Eigentümer) stets dem Vergaberecht unterfällt.

    Auch der EuGH hat in seinem Urteil vom 11.01.2005 in der Rechtssache C-26/03 in Bezug auf seine Teckal-Entscheidung darauf hingewiesen, "dass in dem vorgenannten Fall die Einrichtung zu 100 % von öffentlichen Stellen gehalten wurde" (Urteil v. 11.01.2005, Rdnr. 49).

  • OLG Düsseldorf, 12.01.2000 - Verg 3/99

    Wann liegt Missverhältnis zwischen Preis und Leistung vor?

    Auszug aus VK Niedersachsen, 31.08.2005 - VgK-35/05
    Ein Verstoß gegen diese Zugangsvorschriften würde nach Auffassung der Vergabekammer durchaus als unlauterer Wettbewerb im Sinne von § 1 UWG einzuordnen sein und damit auch gegen § 2 Nr. 1 Abs. 2 VOL/A verstoßen (vgl. LG München I, Urteil vom 19.05.1999, 1 HK O 3922/99; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 28.09.1999, Az.: 2 U 7/99; Beschluss vom 12.01.2000, Az.: Verg. 3/99, ZVgR 3/2000, S. 3 ff.; VK Lüneburg, Beschluss vom 10.02.2005, Az,: 203-VgK-43/2003 - dort zur exterritorialen Betätigung einer kommunalen Abfallentsorgungs-GmbH).

    Die analoge Anwendung dieser Vorschrift zugunsten eines obsiegenden Beigeladenen ist im Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer geboten (vgl. OLG Düsseldorf, NZBau 2000, S. 155, 158 [OLG Düsseldorf 12.01.2000 - Verg 3/99] ; sowie OLG Düsseldorf, Beschluss v. 15.06.2000, Az.: Verg 6/00 ).

  • EuGH, 18.11.1999 - C-107/98

    Teckal

    Auszug aus VK Niedersachsen, 31.08.2005 - VgK-35/05
    Die Voraussetzungen und Grenzen der vergaberechtsfreien In-house-Vergabe hat der EuGH grundlegend in seinem Urteil vom 18.11.1999 in der Rechtssache "Teckal" (Rs. C-107/98 = NZBau 2000, S. 90, 91) definiert.

    Während der EuGH jedoch mit seinem Urteil vom 11.01.2005 in der Rechtssache C-26/2003 jeglichen vergaberechtsfreien In-house-Geschäften mit gemischt-wirtschaftlichen Unternehmen eine klare Absage erteilt hat, bleibt die In-house-Vergabe an eine gemischt-öffentliche Gesellschaft, bei der die Anteile gemeinsam von mehreren Gebietskörperschaften bei sonstigen Anteilseignern der öffentlichen Hand gehalten werden, unter Beachtung der Grundsätze der Teckal- Entscheidung des EuGH vom 18.11.1999 (Rs. C-107/98 = NZBau 2000, S. 90 ff.) nach wie vor möglich (vgl. Müller, Interkommunale Zusammenarbeit und Vergaberecht, VergabeR 4/2005, S. 436 ff., S. 441, 442; Hattig/Ruhland, Kooperationen der Kommunen mit öffentlichen und privaten Partnern und ihr Verhältnis zum Vergaberecht, VergabeR 4/2005, S. 425 ff., S. 428; Pape/Holz, Die Voraussetzungen freier In-house-Geschäfte, NJW 32/2005, S. 2264 ff.).

  • BayObLG, 22.01.2002 - Verg 18/01

    Primärrechtsschutz und Antragsbefugnis bei Verletzung von Bieterrechten durch

    Auszug aus VK Niedersachsen, 31.08.2005 - VgK-35/05
    In dieser Hinsicht unterscheidet sich die tatsächliche Durchsetzungsfähigkeit des Auftraggebers maßgeblich von dem Sachverhalt, der dem von der Antragstellerin zitierten Beschluss der BayObLG vom 22.01.2002, Az.: Verg 18/01 zugrunde lag.
  • EuGH, 21.07.2005 - C-231/03

    DIE VERGABE EINER KONZESSION FÜR EINE ÖFFENTLICHE DIENSTLEISTUNG DURCH EINE

    Auszug aus VK Niedersachsen, 31.08.2005 - VgK-35/05
    Auch das von der Antragstellerin in der mündlichen Verhandlung zitierte aktuelle Urteil des EuGH vom 21.07.2005 in der Rechtssache C-231/03 (Coname) greift im vorliegenden Fall nicht.
  • VK Niedersachsen, 10.02.2004 - 203-VgK-43/03

    Vergaberechtliche Zulässigkeit der Einschaltung eines kommunalen, exterritorial

    Auszug aus VK Niedersachsen, 31.08.2005 - VgK-35/05
    Ein Verstoß gegen diese Zugangsvorschriften würde nach Auffassung der Vergabekammer durchaus als unlauterer Wettbewerb im Sinne von § 1 UWG einzuordnen sein und damit auch gegen § 2 Nr. 1 Abs. 2 VOL/A verstoßen (vgl. LG München I, Urteil vom 19.05.1999, 1 HK O 3922/99; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 28.09.1999, Az.: 2 U 7/99; Beschluss vom 12.01.2000, Az.: Verg. 3/99, ZVgR 3/2000, S. 3 ff.; VK Lüneburg, Beschluss vom 10.02.2005, Az,: 203-VgK-43/2003 - dort zur exterritorialen Betätigung einer kommunalen Abfallentsorgungs-GmbH).
  • OLG Düsseldorf, 12.01.2004 - Verg 71/03

    In-house-Fähigkeit eines Unternehmens

    Auszug aus VK Niedersachsen, 31.08.2005 - VgK-35/05
    Dabei kann im vorliegenden Fall dahinstehen, ob dieses Kriterium erst erfüllt ist, wenn das zu beauftragende Unternehmen "nahezu ausschließlich" für den öffentlichen Auftraggeber tätig ist (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss v. 12.01.2004, Az. VII Verg 71/03 = NVwZ 2004, S. 510), ob analog § 10 VgV (Freistellung verbundener Unternehmen) ein Anteil von 80 % des durchschnittlichen Umsatzes der letzten drei Jahre durch die Tätigkeiten für den Auftraggeber bestimmt werden muss (vgl. Endler, NZBau 2002, S. 125 ff., 132) oder ob es sich lediglich um den "wesentlichen, den größten Teil" der Tätigkeit handeln muss (vgl. Generalanwalt Léger, Schlussanträge in der Rechtssache C-94/99 - ARGE Gewässerschutz, Rdnr. 83, 93).
  • LG München I, 19.05.1999 - 1 HKO 3922/99
    Auszug aus VK Niedersachsen, 31.08.2005 - VgK-35/05
    Ein Verstoß gegen diese Zugangsvorschriften würde nach Auffassung der Vergabekammer durchaus als unlauterer Wettbewerb im Sinne von § 1 UWG einzuordnen sein und damit auch gegen § 2 Nr. 1 Abs. 2 VOL/A verstoßen (vgl. LG München I, Urteil vom 19.05.1999, 1 HK O 3922/99; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 28.09.1999, Az.: 2 U 7/99; Beschluss vom 12.01.2000, Az.: Verg. 3/99, ZVgR 3/2000, S. 3 ff.; VK Lüneburg, Beschluss vom 10.02.2005, Az,: 203-VgK-43/2003 - dort zur exterritorialen Betätigung einer kommunalen Abfallentsorgungs-GmbH).
  • BVerwG, 10.04.1978 - 6 C 27.77

    Antrag auf Verweigerung des Kriegsdienstes - Verweigerung des Kriegsdienstes mit

    Auszug aus VK Niedersachsen, 31.08.2005 - VgK-35/05
    Nach den zu § 80 VwVfG geltenden Grundsätzen ist die Hinzuziehung eines Rechtsanwaltes dann notwendig, wenn sie vom Standpunkt eines verständigen Beteiligten für erforderlich gehalten werden durfte ( BVerwGE 55, 299, 306 ).
  • OLG Stuttgart, 19.07.2000 - 2 Verg 4/00

    Zulässigkeit der sofortigen Beschwerde gegen die Kostenentscheidung der

    Auszug aus VK Niedersachsen, 31.08.2005 - VgK-35/05
    Deshalb ist im vergaberechtlichen Nachprüfungsverfahren die nach § 80 VwVfG gebotene Rechtspraxis zur Erstattung der Rechtsanwaltskosten nicht übertragbar (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 09.11.2001, Az.: Verg 1/01; OLG Stuttgart, Beschluss v. 19.07.2000, 2 Verg 4/00 , NZBau 11/2000, S. 543 ff.).
  • OLG Düsseldorf, 15.06.2000 - Verg 6/00

    Euro-Münzplättchen III; Teilung eines ausgeschriebenen Auftrags in Lose

  • OLG Brandenburg, 19.12.2002 - Verg W 9/02

    Nachprüfung der Aufhebung einer Ausschreibung

  • BGH, 12.06.2001 - X ZB 10/01

    Wirksamkeit der Beschlüsse der Vergabekammer - Begriff des öffentlichen Auftrages

  • Generalanwalt beim EuGH, 01.03.2005 - C-458/03

    Parking Brixen

  • VK Niedersachsen, 10.08.1999 - 203-VgK-6/99

    Anforderungen des von ihr zulässigerweise für die Auftragsvergabe gewählten

  • Generalanwalt beim EuGH, 18.03.1999 - C-108/98

    RI.SAN.

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