Rechtsprechung
   VK Rheinland, 29.07.2019 - VK 16/19-L   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2019,22985
VK Rheinland, 29.07.2019 - VK 16/19-L (https://dejure.org/2019,22985)
VK Rheinland, Entscheidung vom 29.07.2019 - VK 16/19-L (https://dejure.org/2019,22985)
VK Rheinland, Entscheidung vom 29. Juli 2019 - VK 16/19-L (https://dejure.org/2019,22985)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2019,22985) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (11)

  • OLG Düsseldorf, 12.07.2017 - Verg 13/17

    Zulässigkeit der Direktvergabe eines Auftrags

    Auszug aus VK Rheinland, 29.07.2019 - VK 16/19
    Das OLG Düsseldorf habe bereits in seinem Beschluss vom 12.07.2017, Verg 13/17, ausdrücklich entschieden, dass eine ex-ante-Bekanntmachung eines öffentlichen Auftrages nicht als Bekanntmachung i.S. des § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB anzusehen sei, sofern es sich nicht um den gebotenen Aufruf zum Wettbewerb, sondern die Bekanntgabe der Absicht einer Direktvergabe handele.

    In beiden Alternativen fehlt es an der Bekanntmachung i.S. von § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB, weil unter diesen Begriff lediglich die Bekanntmachung eines "ordnungsgemäßen" Vergabeverfahrens, d.h. eines Aufrufs zum Wettbewerb fällt, nicht aber die Bekanntgabe der Absicht einer Direktvergabe, siehe OLG Düsseldorf, Beschluss vom 12.07.2017, Verg 13/17.

    Deshalb sind die Voraussetzungen des § 135 Abs. 3 GWB nicht nur als Ausnahmevorschrift eng auszulegen, siehe Kulartz/Kus/Portz/Prieß, Kommentar zum GWB- Vergaberecht, 4. Aufl., § 135 GWB, Rdnr 55; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 12.07.2017, Verg 13/17, sie müssen darüber hinaus mit dem Inhalt der v.g. Vorschriften in Einklang gebracht werden.

  • EuGH, 21.03.2019 - C-266/17

    Verkehrsbetrieb Hüttebräucker und BVR Busverkehr Rheinland - Vorlage zur

    Auszug aus VK Rheinland, 29.07.2019 - VK 16/19
    Dies habe der EuGH in seinen Urteilen vom 21.03.2019, C-266/17 und C-267/17, sowie vom 8.05.2019, C-253/18, eindeutig festgestellt.

    Deshalb liege ein öffentlicher Dienstleistungsvertrag vor, der nach dem Urteil des EuGH vom 21. März 2019, C-26/17 und C- 267/17 nicht nach Art. 5 Abs. 2 VO (EG) Nr. 1370/2007 vergeben werden könne.

    Im Falle einer öffentlichen Dienstleistungskonzession mit der Folge der Anwendbarkeit von Art. 5 Abs. 2 VO (EG) Nr. 1370/2007, siehe Urteil des EuGH vom 21.03.2019, C-266/17 und C-267/17, folgt die Statthaftigkeit aus § 8a Abs. 7 PBefG i.V. mit § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB.

  • OLG Düsseldorf, 03.05.2017 - Verg 17/16

    EuGH-Vorlage zur Zulässigkeit der Direktvergabe von öffentlichen

    Auszug aus VK Rheinland, 29.07.2019 - VK 16/19
    Im Übrigen habe das OLG in seinen Vorlagebeschlüssen vom 3.05.2017, Verg 17/16 und 18/16 die Möglichkeit einer dienststellenähnliche Kontrolle über eine Aktiengesellschaft bejaht.

    Diese Rechtsprechung hatte der Vergabesenat in seinen Vorlagebeschlüssen vom 3.05.2017, Verg 17/16, Verg 18/16 sowie Verg 51/16 erneut bekräftigt.

  • BGH, 09.12.2003 - X ZB 14/03

    Kostentragung nach Erledigung des Verfahrens vor der Vergabekammer

    Auszug aus VK Rheinland, 29.07.2019 - VK 16/19
    Eine unmittelbare Anwendung dieser Vorschrift kommt nicht in Betracht, weil es sich bei den Vergabekammern nicht um Gerichte sondern um Verwaltungsbehörden handelt, siehe BGH, Beschluss vom 9.12.2003, X ZB 14/03 und Ziekow/Völlink, Vergaberecht, 3. Aufl., § 168 GWB, Rdnr 5.
  • VK Baden-Württemberg, 26.01.2007 - 1 VK 82/06

    Rabatte auf Medikamente: Kein Vergaberecht!

    Auszug aus VK Rheinland, 29.07.2019 - VK 16/19
    Die Vergabekammer ist im Falle ihrer sachlichen Unzuständigkeit anders als im Falle örtlicher Unzuständigkeit nicht befugt, den Rechtsstreit insgesamt oder auch nur teilweise gem. § 17a Abs. 2 S.1 GVG an das zuständige Gericht des tatsächlich eröffneten Rechtsweges zu verweisen, siehe VK Baden-Württemberg, Beschluss vom 26.01.2007, 1 VK 82/06.
  • EuGH, 10.09.2009 - C-573/07

    Sea - Öffentliche Aufträge - Verfahren zur Vergabe - Auftrag über die

    Auszug aus VK Rheinland, 29.07.2019 - VK 16/19
    Dies habe der EuGH bereits in seinem Urteil vom 10.09.2009, C- 573/07, festgestellt.
  • OLG Düsseldorf, 03.05.2017 - Verg 51/16

    EuGH-Vorlage zu Direktvergaben

    Auszug aus VK Rheinland, 29.07.2019 - VK 16/19
    Diese Rechtsprechung hatte der Vergabesenat in seinen Vorlagebeschlüssen vom 3.05.2017, Verg 17/16, Verg 18/16 sowie Verg 51/16 erneut bekräftigt.
  • OLG Düsseldorf, 04.05.2009 - Verg 68/08

    Ausschließung eines Angebots wegen unterbliebener Nennung von Nachunternehmern

    Auszug aus VK Rheinland, 29.07.2019 - VK 16/19
    Der Vergabesenat des OLG Düsseldorf habe bereits in seinem Beschluss vom 4.05.2009, VII-Verg 68/08, entschieden, dass die Antragsgegnerin die Beigeladene nicht im Wege einer Inhouse- Vergabe mit der Durchführung von Verkehrsleistungen beauftragen könne, weil die Beigeladene als Aktiengesellschaft über eine weitgehende Selbständigkeit verfüge.
  • EuGH, 13.09.2018 - C-26/17

    Birkenstock Sales / EUIPO - Rechtsmittel - Unionsmarke - Internationale

    Auszug aus VK Rheinland, 29.07.2019 - VK 16/19
    Deshalb liege ein öffentlicher Dienstleistungsvertrag vor, der nach dem Urteil des EuGH vom 21. März 2019, C-26/17 und C- 267/17 nicht nach Art. 5 Abs. 2 VO (EG) Nr. 1370/2007 vergeben werden könne.
  • EuGH, 08.05.2019 - C-253/18

    Rhenus Veniro - Vorlage zur Vorabentscheidung - Verkehr - Öffentliche

    Auszug aus VK Rheinland, 29.07.2019 - VK 16/19
    Dies habe der EuGH in seinen Urteilen vom 21.03.2019, C-266/17 und C-267/17, sowie vom 8.05.2019, C-253/18, eindeutig festgestellt.
  • OLG Düsseldorf, 27.04.2020 - Verg 27/19
  • OLG Düsseldorf, 27.04.2020 - Verg 27/19

    Kölner Verkehrs-Betriebe dürfen weiter für die Stadt Köln fahren

    Auf die sofortige Beschwerde der Antragstellerin wird der Beschluss der Vergabekammer Rheinland vom 29.07.2019 (VK 16/19 - L) im Umfang von Ziffer 4. des Tenors aufgehoben und die Sache insoweit zu erneuter Entscheidung an die Vergabekammer zurückverwiesen.

    Die Antragstellerin beantragt, unter Aufhebung des Beschlusses der Vergabekammer Rheinland vom 29.07.2019 - VK 16/19 - L - 1. festzustellen, dass der von der Antragsgegnerin an die Beigeladene vergebene öffentliche Dienstleistungsauftrag, veröffentlicht im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union vom 23. April 2019 (2019/S 079-19 0471), gemäß § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB von Anfang an unwirksam ist;.

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht