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   VK Nordbayern, 22.04.2003 - 320.VK-3194-09/03   

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https://dejure.org/2003,23278
VK Nordbayern, 22.04.2003 - 320.VK-3194-09/03 (https://dejure.org/2003,23278)
VK Nordbayern, Entscheidung vom 22.04.2003 - 320.VK-3194-09/03 (https://dejure.org/2003,23278)
VK Nordbayern, Entscheidung vom 22. April 2003 - 320.VK-3194-09/03 (https://dejure.org/2003,23278)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Pflicht zur Durchführung eines Vergabeverfahrens bei Leistungen der Notfallrettung nach dem Bayerischen Rettungsdienstgesetz (BayRDG); Vorliegen eines öffentlichen Auftrags beim Abschluss öffentlich-rechtlicher Verträge zur Durchführung des Rettungsdienstes; Beauftragung ...

  • VK Nordbayern PDF
  • VERIS(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (8)

  • EuGH, 07.12.2000 - C-324/98

    Telaustria und Telefonadress

    Auszug aus VK Nordbayern, 22.04.2003 - 320.VK-3194-09/03
    Wie der EuGH im Urteil vom 07.12.2000, Az. C-324/98, ausgeführt habe, liege bei einer Dienstleistungskonzession die Gegenleistung des öffentlichen Auftraggebers darin, dass das beauftragte Dienstleistungsunternehmen das Recht zur Verwertung seiner eigenen Leistung erhält.

    Entgegen der Vergabe von Baukonzessionen ­ die gemäß § 32 a VOB/A ausdrücklich vom Anwendungsbereich der Vergaberegeln erfasst werden ­ unterliegt die Vergabe von Dienstleistungskonzessionen im Übrigen nach höchstrichterlicher Rechtsprechung und h.M. in der Literatur nicht dem Anwendungsbereich der EG-Dienstleistungsrichtlinie 92/50/EWG, d.h. Dienstleistungskonzessionen müssen nach derzeitiger Rechtslage nicht in einem förmlichen europaweiten Ausschreibungsverfahren vergeben werden (EuGH, Urteil vom 07.12.2000, Rs. C-324/98; Urteil vom 30.05.2002, Rs. 358/00; BayObLG, Beschluss vom 11.12.2001, Verg 15/01; Fabry/Meininger, Beschaffung special, 12/99, Die Vergabe von Rettungsdienstleistungen, S. B V).

  • EuGH, 24.09.1998 - C-76/97

    Tögel

    Auszug aus VK Nordbayern, 22.04.2003 - 320.VK-3194-09/03
    Dies entspreche auch der Rechtsprechung des EuGH, der in seinem Urteil vom 24.09.1998, Az. C-76/97 (,,Tögel"), festgestellt habe, dass Rettungs- und Krankentransporte unter die Dienstleistungsrichtlinie 92/50 EWG fielen.

    Auch die von der ASt zitierte Entscheidung des EuGH vom 24.9.1998 (Rs.C-76/97, Walter Tögel/Niederösterreichische Gebietskrankenkasse) führt zu keiner anderen Beurteilung.

  • BayObLG, 11.12.2001 - Verg 15/01

    Vergabe von Dienstleistungskonzessionen - werbefinanziertes

    Auszug aus VK Nordbayern, 22.04.2003 - 320.VK-3194-09/03
    Entgegen der Vergabe von Baukonzessionen ­ die gemäß § 32 a VOB/A ausdrücklich vom Anwendungsbereich der Vergaberegeln erfasst werden ­ unterliegt die Vergabe von Dienstleistungskonzessionen im Übrigen nach höchstrichterlicher Rechtsprechung und h.M. in der Literatur nicht dem Anwendungsbereich der EG-Dienstleistungsrichtlinie 92/50/EWG, d.h. Dienstleistungskonzessionen müssen nach derzeitiger Rechtslage nicht in einem förmlichen europaweiten Ausschreibungsverfahren vergeben werden (EuGH, Urteil vom 07.12.2000, Rs. C-324/98; Urteil vom 30.05.2002, Rs. 358/00; BayObLG, Beschluss vom 11.12.2001, Verg 15/01; Fabry/Meininger, Beschaffung special, 12/99, Die Vergabe von Rettungsdienstleistungen, S. B V).
  • EuGH, 25.01.2001 - C-172/99

    Liikenne

    Auszug aus VK Nordbayern, 22.04.2003 - 320.VK-3194-09/03
    Mit Schreiben vom 20.09.2002 begründet die ASt die im Schreiben vom 29.08.2002 geäußerte Rechtsauffassung weiter und verweist auf - das Protokoll einer Sitzung des Vergabesenats des Bayer. Obersten Landesgerichts vom 02.12.1999, - das Urteil des OVG Rheinland-Pfalz vom 07.05.2002, Az. 7 A 1162616/01.OVG, - das Urteil des EuGH vom 25.10.2001, Az. C-475/99, - das Urteil des EuGH vom 25.01.2001, Az. C-172/99.
  • OLG Celle, 24.11.1999 - 13 Verg 7/99

    Vergabesachen; öffentliche Aufträge; Rettungsdienste; Rettungswachen

    Auszug aus VK Nordbayern, 22.04.2003 - 320.VK-3194-09/03
    Das OLG Celle hat in seinem Beschluss vom 24.11.1999 (13 Verg 7/99) ausgeführt, dass öffentlich-rechtliche Verträge nicht unter die §§ 97 ff. GWB fallen.
  • BGH, 09.01.2003 - III ZR 217/01

    Amtshaftung des Notarztes im Rettungsdiensteinsatz

    Auszug aus VK Nordbayern, 22.04.2003 - 320.VK-3194-09/03
    Auch der Bundesgerichtshof habe in seinem Urteil vom 09.01.2003, Az. III ZR 217/01, darauf hingewiesen, dass die Aufgaben des Rettungsdienstes in Bayern nicht mit privatrechtlichen Mitteln, sondern schlicht hoheitlich in öffentlich-rechtlichen Formen erfüllt werden.
  • EuGH, 25.10.2001 - C-475/99

    DER GERICHTSHOF NIMMT ZU DEM QUASI-MONOPOL STELLUNG, ÜBER DAS DIE

    Auszug aus VK Nordbayern, 22.04.2003 - 320.VK-3194-09/03
    Mit Schreiben vom 20.09.2002 begründet die ASt die im Schreiben vom 29.08.2002 geäußerte Rechtsauffassung weiter und verweist auf - das Protokoll einer Sitzung des Vergabesenats des Bayer. Obersten Landesgerichts vom 02.12.1999, - das Urteil des OVG Rheinland-Pfalz vom 07.05.2002, Az. 7 A 1162616/01.OVG, - das Urteil des EuGH vom 25.10.2001, Az. C-475/99, - das Urteil des EuGH vom 25.01.2001, Az. C-172/99.
  • OLG Naumburg, 19.10.2000 - 1 Verg 9/00

    Zulässigkeit eines Antrags auf Verlängerung der aufschiebenden Wirkung; Begriff

    Auszug aus VK Nordbayern, 22.04.2003 - 320.VK-3194-09/03
    Auch das OLG Naumburg vertritt in seinem Beschluss vom 19.10.2000 (1 Verg 9/00) bezüglich der Durchführung von Leistungen im Rettungsdienst des Bundeslandes Sachsen-Anhalt die Auffassung, dass es sich bei der ausgeschriebenen Leistung nicht um einen Auftrag im Sinne des § 99 Abs. 1 GWB handelt, so dass das Nachprüfungsverfahren nach den §§ 102 ff. GWB nicht eröffnet ist.
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